Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/95Anlage eins /, 95
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
Besondere Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Studierenden sollen befähigt werden, die Rhythmische Erziehung als Unterrichtsprinzip realisieren zu können. Sie sollen die Rhythmische Erziehung als ein pädagogisches, fächerübergreifendes Arbeitsprinzip verstehen, das mit den Mitteln der Musik und Bewegung und geeigneten Materialien die ganzheitliche Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit fördert. Die Studierenden haben das Zusammenwirken der Phänomene Raum, Zeit, Kraft und Form als gemeinsame Basiselemente von Bewegung und Musik zu erfassen.
Sie haben die differenzierte Handhabung dieser Elemente als nonverbale Steuerungsmöglichkeiten einer Gruppe und deren Infrastruktur in Richtung der schulischen Bildungs- und Lehraufgabe zu erlernen. Die erzieherische Bedeutung der Musik und der Bewegung sollen für die kognitiven, affektiven und motorischen Bereiche des Menschen als individuelles und als soziales Wesen bewußt gemacht werden. Die Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse und der Erwerb motorischer und musischer Ausdrucksmöglichkeiten müssen in den Studienveranstaltungen aufeinander abgestimmt werden. Den Studierenden soll einerseits genügend Möglichkeit zur Selbsterfahrung im rhythmischen Arbeitsprinzip gegeben werden, andererseits sollen sie auch lernen, die Entwicklungsmöglichkeiten des spezifisch behinderten Kindes ganzheitlich (seelisch, geistig, körperlich) zu erkennen und zu fördern.
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Rhythmischen Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Rhythmische Erziehung als Unterrichtsprinzip in der Allgemeinen Sonderschule und als Unterrichtsgegenstand in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder im Hinblick auf ihre Bedeutung für die soziale und kulturelle Integration einschließlich der Förderung der Kommunikationsfähigkeit; für die Kompensation im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung im affektiven, motorischen und kognitiven Bereich; für die ganzheitlich orientierte Aufschließung aller Sinnesbereiche im Zusammenhang mit Lernprozessen; für die Kreativitätsförderung.
Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen fachlichen Voraussetzungen: Aufbauend auf gewonnenen Einsichten, Einstellungen und Kenntnisse anwendungsorientierte Vermittlung und Entwicklung fachspezifischer theoretischer und praktischer Grundlagen, insbesondere Gewinnen von Körperbewußtsein (Spannung und Entspannung, Grob- und Feinmotorik, Fortbewegungsarten und Grundlagen der Entwicklungsphysiologie); Erweitern der Wahrnehmungsfähigkeit (Sensibilisierung und Differenzierung); Auseinandersetzung mit musikalischen Grundelementen (Metrum, Takt, Tempo, Rhythmus, Dynamik, Agogik, Melodie, Harmonie, Form); Gestalten von Liedern, Tänzen und Texten in gebundener und freier Form; Erfahrungsgewinnung mit Rhythmikmaterialien, Sammel- und Naturmaterial; Umsetzen von Bewegung in Musik und von Musik in Bewegung, insbesondere Begleiten von Übungsabläufen; Reflektieren von Einzelerfahrungen und sozialen Interaktionen zwischen Partnern und in der Gruppe sowie Erfassen von Prozessen mit spezifisch sonderpädagogischen Problemen; Aufbau von Motivation zur eigenständigen Selbstentfaltung.
Didaktik und Methodik der Rhythmischen Erziehung:
Die Übungsgruppen der Rhythmischen Erziehung unter besonderer Berücksichtigung der Übertragbarkeit in die Schulpraxis, ausgehend vom ganzheitlichen, multifunktionalen und prozeßorientierten Charakter der gezielten Anwendung bestimmter Mittel, Inhalte und Situationen. Die Übungsgruppen sind so zu erarbeiten und zu reflektieren, daß ihr ganzheitlicher, interdependenter Charakter demonstriert wird und die Möglichkeiten individueller, auf besondere Situationen der Unterrichtspraxis abgestimmter Zielsetzungen sichtbar werden. Dabei ist davon auszugehen, daß Rhythmik im Vollzug sich selbst kein meßbares Leistungsziel setzt, sondern differenzierte Hilfen für einzelne Schüler anbietet. Hospitationen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung sollen dieses Prinzip intensiv vermitteln und veranschaulichen; Vergleich der Fähigkeiten behinderter und nicht behinderter Kinder.
Unterrichtsplanung: Aufbau von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen; Erfassung des Könnens und Abbau allfälliger Defizite in längerfristiger Planung; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtsgestaltung.