Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
01.09.1992 bis 29.10.1993 — BGBl. Nr. 682/1992 · 4 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/201.09.199731.08.2002 § → § · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997
Anl. 1/201.09.199631.08.1997 § → § BGBl. Nr. 237/1996 · 5 Dokumente
Anl. 1/201.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 5 Dokumente
Anl. 1/230.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 4 Dokumente
Anl. 1/201.09.199229.10.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 4 Dokumente
Anl. 1/210.10.198731.08.1992 BGBl. Nr. 487/1987 · 3 Dokumente

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

10.10.1987BGBl. Nr. 487/1987

Außerkrafttretensdatum

29.10.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 2 1

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2, römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,):

10. 10. 1987,

1. 9. 1988,

1. 9. 1989,

1. 9. 1990,

1. 9. 1991.

Text

                                                       Anlage 1.2.1

                                                     ----------------

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

                 Ausbildungszweig Technische Chemie

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

        Pflichtgegenstände               Jahrgang        Summe Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ......................   2   2   2   2   2   10    (III)

2. Deutsch .......................   3   2   2   2   2   11     (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) ....................   2   2   2   2   2   10     (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ....   -   -   2   2   -    4    (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ..............   2   2   -   -   -    4    (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde .............   -   -   -   2   2    4     III

7. Leibesübungen .................   2   2   2   1   1    8    (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik ....................   4   3   3   2   -   12     (I)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .............   -   2   -   -   -    2      I

10. Darstellende Geometrie und

    Technisches Zeichnen ..........   2   -   -   -   -    2     II

11. Physik und angewandte

    Physik ........................   4   3   -   -   -    7    (II)

12. Mikrobiologie .................   -   3   -   -   -    3     (I)

13. Stöchiometrie .................   2   -   -   -   -    2     (I)

14. Allgemeine und

    anorganische Chemie ...........   5   3   3   2   -   13      I

15. Analytische Chemie ............   2   2   2   2   2   10     (I)

16. Analytisches Laboratorium .....  10  10  11   -   -   31     (I)

17. Organische Chemie .............   -   4   2   2   2   10     (I)

18. Organisch-präparatives

    Laboratorium ..................   -   -   -   -   5    5      I

19. Physikalische Chemie ..........   -   -   4   2   -    6     (I)

20. Physikalisch-chemisches

    Laboratorium ..................   -   -   -   -   2    2      I

21. Anorganisch-chemische

    Technologie *1) ...............   -   -   2   2   2    6      I

22. Anorganisch-technologisches

    Laboratorium ..................   -   -   -  12   -   12     (I)

23. Organisch-chemische

    Technologie *1) ...............   -   -   -   2   3    5      I

24. Organisch-technologisches

    Laboratorium ..................   -   -   -   -  12   12     (I)

25. Chemische

    Verfahrenstechnik .............   -   -   3   3   3    9      I

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtwochenstundenzahl .....  40  40  40  40  40  200

26. Pflichtpraktikum ..............  mindestens je vier Wochen vor

                                     Eintritt in den III. bzw.

                                     V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

        Freigegenstände                  Jahrgang              Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ........................   2   2   -   -   -          (V)

Zweite lebende Fremdsprache *2)*3) () -   -   3   3   -          (I)

Betriebswirtschaft ................   -   -   -   -   2           II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................   -   -   2   -   -           I

Aktuelle Fachgebiete *4) (  ) .....   -   2   2   2   2        (I bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

    Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............ (bis zu)   2   2   2   3   3         (IVa)

---------------------------------------------------------------------

       Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...........................          *5)                (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...          *5)                (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................          *5)                (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen, Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit;

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion;

unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich besondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 10
    DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Grafische Darstellung chemischer Grundoperationen.

Darstellende Geometrie:

Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

  1. Ziffer 11
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor. Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

12. MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.

Vererbung:

Molekulargenetik. Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Vermehrung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

13. STÖCHIOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen:

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen:

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

Gravimetrie:

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen, stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.

Volumetrie:

Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung der erforderlichen Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Allgemeine und anorganische Chemie'', „Analytische Chemie'' und „Analytisches Laboratorium''.

Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.

Drei Schularbeiten sind zulässig.

  1. Ziffer 14
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern; Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Valence-Bond-Theorie, Molekülorbitaltheorie, Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Ligandenfeldtheorie. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, z.B. der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

15. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie).

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische).

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Analytischer Prozeß:

Systematik, Teilschritte. Informationstheoretische Grundlagen.

Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Voltammetrie, Coulometrie.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionsspektroskopie, Atomabsorptionspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -fluoreszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssigchromatographie (Hochdruckflüssigchromatographie). Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie (NMR, ESR).

Kernspektroskopie:

Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

  1. Ziffer 16
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

römisch zwei. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie. Photometrie.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

römisch drei. Jahrgang (11 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische.

