Rechtstracker.at

Anl. 1/1

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.2002 — · 5 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/101.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 302/1997 · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/101.09.199631.08.2002 § → § · 5 Dokumente
Anl. 1/101.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 5 Dokumente
Anl. 1/130.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 5 Dokumente
Anl. 1/101.09.199229.10.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 5 Dokumente
Anl. 1/101.09.198931.08.1992 BGBl. Nr. 571/1989 · 3 Dokumente

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Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.1.1

                                                         ------------

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

                           Ausbildungszweig Hochbau

                             I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Pflichtgegenstände                            Summe      pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                          I.  II.  III.  IV.  V.               gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ............  2    2    2    2    2      10       (III)

2 Deutsch .............  3    2    2    2    2      11        (I)

3 Lebende Fremdsprache

   *3) (....) ..........  2    2    2    2    2      10        (I)

4 Geschichte und

   Sozialkunde .........  -    -    -    2    2       4       (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ....  2    2    -    -    -       4       (III)

6 Wirtschaftliche

   Bildung, Rechtskunde

   und Politische

   Bildung .............  -    -    -    2    2       4        III

7 Leibesübungen .......  2    2    2    1    1       8       (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik  4    3    3    -    -      10         (I)

9 Physik und angewandte

   Physik ..............  2    2    2    -    -       6         (II)

10 Chemie, angewandte

   Chemie und

   Umwelttechnik .......  2    2    -    -    -       4          II

11 Darstellende Geometrie 3    2    2    -    -       7          (I)

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte

   elektronische

   Datenverarbeitung ...  -    2    2    -    -       4           I

13 Baukonstruktion .....  4    4    4    4    4      20           I

14 Gebäude- und

   Gestaltungslehre

   *2) .................  -    -    2    3    -       5           I

15 Statik ..............  -    2    2    2    2       8          (I)

16 Stahlbetonbau .......  -    -    -    2    3       5          (I)

17 Stahl- und Holzbau *2) -    -    -    2    2       4           I

18 Tiefbau .............  -    -    -    4    -       4           I

19 Vermessungswesen *2)   -    -    -    3    -       3           I

20 Baubetrieb ..........  -    -    3    4    3      10           I

21 Baustile ............  -    -    -    -    3       3           I

22 Bauzeichnen und

   Konstruktionsübungen   4    3    4    5    2      18          (I)

23 Entwurfzeichnen .....  -    -    -    -    8       8           I

24 Freihandzeichnen ....  2    2    -    -    -       4          (IV)

25 Modellbau ...........  -    -    -    -    2       2            V

26 Laboratorium ........  -    -    4    -    -       4            I

27 Bautechnisches

   Praktikum ...........  8    8    4    -    -      20          (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  38-  38-  38-  38-  38-

                         40   40   40   40   40     195

28 Pflichtpraktikum .................. mindestens je vier Wochen vor

                                       Eintritt in den III. bzw.

                                       V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                               Wochenstunden *)              Lehrver-

     Freigegenstände                                          pflich-

                                  Jahrgang                     tungs-

                           I.  II.  III.  IV.   V.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..............   2    2    -    -    -               (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3) *5) (..)   -    -    3    3    3               (I)

Betriebswirtschaft ......   -    -    -    -    2                II

REFA ....................   -    -    -    2    -                I

---------------------------------------------------------------------

  Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen .. (bis zu)   2    2    2    2    2             (IVa)

---------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .................  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)              (I)

Lebende Fremdsprache

*3) (....) ..............  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)              (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..............  *4)  *4)  *4)                        (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen Statistik und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Vektorrechnung (Skalarprodukt, Vektorprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen;

Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion;

Extremwertaufgaben, unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge, insbesondere im Hinblick auf die Veränderung vorgegebener Parameter, exakt beobachten und beschreiben können. Er soll physikalische Begriffe und Methoden beherrschen, die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und der Informationsphysik, grundlegende Kenntnisse aufweisen. Er soll sich der in der Physik verwendeten Symbolik bedienen können und die geltenden Normen anwenden.

Der Schüler soll physikalische Strukturen der Materie erkennen und beschreiben können und sich der Natur von Modellvorstellungen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); wichtige alte Einheiten.

Dynamik der festen Körper:

Translation (gleichförmige Bewegung, gleichmäßig beschleunigte Bewegung; Arbeit, Energie, Leistung; Newton-Axiome, Impulssatz). Rotation (Trägheitsmoment, dynamisches Grundgesetz, Zentripetalkraft, Gravitation).

Statik der festen Körper:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Mechanik der Flüssigkeiten und der Gase:

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte. Strömungen.

Elektrizität:

Gleichstrom. Ohmsches Gesetz, Kirchhoff-Gesetze.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Eigenschaften (Interferenz, Reflexion, Brechung, Beugung, Polarisation). Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.

Optik:

Geometrische Optik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Photometrie. Farbenlehre.

Magnetfeld und Elektromagnetismus:

Charakteristische Größen, Erscheinungen und Gesetze. Magnetische

Werkstoffe. Magnetische Kreise. Induktionsgesetz.

Elektrizität:

Wirkungen des elektrischen Stromes. Wechselstrom. Technische

Anwendungen der Elektrodynamik.

römisch drei. Jahrgang:

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Ausdehnung fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Wärme, Wärmemessung; Wärmetransport. Hauptsätze der Wärmelehre, Kreisprozesse. Tieftemperaturtechnik.

Elektrizität:

Elektrostatik. Elektrizitätsleitung in festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen sowie im Vakuum. Anwendungen (Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld, Elemente der Impulstechnik).

Informationstheorie:

Informationsgehalt von Nachrichten, Übermittlungskapazität von Kanälen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur theoretischen Durchdringung von Strukturen und Prozessen sowie zur Modellbildung; besondere Bedeutung kommt dem physikalischen Verständnis der EDV-Hardware zu.

Am besten bewährt sich das Ausgehen von der Versuchsbeobachtung aus der physikalische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffe.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 11
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Bauformen und Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen:

Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Ebenflächige Dachformen, Dämme und Einschnitte.

Schatten bei Parallelbeleuchtung:

Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Bauobjekten und deren

Schlagschatten auf die horizontale Standebene. Schattenkonstruktionen

in axonometrischen Rissen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

römisch zwei. Jahrgang:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Kreiszylinderflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte).

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Einschneideverfahren. Anwendung auf Flächen und Objekte in

einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Drehflächen und Schraubflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Drehflächen in Grundstellung (konstruktive Behandlung, Schnitte und mit projizierenden Ebenen, ebene Schnitte von Drehkegelflächen). Schraublinie und Wendelfläche (konstruktive Behandlung, Anwendung auf kugelförmige und drehflächige Schalen sowie auf Treppen und wendelflächige Rampen).

Durchdringungen:

Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen.

Anwendung auf Gewölbeformen und Schalen.

römisch drei. Jahrgang:

Schiebflächen und Regelflächen:

Schiebung längs einer Kurve. Parallelumriß einer Schiebfläche. Anwendung auf Schiebschalen. Festlegung einer Regelfläche durch Leitkurven, Regelflächen mit einer Richtebene. HP-Fläche und ihre Anwendung auf Dachflächen und Schalen. Böschungsflächen. Anwendung bei Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive. Anwendung auf Objekte des Hochbaues. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte samt Schattenkonstruktionen. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen Teilen. Rekonstruktion quaderförmiger Bauobjekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen” ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im römisch eins. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.

Im Themenbereich „Durchdringungen” empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Er reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittsflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.

Im Themenbereich „Perspektive” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der au dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem römisch eins. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

13. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben einschließlich einfacher haustechnischer Probleme, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;

Ablauf des Bauvorhabens.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Einfache Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Fänge, Leichtwände, Zwischenwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen:

Holzdecken, Massivdecken, Gewölbe, Schalungen und Rüstungen,

Deckenuntersichten, Fußböden.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),

Beton, Bindemittel; Holz, Holzschutz.

römisch zwei. Jahrgang:

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer; bauphysikalische Probleme.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Baustoffe:

Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.

römisch drei. Jahrgang:

Abdichtungen gegen Druckwasser:

Bauarten, Bewegungsfugen.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Oberlichtenkonstruktionen, Lichtkuppeln. Sonnenschutz. Bewegungsfugen. Maler- und Tapeziererarbeiten; Platten- und Fliesenlegerarbeiten. Arbeits- und Schutzgerüste.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.

Baustoffe:

Verputz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstiche.

römisch vier. Jahrgang:

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung (Wärmebedarf, Energiequellen, Heizungssysteme), Be- und Entlüftung, Klimatisierung. Sanitärinstallation, Gasinstallation. Licht- und Kraftstrominstallation. Einrichtungsgegenstände; Beleuchtungstechnik; Blitzschutz; Schwachstrominstallation. Aufzüge. Müllbeseitigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

Fertigteilbau:

Konstruktion, Montage; Vorhangfassaden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.

  1. Ziffer 14
    GEBÄUDE- UND GESTALTUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bei der Planung von Gebäuden notwendigen Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Wohnbereiche:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions-,

Raum- und Umwelterfordernisse.

Wohnbau:

Ein- und Mehrfamilienhaus, verdichtete Wohnhausformen.

römisch vier. Jahrgang:

Bauten für Fremdenverkehr und Gewerbe:

Gaststätten, Pensionen, Werkstätten, Betriebe.

Gestaltungsprinzipien:

Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Baukörper:

Analyse, Gesamtwirkung.

Bauaufnahme:

Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder wesentlicher Gebäudeteile.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte und der Beachtung regionaler Gesichtspunkte große Bedeutung zu. Bildliche Darstellungen sowie Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Gestaltungsprinzipien wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.

15. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeicherischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit:

Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.

Biegung:

Trägheits- und Widerstandsmoment; Trägheitsradien; einfache,

schiefe und Doppelbiegung.

römisch vier. Jahrgang:

Festigkeit:

Knickung, Biegung mit Längskraft, Schub.

Formänderungen:

Biegelinie, Durchbiegung; Winkeländerung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

römisch fünf. Jahrgang:

Systeme:

Dreigelenkbogen, Rahmen.

Wände:

Tragende Wände, Stützmauern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahl- und Holzbau” und „Stahlbetonbau” erforderlich.

16. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen; Stahleinlagen, Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände. Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken, Momententdeckung.

römisch fünf. Jahrgang:

Bemessung:

Schubsicherung, Biegung mit Längskraft; umfanggelagerte Platten; Konsolen, Scheiben, Stiegen; Formänderungsnachweis.

Spannbeton und Fertigteile:

Bauweisen, Systeme, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik” und „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen” erforderlich.

17. STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel; Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauteile:

Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.

Systeme:

Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang eine Wochenstunde.

18. TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Grundbau:

Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.

Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.

Siedlungswasserbau:

Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,

Verteilung und Speicherung.

Entsorgung:

Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme, Kläranlagen, Abfallbeseitigung. Umweltverträglichkeit.

Verkehrswegebau:

Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

19. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung), Kataster.

Längenmessung:

Direkte und elektronische Distanzmessung.

Lage- und Höhenmessung:

Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.

20. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll norm- und fachgerecht Baumassen ermitteln sowie Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen erstellen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen. Er soll ein Bauvorhaben leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bauorganisation:

Projektablauf, Verantwortungsbereich.

Baugesetze:

Bauvorschriften; Umweltrecht; Grundkataster und öffentliche Bücher, Vertragsnormen, Vertragsgestaltung, Bewilligungsverfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Ausmaßermittlung:

Fachnormen, Mengenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung.

Baumaschinen und -geräte:

Arten, Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Anschaffungs-,

Betriebs- und Vorhaltekosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement (Termin- und Ablaufplanung, Kostenplanung und Kontrolle), Winterbaubetrieb.

römisch fünf. Jahrgang:

Vergabe:

Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Angebot,

Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.

21. BAUSTILE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Mesopotamien, Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik, Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Baustilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde”.

  1. Ziffer 22
    BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können. Er soll Schalungs- und Bewehrungspläne auf Grund statischer Berechnungen erstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Einfache Konstruktionen.

römisch zwei. Jahrgang:

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 und 1:50 nach gegebenen Planunterlagen. Detail- und Konstruktionszeichnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Einfamilienhaus (angelegte und gefaltete Parie). Detail- und Konstruktionszeichnungen.

römisch vier. Jahrgang:

Pläne:

Ausgewählte Planunterlagen nach Vorentwurf für alle Planungsphasen eines mehrgeschossigen Gebäudes.

römisch fünf. Jahrgang:

Pläne:

Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Statik”, „Stahlbetonbau” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.

23. ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Bauentwürfe nach vorgegebenen Raumprogrammen sowie einfache axonometrische und perspektivische Schaubilder erstellen können. Er soll einfache Baudetails entwerfen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Entwerfen:

Projekte mittleren Umfanges, davon mindestens ein Wohnbauprojekt (Vorentwurf, Entwurf, Schaubilder für alle Projekte, Ausarbeitung bis zur Baureife für ein Projekt).

Konstruktion:

Gestaltung konstruktiver Details.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt- und Energiesituation. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände erforderlich.

24. FREIHANDZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben können. Er soll Zeichnungen in verschiedenen Formen passend beschriften können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.

römisch zwei. Jahrgang:

Zeichnen und Malen:

Räumliches Darstellen; Farbe.

Skizzieren:

Gebäudeansichten und einfache Architekturdetails unter besonderer

Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

25. MODELLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Architekturmodelle anhand von Plänen herstellen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Fertigkeiten:

Materialien, Techniken.

Modelle:

Einfache Baumassenmodelle; Arbeits- und Architekturmodelle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

26. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normen-Prüfungen an Baustoffen, Bauteilen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Baustoffprüfung:

Eignungs- und Güteprüfungen.

Bauteilprüfung:

Eignungs- und Güteprüfungen, bauphysikalische Messungen.

Boden- und Baugrundprüfung:

Methoden der Baugrunderkundung, Bestimmung der bodenphysikalischen und bodenmechanischen Kennwerte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. Ziffer 27
    BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Maurerei-Handwerkstätte:

Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung, Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeiler, Rauchfänge, Abgasfänge und Lüftungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedenen Putzträgern. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.

Beton- und Stahlbetonbau:

Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,

Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem

und unbewehrtem Beton.

Zimmerei-Handwerkstätte:

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).

römisch zwei. Jahrgang:

Maurerei-Handwerkstätte:

Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Verfugen des Mauerwerks; Aufreißen und Mauern von Bögen, Lehrbögen und Gewölben. Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk, Einsetzen von Dübeln. Bauwerksabdichtungen und Trockenlegungen. Putzsanierung. Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Sichern und Absteifen von Baugruben und Künetten, Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten. Estriche. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerungen. Verkleidungsarbeiten an Innen- und Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputze in verschiedenen Techniken. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen.

Beton- und Stahlbetonbau:

Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen. Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen. Versetzen von Stufen. Schalungssysteme, Stahlbeton, Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau. Spannbetonkonstruktionen.

Zimmerei-Maschinenwerkstätte:

Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz, Pflege). Zinken, Graten, Fräsen, Fasen, Abrichten und Leimen. Stiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen). Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Austragen von Graten, Ichsen und Schiften. Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.

Baumaschinenwerkstätte:

Handhaben, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen.

Schweiß- und Befestigungstechnik.

römisch drei. Jahrgang:

Beton- und Stahlbetonbau:

Betonsanierung, Betonkosmetik.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen,

Dachausbau, Blockhausbau.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen. Maler-, Anstreicher-, Tapezierer-, Platten- und Fliesenleger-, Stukkateur-, Pflasterer-, Schwarzdecker- und Abdichtungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung und Materiallager:

Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern. Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauberichterstattung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel einschließlich EDV.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das bautechnische Praktikum analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.

28. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang-Bauwesen definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Arbeitsstudien:

Datenermittlung und Kostenrechnung.

Arbeitsorganisation:

Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung und Lohndifferenzierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Baubetrieb” erforderlich.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111720

Alte Dokumentnummer

N6199655622J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.1.2

                                                         ------------

                  HÖHERE LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

                      Ausbildungszweig Tiefbau

                           I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)              Lehrver-

     Pflichtgegenstände                            Summe     pflich-

                                 Jahrgang                    tungs-

                           I.  II.  III.  IV.  V.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ............   2    2    2    2    2     10         (III)

2 Deutsch .............   3    2    2    2    2     11          (I)

3 Lebende Fremdsprache

   *3) (.....) .........   2    2    2    2    2     10          (I)

4 Geschichte und

   Sozialkunde .........   -    -    -    2    2      4         (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ....   2    2    -    -    -      4         (III)

6 Wirtschaftliche

   Bildung, Rechtskunde

   und Politische Bildung  -    -    -    2    2      4          III

7 Leibesübungen .......   2    2    2    1    1      8         (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik   4    3    4    -    -     11          (I)

9 Physik und angewandte

   Physik ..............   2    2    2    -    -      6          (II)

10 Chemie, angewandte

   Chemie und

   Umwelttechnik .......   2    2    -    -    -      4           II

11 Darstellende Geometrie  3    2    2    -    -      7           (I)

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte

   elektronische

   Datenverarbeitung ...   -    2    2    -    -      4            I

13 Baukonstruktion *2) .   4    4    2    2    2     14            I

14 Statik ..............   -    2    3    3    3     11           (I)

15 Stahlbetonbau .......   -    -    -    3    3      6           (I)

16 Stahl- und Holzbau ..   -    -    -    2    2      4            I

17 Grund- und Wasserbau

   *2) .................   -    -    2    3    3      8           (I)

18 Siedlungswasserbau *2)  -    -    -    3    3      6            I

19 Verkehrswegebau *2) .   -    -    2    2    3      7           (I)

20 Brückenbau *2) ......   -    -    -    2    2      4           (I)

21 Vermessungswesen *2)    -    -    -    3    3      6            I

22 Baubetrieb ..........   -    -    3    4    3     10            I

23 Bauzeichnen und

   Konstruktionsübungen    4    3    2    2    2     13            I

24 Freihandzeichnen ....   2    2    -    -    -      4          (IV)

25 Laboratorium ........   -    -    4    -    -      4            I

26 Bautechnisches

   Praktikum ...........   8    8    4    -    -     20          (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-  38-  38-  38-  38-

                          40   40   40   40   40    195

27 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor dem Eintritt

                          in den III. bzw. V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Freigegenstände                                          pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                           I.  II.  III.  IV.  V.              gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie .............   2    2    -    -    -                (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3)

*5) (.....) ............   -    -    3    3    3                (I)

Betriebswirtschaft .....   -    -    -    -    2                 II

REFA ...................   -    -    -    2    -                 I

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)              Lehrver-

   Unverbindliche Übungen                                    pflich-

                                 Jahrgang                     tungs-

                           I.  II.  III.  IV.  V.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ... bis zu   2    2    2    2    2               (IVa)

---------------------------------------------------------------------

     Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ................  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

Lebende Fremdsprache

*3) (.....) ............  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............  *4)  *4)  *4)                         (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit, Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Algebra und Numerik:

Vektoralalgebra, Matrizenrechnung.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung. Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 11
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch drei. Jahrgang:

Kotierte Projektion:

Kotierter Grundriß, Geländeflächen, Schichtenpläne, Profile. Böschungskegelflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte). Böschungsflächen. Anwendung auf die Ermittlung von Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive, Zeigerverfahren. Anwendung auf durch kotierte Grundrisse erfaßte Objekte des Straßenbaus. Messen in horizontalen und lotrechten Gerade. Rasterverfahren. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen” ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im römisch eins. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.

Im Themenbereich „Durchdringungen” empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.

Im Themenbereich „Perspektive” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der aus dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem römisch eins. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

13. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch drei. Jahrgang:

Abdichtungen gegen Druckwasser:

Bauarten, Bewegungsfugen.

Ausbauarbeiten:

Verputz und Verkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale;

Beschläge; Verglasungen; Malerarbeiten. Lichtkuppeln. Arbeits- und Schutzgerüste.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Baustoffe:

Putz und Putzträger, Glas, Farben und Anstriche, Kunststoffe.

römisch vier. Jahrgang:

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung. Lüftung. Installationen.

Pläne:

Detail- und Konstruktionszeichnungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen.

Gebäude:

Organisation und Funktion einfacher Wohn- und Zweckbauten.

Pläne:

Detail- und Konstruktionszeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je eine halbe Wochenstunde.

14. STATISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Lastannahme und Beanspruchung dimensionieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit:

Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.

Biegung:

Trägheits- und Widerstandsmoment, einfache, schiefe und Doppelbiegung; Schub.

römisch vier. Jahrgang:

Festigkeit:

Knickung, Biegung mit Längskraft, Torsion.

Formänderungen:

Biegelinien, Durchbiegung, Winkeländerung.

Lasten:

Bewegliche Lasten, Einflußlinien.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

römisch fünf. Jahrgang:

Systeme:

Dreigelenkbogen, Rahmen, einfache Bogentragwerke.

Wände:

Tragende Wände, Stützmauern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahlbetonbau”, „Stahl- und Holzbau” und „Brückenbau” erforderlich.

15. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können. Er soll einfache Bauteile entsprechend der Beanspruchung dimensionieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen, Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.

Bemessung:

Fundamente, Stützen. Wände. Rechtecksquerschnitt bei einfacher Biegung; Biegung mit Längskraft; Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken; Momentendeckung; Schubsicherung; Stiegen.

römisch fünf. Jahrgang:

Bemessung:

Umfanggelagerte und punktgelagerte Platten; Konsolen, Scheiben,

Rahmen; Torsion; Formänderungsnachweis.

Rahmen, Spannbeton und Fertigteile:

Bauweisen, Systeme, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik” erforderlich.

16. STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten sowie die Ausführung leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauteile:

Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.

Ausführung und Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

Systeme:

Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen; Geschoßbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik” und „Brückenbau” erforderlich.

  1. Ziffer 17
    GRUND- UND WASSERBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache erdstatische Berechnungen des Grundbaues sowie hydraulische Berechnungen des Wasserbaues ausführen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichen Konstruktionen des Grund- und Wasserbaues kennen. Er soll ausführungsreife Konstruktionspläne anfertigen sowie einfache Bauausführungen leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundbau:

Normen und Vorschriften; Baugrunduntersuchungen. Rechnen mit

bodenphysikalischen Kennzahlen.

Erdstatische Berechnungen:

Setzungen, Erddruck, Grundbruch.

römisch vier. Jahrgang:

Baugruben:

Abstützungen, Wasserhaltung, Gründungen.

Wasserbau:

Hydraulik, Wasserwirtschaft; Flußbau.

Schutzwasserbau:

Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung.

römisch fünf. Jahrgang:

Wasserbau:

Wasserfassungen, Leitungen, Speicher; hydraulische Maschinen;

Wasserkraftanlagen; Verkehrswasserbau.

Umwelttechnik:

Ökologische Wirkung von Bauwerken. Naturnahe wasserbauliche

Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.

18. SIEDLUNGSWASSERBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Projekte der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erstellen können. Er soll ausführungsreife Pläne solcher Bauwerke anfertigen und ihre Ausführung leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Wasserversorgung:

Aufgaben und bauliche Anlagen der Trinkwasserversorgung (Bedarf, Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Förderung, Verteilung). Projektierung, Ausführungs- und Überwachungsvorschriften.

römisch fünf. Jahrgang:

Abwasserbeseitigung:

Aufgaben und bauliche Anlagen (Mengen, Abwassereigenschaften, Abwasserfassungen), Entwässerungsverfahren. Kanalisationsprojekte.

Abwasserbehandlung:

Abwasserreinigungsanlagen (mechanisch, biologisch, chemisch);

Schlammbehandlung.

Abfallbeseitigung:

Deponie, Müllverbrennung, Müllkompostierung; Ausführungs- und Überwachungsvorschriften; Umweltverträglichkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.

19. VERKEHRSWEGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Zusammenhänge des Verkehrsgeschehens erfassen und die technischen Grundlagen der Projektierung und der Ausführung von Verkehrswegen kennen. Er soll einfache Projekte selbständig bearbeiten und ausführungsreife Pläne anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Verkehrstechnik:

Verkehrsaufkommen Güter- und Personenverkehr. Ruhender und fließender Verkehr. Energiebedarf, Leistungsfähigkeit. Verkehrsarten. Transportleitungen, Bahnen besonderer Bauart; Beeinträchtigung der Umwelt. Umweltverträglichkeit.

Sonderanlagen:

Bahnhöfe, Flugplätze, Hafenanlagen; Verkehrsknoten; städtischer

Verkehr. Anlagen des ruhenden Verkehrs.

römisch vier. Jahrgang:

Eisenbahn- und Straßenbau:

Erdbau, Unterbau, Oberbau; Straßendecken; Entwässerung;

Bepflanzung; Erhaltung.

Trassierung:

Linienführung, Querschnittgestaltung.

römisch fünf. Jahrgang:

Eisenbahn- und Straßenbau:

Berechnung von Trassen. Massenermittlungen. Über- und Unterführungen, Brücken, Galerien.

Tunnelbau:

Bauweisen, Ausstattungen.

Sonderanlagen:

Lärmschutz. Leit- und Sicherungseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Baupraxis und der Beitrag zum Verständnis für Umwelt- und Energieprobleme sowie für das Zusammenwirken verschiedener Verkehrsarten. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang eine halbe Wochenstunde, im römisch fünf. Lehrgang eine Wochenstunde.

20. BRÜCKENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Brücken selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können. Er soll ausführungsreife Konstruktionszeichnungen für Brücken anfertigen und ihre Ausführung leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Arten und Systeme; Normen und Vorschriften. Anlageverhältnisse.

Konstruktionen:

Widerlager, Pfeiler, Tragwerke, Lager, Übergangskonstruktionen.

römisch fünf. Jahrgang:

Konstruktion und Berechnung:

Einfache Brückentragwerke; Brückenausrüstung; Montageverfahren.

Bestehende Brücken:

Erhaltung, Sanierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang eine Wochenstunde.

21. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik beherrschen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Österreichisches Vermessungswesen; Maßeinheiten, Messungsfehler

(Arten, Begrenzung), Kataster.

Längen-, Lage- und Höhenmessung:

Direkte und elektronische Distanzmessung; Instrumente. Horizontal- und Vertikalwinkelmessung; trigonometrische Punktbestimmung. Nivellieren. Koordinatenrechnung und Polygonzüge, Flächenberechnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Geländeaufnahme:

Tachymetrie; Kartierung.

Absteckung:

Übertragung des Entwurfs für Hochbauten und Verkehrswegebauten ins

Gelände.

Fotogrammetrie:

Anwendung; Normen und Gesetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.

22. BAUBETRIEB

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 23
    BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache bautechnische Pläne anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

römisch drei. Jahrgang:

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Bauwerk.

römisch vier. Jahrgang:

Pläne:

Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Stahl- und Holzbau.

römisch fünf. Jahrgang:

Pläne:

Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Stahl- und Holzbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Statik” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.

24. FREIHANDZEICHNEN

Siehe Anlage 1.1.1.

25. LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 26
    BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1.1.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

REFA

Siehe Anlage 1.1.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111721

Alte Dokumentnummer

N6199655623J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.1.4

                                                         ------------

            HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MÖBELBAU UND INNENAUSBAU

                            I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Pflichtgegenstände                            Summe      pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                          I.  II.  III.  IV.  V.               gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...........   2    2    2    2    2      10        (III)

2 Deutsch ............   3    2    2    2    2      11         (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .........   2    2    2    2    2      10         (I)

4 Geschichte und

   Sozialkunde ........   -    -         2    2       4        (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...   2    2    -    -    -       4        (III)

6 Wirtschaftliche

   Bildung, Rechtskunde

   und Politische Bildung -    -    -    2    2       4         III

7 Betriebstechnik ....   -    -    2    2    3       7          I

8 Leibesübungen ......   2    2    2    1    1       8        (IVa)

9 Mathematik und

   angewandte Mathematik  3    2    2    2    -       9         (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .............   2    2    -    -    -       4         (II)

11 Chemie, angewandte

   Chemie und

   Umwelttechnik ......   2    2    -    -    -       4          II

12 Darstellende

   Geometrie ..........   2    2    2    -    -       6         (I)

13 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte

   elektronische

   Datenverarbeitung ..   -    2    2    -    -       4          I

14 Tischlerkonstruktionen 2    2    2    2    2      10          I

15 Technologie ........   2    2    2    2    2      10          I

16 Innenräume .........   -    -    2    2    2       6          I

17 Baukonstruktion ....   2    2    2    2    2      10          I

18 Angewandte

   Perspektive *2) ....   -    -    -    2    2       4         (I)

19 Bau- und Möbelstile    -    -    -    2    2       4          I

20 REFA ...............   -    -    2    -    -       2          I

21 Freihandzeichnen ...   2    2    -    -    -       4         IV

22 Form und Farbe *2) .   -    -    2    2    -       4        (III)

23 Konstruktionsübungen   3    3    3    2    3      14          I

24 Innenausbau ........   -    -    -    4    9      13         (I)

25 Werkstätten-

   laboratorium .......   -    -    -    -    2       2         III

26 Werkstätte .........   9    9    9    5    -      32         (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  38-  38-  38-  38-  38-

                         40   40   40   40   40     195

27 Pflichtpraktikum ... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in den

                        III. bzw. V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Freigegenstände                                          pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                          I.  II.  III.  IV.  V.               gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ............   2    2    2    -    -                 (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3)

*5) (.....) ...........   -    -    3    3    3                 (I)

REFA ..................   -    -    -    2    -                  I

---------------------------------------------------------------------

  Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen..(bis zu)   2    2    2    2    2                 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...............  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)                 (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ............  *4)  *4)  *4)  *4)  *4)                 (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik    *4)  *4)  *4)  *4)                      (I)

Darstellende Geometrie   *4)  *4)  *4)                           (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung, zur Kontrolle und als Instrument der Unternehmensführung im Fachgebiet einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).

Kosten- und Planungsrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.

römisch vier. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Planung (Unternehmensrechtsform, Standortwahl, Planungsdaten),

Organisation, Personalwesen.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsüberleitungsbogen, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Finanzierung, Absatz, Beschaffung, Einkauf, Lager, Kontrolle.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsabrechnungsbogen auf Basis interner betrieblicher Leistungsverrechnung und flexibler Grenzplankostenrechnung, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Technologie”, „Tischlerkonstruktionen” und „Werkstätte” erforderlich.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen, Kreis- und Arcusfunktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus-und des Cosinussatzes.

römisch drei. Jahrgang:

Algebra:

Potenz- und Wurzelfunktionen, Exponentialfunktionen und

logarithmische Funktionen.

Analysis:

Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen; Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung,

Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 12
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

römisch zwei. Jahrgang:

Schatten bei Parallelbeleuchtung:

Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Objekten und deren Schlagschatten auf die horizontale Standebene und lotrechte Wandebenen. Schattenkonstruktionen in axonometrischen Rissen.

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehkegelförmiger Flächenstücke. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.

römisch drei. Jahrgang:

Durchdringungen:

Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper. Anwendung auf Holzverbindungen. Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen. Anwendung auf Werkstücke mit Bohrungen und Zapfen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Rasterverfahren; Anwendung auf Innenraumperspektiven. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Objekte. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen und drehkegelförmigen Teilen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Objekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im römisch eins. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebe nen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei wendelflächigen Objekten bietet sich auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen.

Im Themenbereich „Durchdringungen” empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entsprechend sollten komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen vermieden werden.

Im Themenbereich „Perspektive” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Für unregelmäßige und geometrisch nicht präzise festgelegte Objekte bietet sich das Rasterverfahren an das auch zur Grundlage zur Herstellung von Freihandskizzen eingesetzt werden kann. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das auch dem römisch eins. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 14
    TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen können. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik selbständig entwerfen und materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.

Möbelbau:

Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.

römisch zwei. Jahrgang:

Möbelbau:

Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren).

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

Bautischlerarbeiten:

Einfache Türen und Fenster.

römisch drei. Jahrgang:

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische, Schranksysteme, Sitzmöbel.

Bautischlerarbeiten:

Tür- und Fensterkonstruktionen.

Innenausbau:

Wand- und Deckenverkleidungen.

römisch vier. Jahrgang:

Möbelbau:

Sitz- und Liegemöbel; Polstermöbel. Ladenbau.

Bautischlerarbeiten:

Sonderformen von Türen und Fenstern.

Innenausbau:

Sonderkonstruktionen für Gewerbebetriebe.

römisch fünf. Jahrgang:

Möbelbau:

Sonderformen und Konstruktion für serienmäßige Fertigung; Möbel aus

Sonderwerkstoffen.

Bautischlerarbeiten:

Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner (Falt- und Harmonikatüren), Fensterwandelemente, Holzstiegen, Sonderkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßiger weise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie”, „Baukonstruktion”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.

15. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und maschintechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Holz:

Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen), natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Hilfswerkzeuge:

Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:

Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Schneidengeometrie:

Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.

römisch zwei. Jahrgang:

Holz:

Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Werkstoffe:

Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).

Leime und Kleber:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,

Fehler, Entsorgung.

Werkzeugmetalle:

Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Theoretische und rechnerische Vorgaben für die maschinelle Bearbeitung, Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Sägen:

Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.

römisch drei. Jahrgang:

Oberflächenbehandlung:

Techniken, Hilfsmittel, Materialien.

Oberflächenbeschichtung:

Techniken, Hilfsmittel, Materialien; Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung). Entsorgung, Sicherheitsvorkehrungen.

Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:

Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung, Spanungstechnik, Sicherheitseinrichtungen.

römisch vier. Jahrgang:

Werkstoffe:

Glas, Leder, Metalle, Keramik, Marmor, Kunststoffe, Strukturschäume, Dicht- und Dämmstoffe, Beläge, Textilien, Polstermaterial (Arten, Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Entsorgung, Sicherheitsbestimmungen).

Schleifen:

Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitsbestimmungen), Schleifmittel für Holz und Lackschliff.

Lack- und Leimauftrag:

Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen).

Drechseln:

Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen), Kopiereinrichtungen.

Technische Holztrocknung:

Verfahren, Systeme.

römisch fünf. Jahrgang:

Vorrichtungsbau:

Einsatzmöglichkeiten; hydraulische, pneumatische, elektrische

Sondervorrichtungen; Schablonen und Lehren.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen,

Fertigungsstraßen, Sicherheitseinrichtungen.

Industrielle Fertigung:

Maschinenauswahl, Maschinenanordnung unter Berücksichtigung der Betriebsgrößen und der Betriebsziele.

Fertigungsvorbereitung:

Produktionsschema, Produktionsstufen, Arbeitsflußbilder.

Qualitätskontrolle:

Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Physik und angewandte Physik”, „Tischlerkonstruktionen”, „Baukonstruktion”, „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

16. INNENRÄUME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von Innenräumen kennen. Er soll gebräuchliche Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Elemente:

Bestandsaufnahme, Pläne (Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe).

Parameter:

Menschliche Maße (Körpergröße, Goldener Schnitt, Modular),

Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume.

Raumgrößen, Flächenbedarf.

Wohnbereich:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions- und Raumerfordernisse.

Wohntypen:

Größen und Funktionen.

römisch vier. Jahrgang:

Geschäfte:

Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.

Büroräume:

Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.

Fremdenverkehr und Gewerbe:

Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauten der Gemeinschaft:

Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.

Bauten der Kultur, der Industrie und der Wirtschaft:

Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Lehrausgänge und Exkursionen sowie die Besprechung von Ausführungsbeispielen fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.

17. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion, der Bauphysik und der Baumechanik kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.

Wand- und Deckenkonstruktionen:

Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.

römisch zwei. Jahrgang:

Dachkonstruktionen:

Dachstühle; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer

(Kalt- und Warmdächer).

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.

Baustoffe:

Metalle; Sperr- und Dämmstoffe.

römisch drei. Jahrgang:

Statik:

Lasten, Kräfte, Momente (Arten; Zusammensetzung und Zerlegung). Gleichgewicht (Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit). Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerkräfte, Schnittgrößen). Flächenmomente zweiter Ordnung (Trägheitsmoment, Widerstandsmoment).

