Rechtstracker.at

Anl. 1/3

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.2002 — · 6 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/301.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 302/1997 · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/301.09.199631.08.2002 § → § · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 6 Dokumente
Anl. 1/330.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199131.08.1993 § → § BGBl. Nr. 463/1991 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.198631.08.1991 BGBl. Nr. 412/1986 (Stammfassung) · 5 Dokumente

Das RIS führt für diesen Tag 6 Dokumente zu Anl. 1/3.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                      Anlage 1.3.3

                                                     --------------

      LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONISCHE

              DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION

                          I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden                Lvpfl.

    Pflichtgegenstände              Jahrgang            Summe  Gruppe

                                I.  II.  III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion................... 2    2    2     2   2    10     (III)

2. Deutsch.................... 3    2    2     2   2    11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch)................. 2    2    2     2   2    10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde. -    -    -     2   2     4     (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde........... 2    2    -     -   -     4     (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung ........ -    -    -     2   2     4      III

7. Mathematik und

    angewandte Mathematik...... 4    4    4     4   -    16      (I)

8. Physik und angewandte

    Physik..................... 2    2    2     2   -     8     (II)

9. Chemie, angewandte

    Chemie und Umwelttechnik... -    2    2     -   -     4       II

10. Grundlagen der

    elektronischen

    Datenverarbeitung.......... 4    5    -     -   -     9       I

11. Prozeßregelung und

    Rechnerverbund *2)......... -    -    2     2   2     6       I

12. Programmieren *2).......... 4    7    4     3   2    20       I

13. EDV-Betriebssystem......... -    -    3     -   -     3

14. System und

    Einsatzplanung *2)......... -    -    -     3   4     7       I

15. Angewandte Datentechnik.... -    -    3     3   3     9       I

16. Projektentwicklung *2)..... -    -    2     3   7    12       I

17. Rechnungswesen *2)......... 3    3    2     2   2    12       I

18. Betriebliche Organisation.. 3    2    3     2   2    12      II

19. Betriebs- und

    Führungspraxis............. -    -    -     -   2     2     III

20. Stenotypie und

    computerunterstützte

    Textverarbeitung........... 4    -    -     -   -     4      IVb

21. Leibesübungen.............. 2    2    2     1   1     8    (IVa)

--------------------------------------------------------------------

    Gesamtwochenstundenzahl... 35   35   35    35  35   175

22.  Pflichtpraktikum.......... mindestens je vier Wochen,

                                unmittelbar vor Eintritt in den

                                III. bzw. V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden Lvpfl.

    Freigegenstände                  Jahrgang              Gruppe

                                I.  II.  III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

Zweite lebende

Fremdsprache *3)..............  -    -    3    3    3         (I)

REFA..........................  -    -    -    -    2          I

Qualitätssicherung............  -    -    -    2    -          I

---------------------------------------------------------------------

     Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen.....   (bis zu)   2    2    2    2    2           (IVa)

---------------------------------------------------------------------

       Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch....................... *4)  *4)  *4)  *4)  *4)           (I)

Lebende Fremdsprache.......... *4)  *4)  *4)  *4)  *4)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik.................... *4)  *4)  *4)  *4)  *4)           (I)

Fach-theoretische

Pflichtgegenstände............ *4)  *4)  *4)  *4)  *4)         I-III

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFF AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Weiterbildung:

Nachschlagwerke, Zeitschriften, Institutionen.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Wettbewerbsrecht. Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.

Vertragsrecht:

Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen von Verträgen, Auslegungsfragen, Nebenabreden, Rücktritt, Vertragsbruch, Schadenersatz). Verträge der Eigentumsübertragung, der Arbeitsleistung (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Beförderungsvertrag), besondere Probleme von EDV-Leistungsverträgen, der Gebrauchsüberlassung (Mietvertrag, Pachtvertrag, Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag), der Geschäftsbesorgung, der Risikoübernahme.

Datenschutzgesetz:

Bestimmungen, Auslegungen, Verfahren.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).

Fertigkeiten:

Handhabung von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und öffentlichen Verzeichnissen. Abfassung einfacher Schriftstücke zu Problemen des Arbeitsrechts.

Weiterbildung:

Nachschlagwerke, Zeitschriften, Institutionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung, vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischen- fragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen; Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichung, Kreisfunktionen im 1. Quadranten).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, quadratische Gleichungen. Relationen und Funktionen. Rechenoperationen mit Logarithmen; Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen; näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung transzendenter Funktionen, Überlagerung von Schwingungen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Vektoralgebra.

Fehlerfortpflanzung:

Verfolgen der Fehler bei den vier Grundrechnungsarten und ihren Verknüpfungen. Fehlerabschätzung von Ergebnissen. Interpolation unter Berücksichtigung von Rundungsfehlern.

Beschreibende Statistik:

Mittelwerte, Streuungsmaße. Darstellen und Analysieren von Daten- und Beziehungsstrukturen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Fehler-, Regressions- und Ausgleichsrechnung, unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Numerische Differentiation und Integration.

Finanzmathematik:

Verzinsungsformen. Renten. Tilgungen.

Algebra:

Matrizen und Determinanten.

römisch vier. Jahrgang:

Algebra:

Anwendungen der Matrizen und Determinanten im Fachgebiet.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Kombinatorik; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Stichprobentheorie.

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung; Methode Branch and Bound. Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im römisch eins. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen.

Den Anforderungen des Fachgebietes an das logische Denken entsprechend empfiehlt sich die exemplarische lückenlose Ableitung von Lehrsätzen durch den Lehrer.

Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang ein- oder zweistündig.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Naturgesetze der Physik beherrschen. Er soll grundlegende Kenntnisse auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und Digitalelektronik aufweisen. Er soll die in der Physik verwendete Symbolik kennen und die geltenden Normen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, drehende Bewegung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft, Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Reibung. Zentralkräfte, Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Der deformierte feste Körper. Hydro- und Aerostatik, Strömungen.

Elektrizität:

Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrischer Strom. Wirkungen des elektrischen Stromes.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektrizität:

Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen.

Elemente der Impulstechnik. Elektromagnetismus.

Schwingungen und Wellen:

Interferenz, Beugung, stehende Wellen, Schallwellen.

Wellen- und Strahlenoptik:

Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,

Dispersion, Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie, Strahlung des schwarzen Körpers, Spektren.

römisch drei. Jahrgang:

Elektrizität und Magnetismus:

Aufbau des magnetischen Feldes, magnetische Felder von Strömen. Elektromagnetische Induktion. Elektrische Leitung im Vakuum. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen. Technische Anwendungen der Elektrodynamik.

Digitalelektronik:

Bauelemente, Gatter, Schaltungen. Optoelektronik.

römisch vier. Jahrgang:

Thermodynamik:

Temperatur, Wärme; kinetische Gastheorie, Hauptsätze der Thermodynamik. Entropie und Information.

Atom und Kernphysik:

Atommodelle, Wasserstoffatom, Laser. Aufbau der Atomkerne, Radioaktivität, Massendefekt und Bindungsenergie im Kern, Kernspaltung und -verschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope, Strahlenschutz.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Modellvorstellungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, Elementarteilchenphysik, Astrophysik). Soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur theoretischen Durchdringung von Strukturen und Prozessen sowie zur Modellbildung; besondere Bedeutung kommt dem physikalischen Verständnis der EDV-Hardware zu.

Am besten bewährt sich das Ausgehen von Experimenten und Versuchsbeobachtungen, aus denen physikalische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Prozeßregelung und Rechnerverbund” wichtig.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK.

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 10
    GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der maschinellen Datenverarbeitung kennen. Er soll die den Programmiersprachen zugrundeliegenden algorithmischen, maschinen- und problemorientierten Überlegungen nachvollziehen und die wesentlichen Merkmale der am häufigsten verwendeten Programmiersprachen angeben können.

Der Schüler soll Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können; er soll Widersprüche und Mehrdeutigkeiten im Ausgangsmaterial identifizieren und beheben und je nach Aufgabenstellung ein geeignetes Strukturmodell erstellen können. Er soll neu hinzugekommenes Material sicher in eine bestehende Struktur einordnen bzw. diese erforderlichenfalls abändern können.

Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Daten und Datenträger:

Begriff der Datenverarbeitung, Daten einschließlich Programmen (Arten und ihre Darstellung, Codes, Arten der Datenträger), periphere Geräte und Hilfsmaschinen zur Erfassung und Ordnung von Daten.

EDV-System:

Funktion und Aufbau der Bestandteile, Betriebsarten, Anwendungsbereiche, Zusammenwirken von Hard- und Software, virtuelle Systeme.

EDV-Fortbildung:

Fachzeitschriften, Fachverlage, Firmenliteratur,

Fachorganisationen. Berufsbilder.

Zahlensysteme:

Darstellung und Verknüpfungen von Zahlen in beliebigen

Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.

Aussagenlogik:

Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Übertragung von Sachverhaltsdarstellungen im Deutschen in aussagenlogische Symbolik und umgekehrt, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen und erfüllbare Sätze, Einsetzung und Ersetzung; Junktorenbasen und Normalformen. Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken.

römisch zwei. Jahrgang:

Schaltalgebra:

Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Gatterdarstellung, Flip-Flops, Schieberegister, Addierwerke und Zähler.

Prädikatenlogik:

Subjekt-Pradikät-Struktur von Sätzen, Quantoren, Übertragung von deutschen Sätzen in prädikatenlogische Symbolik und umgekehrt, Interpretation von symbolischen Ausdrücken; prädikatenlogisch wahre, erfüllbare und falsche Sätze; logische Schlüsse.

Programmiersprachen:

Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache,

syntaktische Beschreibungsmethoden von Programmiersprachen.

Syntaxanalyseverfahren für Sprachen.

Symbolsprachen:

Externe und interne Objekte (Arten, Hierarchie), Prozeduren und Funktionen, Arten der Parameterübergabe, Homomorphismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit nach dem neuesten Stand der beruflichen Praxis. Die abstrakte Natur des Unterrichtsgegenstandes erfordert intensiven Einsatz veranschaulichender Methoden und Unterrichtsmittel.

  1. Ziffer 11
    PROZESSREGELUNG UND RECHNERVERBUND

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetzmäßigkeiten von Steuerungs- und Regelungsvorgängen kennen und die Lösung einfacher Steuerungs- und Regelungsaufgaben planen sowie algorithmisch und rechnerisch durchführen können. Er soll bei der Bearbeitung von Aufgaben geeignete Modellvorstellungen wählen.

Der Schüler soll die Grenzen und Gefahren des Prozeßrechnereinsatzes abschätzen können. Er soll die Probleme, die bei der Vernetzung von Computern auftreten können, kennen.

Der Schüler soll Computer für Regelung und Datenfernverarbeitung einsetzen können. Er soll ein Datenfernverarbeitungsnetz entwerfen und bei der Generierung eines solchen Netzes mitarbeiten können. Er soll die Verwendung fertiger Software für lokale Netzwerke und die Integration von Softwareapplikationen in bestehende öffentliche Netzwerke kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Prozeßrechentechnik:

Aufbau von Prozeßrechnern. Datenaustausch zwischen Rechner und Peripherie (Aufbau und Programmierung von Bussystemen und Schnittstellen).

Hardware des Rechnerverbundes:

Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen; Arten des Rechnerverbundes.

römisch vier. Jahrgang:

Hardware des Rechnerverbundes:

Anwendung von öffentlichen Netzen.

Software des Rechnerverbundes:

Spezielle Protokolle und Leitungsprozeduren, geeignete

Programmiersprachen, Normungen, Datenschutz.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuerung und Regelung:

Begriffe. Automatisierung; der Computer als Steuer- und Regelorgan; Grenzen der Digitaltechnik. Entwurfsprinzipien. Aufbau digitaler Steuer- und Regelkreise.

Prozeßrechentechnik:

Abgrenzung des Prozesses, verteilte Intelligenz, Stellung des Prozeßrechners in Regelkreisen; spezielle Eigenschaften von digitalen

und analogen Prozeßrechnern.

Integration:

Simulation einfacher Steuerungen und Regelungen. Komplexe,

themenübergreifende Aufgaben.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis des automatischen Ablaufs von Steuerungs- und Regelungsvorgängen und der Datenfernverarbeitung; der Erarbeitung der zugehörigen Algorithmen kommt große Bedeutung zu. Aspekte der Hardware sind nur in ihrem Zusammenhang mit der Software von Bedeutung. Die Beherrschung des Fachvokabulars ist für die Zusammenarbeit mit einem Technikerteam in der Praxis wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. und römisch vier. Jahrgang zwei Wochenstunden.

12. PROGRAMMIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in einer Assemblersprache und in zwei problemorientierten Programmiersprachen für kaufmännischadministrative Aufgaben und deren mathematische Teilaspekte selbständig Programme entwerfen, verknüpfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können. Er soll die Anwendbarkeit von Programmstrukturen und deren Notation sowie von Programmiersprachen auf ein gegebenes Problem beurteilen können.

Der Schüler soll die Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen und Dokumentationen sowie moderne Programmentwurfsmethoden kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Arbeit an einer Programmieraufgabe ökonomisch einteilen und unter Beachtung einschlägiger Normen symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können.

Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll er das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen; bei langwierigen Aufgaben soll er nicht Mut und Geduld verlieren.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algorithmik:

Logischer Ablauf von Programmen (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Verzweigungen, Schleifen, Unterprogramme. Alltagsprobleme, algebraische Zusammenhänge.

Programmiersprache (problemorientierte Sprache):

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem. Programmdokumentation.

römisch zwei. Jahrgang:

Algorithmik:

Vergleichende Betrachtung von Ablauf- und Strukturdiagrammen, Problemanalysen, Modellbildung.

Programmiersprachen (eine problemorientierte und eine maschinennahe Sprache):

Semantik und Syntax ohne Organisation größerer Datenmengen. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Verbindung von Programmteilen, die in verschiedenen Sprachen erstellt wurden.

Programmiermethoden:

Softwarelebenszyklus. Prinzipien der modernen Programmiermethoden, Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.

Standardsoftware und Programmierwerkzeuge:

Unterprogramme und Programmodule, Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen von Hilfsprogrammen.

römisch drei. Jahrgang:

Programmiersprachen (eine problemorientierte und eine maschinennahe Sprache):

Organisation größerer Datenmengen. Programmoptimierung hinsichtlich

Laufzeit, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit.

Programmdokumentation.

Weitere Programmiersprachen:

Jeweilige Besonderheiten gegenüber den bisher erlernten Sprachen.

Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem geeignetsten

Programmiersprache. Abfragesprachen.

Programmieranwendungen:

Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen),

Anwendung der Speicherung von Massendaten.

römisch vier. Jahrgang:

Programmieranwendungen:

Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten. Bildschirmprogrammierung.

Unterstützende Software:

Benutzeroberflächen. Anwendung und Adaptierung von Generatoren und Fremdsoftware. Prototyping.

Systemprogrammierung:

Interprozeßkommunikation, systemnahe Software.

römisch fünf. Jahrgang:

Aktuelle Anwendungen des Computers (Aufgabenarten, praktische Umsetzung). Management-Informations-Systeme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl der Assemblersprache und der Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark, für die Auswahl der ersten problemorientierten Programmiersprache deren leichte Erlernbarkeit, für die Auswahl der zweiten problemorientierten Programmiersprache deren Einsatz in der Praxis, für die Auswahl der Übungen der Stand des Unterrichtes im Pflichtgegenstand „Projektentwicklung”, sowie die Interessen der Schüler.

Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen an die Programmdokumentation werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden.

vrs durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang vier, im römisch vier. Jahrgang drei und im römisch fünf. Jahrgang zwei Wochenstunden.

13. EDV-BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in ihren Grundzügen sowie für aktuelle Betriebssysteme in einiger Ausführlichkeit kennen. Er soll die Jobsteuerung an Rechenanlagen vornehmen und die einzelnen Module des Betriebssystems aufrufen und verknüpfen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Aufgaben des Betriebssystems:

Programmübersetzung, Datenmanagement (physische Speicherung, Umsetzen der logischen in die physische Ein- und Ausgabe), Jobsteuerung, Systemsteuerung (Gesamtsteuerung der Hardware- und Softwarekomponenten, Hilfsfunktionen zur Verbesserung von Durchsatz und Auslastung sowie zur Programm- und Datenpflege).

Betriebssystemaufbau:

Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Bibliotheksführungsprogramme, Sprachübersetzer, Systemdateien. Software für Datensicherung und Datenschutz und weitere Dienst- und Hilfsprogramme.

Arten von Betriebssystemen:

Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung.

Systemdesign:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Verwendung in der betrieblichen Praxis und die Ausstattung der Schule. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Programmieren” verwendeten Betriebssystemen ausgegangen und das Verständnis der Schüler auf allgemeine Anforderungen und Realisierungen ausgedehnt.

  1. Ziffer 14
    SYSTEM- UND EINSATZPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung organisieren können.

Der Schüler soll den Istzustand im Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diesen sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können.

Der Schüler soll zweckmäßige Zeitplanungen erstellen und überwachen können.

Der Schüler soll die Vor- und Nachteile kurzfristig und langfristig befriedigender Lösungen sowie rascher und gründlicher Lösungen gegeneinander abwägen können; er soll die Notwendigkeit der Setzung von Prioritäten und des Schließens von Kompromissen einsehen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang: EDV im Unternehmen:

Berücksichtigung der betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen. Zentrale und dezentrale Datenverarbeitung, EDV außer Haus; Gegenüberstellung. Servicebüro, EDV-Abteilung, EDV am Arbeitsplatz, EDV als Planungsinstrument.