Physikalische Methoden der qualitativen Analyse:

Mikroskopie; Spektroskopie; Schnellanalyse technischer Stoffe mittels Methodenkombination.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Stöchiometrie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel-, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide), Phosphatide, Nucleinsäuren, Hormone, Vitamine, Enzyme und Coenzyme, Stoffwechselvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und die Synthese organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

  1. Ziffer 18
    ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.

Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Qualitative organische Analyse:

Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate'' das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

  1. Ziffer 19
    PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zustandsformen der Materie:

Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Kinetische Theorie des idealen Gases. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Aufklärung von Kristallstrukturen.

Phasengleichgewichte:

Phasenumwandlungen von Reinstoffen. Phasengleichgewichte homogener und heterogener Mehrstoffsysteme.

Chemische Thermodynamik:

Gesetze der Wärmelehre. Molwärme, innere Energie und Enthalpie. Kalorimetrie und Thermoanalyse. Entropie, freie Energie und Enthalpie. Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.

Elektrochemie:

Leitfähigkeit von Elektrolyten. Galvanische Zellen (elektromotorische Kraft, Polarisation).

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Reaktionskinetik:

Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen. Kinetische Meßmethoden. Folge- und Simultanreaktion.Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Homogene und heterogene Katalyse.

Aufbau der Materie:

Wellenmechanisches Atommodell (grundlegende Phänomene, mathematische Formulierung, Folgerungen). Elektrische und magnetische Eigenschaften der Atome und Moleküle. Aufbau und Eigenschaften der Atomkerne, Elementarteilchen. Wechselwirkung zwischen Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

  1. Ziffer 20
    PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Molmassebestimmungen:

Ebullioskopie, Kryoskopie; Osmose; Massenspektroskopie.

Thermische und kalorische Eigenschaften:

Molwärmen, Umwandlungsenthalpien, Reaktionsenthalpien.

Mechanische, elektrische und optische Eigenschaften:

Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. Leitfähigkeit von Elektrolyten; Elektrodenpotentiale galvanischer Zellen. Lichtabsorption und -refraktion; optische Drehung.

Dielektrizitätskonstante und Dipolmoment.

Untersuchung von Gleichgewichten:

Siede-, Schmelz- und Löslichkeitsdiagramme mehrkomponentiger Systeme. Gleichgewichtskonstante (Bedeutung, Temperaturabhängigkeit bei chemischen Gleichgewichten).

Reaktionskinetische Messungen:

Geschwindigkeitskonstante. Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Ordnung einer Reaktion.

Atomphysik:

Untersuchung radioaktiver Substanzen geringer Aktivität. Strukturbestimmungen kristallisierter Stoffe. Bestimmung von Naturkonstanten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 21
    ANORGANISCH-CHEMISCHE

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumchlorid:

Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor, Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzten Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

Stickstoff und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Phosphor und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze; Herstellung und Bedeutung von Düngemittelphosphaten. Umwelttechnische Maßnahmen.

Schwefel und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Mörtelbindestoffe:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder; Baukalke und Zemente (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grobkeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Refraktäre Metalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Pulvermetallurgie. Umwelttechnische Maßnahmen.

Kupfer und seine Legierungen:

Rohstoffe, Flotation, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Blei und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Zink und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Aluminium und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Energiegewinnung auf Fusions- und Fissionsbasis:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Korrosion und Korrosionsschutz:

Definition, Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung, Korrosionsschutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der anorganisch-chemischen Industrie Österreichs.

  1. Ziffer 22
    ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (12 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Anorganisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23. ORGANISCH-CHEMISCHE

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport, Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Kunststoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen Industrie Österreichs.

  1. Ziffer 24
    ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (12 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Organisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 25
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Verfahrenstechnik:

Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schüttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Trocknung:

Vakuum-, Infrarot-, Mikrowellentrocknung.

Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:

Destillieren, Thermo- und Kryokonzentrieren, Absorption, Flüssigkeitsextraktion.

Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:

Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.

Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:

Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Reaktortechnik:

Reaktorgrundformen, Reaktormodelle, Verweilzeitverhalten, Reaktoren für disperse Systeme, Betriebsbedingungen.

Meß- und Regelungstechnik:

Meßtechnik (Aufnehmer, Meßumformer und -umsetzer, Ausgeber). Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler).

Planung von Anlagen:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung und Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

5. AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

--------------------------------------------------------------------

*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*5) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12102658

Alte Dokumentnummer

N6198621203S

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

10.10.1987BGBl. Nr. 487/1987

Außerkrafttretensdatum

29.10.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 2 3

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2, römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,):

10. 10. 1987,

1. 9. 1988,

1. 9. 1989,

1. 9. 1990,

1. 9. 1991.

