Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/60Anlage eins /, 60
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
ERGÄNZENDE STUDIENVERANSTALTUNGEN, DIE IM HINBLICK AUF DIE KÜNFTIGE
BERUFSTÄTIGKEIT ALS VOLKSSCHULLEHRER ERFORDERLICH SIND
(Pflichtgegenstände)
SCHWIMMEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schwimmen soll zur Entwicklung der Bewegungsfähigkeit, zum Leisten, zum Spielen und zu gesunder Lebensführung beitragen, und zwar: durch elementares Erleben des Körpers im Element Wasser; durch Entwicklung der motorischen Grundlagen, insbesondere der Bewegungskoordination und des Ausdauervermögens; durch Hinführen zu gesundheits- und sicherheitsbewußtem Verhalten sowie zu sinnvoller Freizeitgestaltung.
Lehrstoff:
Sicherung bzw. Vertiefung der für den Schwimmunterricht notwendigen fachlichen Voraussetzungen: Sicherstellung des Eigenkönnens der im Lehrplan der Grundschule angeführten Schwimmtechniken (drei Schwimmtechniken); Starten und Wenden; einfache Wassersprünge; Nachweis der für das „Österreichische Rettungsschwimmerabzeichen'' als Helferschein notwendigen Leistungen (allenfalls auch den Retter- oder Lehrschein); Erwerb von Grundkenntnissen aus der speziellen Bewegungslehre des Schwimmens (Bewegungsanalysen); Kenntnis grundlegender Wettkampfbestimmungen und Fähigkeit der Organisation einfacher Schwimmwettkämpfe.
Inhalte und Verfahren im Schwimmunterricht: Spezielle Kriterien der Unterrichtsgestaltung wie alters- und leistungsgerechte methodische Wege; spezielle Unterrichtsorganisation; Sicherheits- und Gesundheitserziehung im Schwimmunterricht; Spiel- und Sportformen im Wasser; Gestaltung von Schulschwimmwochen.
Fachspezifische Unterrichtsplanung: Entwickeln von Stundenmodellen für den Schwimmunterricht; mittelfristige Planung und Einbau des Schwimmens im Jahresablauf; Analyse und Reflexion von Schwimmstunden.
Fachspezifische Unterrichtsmedien: Einsatz kindgemäßer Gerätehilfen wie Ball, Reifen, Schwimmreck, Schwimmflügel, Flossen, ua.); Herstellung und Einsatz von Lehr- und Lernmaterialien, wie Lehrtafeln, Skizzen, ua. Literaturstudium: Kenntnis einschlägiger Fachliteratur und des Schwimmerlasses.
SPORTKURSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sportkurse haben das Ziel, das sportmotorische Eigenkönnen und andere Fähigkeiten als Voraussetzung für die Gestaltung des Unterrichts aus Leibesübungen in der Volksschule und in der Sonderschule zu erweitern. Besonders jene Lehrstoffe aus dem Grundschullehrplan stehen im Mittelpunkt, welche am Standort der Akademien aus organisatorischen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar sind. Auf Grund der Vielfalt des Lehrstoffes der Volksschule und der Sonderschule können jedoch auch andere Inhalte (vor allem solche mit hohem Freizeitwert) im Sportkurs angeboten werden. Im Rahmen der Sportkurse können auch Studienaufträge und Referate mit einschlägigen sportdidaktischen und sportwissenschaftlichen Inhalten vorgesehen werden.
Lehrstoff:
Winter-Sportkurs (Skilauf alpin und nordisch, Eislauf ua.):
Neben der Sicherung des Eigenkönnens hat der Sportkurs die Aufgabe, die Studierenden für das Lehramt an Volksschulen auf die unterrichtliche Tätigkeit und auf die Erziehungsaufgaben bei Schulveranstaltungen (zB Schullandwochen mit sportlichem Schwerpunkt) vorzubereiten.
Sicherung bzw. Vertiefung der für den Unterricht im Skilauf, Skilanglauf und Eislauf notwendigen fachlichen Voraussetzungen:
Sicherstellung des Eigenkönnens des im Lehrplan der Volksschule und an Sonderschulen angeführten Lehrstoffes in den Bereichen Skilauf (alpin, nordisch) und Eislauf; Kenntnis der grundschulgemäßen Methodik und deren Vermittlung in den Bereichen Skilauf (alpin, nordisch) und Eislauf; Kenntnisse aus der speziellen Bewegungslehre; Kenntnis einschlägiger Verordnungen und Erlässe; Kenntnisse über Ausrüstung und Pflege der Sportgeräte; Kenntnis und Erkennen von Gefahrensituationen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Schüler.
Inhalte und Verfahren des Unterrichts im Skilauf (nordisch, alpin) und im Eislauf: Spezielle Kriterien der Unterrichtsgestaltung wie:
Gruppenführung, alters- und leistungsgerechte Übungsformen und methodische Maßnahmen, spezielle Ordnungs- und Betriebsformen;
Möglichkeiten der Abendgestaltung (insbesondere Heimspiele, Lieder);
Erziehung zu sicherheitsorientiertem Verhalten beim Wintersport (zB Pistenregeln).
Fachspezifische Unterrichtsplanung einschließlich der Medien und der einschlägigen Fachliteratur: Mittelfristige Planungen auf der Grundlage didaktisch-methodischer Analysen; Planungsmodelle für Unterrichtseinheiten; Kenntnis der einschlägigen Medien und kindgerechten Geräte- und Geländehilfen.
Sommer-Sportkurs (Lehrstofferweiterung bzw. -ergänzung; Schulwandern; freizeitwertige Sportarten):
Der Sommersportkurs kann als einwöchiger Kurs oder tageweise (5 Tage) bzw. halbtageweise (10 Halbtage) durchgeführt werden. Neben der Sicherung und Erweiterung des Eigenkönnens aus Bereichen des Lehrstoffes der Volksschule und der Sonderschule (wie zB im Spiel, in der Leichtathletik, im Tanz) soll das Kennenlernen alternativer Sportarten, vor allem aus dem Freizeitbereich des Volksschul- und Sonderschulkindes, im Vordergrund stehen: Rollschuhlauf, Brettltennis - Tennis, Federball - Badminton, Tischtennis, Wandern, Orientierungslauf, alternative Ball-, Lauf-, Hüpfspiele ua.; Vermittlung der Grundlagen, Schulwanderungen vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten; Fähigkeit zur Planung, Organisation und Durchführung von Schulsportfesten und Schulwettkämpfen (zB Vielseitigkeitsbewerbe) mit Volksschul- und Sonderschulkindern; Planungsprojekte (zB ein Schulfest mit Kindern der Übungsvolksschule).