Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ReisegebührenV für Lehrer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 498/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 622/1991Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
§ 1. Lehrer an Pflichtschulen sowie Lehrer an mittleren und höheren Schulen haben für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Anspruch auf Reisegebühren nach Maßgabe der §§ 2 bis 6. Paragraph eins, Lehrer an Pflichtschulen sowie Lehrer an mittleren und höheren Schulen haben für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Anspruch auf Reisegebühren nach Maßgabe der Paragraphen 2 bis 6,
Dokumentnummer
NOR12102548
Alte Dokumentnummer
N61986187780