Text

                                                       Anlage 1.2.3

                                                     ----------------

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

      Ausbildungszweig Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

        Pflichtgegenstände               Jahrgang        Summe Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ......................   2   2   2   2   2   10    (III)

2. Deutsch .......................   3   2   2   2   2   11     (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) ....................   2   2   2   2   2   10     (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ....   -   -   2   2   -    4    (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ..............   2   2   -   -   -    4    (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde .............   -   -   -   2   2    4     III

7. Leibesübungen .................   2   2   2   1   1    8    (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik ....................   4   3   3   2   -   12     (I)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .............   -   2   -   -   -    2      I

10. Darstellende Geometrie und

    Technisches Zeichnen ..........   2   -   -   -   -    2     II

11. Physik und angewandte

    Physik ........................   4   3   -   -   -    7    (II)

12. Stöchiometrie .................   2   -   -   -   -    2     (I)

13. Allgemeine und

    anorganische Chemie ...........   5   3   2   2   -   12      I

14. Analytische Chemie ............   2   2   2   -   -    6     (I)

15. Analytisches Laboratorium .....  10  10  10   -   -   30     (I)

16. Allgemein

    chemisch-technologisches

    Laboratorium ..................   -   -   -   6   -    6      I

17. Organische Chemie .............   -   4   2   2   2   10     (I)

18. Organisch-präparatives

    Laboratorium ..................   -   -   -   5   -    5      I

19. Physikalische Chemie *1) ......   -   -   3   2   2    7      I

20. Physikalisch-chemisches

    Laboratorium ..................   -   -   -   -   2    2      I

21. Biologie, Mikrobiologie

    und Gentechnik *2) ............   -   3   5   3   -   11      I

22. Laboratorium für

    angewandte Mikrobiologie

    und Gentechnik ................   -   -   -   -   6    6      I

23. Biochemie *3) .................   -   -   -   2   3    5      I

24. Biochemische

    Technologie *4) ...............   -   -   -   2   3    5      I

25. Laboratorium für Biochemie

    und Lebensmittelchemie *4) ....   -   -   -   -  10   10      I

26. Chemische

    Verfahrenstechnik .............   -   -   3   3   3    9      I

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtwochenstundenzahl .....  40  40  40  40  40  200

27. Pflichtpraktikum ..............  mindestens je vier Wochen vor

                                     Eintritt in den II. und

                                     III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

        Freigegenstände                  Jahrgang              Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ........................   2   2   -   -   -          (V)

Zweite lebende Fremdsprache *5)*6) () -   -   3   3   3          (I)

Betriebswirtschaft ................   -   -   -   -   2         (II)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................   -   -   2   -   -          (I)

Aktuelle Fachgebiete *7) (  ) .....   -   2   2   2   2        (I bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

     Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............ (bis zu)   2   2   2   2   2         (IVa)

---------------------------------------------------------------------

       Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...........................          *8)                 (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...          *8)                 (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................          *8)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 10
    DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 11
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

12. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 13
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehung.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 15
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Einfache Salzgemische, Salzgemische mit Störproblemen. Vollanalysen. Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Optische Methoden:

UV-VIS-Spektrophotometrie. IR-Spektroskopie. Fluorimetrie. Atomabsorptionsspektrometrie.

Elektrochemische Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese.

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie. Gaschromatographie.

Elementaranalyse:

CHN-Analyse. Schwefelbestimmung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 16
    ALLGEMEIN CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes gewandt durchführen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Chemisch-technische Untersuchungen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Industrielle Rohstoffe. Zwischen- und Fertigprodukte. Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Herstellung chemisch-technischer Produkte:

Aufarbeitung. Untersuchung und Beurteilung.

Umweltbelastende Produkte:

Untersuchung. Beurteilung. Aufarbeitung. Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Arbeitsergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen „Organische Chemie'', „Physikalische Chemie'' und „Biochemische Technologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäuren; Aminocarbonsäuren, Proteine).

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Oligosaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone. Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromaten.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Kondensierte Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Kohlensäurederivate. Alkaloide. Farbstoffe und Pigmente.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine und Nucleinsäuren, Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien. Polysaccharide.

Lipide:

Terpene. Steroide. Tenside.

Konstitutionsaufklärung organischer Verbindungen:

Chemische und spektroskopische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 18
    ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 19
    PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten physikalisch-chemischer Meßmethoden des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Verfahren:

Aufbau von ionensensitiven Elektroden. Polarisations- und Diffusionsphänomene. Membrangleichgewichte.

Methoden zur Bestimmung der Molmasse von Makromolekülen:

Osmose. Viskosität. Ultrazentrifuge. Lichtstreuung.

Methoden zur Strukturaufklärung chemischer Verbindungen:

Massenspektroskopie. Kernresonanzspektroskopie.

Infrarotspektroskopie. UV-VIS-Spektroskopie.

Röntgenfluoreszenzspektroskopie. Elektronenmikroskopie.

Physikalische Trennoperationen:

Chromatographische Verfahren. Elektrophorese.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Im römisch fünf. Jahrgang werden die Kenntnisse durch selbständig zu führende Untersuchungen im Pflichtgegenstand „Physikalisch-chemisches

boratorium'' gefestigt.

  1. Ziffer 20
    PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 21
    BIOLOGIE, MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1. (12. Mikrobiologie)

römisch drei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung. Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humangenetik und Populationsgenetik:

Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und deren Sonderformen. Zellteilungen und Kolonien. Regulation der Genaktivität. Eiweißsynthese. Mutagene und ihre molekulare Wirkung.

