Rechtstracker.at

Anl. 1/86

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/8609.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 86

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

DIDAKTIK

Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen befähigt werden, den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder fachgerecht zu planen und durchzuführen. Neben prinzipiellen Fragen der Auswahl, Erschließung und Vermittlung von Lern- bzw. Bildungsinhalten stehen vor allem Fragen der spezifischen Strukturierung des didaktischen Bedingungsgefüges gemäß den Bedürfnissen der Schüler im Vordergrund. Fundierte Kenntnisse über Einschränkungen der Lernfähigkeit in ihrer vielschichtigen Bedingtheit und Variabilität sind als Ausgangspunkt jeden Unterrichtes erforderlich. Den Lernstörungen und Lernbehinderungen sollen gezielte methodisch-didaktische Maßnahmen zugeordnet werden können, wobei Techniken und Formen des individualisierenden und differenzierenden Unterrichtes besondere Bedeutung haben. Die didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule (insbesondere auch jene der einzelnen Unterrichtsgegenstände) und der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder, ihre Berücksichtigung und Realisierungsmöglichkeit sind an konkreten Unterrichtsbeispielen aufzuzeigen und zu erarbeiten. Der Bedeutung von Anschauung und Auswahl der Unterrichtsmittel ist durch Mitarbeit an exemplarischen Projekten zur Herstellung eigener Lehrmittel Rechnung zu tragen.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102404

Alte Dokumentnummer

N6198616782S