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung:

Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen; Betriebsweisen der EDV (Batch, Dialog); EDV als Planungsinstrument;

Massendatenverarbeitung; Datenbanken; technisch-wissenschaftliches

Rechnen; Prozeßrechner.

Funktionen innerhalb der EDV:

Systemplanung, Systemanalyse, System- und Problemprogrammierung,

Arbeitsvorbereitung, Operating (On-line-Geräte und Hilfsmaschinen),

Qualitätskontrolle und Nachbearbeitung.

Planung einer EDV-Abteilung:

Datenflußuntersuchungen, personelle Voraussetzungen. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten- und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen). Zugriff zur EDV vom Arbeitsplatz.

römisch fünf. Jahrgang:

EDV-Systemeinsatz:

Berechenbarkeit von Datenzugriffen und Programmlaufzeiten; Kostenauswirkungen der Systemsteuerung; virtuelle Speicher und Maschinen. Blockungs- und Zeitschätzungen. Systemgenerierung und Pflege des Systems Tuning.

Hardware- und Softwareanpassungen:

Ein- und Ausgabemedien; Mixed Hardware; Terminals; Computerverbund. Einsatz von Standardsoftware. Probleme der Systemumstellung.

Auswahl einer EDV-Anlage:

Konfiguration (Großrechner, Minicomputer, Mikrocomputer, Netzwerke), Art der Datenspeicherung, Planung von Input und Output, Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;

Programmierungsmöglichkeiten. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten, Kosten-Nutzen-Rechnung;

organisatorisch-technische Grundlagen. Intelligentes Terminal. Evaluierung (Parameter, Benchmarks).

Datensicherheit und Datenschutz:

Organisatorische Maßnahmen; Computerkriminalität; vorbeugender Katastrophenschutz. Qualitätsbeurteilung der Informationsproduktion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Von Fallbeispielen ausgehend werden zweckmäßigerweise allgemeingültige Regeln abgeleitet. Vorträge von Fachleuten der Praxis und Exkursionen erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch fünf. Jahrgang beträgt zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 15
    ANGEWANDTE DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Speicherung und Zugriff:

Speicherungs- und Adressierungsformen, Unterstützung durch

Standardsoftware.

Graphen:

Gerichtete und ungerichtete Graphen, Baumstrukturen, lineare und

zyklische Datenstrukturen, Anwendungsgebiete.

Dateien:

Sequentielle Dateien, indexsequentielle Dateien, Random-Dateien.

Datenspeicherung:

Geräte, Datenträger (Arten, Speicherungsform, Kapazitäten; Zeit- und Einsatzkriterien).

Organisation der Ein- und Ausgabe:

Formen, Formulare, Beleggestaltung, Geräte, Zentralisierung und Dezentralisierung. Verschlüsselungs- und Prüfmöglichkeiten. Datenerfassungssysteme im betrieblichen Umfeld.

römisch vier. Jahrgang:

Dateien:

Spezielle Dateiorganistionen (Arten, interner Aufbau und Verwaltung, Einsatzkriterien).

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.

Datensysteme:

Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme).

römisch fünf. Jahrgang:

Datensysteme:

Praktische Anwendungen der Datenbanksysteme. Möglichkeiten von Data-Dictionarys und darauf aufbauenden Generatoren. Einsatzkriterien bei großen Datenmengen.

Sicherheitsstrategien:

Methoden und Strategien der Datensicherung. Konzepte der Datensicherheit. Kryptographie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Flexibilität des Schülers bei der Anpassung der Datenorganisation an konkrete Anforderungen. Dabei kommt der Unterstützung der Theorie durch anwendungsgerechte Beispiele sowie dem logischen Zusammenhang zwischen Speicherungs- und Verarbeitungsform von Massendaten besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang zwei Wochenstunden.

16. PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von EDV-Projekten beherrschen. Er soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung der Projekte sollen die Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.

Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignete Rolle erkennen und ausfüllen. Er soll Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Projektvorplanung:

Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung. Koordination mit allen Stellen des Unternehmens. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsphasen:

Projektanalyse (Vorstudie, Ermittlung des Anforderungsprofils),

Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung

(Implementierungsvorbereitung, Implementierung).

Planungsmethoden:

Methoden der Istzustandsaufnahme und -analyse,

Strukturierungsmethoden. Methoden grafischer Ablaufdarstellungen,

Entscheidungstabellen, Netzpläne.

Kommunikation:

Arbeitsanweisungen, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.

römisch vier. Jahrgang:

Computerunterstützte Projektplanung:

Planung, Entwurf, Realisierung (Implementierung), Dokumentation,

Wartung; Kosten- und Zeitschätzung.

Fallstudien:

Projekte aus den Bereichen der Betriebswirtschaft, der betrieblichen Organisation und technischen Teilbereichen.

römisch fünf. Jahrgang:

Fallstudien:

Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen in den Projektphasen, die Häufigkeit ihres Auftretens in der Berufspraxis und die Realisierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Arbeit an Projekten wird zweckmäßigerweise durch strategische Diskussionen eingeleitet.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang zwei und im römisch fünf. Jahrgang fünf Wochenstunden.

17. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle kontieren können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Berechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen einsetzen können.

Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten und Bilanzen verstehen, erstellen und analysieren können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können.

Er soll das Rechnungswesen als Instrument zur Unternehmensführung aufbereiten und einsetzen können.

Er soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für die Unternehmung und für die Gesamtwirtschaft kennen und zu wirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen und einschlägige Fachgespräche führen können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche Grundlagen mit besonderer Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung; Belegwesen; Buchhaltungssysteme (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchhaltung, Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung).

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuerung, Löhne und Gehälter, Gewinnermittlung). Hauptbuchabschluß. Arten der Bücher, Buchungsverfahren. Einsatz von Buchhaltungsprogrammen. Rechtliche Grundlagen. Verbuchung im Beschaffungs- und Absatzbereich.

Steuern:

Steuersystematik; Umsatzsteuer (Begriff, Auswirkungen im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen).

römisch zwei. Jahrgang:

Steuern:

Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragssteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen; Schriftverkehr. Einsatz von Personalverrechnungsprogrammen.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung. Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheidung von Anlagen), Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Einsatz von Bilanzprogrammen.

römisch drei. Jahrgang:

Kosten- und Leistungsverrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Rechnungswesen; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenabhängigkeit. Kostenartenrechnung (Arten der Kostenerfassung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Leistungserfassung (Kostenträgererfolgsrechnung, Periodenerfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebs- und Unternehmensergebnisses, Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse). Kostenrechnungsverfahren als Managementinstrument, als Zeitproblem (Istkosten, Plankosten, Abweichungsanalyse), als Zurechnungsproblem (Vollkosten, Teilkosten). Auswahl des geeigneten Kostenrechnungsverfahrens und Einbindung in die organisatorischen Gegebenheiten des Betriebs. Einsatz von Kostenrechnungsprogrammen.

römisch vier. Jahrgang:

Ausweitung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische

Entscheidungen:

Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials; laufende Auswertung aus dem Rechnungswesen (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung; Bilanzanalyse und Betriebsvergleich). Gesamtplanung (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan). Controlling. Investitionsentscheidungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Gesetzliche Grundlagen, Durchführung.

Steuern:

Abgabenverfahrensrecht; Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer, Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben. Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinns.

römisch fünf. Jahrgang:

Weiterbildung im Rechnungswesen:

Institutionen; Publikationen.

Integrierte EDV-Anwendungen im Rechnungswesen:

Management-Informationssysteme. Fallbeispiele.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der automationsunterstützten Anwendung und der Beitrag zur Lösung von Aufgaben der Unternehmensführung. Die Verwendung moderner Organisationsmittel liegt im Sinn der Bildungs- und Lehraufgabe.

Die knappe zur Verfügung stehende Zeit zwingt zum Verzicht auf die Durchführung schreib- und rechenintensiver Beispiele. Vorträge von Fachleuten aus der Praxis erhöhen die Motivation der Schüler.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. Jahrgang zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 18
    BETRIEBLICHE ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben und die Struktur von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen im allgemeinen kennen.

Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere sollen sie Erhebungstechniken, Schwachstellenanalysen sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.

Der Schüler soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Er soll fähig und bereit sein, neue Erkenntnisse anzunehmen und in seine bisherigen Vorstellungen einzuordnen. Er soll sich in betriebliche Arbeitssituationen und deren Probleme hineindenken können.

Der Schüler soll Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen. Er soll die für die Zusammenarbeit im Betrieb bedeutsamen Ergebnisse der Betriebspsychologie und der Sozialpsychologie kennen. Er soll individuelle psychologische Unterschiede erkennen und berücksichtigen. Er soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbewältigung handhaben können. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden kennen.

Der Schüler soll die Prinzipien der Betriebsdemokratie bejahen; er soll von anderen nicht mehr fordern, als er selbst zu geben bereit ist.

Der Schüler soll zur Weiterbildung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können. Er soll Mitarbeiter beraten und führen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Faktoren und Funktionen des Betriebes.