Mikrobiologie:

Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährmedien. Sterilisation und Entkeimung. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Nachgeburtliche Entwicklung. Immunbiologie (Gesundheit und Krankheit). Humanethologie (biologische Voraussetzungen und spezifisches Verhalten). Humanökologie (Habitate, physisches und psychisches Wohlbefinden).

Molekulargenetik:

Sequenz- und Strukturanalyse von RNS und DNS. Zellfusion im elektrischen Feld und auf chemischem Wege. Genetische Veränderungen von Pflanzenzellen. Zellzucht am Beispiel pflanzlicher Zellen. Klonieren.

Mikrobiologie:

Physiologische Untersuchungsverfahren. Unterscheidungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 3 Wochenstunden und im römisch vier. Jahrgang 2 Wochenstunden.

  1. Ziffer 22
    LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arbeitsmethoden der angewandten Mikrobiologie und der Gentechnik kennen und anwenden können; er soll der fortschreitenden Entwicklung dieser Gebiete folgen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Angewandte Mikrobiologie:

Ermitteln von Wachstumsparametern der Mikroorganismen. Fermentationsverfahren (Backhefe, Alkohol, Zitronensäure, Antibiotika, Vitamine und Enzyme). Mutagene Einflüsse und ihre physiologischen Auswirkungen.

Gentechnik:

Methoden der Zellzucht. Klonieren. Protoplastendarstellung. Zellfusionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23. BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll Lebensmittelinhaltsstoffe sowie Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren, Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Chromatin, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel der Proteine:

Proteolytische Enzyme, Biosynthese und Abbau von Aminosäuren, Harnstoffzyklus.

Citratzyklus:

Oxidative Carboxylierung, Reaktionen, Energieausbeute, zentrale Stoffwechselbedeutung.

Atmungskette:

Oxidative Phosphorylierung, Energiebilanz, Photophosphorylierung.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel; Phospholipide, Glycolipide, Isoprenoidlipide, Lipoproteide.

Kohlenhydrate:

Monosaccharide, Pentosephosphat-Zyklus, Photosynthese, Glycolyse, Gluconeogenese, Polysaccharidstoffwechsel, Glycoproteine.

Stoffwechselregulation:

Allgemeine Mechanismen, Modifikation von Enzymen, Beeinflussung der Enzymaktivität, Feedback-Mechanismen; hormonale Steuerung; Wechselbeziehung im Intermediärstoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile, Transportmechanismen, Stoffaustausch innerhalb der Zelle.

Lebensmittelinhaltsstoffe:

Verdaulichkeit von Proteinen; Autoxidation von Lipiden; Amadori-Umlagerung; Karamelisierung und Reaktionen der Kohlenhydrate mit Lebensmittelinhaltsstoffen. Lebensmittelrechtliche Beurteilungen von Nahrungs- und Genußmitteln.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse, Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel, Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme der Biochemie wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

  1. Ziffer 24
    BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biotechnik:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, organische Säuren.

Lebensmitteltechnologie:

Zucker, Stärke, Getreide, tierische und pflanzliche Eiweißprodukte. Speisefette und -öle. Aufbereitungsverfahren und Zubereitungen.

Umwelttechnik:

Abwasser. Feste Abfallstoffe.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Biotechnik:

Enzyme. Aminosäuren. Antibiotika. Pharmaka.

Lebensmitteltechnologie:

Mineral- und Tafelwasser. Alkoholische Getränke. Obst und Gemüse. Gewürze.

Umwelttechnik:

Aerober und anaerober Abbau von Biomassen. Abgase.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

  1. Ziffer 25
    LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittelchemie:

Lebensmitteluntersuchungen. Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 26
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnische Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinen- und Apparatebau:

Behälter, Rohrleitungen, Armaturen.

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen, Reinstlufttechnik.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Trennen disperser Systeme (Filtrieren, Zentrifugieren, Membrantechnik). Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Feuerungs- und Kesselanlagen. Wärmetransport. Wärmeaustausch. Kälteerzeugung. Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen. Destillieren.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thermische Operationen:

Extrahieren. Kristallisieren. Sorbieren. Trocknen.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioprozeßkinetik. Bioreaktoren. Anlagenplanung. Meß- und Regelungstechnik, Prozeßleittechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

--------------------------------------------------------------------

*1) Einschließlich physikalisch-chemischer Analytik. *2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich Lebensmittelchemie.

*4) Einschließlich Umwelttechnik.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*7) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*8) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12102660

Alte Dokumentnummer

N6198621222S

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

10.10.1987BGBl. Nr. 487/1987

Außerkrafttretensdatum

29.10.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 2 4

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2, römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1987,):

10. 10. 1987,

1. 9. 1988,

1. 9. 1989,

1. 9. 1990,

1. 9. 1991.

