Rechtstracker.at

Anl. 1/47

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/4709.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 47

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

DEUTSCH

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Deutschunterrichts der Volksschule, insbesondere Sprache als soziales Handeln, als kognitive Leistung, als kreatives Anregungsfeld; Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule inklusive der Vorschulstufe notwendigen fachlichen Voraussetzungen; normgerechtes Sprechen, Kenntnis der Kinderliteratur, normgerechtes Schreiben; Sprachentwicklung und schichtspezifisches Sprachverhalten; kompensatorischer Sprachunterricht; Grundzüge von Grammatiktheorien und ausgewählte Methoden der Sprachbeschreibung; für die Didaktik bedeutsame Schwerpunkte linguistischer Teilbereiche (Phonologie, Semantik).

Didaktik der Lernbereiche des Deutschunterrichts:

Sprechen: Verschiedene Formen situationsbezogenen Sprechens (Alltagsdialoge, soziale Anlässe und Konflikte, Rollenspiel);

Gesprächserziehung; Notwendigkeit und Grenzen von Sprachübungen (Sprachtraining, Einübung komplexer Satzstrukturen, Reihenübung);

sprechtechnische Übungsformen.

Lese- und Literaturunterricht: Theorie und Praxis des Lesenlernens und des Schreibenlernens; Theorie und Praxis des weiterführenden Lesens; Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Inhalt von Texten (Erfassen, Wiedergabe, Gestaltung, Auseinandersetzung);

Analyse und Diagnose von Leseschwierigkeiten; Fördermaßnahmen;

Kinder- und Jugendbücher, -zeitschriften und -sendungen als Bestandteil des Literaturunterrichts; unterrichtliche Maßnahmen zur Aktivierung des Lesebedürfnisses und der Lesefreude; Klassen- und Schülerbücherei.

Verfassen von Texten: Verfahren zur kindgerechten Erweiterung des schriftlichen Sprachgebrauchs; Übungsformen zur Variation und Differenzierung des sprachlichen Ausdrucks; Anleitungs- und Übungsformen zu den verschiedenen Arten schriftlicher Textbildung und deren Funktion; Gesichtspunkte und Verfahren für die Bewertung (schriftlicher) Äußerungen im Hinblick auf ihre Mitteilungsabsicht und Gestaltung.

Rechtschreibung: Schrift als Zeichensystem; Orthographie und Interpunktation als historisch bedingte Konvention; Tendenzen der Rechtschreibreform; Theorien und Verfahren des Rechtschreibenlernens; sprachwissenschaftliche, psychologische und soziologische Voraussetzungen des Rechtschreibunterrichts; Analyse von Schreibschwierigkeiten; Funktion und Verwendung von Nachschlagewerken (Wörterbuch).

Sprachbetrachtung: Grundschulgemäße Verfahren der Sprachanalyse und Sprachbeschreibung zur Bewußtmachung sprachlicher Strukturen; unterrichtliche Maßnahmen, die die Schüler zur selbständigen Betrachtung und Untersuchung sprachlicher Phänomene anregen; Kenntnis von Grundbegriffen der Sprachbeschreibung (grammatische Termini) im Zusammenhang mit der Linguistik.

Weitere fachspezifische Unterrichtsverfahren: Methodenkonzeptionen des Deutschunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen:

kommunikativer Deutschunterricht, situationsorientierter Ansatz (Rollenspiel), linguistisch orientierter Deutschunterricht; entdeckendes Lernen, projektorientierter Deutschunterricht.

Unterrichtsplanung:

Modelle für den Deutschunterricht; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts auf Grund sprachlicher und didaktischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Techniken der mittel- und langfristigen Planung; Gestaltung von Förderstunden.

Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellen und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien in den verschiedenen Lernbereichen; Analyse und Beurteilung von Sprachbüchern, Lesebüchern für den Deutschunterricht; Tests im Deutschunterricht (Lese- und Rechtschreibtests); Probleme und Formen der Leistungsbeurteilung im Deutschunterricht.

Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung im Unterricht.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102365

Alte Dokumentnummer

N6198616743S