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

Kaufmann, Firma, Unternehmung, Handelsregister.

Kaufvertrag:

Inhalt; Anbahnung und Abschluß; Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung; ordnungsgemäße Erfüllung, vertragswidrige Erfüllung (Arten, Folgen); Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Produkthaftung.

römisch zwei. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

Unternehmensform; Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensentflechtung; Mitarbeiter, Vollmachten.

Betriebliche Leistungserstellung:

Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, innerbetriebliche Transporte und Wiederverwertung, Kennzahlen, Optimierungsmöglichkeiten).

Erstellung von Sach- und Dienstleistungen:

Forschung und Entwicklung, Leistungs- und Produktprogramm,

Verfahren, Durchführung, Qualitätskontrolle.

Marketing und Werbung:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.

römisch drei. Jahrgang:

Branchenspezifische Besonderheiten der betrieblichen Leistungsbereiche Handel, Banken, Versicherungen, Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsbetriebe.

Organisationsgesamtmodelle:

Einlinien-, Stablinien-, Mehrliniensystem; Matrixorganisation; Sonderformen (Ausschüsse, Teams, Projektorganisation).

Träger der Organisationstätigkeit:

Berufsbild des Organisators, Organisationsberatung.

Organisationskreislauf:

Auswahl des Organisationsproblems und Planung der Organisationsarbeit; Aufnahme des Istzustandes; Darstellungstechniken der Aufbau- und Ablauforganisation; Aufgabenanalyse; Methoden der kritischen Würdigung; Entwicklung von Sollkonzepten, Aufgabensynthese, Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes, Bewältigung von Organisationswiderständen; Erfolgskontrolle.

römisch vier. Jahrgang:

Arbeitsstudium und -techniken:

Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsbewertung. Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien. Harmonisierung von Arbeitsabläufen.

Sozial- und Betriebspsychologie:

Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten; Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral, Betriebsklima; Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung; Motivation von Gruppen, Konflikte in Organisationen.

Führung in Organisationen:

Begriff, Kriterien und Förderung des Führungserfolges;

Führungsformen und -stile, Führungstechniken.

römisch fünf. Jahrgang:

Investition und Finanzierung:

Begriff und Arten.

Personalwirtschaft:

Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Entlohnung (Arbeitsbewertungen, Gehaltsordnungen). Personalbeurteilung (Ziele und Anläße, Beurteilungsverfahren).

Organisationsentwicklung:

Zielsetzung (Humanisierung des Arbeitsplatzes, Leistungsziele), Ansätze und Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, insbesondere im EDV-Bereich nach dem neuesten Stand, in den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen auch der Beitrag zur Gewinnung eines Überblicks über Betriebsarten und Branchen. Beispiele für die Veränderung von Organisationsformen und Organisationsmitteln durch die elektronische Datenverarbeitung sowie komplexe nicht- technische Probleme sind besonders instruktiv.

Zweckmäßigerweise wird von Fallbeispielen (zB von Unternehmensentscheidungen) ausgegangen, aus denen allgemeine Modellvorstellungen abgeleitet werden.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für praktische Organisationsprobleme.

  1. Ziffer 19
    BETRIEBS- UND FÜHRUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der Betriebsführung bewältigen können. Er soll seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konflikthandhabung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Vertrauen erwecken können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Management-Fallbeispiele:

Strukturen häufiger Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Beurteilung menschlicher Leistung:

Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung (Eigenschaften und Verhaltensweisen).

Sozialpsychologische Probleme:

Personalauswahl und Bewerberverhalten, Erprobung verschiedener

Formen der Zusammenarbeit.

Verhandlungstechnik:

Rhetorik, Gestaltung von Arbeitsanweisungen,

Simulation von Verhandlungssituationen.

Komplexe Entscheidungen:

Bereichsübergreifende Probleme. Fallbeispiele bzw. Planspiele. Optimierung bei zahlenmäßig erfaßbaren und nicht erfaßbaren Einflußgrößen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und der fachübergreifende Charakter der Problemstellung.

Der Situation der Praxis entsprechend wird jede Aufgabe von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Schülergruppen vergeben werden.

  1. Ziffer 20
    STENOTYPIE UND COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte und Diktate mit 100 Silben in der Minute sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel bedienen können.

Der Schüler soll Texte im 10-Finger-System unter Verwendung einer computerunterstützten Textverarbeitung schreiben können. Er soll Datenerfassungsgeräte der Textverarbeitung pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich unter praxisgerechter Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sicher und einwandfrei gestalten können.

Der Schüler soll ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen erkennen. Er soll Aufgaben der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen selbständig lösen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:

Diktataufnahme, Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in die computerunterstützte Textverarbeitung.

Normen und Usancen:

Wesen und Art der Formatanordnung und der formalen Gliederung; äußere Form kaufmännischer Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.

Textverarbeitung:

Computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und von Datenträgern. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis nach dem modernsten Stand. Der selbständigen Gestaltung und der korrekten Ausführung von Schriftstücken und Formularen, die die Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Organisation” erfordern, kommt besondere Bedeutung zu.

Die Anforderungen der Praxis an das Arbeitstempo sind nur erfüllbar, wenn für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird. Durch Fühlungnahme mit den Klassenlehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.

21. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 22
    PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums aufweisen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Begriffe und Größen:

Systemanalyse, Ergonomie, Datenerfassung, Ablaufanalyse,

Zeitanalyse, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Techniken:

Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsgestaltung,

Arbeitsbewertung, Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”

unterrichtete Sprache.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111101

Alte Dokumentnummer

N6199552519J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

Anlage 1.3.1

----------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

Ausbildungszweig Energietechnik und Leistungselektronik

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden *)         Lvpfl.-

     Pflichtgegenstände                Jahrgang         Summe Gruppe

                                 I    II   III   IV   V

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...................  2    2     2    2    2   10   (III)

2 Deutsch ....................  3    2     2    2    2   11    (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................  2    2     2    2    2   10    (I)

4 Geschichte und Sozialkunde .  -    -     -    2    2    4   (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...........  2    2     -    -    -    4   (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung .........  -    -     -    2    2    4    III

7 Leibesübungen ..............  2    2     2    1    1    8   (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................  5    3     4    3    -   15    (I)

9 Darstellende Geometrie .....  2    2     -    -    -    4    (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .....................  2    2     2    1    -    7   (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ..........  2    2     -    -    -    4    II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte Elektronische

   Datenverarbeitung ..........  -    2     2    -    -    4     I

13 Grundlagen des

   Maschinenbaues  *2) ........  5    3     2    -    -   10     I

14 Maschinenkunde .............  -    -     -    2    -    2    (I)

15 Grundlagen der

   Elektrotechnik .............  4    3     -    -    -    7    (I)

16 Meß-, Steuerungs- und

   Regelungstechnik ...........  -    2     2    3    3   10     I

17 Elektrische Maschinen und

   Stromrichter ...............  -    2     2    3    4   11     I

18 Elektrische Anlagen ........  -    -     2    4    4   10     I

19 Elektronik und

   Mikroelektronik  *3) .......  -    -     2    2    6   10     I

20 Konstruktionsübungen .......  -    -     2    4    4   10     I

21 Laboratorium ...............  -    -     3    4    5   12     I

22 Werkstättenlaboratorium ....  -    -     -    3    3    6    III

23 Werkstätte .................  9    9     9    -    -   27    (Va)

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl       38-  38-   38-  38-  38-

                                40   40    40   40   40  195

24 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. bzw. in den

                                V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

       Freigegenstände               Wochenstunden *)         Lvpfl.-

                                       Jahrgang               Gruppe

                                 I     II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ....................  2      2     -     -     -     (V)

Zweite lebende Fremdsprache

   *5) (...) ..................  -      -     3     3     3     (I)

Betriebswirtschaft ............  -      -     -     -     2     III

   Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) ..  2      2     2     3     3    (IVa)

      Förderunterricht

Deutsch .......................             *4)                 (I)

Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................             *4)                 (I)

Mathematik und angewandte

   Mathematik .................             *4)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Siehe Anlage 1.

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    Geschichte und Sozialkunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung

Siehe Anlage 1.

7. Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektorrechung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

römisch vier. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Potenzreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im römisch eins. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig.

  1. Ziffer 9
    Darstellende Geometrie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

römisch zwei. Jahrgang:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen” ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 10
    Physik und angewandte Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

römisch zwei. Jahrgang:

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.

römisch drei. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatszustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

römisch vier. Jahrgang:

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

Im Themenbereich „Schwingungen und Wellen” kommt den Erscheinungen der Akustik und Optik besonderes Gewicht zu.

  1. Ziffer 11
    Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz; Galvanostegie.

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    Elektronische Datenverarbeitung und Angewandte Elektronische Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

römisch drei. Jahrgang:

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung); Benützerhandbücher.

