Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/91Anlage eins /, 91
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
MUSIKERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Musikerziehung in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Einführung in die Bereiche (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion) und Aktionsformen (Singen, Musizieren, Hören, Bewegung, Gestalten) der Musikerziehung im Hinblick auf ihre Bedeutung für soziale und kulturelle Integration, für die Kompensation im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung und der Kommunikationsfähigkeit, für den Zugang zu vielfältigen musikalischen Erscheinungsformen, für die Kreativitätsförderung und das Freizeitverhalten.
Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen fachlichen Voraussetzungen; musikpädagogische Arbeitsweisen und anwendungsorientierte Vermittlung musiktheoretischen Wissens; von musikalischer Selbsterfahrung ausgehende Erweiterung und Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere Lieder musikalisch richtig singen, begleiten und sich selbständig aneignen;
einfache Melodien hörend erfassen, notieren und wiedergeben;
Gestaltungsaufgaben mit Stimme, Sprache, Bewegung und Instrumenten lösen und selbständig entwickeln; verschiedene Arten von Musik hörend erschließen, beschreiben und transformieren (grafische Notation, Bewegung, bildnerische Gestaltung).
Didaktik der Lernbereiche der Musikerziehung:
Singen: Methodik des Singens, Atem- und Stimmtraining und Artikulation; Probleme der Liedauswahl; exemplarische Beispiele der Liedvermittlung und Liedgestaltung.
Musizieren: Adäquater musikalischer und behindertenspezifischer Einsatz von Instrumenten, insbesondere auch von Stabspielen und Rhythmusinstrumenten; Möglichkeiten des Selbstbaues von Klangerzeugern; Erstellen von Begleitmodellen und vokalinstrumentalen Gestaltungsaufgaben; Einsatz des vom Lehrer gespielten Instruments;
elementare Techniken der Leitung von Sing- und Musiziergruppen.
Hören: Auditive Wahrnehmungserziehung und behindertenspezifische Gehörschulung in enger Verbindung mit Singen und Musizieren;
methodisches Erschließen von Musik unter verschiedenen Aspekten der Hörerziehung; Informationen zur Instrumentenkunde, Musikgeschichte und zur Musikproduktion der Gegenwart.
Bewegen: Erschließen vielfältiger Bewegungsqualitäten und Bewegungsformen; freies und gebundenes Bewegen zur Musik;
Möglichkeiten, Bewegung in Musik umzusetzen; Erschließen der Möglichkeiten des kreativen Gestaltens in allen Lernbereichen;
Erstellen und Durchführen vielfältiger Gestaltungsaufgaben.
Methodenkonzeptionen der Musikerziehung: Ausgehend von praktischen Erfahrungen sind musikpsychologische und -soziologische Erkenntnisse aufzubereiten und zu vertiefen; musikalische Begabung, insbesondere von Sonderschülern; Musikpädagogik und Musiktherapie; Transfereffekte des Musiklernens; psychische und soziale Komponenten musikalischen Verhaltens; Funktionen und Wirkungen von Musik. Verschiedene musikdidaktische Konzepte sind nach lern- und entwicklungspsychologischen Aspekten auf ihre Brauchbarkeit in der Sonderpädagogik hin zu überprüfen.
Unterrichtsplanung: Von praxisgerechten Modellen für den Musikunterricht ausgehend, sind Möglichkeiten mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung auf der Basis musikpädagogischen Grundlagenverständnisses aufzuzeigen und methodisch zu strukturieren (fachspezifische Unterrichtstechniken, Unterrichtssequenzen, Unterrichtseinheiten, Jahresplanung); lehrplangerechte Unterrichtsarbeit (Gesamtunterricht); Probleme und Möglichkeiten der Rückmeldung von Lernerfolgen (Lernzielproblematik, Leistungsbeurteilung); fachübergreifende Unterrichtsgestaltung (Projekte, Schulveranstaltungen).
Unterrichtsmedien und -materialien: Erstellung und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung verschiedener Lehrwerke; methodengerechte Verwendung technischer Medien; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung im Unterricht.