Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/54Anlage eins /, 54
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
VERKEHRSERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung in der Volksschule und Sonderschule; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten sowie Anbahnung einer kritischen und verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr: Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns, sozialen (partnerschaftlichen) und gefahrenvermeidenden (defensiven) Verhaltens auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme;
Einübung entsprechender Verhaltensmuster für Fußgänger und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Bewältigung der täglichen Anforderungen; Verkehrsregeln und -zeichen für Fußgänger;
Informationen über Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge, Straßen und Witterungsbedingungen; Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verkehrsteilnahme durch Übungen zur Förderung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit, der Motorik, der Reaktionssicherheit und des Konzentrationsvermögens.
Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule erforderlichen fachlichen Voraussetzungen; Grundlagen für verkehrsgerechtes Verhalten: Vermittlung der für die jeweiligen Altersstufen wichtigen Verkehrsregeln und -zeichen; Kenntnisse über Art, Aufteilung und verkehrsbedingte Veränderungen der Straße; Auswirkungen witterungsbedingter Veränderungen auf die Verkehrssicherheit;
Verständnis für technisch-physikalische Eigenschaften von Fahrzeugen;
Beurteilung anderer Verkehrsteilnehmer; Bedeutung von Übungen in der Verkehrsrealität und Möglichkeiten der Umsetzung; Voraussetzungen zum Aufbau verkehrsgerechter Einstellungen und Einüben entsprechender Verhaltensmuster; Möglichkeiten für die Verkehrserziehung aus dem jeweils konkreten Entwicklungsstadium des Kindes; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen.
Unterrichtsplanung: Anwenden didaktischer Modelle auf den Unterrichtsgegenstand „Verkehrserziehung'' in der Volksschule;
Einsatz geeigneter Methoden zum Aufbau und zur Sicherung von Verkehrsgesinnung, Verkehrswissen und verkehrsgerechtem Verhalten;
didaktische Durchdringung der Aufgabenfelder „Vertrautmachen mit den Verkehrsverhältnissen im Bereich der Schule'', „Der Fußgänger im Straßenverkehr'', „Entwickeln von Einsichten in die Notwendigkeit der Verkehrsordnung'', „Erfassen elementarer Zusammenhänge des Verkehrsablaufes'', „Erkennen der Absichten und Fehler anderer Verkehrsteilnehmer'', „Aufbauen und Fördern von sozialem Verhalten'' und „Öffentliche und private Verkehrsmittel im Umkreis des Schulstandortes - Verhaltensweisen für die Benützer''; Herstellen und Anwenden von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse, Beurteilung sowie Auswahl von Medien; Entwicklung konkreter Beispiele kurz-, mittel- und langfristiger Planungen unter Berücksichtigung der vorgegebenen
Möglichkeiten in der Grundschule: Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip, als Verbindliche Übung, im Rahmen des Gesamtunterrichtes, in Schwerpunkten (zB Radfahrerprüfung), im projektorientierten Unterricht, in Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive.
Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtsgestaltung.