Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/88Anlage eins /, 88
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SACHUNTERRICHT
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben des Sachunterrichts und seiner Teilbereiche in der Allgemeinen Sonderschule: Fachspezifische Arbeitsweisen zur Erschließung der Umwelt; Kenntnisse über psychologische Grundlagen der verschiedenen Bereiche des Sachunterrichts; typische Merkmale kindlicher Betrachtungsweisen und Denkformen; Möglichkeiten des Aufbaus von Wertvorstellungen sowie darauf bezogenes verantwortungsbewußtes Handeln; Möglichkeiten, das Interesse und Problembewußtsein für die Vorgänge in der Umwelt zu entwickeln; Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen, das sind folgende didaktische Kenntnisse und Einsichten in exemplarischer Weise und in bezug auf das Bundesland; geographische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten; sozialkundliche Phänomene; Grundwissen aus Physik und Chemie; Artenkenntnis, biologische und ökologische Grundeinsichten, auch als Grundlage der Gesundheitserziehung. Die anspruchsvolleren Bildungsinhalte des gefächerten Sachunterrichtes der Oberstufe sind entsprechend den Lehrstoffangaben besonders zu berücksichtigen.
Inhalte und Methoden der Teilbereiche des Sachunterrichts: Die Gliederung des Sachunterrichts in seine Fachbereiche und deren wissenschaftliche Wurzeln; Analyse und Diskussion verschiedener didaktischer Ansätze des Sachunterrichts (zB Basiskonzepte, Gesamtunterricht, projektorientierter Unterricht); Verfahrensweisen zur Erschließung und Vermittlung sozialer und wirtschaftlicher Erscheinungsformen (zB Erkundung, Beobachtung, Rollen- und Planspiel); fachspezifische Methoden zum Erkunden und Deuten von Gegebenheiten des Lebensraumes (zB Darstellungsformen der Landschaft, Plan- und Kartenlesen, Beobachten und Darstellen von Wettererscheinungen ua.); Möglichkeiten der Erschließung kausaler Zusammenhänge zwischen Mensch, Landschaft, Wirtschaft und Kultur. Didaktische Grundlagen der Unterrichtsprinzipien (Sexualerziehung, Verkehrserziehung, Politische Bildung usw.). Verfahren zur Anbahnung und Erweiterung des Zeit- und Geschichtsverständnisses (zB biologische Zeiterfahrungen, Zeitstreifen, Entwicklungsreihen, Geschichtsbilder); Möglichkeiten zum Erfassen biologischer und ökologischer Zusammenhänge im Sinne des Natur- und Umweltschutzes (zB Lebensräume, Reinhaltung der Luft und des Wassers, Haus- und Sondermüllentsorgung, Lärmschutz); Möglichkeiten zum Erkunden, Deuten und Verstehen einfacher Erscheinungen aus Physik, Chemie und Technik (zB Kräfte und ihre Wirkungen, Eigenschaften und Veränderungen von Stoffen, technische Geräte und Einrichtungen); Arbeitsweisen zur Erschließung naturwissenschaftlicher Vorgänge und Phänomene (zB Betrachten, Beobachten, Experimentieren); Durchführen von Versuchen (Schülerversuche, Lehrer-Schüler-Versuche, Demonstrationsversuche); Planen und Durchführen von Lehrausgängen und Schullandwochen unter dem Aspekt des Sachunterrichts.
Fachspezifische Unterrichtsplanung: Didaktische Analyse als Grundlage der Stoffauswahl; Ausarbeiten von Beispielen mittel- und langfristiger Planung; Erstellen von Stundenmodellen unter Berücksichtigung der didaktischen Entscheidungs- und Bedingungsfelder; Anwenden und Beurteilen verschiedener Formen der Sicherung von Lernergebnissen und Möglichkeiten der Lernerfolgskontrolle; spezifische Planungsformen in der niederorganisierten, mehrstufigen Klasse.
Unterrichtsmedien: Kennenlernen bereichsspezifischer Medien (zB biologische Schau- und Arbeitssammlungen; Geräte und Materialien, Versuchsmaterial für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich, Experimentierkästen; audio-visuelle Medien); Herstellen von Medien (zB Anlegen von Arbeitssammlungen, Herstellen von Modellen, Gestalten von Ausstellungen); Verwendung, Analyse und Beurteilung approbierter Lehr- und Arbeitsbücher, altersgemäßer Sachbücher und einschlägiger Nachschlagwerke.
Literaturstudium: Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur; selbständige Verwertung im Unterricht.