Text

                                                       Anlage 1.2.4

                                                     ----------------

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

          Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

        Pflichtgegenstände               Jahrgang        Summe Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ......................   2   2   2   2   2   10    (III)

2. Deutsch .......................   3   2   2   2   2   11     (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) ....................   2   2   2   2   2   10     (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ....   -   -   2   2   -    4    (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ..............   2   2   -   -   -    4    (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde .............   -   -   -   2   2    4     III

7. Betriebswirtschaft ............   -   -   -   -   2    2     II

8. Leibesübungen .................   2   2   2   1   1    8    (IVa)

9. Mathematik und angewandte

    Mathematik ....................   4   3   3   2   -   12     (I)

10. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .............   -   2   -   -   -    2     (I)

11. Darstellende Geometrie und

    Technisches Zeichnen ..........   2   -   -   -   -    2     II

12. Physik und angewandte

    Physik ........................   4   3   -   -   -    7    (II)

13. Mikrobiologie *1) .............   -   3   3   -   -    6      I

14. Stöchiometrie .................   2   -   -   -   -    2     (I)

15. Allgemeine und

    anorganische Chemie ...........   5   3   2   2   -   12      I

16. Analytische Chemie ............   2   2   2   2   -    8     (I)

17. Analytisches

    Laboratorium *2) ..............  10  10   6   5  10   41      I

18. Organische Chemie .............   -   4   2   2   2   10     (I)

19. Organisch-präparatives

    Laboratorium ..................   -   -   -   5   -    5      I

20. Physikalische Chemie ..........   -   -   4   2   -    6     (I)

21. Physikalisch-chemisches

    Laboratorium ..................   -   -   -   -   2    2      I

22. Technologie der

    Naturstoffe *3) ...............   -   -   2   1   -    3      I

23. Technologie des Leders ........   -   -   3   2   3    8      I

24. Gerbereichemie ................   -   -   -   -   2    2     (I)

25. Chemische

    Verfahrenstechnik .............   -   -   3   3   3    9      I

26. Werkstätte ....................   -   -   -   3   7   10     (Va)

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtwochenstundenzahl .....  40  40  40  40  40  200

27. Pflichtpraktikum ..............  mindestens je vier Wochen vor

                                     Eintritt in den III. bzw.

                                     V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden            Lvpfl.

          Freigegenstände                Jahrgang        Summe Gruppe

                                     I.  II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ........................   2   2   -   -   -    4     (V)

Zweite lebende Fremdsprache *4)*5) () -   -   3   3   3    9     (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................   -   -   2   -   -    2      I

Aktuelle Fachgebiete *6) (  ) .....   -   2   2   2   2    8   (I bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

      Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............ (bis zu)   2   2   2   3   3         (IVa)

---------------------------------------------------------------------

        Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...........................          *7)                 (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...          *7)                 (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................          *7)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' und „Werkstätte'' auf.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 10
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 11
    TECHNISCHES ZEICHNEN UND

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 12
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

13. MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopie, Präparationstechniken. Färbemethoden. Keimzahlbestimmung. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren.

Stoffwechselvorgänge:

Substratverwertung. Stoffwechselendprodukte. Abbau von Naturstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte und bei den Übungen auf praxisnahe Aufgabenstellungen (Probleme der Leder- und Pelzherstellung und der naturstoffverarbeitenden Industrie) unter Berücksichtigung des Umweltschutzes zu achten sein wird. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der mikrobiologischen Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang zwei Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges Blockung empfiehlt.

14. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 15
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Physikalische Identifizierungsmethoden:

Charakterisierung organischer Verbindungen.

Spektroskopische Verfahren:

Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Trennmethoden:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Spezielle Analyseverfahren:

Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-, Ionenaustauscher- und Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekül- und Kernspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie. Aktivierungsanalyse. Tracertechnik. Radiometrie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 17
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden physikalisch- und chemisch-analytischen sowie chemisch-technologischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die im chemischen Laboratorium des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Identifizierungsmethoden:

Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.

Chromatographische Trennverfahren:

Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.

Gaschromatographie.

Spektroskopische Verfahren:

Spektalphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Analytik organischer Stoffe:

Enzymatische Bestimmungsverfahren. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

Gasanalyse:

Qualitative und quantitative Bestimmungen.

römisch vier. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Herstellung technischer Produkte:

Zucker. Präparationen aus Zucker, Zellulose und Stärke. Lederfettungsmittel. Aufarbeitung von Nebenprodukten der Lederherstellung. Fett- und Eiweißtrennung.

Analyse technischer Produkte:

Zucker (Kontrolle der Zwischen-, End- und Nebenprodukte). Zellulose. Stärke. Fette. Lederfettungsmittel. Eiweiß. Nebenprodukte der Lederherstellung. Nutz- und Abwasser.

römisch fünf. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Physikalische und chemische Analysen:

Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel. Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe (normgerechte Eignungs- und Güteprüfung). Gerbereiabwasser, Gerbereinebenprodukte.

