Rechtstracker.at

Anl. 1/94

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/9409.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 94

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

LEIBESÜBUNGEN

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Leibesübungen in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Sicherung der notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den Teilbereichen des Unterrichts aus Leibesübungen; Beitrag zur Entwicklung der Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung; Vermittlung der im Lehrplan der ASO angeführten speziellen Lehrinhalte der Elementarerziehung (Sinneswahrnehmung/Reaktion, Wahrnehmung des eigenen Körpers/Haltung/Atmung, Raumwahrnehmung/Raumorientierung, Materialerfahrung, Bewegungserfahrung, Erfahrung mit Partnern und Gruppen); Sicherstellung des Eigenkönnens der im Lehrplan der Sonderschule angeführten motorischen Grundlagen, Grundtätigkeiten und -fertigkeiten in den Bereichen: Gerätturnen (einschließlich Trampolin- und Federtuchspringen); Rhythmische Gymnastik (Fähigkeit der Bewegungsgestaltung in zeitlicher und räumlicher Hinsicht, Rhythmisierung, Bewegungsbegleitung, kooperative Formen, Aktionsspiele, Singspiele, Pantomime, Grundformen mit Handgeräten, kindadäquate Tanzformen); leichtathletische Grundformen, alternative Formen der Leichtathletik; Spiele, kleine Spiele, kleine Sportspiele, Torball- und Rückschlagspiele (Spielleitung); Einsatz spezieller Sport- und Spielgeräte; Schwimmen (zwei Schwimmlagen, einfache Sprünge, Helferschein); Skilauf (alpin und nordisch); Eislauf.

Kennenlernen freizeitrelevanter Sportarten; Sichern und Helfen; Planung; Organisation und Mitwirkung an einer sportlichen Schulveranstaltung; Kennenlernen von Einrichtungen des Behindertensports; an der Praxis orientierte Beispiele aus den Bereichen der Sportpädagogik, Sportpsychologie und Sportmedizin, insbesondere Beispiele, die für den Unterricht in der ASO Bedeutung haben; Leistung als pädagogisches Problem; das leistungsschwache Kind; das Spiel als pädagogische Situation; psychomotorische Entwicklung des Kindes und Entwicklungsstörungen; häufige motorische Behinderungen, Leistungs- und Belastungsfähigkeit; Problem der Angst, Frustration, Aggression, Motivation; Haltungsfehler und Haltungsschwächen; Hygiene und Gesundheitserziehung (einschließlich Ernährung); Herstellen von Bezügen zur Bewegungs- und Trainingslehre und Einbeziehung der anatomisch-physiologischen Bedingungen anhand praktischer Beispiele.

Didaktik der Lernbereiche des Unterrichts aus Leibesübungen:

Fachspezifische Anwendung der Bildungs- und Lehraufgaben und der didaktischen Grundsätze des ASO-Lehrplanes; ausgewählte Themen der Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung der Situation in der Allgemeinen Sonderschule; Lehrerverhalten und Interaktionsformen, Aufstellungsformen, Betriebsformen; Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung; Bewältigung von erschwerten Rahmenbedingungen (Übungsstätten, Geräte, Gruppenheterogenität, Gruppengröße); der motorische Lehr- und Lernvorgang und seine Struktur; methodische Reihen; methodische Hilfsmittel; spezielle methodische Fragestellungen; motorische Störungen; Probleme der Haltungserziehung; spezielle Koordinationsschulung; Leistungserhebung und Leistungsbeurteilung; besondere Übungsformen.

Unterrichtsplanung: Modelle zielorientierter Unterrichtsplanung;

differenzierte Planung nach unterschiedlichen Lernvoraussetzungen;

Stundenmodelle; mittel- und langfristige Planung; Analyse und Reflexion von Unterricht; Ausarbeitung von Projekten (auch fachübergreifend); Planung von Schulveranstaltungen (Spielfeste, Sportfeste, Wandertage).

Unterrichtsmedien: Einsatz von Lehr- und Lernmaterialien (Bildreihen, Skizzen, Dias, Filme, Rhythmusinstrumente, Musik).

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102412

Alte Dokumentnummer

N6198616790S