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 13
    Grundlagen des Maschinenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in der Elektrotechnik beherrschen und technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften, Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit; Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten, Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Schweißen:

Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren, Zusatzwerkstoffe.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen. Reibung, Querkraft- und Momentenverlauf.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion), Spannungs-Dehnungs-Diagramme, Hookesches Gesetz.

Kinetik:

Arbeit und Leistung bei geradliniger Bewegung und bei Drehbewegung, Wirkungsgrad.

Verbindungselemente:

Lösbare, nicht lösbare und federnde Verbindungselemente.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

römisch drei. Jahrgang:

Kinetik:

Impulssatz, Energiesatz, Stoß.

Trägheitskräfte:

Drallsatz, Trägheitsmomente und zugehörige Sätze.

Festigkeit:

Elastizitätsmodul, Gleitmodul, Widerstandsmoment; Spannungsberechnung und Spannungsverteilung (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion).

Mechanik der Flüssigkeiten:

Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Turbinenhauptgleichung, Rohrströmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Darstellende Geometrie” und „Physik und angewandte Physik” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im römisch eins. Jahrgang zwei Wochenstunden, im römisch zwei. Jahrgang eine Wochenstunde.

14. Maschinenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Hebe- und Fördermittel:

Bauelemente. Winden, Krane, Förderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Wasserkraftmaschinen:

Kaplan-, Francis-, Peltonturbine.

Kraftwerksanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen. Kraftwerksbauformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; deshalb kommt dem Betriebsverhalten der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

  1. Ziffer 15
    Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen und umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensator. Elektronenbewegung im elektrischen Feld.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Phasenverschiebung. Wechselwirkungen im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte und Dämpfung, erzwungene Schwingungen.

Wechselstromtechnik:

Induktion (Induktionsgesetz, Selbst- und Gegeninduktion, Induktivität). Wechselstromwiderstände; Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Einfache und zusammengesetzte Wechselstromkreise (Zeigerdarstellung, komplexe Behandlung).

Drehstrom:

Drehfeld, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem; Drehstromleistung.

Mehrwellige Ströme:

Klirrfaktor, Effektivwert, Leistungsfaktor.

Ausgleichsverhalten bei Schaltvorgängen:

Arten, graphische und rechnerische Darstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im römisch eins. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 16
    Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische Geräte und Verfahren zum Messen, Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung), Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung, Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

römisch drei. Jahrgang:

Wechselstrom-Meßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert. Wirk- und Blindleistungsmessung, Zähler. Frequenzmessung; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

Umformung von Meßgrößen:

Verfahren zur elektrischen und elektronischen Erfassung nichtelektrischer Größen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen. Zählbausteine, Zähler, Register. Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandler.

römisch vier. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Schaltungsanalyse, Schaltungssynthese.

Steuern:

Begriffe. Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben (Wirkungs-, Übersichts-, Blockschalt-, Zeitablauf-, Stromlauf-, Funktionsplan). Steuerungselemente (Eingangs-, Steuer-, Meldeglieder; Überwachung). Steuerprogramme (verbindungsprogrammierbare und speicherprogrammierbare Steuerungen).

römisch fünf. Jahrgang:

Regeln:

Begriffe. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennlinien der Regelstrecke und des Reglers. Stetige und unstetige Regler; elektrische, pneumatische und hydraulische Regler. Regelkreis (Stabilitätskriterien, dynamisches Verhalten; Optimierung; vermaschte Regelkreise); Anwendungen. Digitale Regler. Mikroprozessor als Regler.

Automatisierung:

Grundlagen, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektro-technischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter” und „Elektronik und Mikroelektronik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 17
    Elektrische Maschinen und Stromrichter

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen gründlich kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung und Konstruktion von elektrischen Maschinen im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen; er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten, Klemmenbezeichnung.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen. Erwärmung, genormte zeitabhängige Belastungsarten.

Elektromagnetismus:

Induktionsgesetz, magnetisches Wechselfeld, Wirbelströme, Hall-Effekt; Energie und Kräfte im Magnetfeld.

römisch drei. Jahrgang:

Transformator:

Aufbau, Wirkungsweise von Einphasen- und Drehstromtransformatoren.

Drehstromasynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Synchronmaschinen:

Drehfeld, Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und Wirkungsweise.

römisch vier. Jahrgang:

Netzgeführte Stromrichter:

Steuergesetze, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Gittersteuersatz, Zündkreise, Netzrückwirkungen; Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Methoden der Thyristorzwangslöschung, Gleichstromsteller, selbstgeführter Umrichter. Anwendung (Zwischenkreisumrichter, Steuerung von Drehfeldmaschinen, Netzrückwirkungen). Transistorumrichter.

römisch fünf. Jahrgang:

Gleichstrommaschine:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Transformator:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen. Stromrichtertransformator.

Synchronmaschinen und Asynchronmaschinen:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

18. Elektrische Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnahmen gründlich kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Konstruktion von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Bemessung hinsichtlich elektrischer, magnetischer, mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen; Installationsmaterial. Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer "Art". Schaltpläne für Installationstechnik und für Steuerungsaufgaben. Schutzmaßnahmen (Arten, Überprüfung).

Lichttechnik:

Größen. Lichterzeugung und -verteilung. Beleuchtungsanlagen.

Blitzschutz:

Systeme. Erder, Erdungsmessung.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrowärme:

Beheizung von Wohnhäusern und industriellen Bauten; Wärmebedarfsermittlung; industrielle Anwendung.

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Projektierung und Montage, Netzformen und Anwendung, Berechnung von Leitungsquerschnitten, Stromverteilung und Spannungsabfall).

Schaltanlagen:

Niederspannungsanlagen; Geräte und Material; Grundschaltungen, Ausführungsformen.

Schaltplantechnik:

Einlinienschaltplan, Stromlaufplan, Verdrahtungsplan.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

römisch fünf. Jahrgang:

Aufgaben der Hochspannungstechnik:

Schutz gegen Überspannungen und Überströme, Kurzschlußstromberechnung, Erdschluß; Prüfverfahren.

Hochspannungsanlagen und -leitungen:

Schaltgeräte, Bauformen, Schutzeinrichtungen (Generator-, Transformator-, Leitungsschutz, Erdungen).

Hochspannungsnetzbetrieb:

Stabilität der Übertragung, Netzkennlinienregelung, Hochspannungs-Gleichstromübertragung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Leistungsbedarf und Leistungsbedarfsdeckung, Tarifsysteme.

Elektrische Bahnen:

Grundlagen der elektrischen Traktion, Bahnstromversorgung, thyristorgesteuerte Triebfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 19
    Elektronik und Mikroelektronik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze und die in der Elektrotechnik häufig verwendeten Bauteile und Schaltungen der Elektronik gründlich kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung (Diode, Transistor und Thyristor als Schalter; Gleichrichterschaltungen mit Dioden). Überlast- und Überspannungsschutz von Halbleiterbauelementen.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

römisch vier. Jahrgang:

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager, RC-Filter und Leitungen.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Differenzverstärker, Operationsverstärker; aktive Filter.

römisch fünf. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Mikroelektronik (Aufbau, Bus-System, standardisierte Schnittstellen, Speicherbausteine, Interfaces). Digitale Filter (Theorie, Realisierungsmöglichkeiten). Abtastschaltungen.

Mikrocomputer:

Befehlssatz, Assemblerprogramme.

Mikrocomputersysteme:

Softwareentwicklung, Softwareanwendung; Schnittstellen.

Informationsverarbeitung:

Kanalkapazität, Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 2 Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges eine Blockung empfiehlt.

  1. Ziffer 20
    Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Elektrische Anlagen:

Zwei komplexe Projekte.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrische Anlagen; elektrische Maschinen; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Vier komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.

römisch fünf. Jahrgang:

Elektrische Maschinen; elektrische Anlagen; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

21. Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll eine Vielfalt von Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter”, „Elektrische Anlagen” und „Elektronik und Mikroelektronik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 22
    Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Wuchten rotierender Maschinen im Rahmen der Endfertigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher Stromrichterschaltungen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23. Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, Nieten; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahten, Verzinnen, Weichlöten.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Spulen. Zusammenbau, Prüfen und Warten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug; Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

römisch drei. Jahrgang:

Elektromaschinenbau:

Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Zusammenbau, Prüfen und Warten von elektrischen Maschinen einschließlich Transformatoren. Aufsuchen und Beheben elektrischer und mechanischer Fehler.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

24. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

--------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Mit Übungen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111728

Alte Dokumentnummer

N6199655630J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                     Anlage 1.3.1.1

                                                   ------------------

         LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

          Ausbildungszweig Steuerungs- und Regelungstechnik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden *)         Lvpfl.-

     Pflichtgegenstände                Jahrgang         Summe Gruppe

                                 I    II   III   IV   V

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...................  2    2     2    2    2   10   (III)

2 Deutsch ....................  3    2     2    2    2   11    (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................  2    2     2    2    2   10    (I)

4 Geschichte und Sozialkunde .  -    -     -    2    2    4   (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...........  2    2     -    -    -    4   (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung .........  -    -     -    2    2    4    III

