Rechtstracker.at

Anl. 1/92

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/9209.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 92

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Bildnerischen Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule, insbesondere Entfalten lust- und erlebnisbetonter Aktivitäten in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion; Entfalten der Fähigkeit zur bildnerischen Kommunikation auch als Kompensation von Ausfällen im verbalen Bereich; Erfahren von Freude, Bereicherung und Anregung aus dem bildnerischen Schaffen anderer; Entwickeln der Wahrnehmungsfähigkeit/Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und Erfindungskraft, um Zugangsweisen zu kreativem Verhalten in Schule/Beruf/Freizeit zu erfahren; Vertrautwerden mit bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten, Werkmitteln und Verfahren in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion; Auseinandersetzen mit visuell und/oder haptisch erfahrbaren Objekten, Erscheinungen und Vorgängen der Umwelt; Einüben toleranten Verhaltens, Abbau von Vorurteilen; Erfahren der eigenen Veränderbarkeit und der der Umwelt; Mitwirken an der Veränderung der Umwelt in sozialer Verantwortung, Eröffnen der Möglichkeiten demokratischen Handelns.

Aneignung/Sicherung/Vertiefung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen; grundlegende fachtheoretische, fachpädagogische und sonderpädagogische Kenntnisse und Ausbildung der entsprechenden Fertigkeiten, die zur Erteilung des Unterrichtes in Bildnerischer Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule befähigen; fachbezogene Förderung von Verantwortungsbereitschaft, Improvisations-, Organisations-, Animations-, Toleranz- und Kritikfähigkeit;

kunstpädagogische/sonderpädagogische Konzepte als Möglichkeiten der Vermittlung; Einführung in den Fachzielkatalog;

bezugswissenschaftliche Aspekte als Grundlagen der Vermittlung von Fachinhalten (zB Entwicklung der Kinderzeichnung; für die Bildnerische Erziehung relevante kognitive und affektive Teilleistungsstörungen; Deprivationsauswirkungen im bildnerischen Bereich; Farben- und Formenlehre; exemplarische Stilgeschichte; Gegenwartskunst/Alltagskultur); Methoden der Werkanalyse/Werkinterpretation einschließlich der Beurteilung von Schülerarbeiten.

Inhalte und Verfahren bezogen auf die Teilbereiche der Bildnerischen Erziehung des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule:

Grafik: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten im grafischen Bereich; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes an grafischen Ausdrucksformen des Sonderschulkindes; alters- und schülergemäße grafische Darstellungen emotionaler oder sachlicher Beziehungen (Realisierung von Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); Anwendung einfacher Ordnungsprinzipien;

Möglichkeiten der Raumdarstellung; alters- und schülergemäße grafische und druckgrafische Werkmittel und Verfahren;

sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzungen mit grafischen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz grafischer Mitteilungen im Alltag.

Malerei: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten mit Farbe und farbigem Material; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes der Anwendungsweisen von Farbe des Sonderschulkindes/Erweiterungsmöglichkeiten der Farbskala; alters- und schülergemäße farbige Mitteilungen (Wiedergabe von Gefühlen, Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); alters- und schülergemäße Werkmittel und Verfahren des Malens und Collagierens; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit farbigen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz farbiger Mitteilungen im Alltag.

Plastik/Objekt und Raum: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten mit Körpern im Raum; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes an plastischen Ausdrucksformen, der haptischen und kinetischen Erfahrungen und des Raumverständnisses des Sonderschulkindes; alters- und schülergemäße plastische und räumliche Mitteilungen (Realisierung gegenständlicher Motive sowie Körper- und Raumbeziehungen); alters- und schülergemäße Werkmittel und Verfahren des Formens, Verformens, des additiven Gestaltens und Abgießens; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit plastischen und räumlichen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz von plastischen Mitteilungen und räumlichen Ordnungen im Alltag.

Schrift und Typografie: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Anwendungen von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem; Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelement in kindlichen Mitteilungen; sonderschulgemäße Verfahren der Auseinandersetzung mit Schrift und Schriftzeichen in der Umwelt des Kindes; alters- und schülergemäßer Einsatz von Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag; Möglichkeiten der Entwicklung einer gut lesbaren Handschrift und Steigerung der Schreibgeläufigkeit.

Fotografie und Film/Video: Alters- und schülergemäße Aktivitäten im Bereich der Fotografie, des Films und der Videografie;

sonderschulgemäße fotografische/filmische Gestaltungsmittel;

Möglichkeiten alters- und schülergemäßer Deutungen, Erweiterungen, Veränderungen von fotografischen Bildaussagen; alters- und schülergemäße Anleitungen zur Handhabung von Sofortbildkameras, allenfalls anderer einfacher Kameratypen bzw. Film- oder Videokameras und des erforderlichen Film- oder Bandmaterials; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung über Inhalte, Absichten und Wirkungen fotografischer, filmischer/videografischer Produkte; alters- und schülergemäßer Einsatz fotografischer, filmischer, videografischer Mitteilungen im Alltag.

Spiel und Aktion: Phantasievolle Anwendungen von Material, Spielideen, Spielen zur Sinnesschulung; nonverbale Kommunikationsformen (Körpersprache, Schminken, Kostümieren); alters- und schülergemäße Auseinandersetzungen mit Spielen/Spielzeug; Möglichkeiten der Planung und Durchführung alters- und schülergemäßer Aktionen und Projekte.

Unterrichtsplanung: Fachgerechte Gliederung und stufengemäße Aufbereitung der Inhalte; Umsetzung des Fachzielkatalogs; Lernzielproblematik; Erstellung von fachorientierten, sonderschulgemäßen, praxisgerechten Unterrichtseinheiten, -passagen und -projekten unter Berücksichtigung adäquater Methoden und Sozialformen; Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung (im Hinblick auf individuelle Faktoren, wie Entwicklungsstand, Arbeitstempo, Interessen, Möglichkeiten positiver Verstärkung); räumliche und zeitliche Organisation technischer Abläufe; Sicherung des Unterrichtsertrages; Anleitung zur Beurteilung von Unterrichtsprozessen und -ergebnissen; Kriterien und Methoden für Jahresplanungen; Möglichkeiten und Grenzen des Gesamtunterrichtes; Planung schulischer Veranstaltungen (Lehrausgänge, Ausstellungen, fachübergreifender Projekte, Aktionen).

Unterrichtsmedien: Sonderschulspezifische Unterrichtsmedien wie Kunstdrucke, Dias, Videoaufzeichnungen, Filme, Anschauungsmittel, Arbeitsblätter, Lehr- und Arbeitsbücher.

Literaturstudium: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger sonderschulspezifischer Literatur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtsgestaltung.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102410

Alte Dokumentnummer

N6198616788S