Gerbereitechnologische Arbeiten:

Herstellung von Gerbereihilfsmitteln. Prozeßüberwachung; Rezirkulierungs- und Vermeidungstechnologien. Aufarbeitungs- und Entsorgungsverfahren von Neben- und Restprodukten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie'', „Analytische Chemie'', „Technologie der Naturstoffe'', „Technologie des Leders'', „Gerbereichemie'' und „Werkstätte''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang auch eine technologische Beurteilung enthält.

18. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Eiweißverbindungen:

Aminosäuren, Peptide, Proteine.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide, Steroide.

Petrochemie:

Technologie des Erdgases, des Erdöls und der Kohle sowie ihrer Zwischen- und Endprodukte.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Polymerchemie:

Technische Plaste, Elaste, Harze und synthetische Fasern (Herstellung, Eigenschaften).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 19
    ORGANISCH PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

römisch vier. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 20
    PHYSIKALISCHE CHEMIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 21
    PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 22
    TECHNOLOGIE DER NATURSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.

Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren, Beschreibungsrichtlinien.

Wasserwirtschaft:

Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.

Energieversorgung:

Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.

Zucker, Stärke, Zellulose:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Zellstoff, Papier:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fasern, Folien:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

römisch vier. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Umwelttechnik:

Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien. Sonderabfall.

Natürliche Harze, Wachse und Lackrohstoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fette und Öle:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Kautschuk:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Biomasse:

Anfall, Energieträger, Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen den Praxisbezug.

  1. Ziffer 23
    TECHNOLOGIE DES LEDERS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rohware:

Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.

Naßwerkstätte:

Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.

Gerbstoffe:

Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gerbung und Nachgerbung:

Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Harz- und Fettgerbung, Gerbung mit synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.

Färben und Fetten:

Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische Verfahren der Naßzurichtung.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:

Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden der Lederzurichtung und Pelzveredlung.

Lederarten:

Verwendung; Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte Lederuntersuchung.

Umwelttechnik:

Entsorgungs- und Vermeidungstechnologien für Abwasser und für Gerbereinebenprodukte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gerbereitechnologischen Praxis nach dem Stand der Technik. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu.

Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des gerbereitechnologischen Laboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.

24. GERBEREICHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Eiweißchemie:

Kollagen, Elastin und Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Proteinbiosynthese.

Gerbstoffchemie:

Natürliche und synthetische Gerbstoffe. Komplexchemie der Mineralgerbstoffe.

Gerbereihilfsstoffe:

Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett- und Hilfsstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

  1. Ziffer 25
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Siehe Anlage 1.2.1.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.

römisch fünf. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Rohhautlager:

Beurteilung von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung. Konservierung.

Wasserwerkstätte:

Weiche, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken und Beizen.

Gerberei:

Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.

Lederzurichtung:

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten. Qualitätskontrolle.

Pelzwerkstätte:

Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.2.1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

--------------------------------------------------------------------

*1) Einschließlich Laboratorium.

*2) Einschließlich Naturstoff- und gerbereitechnologischen

Laboratorium.

*3) Einschließlich Umwelttechnik.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12102662

Alte Dokumentnummer

N6198621258S

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 682 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 682/1992

Außerkrafttretensdatum

29.10.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 2 2

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 2,)

Text

Anlage 1.2.2

------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden             Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch oder

    Italienisch) ............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .............   -   -   2   2   -      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde .......   -   -   -   2   2      4       III

7. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............   4   3   3   3   -     13       (I)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   -   -   -      2        I

10. Physik und angewandte

    Physik ..................   4   3   -   -   -      7        (II)

11. Stöchiometrie ...........   2   -   -   -   -      2        I

12. Allgemeine und

    anorganische Chemie .....   5   3   -   -   -      8        I

13. Analytische Chemie ......   2   4   2   -   -      8        I

14. Analytisches Laboratorium   9   5   6   -   -     20        I

15. Organische Chemie .......   -   5   3   2   -     10        I

16. Organisch-präparatives

    Laboratorium ............   -   -   5   -   -      5        I

17. Physikalische Chemie *1)    -   -   2   2   6     10        I

18. Anorganische-chemische

    Technologie *2) .........   -   -   -   2   2      4        I

19. Anorganisch-technologisches

    Laboratorium ............   -   -   -   3   3      6        I

20. Organisch-chemische

    Technologie und

    Biotechnologie *2) ......   -   -   2   2   2      6        I

21. Organisch-technologisches

    Laboratorium ............   -   -   -   3   3      6        I

22. Materialtechnologie *3) .   -   -   -   4   4      8        I

23. Grundlagen des

    Maschinenbaues *4) ......   3   5   -   -   -      8        I

24. Apparate- und Anlagenbau    -   -   2   4   4     10        I

25. Elektrotechnik, Elektronik

    und Regelungstechnik *1)    -   -   -   2   5      7        I

26. Betriebstechnik .........   -   -   2   2   2      6        I

27. Werkstättenlaboratorium .   -   -   3   -   -      3       III

--------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl ...  40  40  40  40  40    200

25. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor

                               Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden             Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *5) ............   -   -   3   3   3              (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ...........   -   -   2   -   -               I

Qualitätssicherung ..........   -   -   -   2   2               I

Betriebswirtschaft ..........   -   -   -   -   2               II

Aktuelle Fachgebiete *6) ....   -   -   2   2   2           I bis VI

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...... (bis zu)   2   2   2   3   3             (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *7) *7) *7) *7) *7)             (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................  *7) *7) *7) *7) *7)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *7) *7) *7) *7)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden)

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung. Numerische Lösung von

Differentialgleichungen.