7 Leibesübungen ..............  2    2     2    1    1    8   (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................  5    3     4    4    -   16    (I)

9 Darstellende Geometrie .....  2    2     -    -    -    4    (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .....................  2    2     2    1    -    7   (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ..........  2    2     -    -    -    4    II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte Elektronische

   Datenverarbeitung ..........  -    2     2    -    -    4     I

13 Grundlagen des

   Maschinenbaues  *2) ........  5    3     2    -    -   10     I

14 Maschinenkunde .............  -    -     -    2    -    2    (I)

15 Grundlagen der

   Elektrotechnik .............  4    3     -    -    -    7    (I)

16 Meßtechnik .................  -    2     2    2    3    9     I

17 Steuerungs- und

   Regelungstechnik ...........  -    -     2    3    5   10     I

18 Elektrische Maschinen und

   Anlagen ....................  -    2     2    3    4   11     I

19 Elektronik und

   Impulstechnik ..............  -    -     2    2    4    8     I

20 Prozeßrechentechnik  *3) ...  -    -     -    2    2    4     I

21 Konstruktionsübungen .......  -    -     2    3    3    8     I

22 Laboratorium ...............  -    -     3    4    5   12     I

23 Werkstättenlaboratorium ....  -    -     -    3    3    6    III

24 Werkstätte .................  9    9     9    -    -   27   (Va)

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl       38-  38-   38-  38-  38-

                                40   40    40   40   40  195

25 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. bzw. in den

                                V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden *)         Lvpfl.-

       Freigegenstände                 Jahrgang               Gruppe

                                 I     II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ....................  2      2     -     -     -     (V)

Zweite lebende Fremdsprache

   *5) (...) ..................  -      -     3     3     3     (I)

Betriebswirtschaft ............  -      -     -     -     2     III

   Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) ..  2      2     2     3     3    (IVa)

      Förderunterricht

Deutsch .......................             *4)                 (I)

Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................             *4)                 (I)

Mathematik und angewandte

   Mathematik .................             *4)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Siehe Anlage 1.

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    Geschichte und Sozialkunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung

Siehe Anlage 1.

7. Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Substraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Näherungsweise Auflösung von Gleichungen; Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

römisch vier. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Potenzreihen, Fourier-Analyse; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Stichprobenkenngrößen, Häufigkeitsverteilungen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig.

  1. Ziffer 9
    Darstellende Geometrie

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 10
    Physik und angewandte Physik

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 11
    Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 12
    Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische

Datenverarbeitung

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 13
    Grundlagen des Maschinenbaues mit Konstruktionsübungen

Siehe Anlage 1.3.1.

14. Maschinenkunde

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 15
    Grundlagen der Elektrotechnik

Siehe Anlage 1.3.1.

16. Meßtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meß- und Systemidentifikationsaufgaben, auch an komplexeren Systemen, selbständig lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung, Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

römisch drei. Jahrgang:

Begrenzerschaltungen:

Verwendung von Dioden und Zenerdioden; Meßwertbegrenzung; Schutzschaltungen.

Wechselstrommeßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert; Messung von Blindwiderständen; Wirk- und Blindleistungsmessung; Zähler; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

römisch vier. Jahrgang:

Systemtheorie der Meßtechnik:

Statisches und dynamisches Verhalten; Strukturen; Einheitssignale; informationstragende Parameter.

Meßverstärker:

Einstufiger Transistorverstärker; Differenzverstärker; Operationsverstärker; aktive Filter; Trägerfrequenzverstärker.

Meßwertaufnehmer:

Spannungs- und stromliefernde Aufnehmer; Widerstandsaufnehmer, induktive und kapazitive Aufnehmer; kodierte, inkrementale und frequenzanaloge Meßwertgeber; Anwendungsbeispiele (Messung mechanischer Größen und Messung von Größen der Verfahrenstechnik).

römisch fünf. Jahrgang:

Messung von Signal- und Systemeigenschaften:

Signale im Zeit- und Frequenzbereich; Testsignale; Meßverfahren zur Bestimmung von Zeitkennfunktionen und Frequenzgängen; Bestimmung von Systemparametern aus gemessenen Kennfunktionen.

Störsicherheit von Meß- und Übertragungseinrichtungen:

Einflußgrößen und Koppelungsarten; Erdung und Potentialausgleich; Schirmung; Trennung von Nutz- und Störsignal.

Fernmessung:

Analoge und digitale Fernübertragung;

Mehrfachübertragungsverfahren.

Prozeßgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme; Anwendungen in der Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Elektronik und Impulstechnik” und „Steuerungsund Regelungstechnik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. Ziffer 17
    Steuerungs- und Regelungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben, auch an komplexeren Systemen, lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Normbezeichnungen, Steuerung, Regelung, Automatisierung, Signale.

Elemente einer Steuerung:

Eingangsglieder, Speicher, Stellglieder.

Steuerungsentwurf:

Schaltplanarten, Schaltalgebra, Karnaugh-Diagramm.

Steuerungsarten:

Kombinatorische und sequentielle Steuerungen.

Programmsteuerungen:

Analoge Steuerungen, digitale Steuerungen.

römisch vier. Jahrgang:

Gerätetechnische Ausführung von Steuerungen:

Elektronische, elektromechanische, pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Begriffe der Regelung:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße.

Gerätetechnische Ausführung von stetigen Reglern:

Elektronische, pneumatische, hydraulische Regler.

römisch fünf. Jahrgang:

Dynamisches Verhalten von Strecken und Reglern:

Arten von Gliedern, Identifikation, Darstellung im Zeit- und Bildbereich. Stabilität.

Stabilitätskriterien:

Nyquist-Kriterium, Bode-Diagramm.

Optimierung von Regelkreisen:

Betragsoptimum, symmetrisches Optimum, vermaschte Regelkreise.

Unstetige Regler:

Zweipunkt-, Dreipunkt-Regler.

Regelsysteme:

Rechnergestützte Systeme, zentrale und dezentrale Regelung. Zuverlässigkeit und Redundanz.

Automatisierung:

Handhabungsgeräte, Fertigungsstraßen.

Auswahlkriterien für Regelungen:

Genauigkeits- und Dynamikanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Umweltbeeinflussung.

Anwendungen:

Antriebsregelungen, Generatorregelungen, Prozeßregelungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Elektrische Maschinen und Anlagen” und „Elektronik und Impulstechnik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 18
    Elektrische Maschinen und Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Stromrichtern und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten. Klemmenbezeichnung.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen, Erwärmung, genormte zeitabhängige Belastungsarten.

Elektromagnetismus:

Induktionsgesetz, magnetisches Wechselfeld, Wirbelströme, Hall-Effekt; Energie und Kräfte im Magnetfeld.

römisch drei. Jahrgang:

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen (Arten und Überprüfung), Erder.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

römisch vier. Jahrgang:

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Konstruktion von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen; Bemessung hinsichtlich mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektrowärme:

Beheizung von Bauten, Elektrowärmegeräte.

römisch fünf. Jahrgang:

Netzgeführte Stromrichter:

Schaltungen, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb; Wechselstromsteller, Überspannungs- und Überstromschutz, Netzrückwirkungen.

Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Zwangskommutierung, Gleichstromsteller.

Umrichter:

Zwischenkreisumrichter, Direktumrichter. Anwendungen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten.

Schutzeinrichtungen in elektrischen Anlagen:

Kurzschluß, Erdschluß, Überspannung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis.

Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium erhöht.

  1. Ziffer 19
    Elektronik und Impulstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln der Grundlagen der Elektronik, der Nachrichtentechnik und Impulstechnik und deren wichtigste Anwendungen in Hinblick auf die Bedürfnisse der Steuerungs- und Regelungstechnik. Systematisches und übersichtliches Zusammenfassen des für die Berufspraxis erforderlichen Wissens; Information über einschlägige Gesetze, Vorschriften und Normen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung (Diode, Transistor und Thyristor als Schalter; Gleichrichterschaltungen mit Dioden). Überlast- und Überspannungsschutz von Halbleiterbauelementen.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

römisch vier. Jahrgang:

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Impulsverhalten und Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager; Hoch-, Tief- und Bandpaß, Bandsperre.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Kippschaltungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Logikfamilien:

Betriebsparameter, praktische Ausführung von integrierten Logikschaltungen, Störsicherheit; Technologie integrierter Schaltungen.

Nachrichtentechnik:

Information, Nachricht, Signal.

Frequenzumsetzung:

Spektren, Modulation, Demodulation, Mischung. Multiplexverfahren.

