Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/49Anlage eins /, 49
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
MUSIKERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Musikerziehung in der Volksschule inklusive der Vorschule; Einführung in die Bereiche (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion) und Aktionsformen (Singen, Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten) der Musikerziehung, insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für soziales Lernen, Persönlichkeitsbildung, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit gegenüber der Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen, für Kreativitätsförderung und Freizeitverhalten.
Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen; musikpädagogische Arbeitsweisen und anwendungsorientierte Vermittlung musiktheoretischen Wissens; von musikalischer Selbsterfahrung ausgehende Erweiterung und Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere Lieder stimmtechnisch und musikalisch richtig nach Noten singen, begleiten und sich selbständig aneignen; einfache Melodien hörend erfassen und notieren; Gestaltungsaufgaben mit Stimme, Sprache, Bewegung und Instrumenten lösen und selbständig entwickeln; verschiedene Arten von Musik hörend erschließen, beschreiben und transformieren (graphische Notation, Bewegung, bildnerische Gestaltung).
Inhalte und Methoden der Lernbereiche der Musikerziehung:
Singen: Methodik der Stimmbildung; Kriterien der Liedauswahl;
Möglichkeiten der Liedvermittlung und Liedgestaltung.
Musizieren: Musikalisch adäquater Einsatz von Instrumenten, insbesondere auch von Stabspielen und Rhythmusinstrumenten;
Grundkenntnisse im Spiel der ORFF-Instrumente; Möglichkeiten des Selbstbaus von Klangerzeugern; Erstellen von Begleitmodellen und vokal-instrumentalen Gestaltungsaufgaben; Einsatz des vom Lehrer gespielten Instruments; elementare Techniken der Leitung von Sing- und Musiziergruppen.
Hören: Gehörschulung in enger Verbindung mit dem Singen und dem Musizieren; methodisches Erschließen von Musik unter verschiedenen Aspekten der Hörerziehung.
Bewegen: Erschließen vielfältiger Bewegungsqualitäten und Bewegungsformen; freies und gebundenes Bewegen zu Musik; Möglichkeiten, Bewegung in Musik umzusetzen.
Methodenkonzeptionen der Musikerziehung:
Ausgehend von praktischen Erfahrungen sind musikpsychologische und -soziologische Erkenntnisse aufzubereiten und zu vertiefen;
verschiedene musikdidaktische Konzepte sind nach historischen, lern- und entwicklungspsychologischen Aspekten zu analysieren;
Unterrichtssequenzen aus den verschiedenen Lernbereichen der Musikerziehung sind zu erarbeiten und methodisch zu strukturieren.
Unterrichtsplanung:
Von praxisgerechten Modellen für den Musikunterricht ausgehend sind Möglichkeiten mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung auf der Basis musikpädagogischen Grundlagenverständnisses aufzuzeigen (fachspezifische Unterrichtstechniken, Unterrichtssequenzen, Unterrichtseinheiten, Jahresplanung); lehrplangerechte Unterrichtsarbeit (Gesamtunterricht); Probleme und Möglichkeiten der Rückmeldung von Lernerfolgen (Lernzielproblematik, Kriterien der Leistungsbeurteilung); fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung, Projekte, Schulveranstaltungen).
Unterrichtsmedien und -materialien:
Erstellung und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung verschiedener Lehrwerke; methodengerechte Verwendung technischer Medien; Anleitung zu fachwissenschaftlichem Arbeiten; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zu selbständiger Anwendung im Unterricht.