Festigkeit:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Schub, Abscherung, gerade Biegung, Knickung). Zulässige Spannungen, Formänderungen.

Verbindungen:

Verbindungs- und Befestigungsmittel.

römisch vier. Jahrgang:

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktion.

Ausbauarbeiten:

Verputz; Fußböden; Maler- und Tapeziererarbeiten. Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Be- und Entlüftung. Sanitärinstallation. Hauskanal;

Stark- und Schwachstrominstallation. Einrichtungsgegenstände.

Baustoffe:

Verputz, Putzträger.

römisch fünf. Jahrgang:

Ausbauarbeiten:

Fenster, Türen und Portale aus Kunststoff und Metall, flexible Zwischenwände. Deckenuntersichten aus Sonderwerkstoffen.

Bauorganisation:

Projektablauf, Verantwortungsbereiche.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie”, „Innenausbau”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.

  1. Ziffer 18
    ANGEWANDTE PERSPEKTIVE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Einzelgegenstände und Innenräume in den gebräuchlichen Verfahren perspektivisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Darstellungstechniken:

Bleistift, Tusche, Kohle, Farbe, Farb- und Rasterfolien.

Schattenkonstruktionen:

Parallelbeleuchtung, Zentralbeleuchtung.

Einzelobjekte:

Möbel und Einrichtungsgegenstände in Wohnräumen und Büroräumen.

Innenräume:

Wohnräume, Büroräume.

römisch fünf. Jahrgang:

Einzelobjekte:

Möbel und Einrichtungsgegenstände in Geschäftslokalen und in Räumen

von Beherbergungs- und Gastgewerbebetrieben.

Innenräume:

Geschäftslokale, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der dargestellten Objekte sowie der Konstruktionsmethoden und Darstellungstechniken. Die Übung der Fertigkeiten steht im Vordergrund des Unterrichts und wird durch Hausübungen gefördert.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Entwürfen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Innenausbau” erforderlich.

19. BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,

Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.

römisch fünf. Jahrgang:

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Bau- und Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde”.

20. REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Methoden:

Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitsablauf; Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft).

Techniken:

Systemgestaltung, Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik” erforderlich.

21. FREIHANDZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte insbesondere deren Proportionen und Farben nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.

römisch zwei. Jahrgang:

Schrift:

Ornamentale Schrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Darstellen; Farbe.

Skizzieren:

Darstellung von Möbel, Innenräume und Raumdetails unter besonderer

Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

22. FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ästhetischen Formbegriffe und Gestaltungsmöglichkeiten im Fachgebiet kennen. Er soll Zusammenhänge zwischen Material, Konstruktion, Form und Farbe aufzeigen und Gestaltungsprobleme mit Geschmack lösen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Gestaltungsprinzipien:

Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form und Farbe.

Farbe:

Physikalische Parameter, Farbwirkungen, Farbkontraste,

Farbzusammenstellungen.

Form:

Flächenteilungen, Flächenrhythmen, Oberflächenwirkungen.

römisch vier. Jahrgang:

Farbe:

Formale Ausdehnung von Farben.

Form:

Optische Wirkungen geometrischer Flächen und Raumbeziehungen.

Formvariationen.

Integration:

Analyse von Beispielen; Zusammenwirken von Form, Farbe und Material.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes und die Vielseitigkeit der Aufgaben (Arbeiten nach Modellen und Naturobjekten sowie aus der Vorstellung). Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch den Besuch von Ausstellungen gefördert.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 23
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können. Er soll einfache Baupläne erstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

römisch zwei. Jahrgang:

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach gegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten.

römisch drei. Jahrgang:

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbel- und Bautischlerarbeiten.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Möbel.

römisch vier. Jahrgang:

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen; Einreich- und Ausführungspläne (Polierpläne).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie”, „Innenausbau” und „Werkstätte” erforderlich.

24. INNENAUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufgaben des Fachgebietes nach gegebener Raumwidmung und Planungsunterlagen selbständig lösen können. Er soll Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in verschiedenen Maßstäben darstellen, farblich behandeln sowie Materialvorschläge erstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bestandsaufnahme:

Aufmaß und Aufmaßpläne.

Pläne:

Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus dem Themenbereich Wohnen; Schaubildskizzen.

Präsentation:

Projekterläuterung, Materialvorschläge.

2 komplexe Projekte

römisch fünf. Jahrgang:

Pläne:

Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus den Themenbereichen Geschäfte, Büroräume, Fremdenverkehr, Gewerbe, Kultur, Industrie und Wirtschaft.

Präsentation:

Projekterläuterung, Materialvorschläge.

4 komplexe Projekte

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben aus der Praxis, daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte unter Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Baukonstruktion”, „Innenräume”, „Angewandte Perspektive”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Messen:

Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.

Prüfen:

Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.

Maschinenwerkstätte:

Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).

Leimen, Pressen und Furnieren:

Zusammensetzen und Furnieren, Leimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen.

Oberflächenbehandlung:

Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren und Spritzlackieren.

Möbelbau:

Anfertigen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise;

Zusammenbau und Einpassen von Möbelteilen und einfachen Bauteilen;

Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen, Bedienen von Spezialholzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Bauteilen. Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufen.

Möbelbau:

Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib- und Sitzmöbel); Herstellen von Lehren und Schablonen.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenster, Türen und Portalen; Anschlagen

und Versetzen.

Oberflächenbehandlung:

Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruckspritzen);

Imprägnieren.

römisch vier. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten und Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen; Lang- und Formdrechseln; künstliche Holztrocknung.

Möbelbau:

Einlegearbeiten; Kröpfen von Profilen; Grundkenntnisse im Kerb- und Flachschnitt.

Schärfen und Instandhaltung:

Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung, Steuerung, Kontrolle; Vor- und Nachkalkulation; praktischer Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die Organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Methoden:

Datenerfassung (Verteilzeitaufnahme, Planzeiten, Multimomentaufnahme); Entgelddifferenzierung; Rechnereinsatz im Arbeitsstudium.

Techniken:

Zusammenfassende Fallbeispiele.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik” erforderlich.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111722

Alte Dokumentnummer

N6199655624J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.1.6

                                                         ------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR HOLZWIRTSCHAFT

                     Ausbildungszweig Sägetechnik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch oder

    Italienisch) ............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde  -   -   -   2   2      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung ......   -   -   -   2   2      4       III

7. Betriebswirtschaft *2) ..   3   2   2   3   3     13        I

8. Rechnungswesen ..........   3   2   2   2   2     11        I

9. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

10. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............   4   3   3   -   -     10       (I)

11. Darstellende Geometrie ..   2   2   -   -   -      4       (I)

12. Physik und angewandte

    Physik ..................   2   2   2   -   -      6      (II)

13. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik .......   2   2   -   -   -      4       II

14. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   2   -   -      4        I

15. Baukonstruktion .........   -   2   2   -   -      4        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik ..............   -   -   -   2   2      4       (I)

17. Grundlagen des

    Maschinenbaues ..........   2   2   4   -   -      8        I

18. Holzbearbeitungsmaschinen   -   -   3   3   4     10        I

19. Sägewerksanlagen ........   -   -   -   4   3      7        I

20. Forstwirtschaft .........   2   2   -   -   -      4       III

21. Holzwirtschaft ..........   -   -   2   2   2      6       III

22. Technologie .............   -   -   3   3   3      9        I

23. Konstruktionsübungen ....   -   -   2   4   4     10        I

24. Laboratorium ............   -   -   -   6   6     12        I

25. Werkstätte ..............   9   9   5   -   -     23      (Va)

------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl        38- 38- 38- 38- 38-

                               40  40  40  40  40    195

26. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor

                               Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*3) (...) ...................   2   2   2   2   2              (I)

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen .......(bis zu)   2   2   2   2   2             (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *4) *4) *4) *4) *4)             (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch oder Italienisch) .  *4) *4) *4) *4) *4)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *4) *4) *4)                     (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Italienisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stellung der Volkswirtschaftslehre:

Makro- und Mikroökonomie, wirtschaftspolitisches Handeln und

dogmengeschichtliche Grundlagen.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb - Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.

Konjunktur:

Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf), Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitsnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Östereichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkommnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft, zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll dabei sozial und umweltbewußt handeln. Er soll Konzepte der Unternehmensführung kennen und einschlägige Techniken beherrschen; er soll betriebswirtschaftliche Probleme analysieren und - auch unter Verwendung rechnerischer und grafischer Verfahren - lösen können.

Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation, erkennen und Rationalisierungskonzepte ausarbeiten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmensformen. Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

römisch zwei. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung und Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionspolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.

römisch drei. Jahrgang:

Handelsbetriebe:

Funktion des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll

und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

römisch vier. Jahrgang:

Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr, Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

römisch fünf. Jahrgang:

Managementfunktionen und Managementtechniken:

Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle.

Personal und Personalpolitik:

Rechtliche Grundlagen, Vollmachten, Personalplanung, Mitarbeiterauswahl, Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalabwicklung), Managementkonzepte.

Risiko und Risikopolitik:

Begriff und Arten, Risikofaktoren, risikopolitische Maßnahmen.