Impulstechnik:

Abtasten, Codieren und Quantisierung analoger Signale, Impulsmodulations- und Impulsdemodulationsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

20. Prozeßrechentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise von Prozeßrechenanlagen kennen.

Der Schüler soll die Eignung von Prozeßrechnern und ihrer Software für eine gegebene Aufgabe beurteilen können. Er soll einfache Prozeßrechenprogramme erstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Hardware:

Rechner, Rechnerperipherie, Prozeßperipherie (Interfacetechnik; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Prozeßrechnerwahl:

Systemkenngrößen, Auswahlkriterien.

römisch fünf. Jahrgang:

Software:

Maschinensprachen, Assemblersprachen. Betriebssystem und Softwarearchitektur. Programmiertechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Regelungstechnik. Im Themenbereich „Hardware” sind Mikroprozessoren besonders wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen im römisch fünf. Jahrgang beträgt 1 Wochenstunde.

  1. Ziffer 21
    Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Anlagen:

Zwei komplexe Projekte.

römisch vier. Jahrgang:

Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Zwei komplexe Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik; Elektrische Maschinen und elektrische Anlagen:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22. Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll eine Vielfalt von Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Maschinen und Anlagen” und „Elektronik und Impulstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch laufendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 23
    Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Wuchten rotierender Maschinen im Rahmen der Endfertigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher Stromrichterschaltungen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

24. Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, Nieten; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahten, Verzinnen, Weichlöten.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Spulen. Zusammenbau, Einpassen, Prüfen und Warten sowie Einpassen von Lagern.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug; Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

römisch drei. Jahrgang:

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen, Inbetriebnahme, Warten sowie Suchen und Beheben von Fehlern elektrischer sowie elektronischer Geräte und Anlagen.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

25. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

--------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Mit Übungen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111729

Alte Dokumentnummer

N6199655631J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 3 2

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.3.2

                                                         ------------

            LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

                  Ausbildungszweig Nachrichtentechnik

                         I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  3     2     2     2     2     11      (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     2     10      (I)

4. Geschichte ..........  -     -     -     2     2      4     (III)

5. Geographie ..........  2     2     -     -     -      4     (III)

6. Wirtschaftliche

    Bildung, Rechtskunde

    und Politische

    Bildung .............  -     -     -     -     4      4      III

7. Leibesübungen .......  2     2     2     1     1      8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  5     3     4     4     -     16      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  2     2     -     -     -      4      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2     2     2     1     -      7      (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2     2     -     -     -      4       II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung ...  -     2     2     -     -      4       I

13. Grundlagen der

    Elektrotechnik ......  4     3     -     -     -      7      (I)

14. Energietechnik und

    Leistungselektronik .  -     -     -     3     2      5       I

15. Elektronik und

    Digitaltechnik ......  -     2     4     3     3     12       I

16. Nachrichtentechnik ..  -     -     3     2     3      8      (I)

17. Hochfrequenz- und

    Impulstechnik .......  -     -     -     4     4      8       I

18. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ....  -     2     2     2     2      8       I

19. Fertigungstechnik und

    Konstruktionslehre *2) 5     3     3     4     5     20       I

20. Laboratorium ........  -     -     3     4     8     15       I

21. Werkstätten-

    laboratorium ........  -     -     -     4     -      4      III

22. Werkstätte ..........  9     9     9     -     -     27      (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-   38-   38-   38-   38-

                          40    40    40    40    40    195

23. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

                          Eintritt in den V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Stenotypie ..........  2     2     -     -     -             (V)

    Zweite lebende

    Fremdsprache *3) ....  -     -     3     3     3             (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -     -     -     3     3             II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Englisch ............ *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Fachtheoretische

    Pflichtgegenstände .. *4)  *4)  *4)  *4)  *4)              *5)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch fünf. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” in Anlage 1, römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen).

Bei 5 Wochenstunden zusätzlich: Vektoralgebra.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen;

Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. und 3. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im römisch eins. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegung des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Für den Fall, daß keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Ziffer 23, der Stundentafel erlassen werden):

römisch zwei. Jahrgang:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise.

Normal Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhanges zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen” ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (Innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

römisch zwei. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabetische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -

durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

römisch drei. Jahrgang:

Strahlenoptik:

Reflexion; Berechnung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

römisch vier. Jahrgang:

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektronik.

Für die rechtzeitige Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Der deformierbare feste Körper” die Absprache mit dem Lehrer des theoretisch-technischen Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe, Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen

(Teilaufgaben des Fachgebietes).

römisch drei. Jahrgang:

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme

(Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung);

Benützerhandbücher.

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellung wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 13
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität.

Elektrisches Feld:

Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellung; Mittelwerte;

Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der

komplexen Rechnung, Resonanz.

Passive Zweipole:

Frequenzgang einfacher Zweipole.

Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im römisch eins. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 14
    ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Generator- und Motorverhalten, Betriebsverhalten, Steuerung).

römisch fünf. Jahrgang:

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten, Steuerung.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkenstörung.

Installation und Anlagenbau:

Ortsnetzbau, Anschlußbedingungen; Berührungsspannungsschutz, Blitzschutz. Störsicherer Aufbau. Notstromversorgung.

Energiewirtschaft:

Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zB im römisch fünf. Jahrgang das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik”, wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik” zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren” sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

Bei 2 Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang wird die Tiefe der Behandlung der Lehrstoffkapitel „Transformatoren” und „Wechselstrommaschinen” reduziert.

  1. Ziffer 15
    ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können. Er soll in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.

Halbleiterdioden:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Einfache Anwendung.

Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

römisch drei. Jahrgang:

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Verstärker:

Vierpole (Impulsverhalten und Frequenzgang, Bode-Diagramme). Transistoren, Kleinsignalverstärker; Operationsverstärker (Aufbau, Kenngrößen, lineare und nichtlineare Schaltungen, Rückkopplung).

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;

Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendungen logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von Logikschaltungen, Störsicherheit, Technologie integrierter Schaltungen.

römisch vier. Jahrgang:

Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare Steuerungen. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.

römisch fünf. Jahrgang:

Prozessortechnik:

Hardwarebausteine; Marktübersicht. Zeitabläufe; Interrupt. Steuerungen, Steuerungssysteme. Entwicklungssysteme. Ausführungsformen und Anwendungen in der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen” bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Themenbereich „Hardwarebausteine” wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei 3 Wochenstunden im römisch drei. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Elektronenröhren” und „Anwendungen logischer Schaltungen”.

16. NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichtentechnik analysieren und die Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den Verfahren der Übertragungs- und Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,

Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassungen.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik.

Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltung, Dämpfungsglieder,

Übertrager.

römisch vier. Jahrgang:

Vierpole:

Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Filtertechnik.

Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Vermittlungstechnik:

Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes. Nebenstellentechnik, Verkehrstheorie.

römisch fünf. Jahrgang:

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung), Leitungstheorie, leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungsstrecken.

Digitale Übertragungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei zwei Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Leitungstheorie” und „Informationstheorie”.

  1. Ziffer 17
    HOCHFREQUENZ - UND IMPULSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente der Hochfrequenz- und Impulstechnik kennen und ihre Grundschaltungen dimensionieren können. Er soll mit den gängigen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente,

Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkoppelung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

römisch fünf. Jahrgang:

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden

für Schaltvorgänge.

Rauschen:

Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung und Rauschleistung.

Hochfrequenzverstärker:

Hochfrequenzparameter, Leitungsdiagramm, Anpassung,

Sendeverstärker, Höchstfreqenzverstärker.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Elektromagnetische Wellen:

Antennen und Antennenanlagen; Abstrahlung und Ausbreitung, Funkortung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

Bei 3 Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Aufnahme- und Wiedergabegeräte” und „Phonotechnik”.

  1. Ziffer 18
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundbegriffe:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsbestimmung.

Kompensation.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

römisch drei. Jahrgang:

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Bildleistungsmessung; Bestimmen von

Wechselstromwiderständen.

Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,

Frequenzsynthese.

Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

römisch vier. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,

Stabilität und Optimierung.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse.

römisch fünf. Jahrgang:

Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator; Ausführungsformen.

Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Hochfrequenzmeßtechnik:

Antennen- und Empfängermeßtechnik, UHF- und Mikrowellenmeßtechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Für den Themenbereich „Fernmessung und Datenübertragung” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik”.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten abzuhalten.

Bei einer Wochenstunde im römisch drei. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Signalgeneratoren” und „digitale Meßgeräte”.

  1. Ziffer 19
    FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweiß, Löten,

Kleben.

Werkstoff:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,

Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modelaufnahme

durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;

Stücklisten.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

römisch zwei. Jahrgang:

Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen, Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

römisch drei. Jahrgang:

Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren von Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

römisch vier. Jahrgang:

Elektronische Geräte:

Entwicklung von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern und integrierten Schaltungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Da die Themenbereiche „Eisenmetalle”, „Nichteisenmetalle”, „Kunststoffe” und „Technisches Zeichnen” im römisch eins. Jahrgang wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte” liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im römisch vier. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium”, um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.

Für komplexere Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.

Bei der Entwicklung von Teilkomponenten und Geräten der Automatisierung empfiehlt sich eine Aufgabenstellung mit vorgegebenen Leistungsmerkmalen. Entsprechende Fertigungsunterlagen, Anweisungen und Betriebsanleitungen sind praxisgerecht zu gestalten und, wenn möglich, auch in englischer Sprache auszufertigen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang je zwei, im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je vier Wochenstunden.