Analysis:

Anwendungen der Differential- und Integralrechnung. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, partielle Ableitungen.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Wahrscheinlichkeits- und Verteilungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

11. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 12
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische und physikalische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch wichtiger Elemente.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Periodizität von Eigenschaften, Kristallographie, elektrochemische

Spannungsreihe.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich bedeutende Elemente und ihre Verbindungen

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung), Nutzung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

13. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Anorganischpräparative Arbeiten.

Ionengleichgewichte:

pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und

säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer

Stoffgemische).

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -floureszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie, Direktpotentiometrie, Voltammetrie. Elektrophorese, Ionophorese.

Chromatographie:

Flüssigkeitschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie,

Gaschromatographie.

Thermoanalyse:

Differentialthermoanalyse, Thermogravimetrie, Thermodilatometrie.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie, Kernresonanzspektroskopie, Elektronenresonanz.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 14
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation), anorganisch-präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Identifizierungsreaktionen.

römisch zwei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

römisch drei. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie. Bestimmung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes, Puffer. Kolligative Eigenschaften von Wasser. Mikroskopie.

Instrumentelle Analyse:

Spektroskopie (AAS, IR-, UV-VIS-, Flammenphotometrie). Chromatographie (Gaschromatographie, Flüssigkeitschromatographie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische'' Chemie und „Stöchiometrie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

15. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffverbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und

ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Acyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide. Steroide.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 16
    ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

römisch drei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 17
    PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ideale Gase:

Boyle-Mariotte-Gesetz, Gay-Lussac-Gesetz, Zustandsgleichung.

Reale Gase:

Van der Waalsche Zustandsgleichung, kritische Größen.

Flüssige und feste Stoffe:

Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt.

Mischphasen:

Phasengesetz, Gasmischungen, Lösungen, Lösungsgleichgewichte, Mischungen, Phasendiagramme, Trennung von Mischungen.

Chemisches Gleichgewicht:

Kinetische Ableitung, elektrolytische Dissoziation, Ionengleichgewichte.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Chemische Thermodynamik:

  1. Ziffer eins
    Hauptsatz einschließlich Anwendung, Energieumsätze, molare
Wärmekapazität, Mischungswärmen, Bildungsenthalpie. 2. Hauptsatz einschließlich Anwendung, Entropie, thermodynamisches Potential, Gleichgewichtsbedingungen, chemisches Potential, thermodynamische Berechnung von Gleichgewichten.
Grenzflächenerscheinungen:
Oberflächenspannung, Adsorption, Kolloide, elektrokinetische
Erscheinungen.

römisch fünf. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Elektrochemie:

Leitfähigkeit und Ionenwanderung, galvanische Elemente, galvanische

Polarisation, dielektrische Polarisation.

Kinetik thermischer Systeme:

Diffusion, Viskosität, Reaktionskinetik, Wechselwirkung zwischen

Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 4 Wochenstunden.

  1. Ziffer 18
    ANORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der wichtigsten anorganischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsam sind.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor. Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzte Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Abfallwirtschaft:

Normenwesen, Recycling, innerbetriebliche Lagerung, Transport,

Deponie.

Kernenergie:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 19
    ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'', „Anorganisch-chemische Technologie'' und „Materialtechnologie'' erforderlich. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

  1. Ziffer 20
    ORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Zellstruktur, Morphologie, Physiologie, Wachstum, Vermehrung.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pharmazeutische Präparate:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genußmittelindustrie und Umwelttechnologie; Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen und biotechnolgischen Industrie Österreichs.

  1. Ziffer 21
    ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Aubildungszweiges lesen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll einfachste mikrobiologische Arbeitsmethoden beherrschen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Umgang mit Mikroorganismen, Anwendung von Kulturgefäßen und Arbeitsgeräten, Bereitung von Nährmedien, Sterilisationstechnik, Impftechnik, Isolierungsmethoden, Färbetechnik, Keimzahlbestimmung, Nachweis von Mikroorganismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchungsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Organisch-chemische Technologie und Biotechnologie '' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22. MATERIALTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verwendung der im Ausbildungszweig verwendeten Materialien sowie die Verfahren der begleitenden Produktionskontrolle kennen.

Der Schüler soll zur fachlichen Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bindemittel:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder, Baukalk und Zement (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grokeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Sondermetalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Buntmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Kunststoffe:

Aufbau, Rohstoffe, Einteilung. Technische Synthese der Makromoleküle (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Additive:

Stoffgruppen, Formulierung für verschiedene Einsatzgebiete, Eigenschaftsänderungen.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Leichtmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Sintertechnik:

Pulvermetallurgie, Sonderkeramik, gesinterte Kunststoffe (RAM-Extrusion, Blocksinterverfahren, Bandsinterverfahren).

