Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/98Anlage eins /, 98
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SPRACHHEILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Sprachbeeinträchtigtenpädagogik: Überblicksmäßige Kenntnis von möglichen Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache; Einführung in die Möglichkeiten der Erfassung und Begutachtung sprachlich beeinträchtigter Kinder; Kenntnis der Bedeutung der unterstützenden Mitwirkung der „Nicht-Sprachheilpädagogen'' bei der Besserung bzw. Behebung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache.
Lehrstoff:
Ursachen, Erscheinungsformen (Dyslalie, Dysgrammatismus, Rhinophonie, Poltern, Stottern, Lese-Rechtschreib-Schwäche) und Möglichkeiten der Feststellung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache bei den für einen Sonderschullehrer relevanten Kindergruppen; primäre (motorische, sensorische, kognitiv-amnestische, autistische) und sekundäre (milieu-, entwicklungs-, psychogenbedingte sowie psychotische, postencephalitische bzw. posttraumatische) Sprachentwicklungsstörungen; der Zusammenhang zwischen sprachlichen Beeinträchtigungen und Lese-Rechtschreib-Schwäche; Grundzüge gesamtpersoneller Fördermaßnahmen bei sprachlich beeinträchtigten Kindern als Basis für eine Kooperation mit den „Sprachheillehrern''.