Konstitutive Entscheidungen des Unternehmers:

Neugründung und Erwerb eines Unternehmens, Standortwahl, Wahl und Änderung der Rechtsform, Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse; Unternehmensentflechtungen; Sanierung; Liquidation, Ausgleich und Konkurs in betriebswirtschaftlicher Sicht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Die bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing” und eine geraffte Darstellung in Randbereichen wie „Handelsvermittler”, „Lagerhausbetriebe” und „Typen der Bankbetriebe”.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, zB Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Organigrammen und Ablaufplänen, vor allem aber im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag”, „Schadensabwicklung” und „Personal”. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen, Fallstudien, Planspiele und die Simulation von Projekten einschließlich der Abfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff eines Jahrganges in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Jahrgänge wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft” bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichtes aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

Im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je drei, im römisch fünf. Jahrgang zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehende Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens, sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team, sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und verkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursache der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).

römisch zwei. Jahrgang:

Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbetragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

römisch vier. Jahrgang:

Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personalgesellschaften, stiller Gesellschaft, sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;

Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische

Entscheidungen:

Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials;

laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß;

Bilanzanalyse und Betriebsvergleich. Finanzplanung). Controlling.

Integration:

Themenübergreifende Aufgabenstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonders Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern” und „Personal” ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeiten) an.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Die Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

9. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 10
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektor mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Gleitkommazahlen, Zahlen

begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktion, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktion, Darstellung komplexer Zahlen, Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, und die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

römisch zwei. Jahrgang:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Kugelflächen und Drehkegelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen.

Drehkegelflächen und Wendelflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auch die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, eben Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im römisch eins. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich, ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Kugelflächen und Drehkegelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichen- ebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu ermitteln.

Im Themenbereich „Drehflächen und Wendelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schraubenlinien und Wendelflächen unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 12
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 13
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 14
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

15. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Vorgangsweise bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kennenlernen. Er soll die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren kennen und die wesentlichen technischen Grundprinzipien beherrschen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen des Hochbaues:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweise, Ablauf des Bauvorhabens.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Bindemittel, Putz- und Putzträger, Metalle.

Rahmenbedingungen des Hochbaues:

Raumordnungsgesetz, Flächenbebauungsgrundlagengesetz,

Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz.

römisch drei. Jahrgang:

Planung, Projektierung und Durchführung eines Bauvorhabens:

Planung, Projektierung, Instanzenweg, Behördenverfahren.

Hochbau:

Gründungen, Vermessungen, Aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktionen, Stiegen, Gerüste, Türen und Tore.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik kennen und einen Überblick über Wirkungsweise, Betriebsverhalten und Wartung der in der Säge- und Holzindustrie hauptsächlich verwendeten elektrischen Einrichtungen, Geräte und Maschinen erhalten.

Er soll Kenntnisse über die in der Säge- und Holzindustrie gebräuchlichen elektrischen und elektronischen Meßgeräte und deren Zubehör haben.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten; Feldbegriff; Stromarten; Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitungen in Metallen (Begriffe, Gesetze); Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Mittelwert, Phasenverschiebung); Gesetze;

Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen; Installationsmaterial; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau; Wirkungsweise; Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung; Betriebsverhalten; Auswahlkriterien.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen); Stromrichter; Grundschaltungen der Elektronik.

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Meßgeräte; Meßverfahren; Steuerungstechnik; Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist unter Verwertung der in den anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnissen zu führen, die Auswahl der Stoffgebiete richtet sich nach der Fachrichtung. Zum besseren Verständnis des Lehrstoffes sind Wandtafeln, Modelle, Skizzen, Tabellen und Unterlagen aus der Berufspraxis heranzuziehen.

  1. Ziffer 17
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sowohl die Eigenschaften, Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile als auch deren normgerechte, zeichnerische Darstellung kennen.

Er soll weiters die für diese Maschinenteile verwendeten Werkstoffe und deren Wärmebehandlungsverfahren kennen und soll Festigkeitsberechnungen an einfachen Maschinenteilen durchführen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Maschinenbau beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zeichnen:

Grundlagen (Linienarten und -breiten, Schnittführungen, Blattformate usw.). Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile.

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlungen; Nichteisenmetalle des Fachgebietes;

Kunststoffe.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Zahnräder; Kupplungen; Riementriebe; Kettentriebe.

römisch drei. Jahrgang:

Statik:

Grundbegriffe; Zentralkraftsystem; Ebenes Kraftsystem; Reibung.

Bewegungslehre:

Kinematik und Dynamik des starren Körpers.

Festigkeitslehre:

Grundbegriffe; Belastungsarten und Belastungsfälle;

Dauerfestigkeit.

Maschinenelemente:

Festigkeitsberechnungen von ausgewählten Maschinenelementen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik”, „Konstruktionsübungen” sowie „Werkstätte” wichtig.

  1. Ziffer 18
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen. Er soll die theoretischen Grundlagen zur Berechnung von Holzbearbeitungsmaschinen beherrschen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Sägen:

Gattersägen, Bandsägen, Kreissägen.

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Berechnungen von Holzbearbeitungsmaschinen:

Schnittkraft- und Leistungsermittlungen.

römisch vier. Jahrgang:

Messermaschinen:

Hobelmaschinen; Khelmaschinen; Profilier- und Reuzieranlage, Entrindungsmaschinen; Hackmaschinen; Furniermaschinen. Spanlose Holzbearbeitung.

Biegemaschinen, Trocknungsanlagen, Leimmaschinen, Pressen.

römisch fünf. Jahrgang:

Förderanlagen:

Stetigförderer, Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.

Kraft- und Antriebsmaschinen:

Verbrennungsmotoren, Elektromotoren, Dampfantriebe,

Wasserkraftmaschinen.

Hilfseinrichtungen:

Verbrennungs- und Vergasungsanlagen. Brikettierung. Elektronische

Vermessungsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.

19. SÄGEWERKSANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.

Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Gesamtplanung:

Problemstellung, Arbeitsbereiche, Transportstrukturen, Arbeitsabläufe, Schnitt-, Rund- und Restholzverwertung.

Bereichsplanung:

Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen, Vorrichtungsbau, Servoeinrichtungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Einflußfaktoren:

Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie; Information und Werbung.

Innovation:

Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,

Kalkulation, Optimierungsstrategien.

Gesamtplanung:

Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe;

Kooperationsmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen” und „Konstruktionsübungen” besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.

20. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, koline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

Holzanatomie und einheimische Holzarten:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau der LH und NH (Holzzelle, Zellwand, Jahrringaufbau, rp-, zp- und hrp-Hölzer), Schnitte (Quer-, Längs- und Radial-), einheimische NH und LH an Hand verschiedener Merkmale (Holz, Nadeln und Blätter, Früchte, Rinde) bestimmen und erkennen.

römisch zwei. Jahrgang:

Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Ästung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Produktgestaltung für RH lt. ÖHHU:

Bestimmungen für LRH und NRH lt. ÖHHU, Ausformungskriterien, Holzfehler (Begriffe lt. ÖHHU, Wuchsfehler, Aufbaufehler, nachträgliche Fehler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Holzwirtschaft. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

21. HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie in bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und -exportländern kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und -verkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundbegriffe der Holzmarktlehre.

Angebot, Nachfrage, Märkte usw.

Produktgestaltung:

Begriffe, RH- und SH-Bestimmungen lt. ÖHHU, Bestimmungen für Holzprodukte (zB Plattenwerkstoffe, Hobelware usw.), Vermessung und Berechnung der Abmaße.

Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:

Laut ÖHHU, Geltungsbereiche, Ausdrücke,

Bemängelung, Haftung, Expertisen, Dokumente.

römisch vier. Jahrgang:

Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt.

Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.

römisch fünf. Jahrgang:

Absatz und Marketing.

Ein- und Verkaufsarten und -verfahren, Absatzwege, Preispolitik,

Produktgestaltung, Werbung, Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Transport im Handel:

Straße, Schiene, Schiff, Frachttarife und -berechnungen, Transportlogistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich, sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

22. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Der Schüler soll die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen. Er soll die Technologien zur Herstellung von Holzwerkstoffen kennen.

Der Schüler soll die Möglichkeiten und Verfahren für den Holzschutz und die Oberflächenbehandlung kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes:

Aufbau, Zellstruktur, chemischer Aufbau der Zellwand.

Physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes:

Dichte, Holzfeuchtigkeit, Sorption, Holzfeuchtemessung, Quellen und Schwinden, Elastizität und Festigkeit, Härte, Abnützungswiderstand, thermische Eigenschaften, Brandverhalten, energetische Nutzung von Holz, elektrische und akustische Eigenschaften.

römisch vier. Jahrgang:

Holztrocknung und Dämpfen von Holz:

Grundlagen der Holztrocknung, natürliche Holztrocknung, technische Holztrocknung (Frischluft-Ablufttrocknung, Vakuumtrocknung, Hochtemperaturtrocknung, Sonderverfahren der Holztrocknung), Bauarten, Steuerung, Energieverbrauch, Kochen und Dämpfen des Holzes.

Oberflächenbehandlung:

Strukturierende Oberflächenbehandlung, Färben und Beizen, Imprägnierungen, Öle und Wachse, Lacke und Lasuren, Verfahren in der Oberflächenbehandlung.