Korrosion:

Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung,

Korrosionsschutzmaßnahmen.

Galvanotechnik:

Betriebsablauf, Badtypen, Badbedingungen, Spülverfahren, Entfettungsmethoden. Umwelttechnische Maßnahmen (Abwasser- und Abluftreinigung; Chemikalienhandhabung, Entsorgung).

Kunststoffe:

Urformen, Umformen, Trennen, Verbinden, Eigenschaftsändern;

Abfallwirtschaft und umwelttechnische Maßnahmen.

Anstrich- und Beschichtungstechnik:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften,

Applikationsverfahren. Umwelttechnische Maßnahmen.

Klebstoffe und Verbundwerkstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Anwendungsgebiete.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Materialprüfung:

Festigkeitsprüfung, Gefügeuntersuchung, Oberflächenuntersuchung (chemische und physikalische Untersuchungsverfahren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung der Werkstoffe in der österreichischen Industrie, wobei besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Der Praxisbezug wird durch Vorträge schulfremder Personen erhöht. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

  1. Ziffer 23
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnung, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Ausbildungszweig beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnung nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Stücklistenerstellung.

Maschinenelemente:

Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.

Mechanik:

Kraft, Moment, Gleichgewicht.

römisch zwei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Konstruktion und Berechnung einfacher Maschinenteile.

Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt, Reibung.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten und Belastungsfälle, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung. Zusammengesetzte Beanspruchung, Wärmespannung. Momentan- und Querkraftverteilung einfacher, statisch bestimmter Träger.

Hydromechanik:

Statik und Dynamik, nicht-newtonsche Flüssigkeiten,

Mehrphasenströmung.

Kinematik und Dynamik:

Starrer Körper.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Außmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im römisch eins. Jahrgang zwei Wochenstunden, im römisch zwei. Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 24
    APPARATE- UND ANLAGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik auslegen und berechnen können. Er soll sich dabei rechnergestützter Methoden bedienen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thermische Anlagen:

Niederdruck- und Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger,

Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbinen).

Turbinen zur Energierückgewinnung:

Axialturbinen, Radialturbinen.

Pumpen, Kompressen und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Kenngrößen.

Zerkleinerungsmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise. Brecher, Mühlen, Kalander.

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Zustandsänderung, Gasgemenge, Strömung von Gasen und Dämpfen.

Transportphänomene:

Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung),

Stoffübertragung.

Mechanische Aufbereitung der Rohstoffe:

Fördern und Lagern, Stofftrennung, Stoffvereinigung, Überwachung

des Betriebszustandes.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elemente der thermischen Verfahrenstechnik:

Verdampfer, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse, Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Anlagenplanung:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung, Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten seien wird.

  1. Ziffer 25
    ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der elektrischen Meßtechnik und der Elektronik kennen. Er soll die elektronischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und für das Fachgebiet bedeutsame Anwendungen der Regelungstechnik kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Meßtechnik:

Elektrische Meßgeräte. Messung nichtelektrischer Größen.

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung, Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Aufbau und Wirkungsweise von elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Regelkreisgliedern und Regelkreisen, digitale Bauelemente, computergesteuerte Prozeßsteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang drei Wochenstunden.

26. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen und seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden anwenden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziel, Arbeitspapiere, Stücklistenorganisation, Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung, Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung. Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Chemikalien.

Investitionsrechnung:

Aufgabe, statistische und dynamische Verfahren,

Entscheidungsanalyse. Lineare Optimierung.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Management-Fallbeispiele der allgemeinen Betriebstechnik:

Strukturen einfacher Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Marketing:

Preisgestaltung, Distribution, Werbung.

Produktentwicklung und Wertanalyse:

Diversifikation, systematische Suche nach neuen Produkten,

Kreativitätstechniken, Wertanalysen.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lerhstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichpraktikum Anmerkung, richtig: Pflichtpraktikum)) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als hausübung Anmerkung, richtig: Hausübung) an Kleinteams vergeben werden.

Der praxiskonforme Einsatz von elektronischen Rechengeräten empfiehlt sich besonders bei der Behandlung von Rechenmodellen der Kalkulationsund Investitionsrechnung.

  1. Ziffer 27
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik unter Anleitung durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Rohrleistungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten. (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation, Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktiontechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

28. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitässicherung Anmerkung, richtig: Qualitätssicherung) im Betrieb:

Qualitätsregelkarte, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Praxis des Ausbildungszweiges. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

BETRTIEBSWIRTSCHAFT

Anmerkung, richtig: BETRIEBSWIRTSCHAFT)

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich „Umwelttechnik''.

*3) Einschließlich Kunststoffe.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12106546

Alte Dokumentnummer

N6199224385J