Holzschutz:

Schadursachen, baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

Verfahren.

Klebstoffe und Klebetechnologie:

Grundlagen, Klebstoffe, Einsatz und Anwendung von Klebstoffen,

Aushärtung, Pressen.

Holzwerkstoffe:

Spanplatten, Faserplatten, anorganisch gebundene Holzwerkstoffe.

Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung:

Rohstoffe, Verfahren, Produkte.

römisch fünf. Jahrgang:

Furniere und Sperrholz:

Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Sperrholz.

Halb- und Fertigprodukte aus Holz:

Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkanteln, Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen uä.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 23
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können. Der Schüler soll sowohl die herkömmliche Entwurfstechnik als auch die rechnerunterstützte Konstruktion beherrschen.

römisch drei. Jahrgang:

Rechnerunterstützte Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik; Werkstattzeichnungen einfacher Maschinenelemente; Zusammengesetzte Konstruktionen.

Maschinenelemente:

Eine einfache Konstruktion aus dem Bereich des Getriebebaues oä. nach vorhergehender Berechnung der einzelnen Elemente. Werkstattzeichnungen; Stücklisten.

römisch vier. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Säge- oder Messermaschinen.

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (horizontale und vertikale Integration). Lager- und Transporteinrichtungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Förderanlagen.

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen ist in allen Programmbereichen zu fördern.

Auf die Abstimmung mit den Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Grundlagen des Maschinenbaues”, „Holzbearbeitungsmaschinen”, „Sägewerksanlagen” und „Werkstätte” ist besonders zu achten.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Betriebswirtschaft”, „Baukonstruktion”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Holzbearbeitungsmaschinen”, „Sägewerksanlagen” und „Technologie” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Metallbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lamellieren, Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen, Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen, Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.

römisch zwei. Jahrgang:

Sägen:

Gatter, (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren). Manipulation soll mit Flurfördermittel (Radlader, Rundholzbagger u. dgl.) erfolgen.

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

römisch drei. Jahrgang:

Sägen:

Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundbolzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation). Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere). Manipulation soll mit Flurfördermittel (Radlader, Rundholzbagger u. dgl. erfolgen.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzherrichtung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle, Überwachung der Heizanlage).

Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand sowie Lehrgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1 „LEBENDE FREMDSPRACHE”.

Im übrigen siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im römisch fünf. Jahrgang.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111723

Alte Dokumentnummer

N6199655625J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.1.7

                                                         ------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR HOLZWIRTSCHAFT

                     Ausbildungszweig Holztechnologie

                            I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch oder

    Italienisch) ............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .............   -   -   -   2   2      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung ......   -   -   -   2   2      4       III

7. Betriebswirtschaft *2) ..   3   2   2   3   3     13        I

8. Rechnungswesen ..........   3   2   2   2   -      9        I

9. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

10. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............   4   3   3   -   -     10       (I)

11. Darstellende Geometrie ..   2   2   -   -   -      4       (I)

12. Physik und angewandte

    Physik ..................   2   2   2   -   -      6      (II)

13. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik .......   2   2   -   -   -      4       II

14. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   2   -   2      6        I

15. Baukonstruktion und

    Holzbau .................   -   2   2   2   2      8        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik ..............   -   -   -   2   2      4       (I)

17. Grundlagen des

    Maschinenbaues ..........   2   2   4   -   -      8        I

18. Holzbearbeitungsmaschinen   -   -   3   3   3      9        I

19. Forstwirtschaft .........   2   2   -   -   -      4       III

20. Holzwirtschaft ..........   -   -   2   2   2      6       III

21. Technologie .............   -   -   3   5   5     13        I

22. Konstruktionsübungen ....   -   -   2   4   4     10        I

23. Laboratorium ............   -   -   -   6   6     12        I

24. Werkstätte ..............   9   9   5   -   -     23      (Va)

------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl      38- 38- 38- 38- 38-

                               40  40  40  40  40    195

25. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor

                               Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*3) (...) ...................   2   2   2   2   2              (I)

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...... (bis zu)   2   2   2   2   2            (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *4) *4) *4) *4) *4)             (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch oder Italienisch) .  *4) *4) *4) *4) *4)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *4) *4) *4)                     (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Italienisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stellung der Volkswirtschaftslehre:

Makro- und Mikroökonomie, wirtschaftspolitisches Handeln und

dogmengeschichtliche Grundlagen.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb - Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldart, Störungen.

Konjunktur:

Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf) Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner; Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkommnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft, zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funtkions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll dabei sozial und umweltbewußt handeln. Er soll Konzepte der Unternehmensführung kennen und einschlägige Techniken beherrschen; er soll betriebswirtschaftliche Probleme analysieren und - auch unter Verwendung rechnerischer und grafischer Verfahren - lösen können.

Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation, erkennen und Rationalisierungskonzepte ausarbeiten können.

Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Uunternehmungsformen Anmerkung, richtig: Unternehmungsformen). Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

römisch zwei. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug); Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung und Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionspolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung, Kennzahlen.

römisch drei. Jahrgang:

Handelsbetriebe:

Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Enwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll- und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

römisch vier. Jahrgang:

Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr, Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

römisch fünf. Jahrgang:

Managementfunktionen und Managementtechniken:

Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle.

Personal und Personalpolitik:

Rechtliche Grundlagen, Vollmachten, Personalplanung, Mitarbeiterauswahl, Personalführung (Führungsstile), Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung), Managementkonzepte.

Risiko und Risikopolitik:

Begriff und Arten, Risikofaktoren, risikopolitische Maßnahmen.

Konstitutive Entscheidungen des Unternehmens:

Neugründung und Erwerb eines Unternehmens, Standortwahl, Wahl und Änderung der Rechtsform, Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse; Unternehmensentflechtungen. Sanierung; Liquidation, Ausgleich und Konkurs in betriebswirtschaftlicher Sicht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt u. a. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing” und eine geraffte Darstellung in Randbereichen wie „Handelsvermittler”, „Lagerhausbetriebe” und „Typen der Bankbetriebe”.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, z.B. Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Organigrammen und Ablaufplänen, vor allem aber im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag”, „Schadensabwicklung” und „Personal”. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen, Fallstudien, Planspiele und die Simulation von Projekten einschließlich der Abfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff eines Jahrganges in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Jahrgänge wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft” bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

Im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je drei, im römisch fünf. Jahrgang zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und -verkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursache der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses)

römisch zwei. Jahrgang:

Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung Rückstellung. Forderungsbewertung Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation), Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung, Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbetragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

römisch vier. Jahrgang:

Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigungserzeugnissen. Rücklage (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personalgesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabeverfahrensrecht Einkommensteuer;

Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zu Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern” und „Personal” ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und Organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant 5elbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

9. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 10
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzten und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus und des Cosinussatzes.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 11
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten:

römisch zwei. Jahrgang:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Kugelflächen und Drehkegelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen.

Drehkegelflächen und Wendelflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, eben Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im römisch eins. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich, ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Kugelflächen und Drehkegelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu ermitteln.

Im Themenbereich „Drehflächen und Wendelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schraubenlinien und Wendelflächen unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 12
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 13
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 14
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

römisch drei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendung aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff. Programmoptimierung.

Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Planungsinstrumente; Dienstprogramme. Programmierhilfen.

römisch fünf. Jahrgang:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Anwendungen im Fachbereich und in der Betriebswirtschaftslehre.

Computerunterstütztes Rechnungswesen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

  1. Ziffer 15
    BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Vorgangsweise bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kennenlernen. Er soll die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren kennen und die wesentlichen technischen Grundprinzipien beherrschen. Der Schüler soll die Grundprinzipien des Bauens mit Holz kennen und beherrschen. Er soll in der Lage sein, einfache Konstruktionen zu entwerfen und zu berechnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen des Hochbaues:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen, Ablauf des Bauvorhabens

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Bindemittel, Putz- und Putzträger, Metalle

Rahmenbedingungen des Hochbaues:

Raumordnungsgesetz, Flächenbebauungsgrundlagengesetz,

Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz.

römisch drei. Jahrgang:

Planung, Projektierung und Durchführung eines Bauvorhabens:

Planung, Projektierung, Instanzenweg, Behördenverfahren

Hochbau:

Gründungen, Vermessungen, Aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktionen, Stiegen, Gerüste, Türen und Tore

römisch vier. Jahrgang:

Konstruktionselemente:

Zugstab, Druckstäbe, Biegeelemente, Brettschichtholz, Fachwerk,

zusammengesetzte Bauteile.

Verbindungsmittel:

Zimmermannsmäßige Holzverbindungen, ingenieurmäßige

Holzverbindungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Lasten, Bemessung.

Verbände:

Windverbände, Aussteifungsverbände.

Hallenbauwerke:

Grundsätze, Konstruktionen

römisch fünf. Jahrgang:

Häuser und Holz:

Tafelbauweise, Fertighäuser, Blockhäuser, Riegelbau, Skelettbau,

Fachwerkhäuser, Dachkonstruktionen.

Sonderkonstruktionen:

Brücken, Gerüste

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Eine Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere mit „KÜ” ist wichtig.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufbau:

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik kennen und einen Überblick über Wirkungsweise, Betriebsverhalten und Wartung der in der Säge- und Holzindustrie hauptsächlich verwendeten elektrischen Einrichtungen, Geräte und Maschinen erhalten.

Er soll Kenntnisse über die in der Säge- und Holzindustrie gebräuchlichen elektrischen und elektronischen Meßgeräte und deren Zubehör haben.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten; Feldbegriff; Stromarten; Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitungen in Metallen (Begriffe, Gesetze); Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung); Gesetze; Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen; Installationsmaterial; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise; Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung; Betriebsverhalten; Auswahlkriterien.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen); Stromrichter; Grundschaltungen der Elektronik.

Meß-, Steuerungs- und Regelungselektronik:

Meßgeräte; Meßverfahren; Steuerungstechnik; Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist unter Verwertung der in den anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen, die Auswahl der Stoffgebiete richtet sich nach der Fachrichtung. Zum besseren Verständnis des Lehrstoffes sind Wandtafeln, Modelle, Skizzen, Tabellen und Unterlagen aus der Berufspraxis heranzuziehen.

  1. Ziffer 17
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufbau:

Der Schüler soll sowohl die Eigenschaften, Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile als auch deren normgerechte, zeichnerische Darstellung kennen!

Er soll weiters die für diese Maschinenteile verwendeten Werkstoffe und deren Wärmebehandlungsverfahren kennen und soll Festigkeitsberechnungen an einfachen Maschinenteilen durchführen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Maschinenbau beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zeichen:

Grundlagen (Linienarten und -breiten, Schnittführungen, Blattformate usw.) Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile.

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlungen); Nichteisenmetalle des Fachgebietes;

Kunststoffe.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Zahnräder; Kupplungen; Riementreibe; Kettentriebe.

römisch drei. Jahrgang:

Statik:

Grundbegriffe; Zentalkraftsystem; Ebenes Kraftsystem; Reibung.

Bewegungslehre:

Kinematik und Dynamik des starren Körpers.

Fertigkeitslehre:

Grundbegriffe; Belastungsarten und Belastungsfälle;

Dauerfestigkeit.

Maschinenelemente:

Festigkeitsberechnungen von ausgewählten Maschinenelementen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik”, „Konstruktionsübungen” sowie „Werkstätte” wichtig.

  1. Ziffer 18
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und Holzverarbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Er soll die theoretischen Grundlagen zur Berechnung dieser genannten Maschinen und Anlagen beherrschen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Sägen:

Gattersägen, Bandsägen, Kreissägen;

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik;

römisch vier. Jahrgang:

Messermaschinen:

Hobel- und Fräsmaschinen; Kehlmaschinen; Furniermaschinen,

Entrindungsmaschinen; Hackmaschinen.

Förderanlagen:

Stetigförderer.

römisch fünf. Jahrgang:

Pressen:

Platten-, Korpus- und Rahmenpressen.

Schleifmaschinen:

Band- und Zylinderschleifmaschinen, Sonderbauformen.

Hilfseinrichtungen:

Maschinen für die Klebetechnologie im Bereich der Halb- und Fertigprodukte aus Holz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angew. Mathematik”, „Physik

  1. Litera u
    angew. Physik”, Grundlagen des Maschinenbaues”,
„Sägewerksanlagen”, „Technologie”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” besonders wichtig.

19. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

Holzanatomie und einheimische Holzarten:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau der LH und NH (Holzzelle, Zellwand, Jahrringaufbau, rp-, zp- und hrp-Hölzer), Schnitte (Quer-, Längs- und Radial-) Einheimische NH und LH an Hand verschiedener Merkmale (Holz, Nadeln und Blätter, Früchte, Rinde) bestimmen und erkennen.

römisch zwei. Jahrgang:

Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzenmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Produktgestaltung für RH lt. ÖHHU:

Bestimmungen für LRH und NRH lt. ÖHHU, Ausformungskriterien, Holzfehler (Begriffe lt. ÖHHU, Wuchsfehler, Aufbaufehler, nachträgliche Fehler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Holzwirtschaft. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am bestens durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

20. HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie in bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und exportländern kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und -verkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundbegriffe der Holzmarktlehre:

Angebot, Nachfrage, Märkte usw.

Produktgestaltung:

Begriffe, RH- und SH-Bestimmungen lt. ÖHHU, Bestimmungen für Holzprodukte (zB Plattenwerkstoffe, Hobelware usw.), Vermessung und Berechnung der Abmaße.

Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:

lt. ÖHHU, Geltungsbereiche, Ausdrücke, Bemängelung, Haftung, Expertisen, Dokumente.

römisch vier. Jahrgang:

Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt:

Angebot und Nachfrage, Branchenstruktur der Nachfrager.

römisch fünf. Jahrgang:

Absatz und Marketing:

Ein- und Verkaufsarten und -verfahren, Absatzwege, Preispolitik,

Produktgestaltung, Werbung, Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnung, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Transport im Holzhandel:

Straße, Schiene, Schiff, Frachttarife und -berechnungen, Transportlogistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich, sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

21. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Der Schüler soll die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen. Er soll die Technologie zur Herstellung von Holzwerkstoffen kennen.

Der Schüler soll die Möglichkeiten und Verfahren für den Holzschutz und die Oberflächenbehandlung kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes:

Aufbau, Zellstruktur, Chem. Aufbau der Zellwand

Physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes:

Dichte, Holzfeuchtigkeit, Sorption, Holzfeuchtemessung, Quellen und Schwinden, Elastizität und Festigkeit, Härte, Abnützungswiderstand, thermische Eigenschaften, Bandverhalten, energetische Nutzung von Holz, elektrische und akustische Eigenschaften.

römisch vier. Jahrgang:

Holztrocknung und Dämpfen von Holz:

Grundlagen der Holztrocknung, natürliche Holztrocknung, technische Holztrocknung (Frischluft-, Ablufttrocknung, Vakuumtrocknung, Hochtemperaturtrocknung, Sonderverfahren der Holztrocknung), Bauarten, Steuerung, Energieverbrauch, Kochen und Dämpfen des Holzes.

Oberflächenbehandlung:

Strukturierende Oberflächenbehandlung, Färben und Beizen, Imprägnierungen, Öle und Wachse, Lacke und Lasuren, Verfahren in der Oberflächenbehandlung.

Holzschutz:

Schadursachen, baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

Verfahren.

Klebstoffe und Klebetechnologie:

Grundlagen, Klebstoffe, Einsatz und Anwendung von Klebstoffen,

Aushärtung, Pressen.

Holzwerkstoffe:

Spanplatten, Faserplatten, anorganisch gebundene Holzwerkstoffe.

Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung:

Rohstoffe, Verfahren, Produkte.

Furniere und Sperrholz:

Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Sperrholz.

römisch fünf. Jahrgang:

Halb- und Fertigprodukte aus Holz:

Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkanteln, Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen uä.

Produktionstechnologien im Holzbau:

Abbundanlagen, Fertighausbau, Blockhausbau, Verbindungsmittel uä.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

22. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können. Der Schüler soll sowohl die herkömmliche Entwurfstechnik als auch die rechnerunterstützte Konstruktion beherrschen.

römisch drei. Jahrgang:

Rechnerunterstützte Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik; Werkstattzeichnungen einfacher Maschinenelemente; Zusammengesetzte Konstruktionen.

Maschinenelemente:

Eine einfache Konstruktion aus dem Bereich des Getriebebaues oä. nach vorhergehender Berechnung der einzelnen Elemente. Werkstattzeichnungen; Stücklisten.

römisch vier. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Säge- und Messermaschinen.

Technologie/Holzbau:

Ein Programm aus dem Bereich der Technologie oder des Holzbaues

römisch fünf. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm über eine Maschine oder einen Anlagenteil aus dem Bereich der Produktionsanlage für die Holzverarbeitung.

Technologie/Holzbau:

Ein Programm aus dem Bereich der Technologie (Produktionsanlage oä.)

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen ist in allen Programmbereichen zu fördern.

Auf die Abstimmung mit den Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Grundlagen des Maschinenbaues”, „Holzbearbeitungsmaschinen”, „Technologie”, „Laboratorium” und „Werkstätte” ist besonders zu achten!

23. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetesten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Betriebswirtschaft”, „Baukonstruktion und Holzbau”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Holzbearbeitungsmaschinen” und „Technologie” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Mehtoden Anmerkung, richtig: Methoden), die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

24. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse Holzbearbeitungsmaschinen: nach normgerechten Zeichnungen herstellen, sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lamellieren, Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen, Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen, Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfauftomaten.

römisch zwei. Jahrgang:

Sägen:

Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickhoblen, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

römisch drei. Jahrgang:

Sägen:

Gatter, (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsägen (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).

Schnittholzmanipulation (Güteklasse, Vermessen, Verand- Anmerkung, richtig: Versand-) und Verladepapiere).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzherrichtung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung; Protokoll, Kontrolle, Überwachung der Heizanlage).

Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bediengung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wir die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

25. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1 „LEBENDE FREMDSPRACHE”

Im übrigen siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im römisch fünf. Jahrgang.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111724

Alte Dokumentnummer

N6199655626J