Bei 4 Wochenstunden im römisch eins. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Elemente der Feinwerktechnik”, bei 4 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.

20. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll automatisierungstechnische (mikroelektronische) Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Energietechnik und Leistungselektronik”, „Elektronik und Digitaltechnik”, „Nachrichtentechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Hochfrequenz- und Impulstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

  1. Ziffer 21
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen

Baugruppen und Geräten.

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen

Baugruppen und Geräten.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der Fachrichtung. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitung, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Maß-, Schalt- und Steuergeräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik.

Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und

der Kommunikationssysteme.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau

und Reparatur.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (Wire-, Wrap-, Fädeltechnik).

römisch drei. Jahrgang:

Elektronik:

Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Hochfreqenztechnik:

Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte.

Leiterplattenfertigung.

Fernmeldetechnik:

Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen

Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111730

Alte Dokumentnummer

N6199655632J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                      Anlage 1.3.2.1

                                                      --------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

                Ausbildungszweig Technische Informatik

                         I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  3     2     2     2     2     11      (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     2     10      (I)

4. Geschichte ..........  -     -     -     2     2      4     (III)

5. Geographie ..........  2     2     -     -     -      4     (III)

6. Wirtschaftliche

    Bildung, Rechtskunde

    und Politische

    Bildung .............  -     -     -     -     4      4      III

7. Leibesübungen .......  2     2     2     1     1      8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  5     3     4     4     -     16      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  2     2     -     -     -      4      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2     2     2     1     -      7     (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2     2     -     -     -      4      II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung ...  -     2     2     -     -      4       I

13. Grundlagen der

    Elektrotechnik ......  4     3     -     -     -      7      (I)

14. Energietechnik und

    Leistungselektronik .  -     -     -     3     2      5       I

15. Elektronik und

    Digitaltechnik ......  -     2     4     3     3     12       I

16. Nachrichten- und

    Hochfrequenztechnik .  -     -     3     2     3      8      (I)

17. Technische Informatik  -     -     -     4     4      8       I

18. Meß-, Steuerungs-

    und Regelungstechnik   -     2     2     2     2      8       I

19. Fertigungstechnik und

    Konstruktionslehre *2) 5     3     3     4     5     20       I

20. Laboratorium ........  -     -     3     4     8     15       I

21. Werkstätten-

    laboratorium ........  -     -     -     4     -      4      III

22. Werkstätte ..........  9     9     9     -     -     27      (Va)

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl 38-   38-   38-   38-   38-

                          40    40    40    40    40    195

23. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

                          Eintritt in den V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Stenotypie ..........  2     2     -     -     -             (V)

    Zweite lebende

    Fremdsprache *3) ....  -     -     3     3     3             (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -     -     -     3     3              II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Englisch ............ *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Fachtheoretische

    Pflichtgegenstände .. *4)  *4)  *4)  *4)  *4)              *5)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” in Anlage 1.

5.GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch fünf. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung in Anlage 1, römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 13
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 14
    ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 15
    ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

Bei 2 Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.

  1. Ziffer 16
    NACHRICHTEN- UND HOCHFREQUENZTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfreqenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Nachrichtentechnik” in Anlage 1.3.2

römisch vier. Jahrgang:

Vierpole:

Übertragungsgrößen, Filtertechnik.

Vermittlungstechnik:

Österreichisches Fernsprech- und Fernschreibnetz.

Nebenstellentechnik.

Schwingungserzeugung:

Rückkoppelung, Oszillatorschaltungen.

Frequenzumsetzung:

Modulation und Demodulation, Frequenzteilung und -vervielfachung.

römisch fünf. Jahrgang:

Rundfunk- und Fernsehtechnik:

Übertragungsverfahren, Empfänger.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren; leitungsgebundene und

leitungsungebundene Übertragungsstrecken.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge. Impulserzeugung,

-formung und -verstärkung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Es ist in erster Linie die Aufgabe des Gegenstandes, einen fundierten überblick über das Fachgebiet zu geben.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei 2 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Impulstechnik”.

  1. Ziffer 17
    TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendung auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexere einschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Software:

Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme. Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen, Algorithmen und Programme.

Mikroelektronik:

Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien; Massenspeicher. Störungsunterdrückung. Einfache Mikrocomputersteuerungen. Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Software:

Programmbibliothek; Programmiersprachen. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf. Datenbanken. Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von Programmen.

Mikroelektronik:

Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen. Emulation. Technische Anwendungen.

Digitale Übertragungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre” und „Laboratorium”, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Im Themenbereich „Datenstrukturen”, „Algorithmen und Programme” kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenbereich „Programmiersprachen” sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.

Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” und „Elektronik und Digitaltechnik” auf.

Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit insbesondere beim modularisierten Softwareentwurf.

  1. Ziffer 18
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.2.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

römisch vier. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,

Stabilität und Optimierung. Digitale Regler.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole,

Wobbelmeßtechnik. Spektralanalyse.

römisch fünf. Jahrgang:

Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop; Auführungsformen.

Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung), Anwendungen in der Regelungstechnik.

Mikroelektronik:

Logikanalysator; Emulator.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im römisch vier. Jahrgang ist entsprechend im Ausbildungszweig das größere Gewicht dem Themenbereich „Regelungstechnik” einzuräumen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung” die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektronik und Digitaltechnik” bzw. „Technische Informatik”.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 19
    FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Siehe Anlage 1.3.2.

20. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.2.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Energietechnik und Leistungselektronik”, „Elektronik und Digitaltechnik”, „Nachrichten- und Hochfrequenztechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Technische Informatik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 21
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1.3.2.

22. WERKSTÄTTE

Siehe Anlage 1.3.2.

23. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.3.2.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111731

Alte Dokumentnummer

N6199655633J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                     Anlage 1.3.2.2

                                                   ------------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

              Ausbildungszweig Biomedizinische Technik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden *)          Lvpfl.-

     Pflichtgegenstände               Jahrgang          Summe Gruppe

                                 I   II    III  IV    V

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...................  2    2     2    2    2   10   (III)

2 Deutsch ....................  3    2     2    2    2   11    (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................  2    2     2    2    2   10    (I)

4 Geschichte und Sozialkunde .  -    -     -    2    2    4   (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...........  2    2     -    -    -    4   (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung .........  -    -     -    2    2    4    III

7 Leibesübungen ..............  2    2     2    1    1    8   (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................  5    3     4    4    -   16    (I)

9 Darstellende Geometrie .....  2    2     -    -    -    4    (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .....................  2    2     2    1    -    7   (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ..........  2    2     -    -    -    4    II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte Elektronische

   Datenverarbeitung ..........  -    2     2    -    -    4     I

13 Grundlagen der

   Elektrotechnik .............  4    3     -    -    -    7    (I)

14 Anatomie und Physiologie ...  -    -     -    3    3    6    III

15 Elektronik und

   Digitaltechnik .............  -    2     4    3    3   12     I

16 Röntgentechnik und

   Strahlenschutz .............  -    -     -    -    2    2     I

17 Nachrichtentechnik .........  -    -     3    2    3    8     I

18 Hochfrequenz- und

   Impulstechnik

   einschließlich

   Biomedizinische Technik ....  -    -     -    2    3    5     I

19 Meß-, Steuerungs- und

   Regelungstechnik ...........  -    2     2    2    2    8     I

20 Fertigungstechnik und

   Konstruktionslehre  *2) ....  5    3     3    4    5   20     I

21 Laboratorium ...............  -    -     3    4    8   15     I

22 Werkstättenlaboratorium ....  -    -     -    4    -    4    III

23 Werkstätte .................  9    9     9    -    -   27    (Va)

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl       38-  38-   38-  38-  38-

                                40   40    40   40   40  195

24 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. bzw. in den

                                V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden *)         Lvpfl.-

       Freigegenstände                 Jahrgang               Gruppe

                                 I     II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ....................  2      2     -     -     -     (V)

Zweite lebende Fremdsprache

   *4) (....) .................  -      -     3     3     3     (I)

Betriebswirtschaft ............  -      -     -     -     2     III

   Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) ..  2      2     2     3     3    (IVa)

      Förderunterricht

Deutsch .......................              *3)                (I)

Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................              *3)                (I)

Mathematik und angewandte

   Mathematik .................              *3)                (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Siehe Anlage 1.

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    Geschichte und Sozialkunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung

Siehe Anlage 1.

7. Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    Mathematik und angewandte Mathematik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 9
    Darstellende Geometrie

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 10
    Physik und angewandte Physik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 11
    Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 12
    Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische

Datenverarbeitung

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 13
    Grundlagen der Elektrotechnik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 14
    Anatomie und Physiologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Körpers in Grundzügen kennen. Er soll die Anforderungen der Medizin an die Technik verstehen und mit der dafür notwendigen medizinischen Terminologie vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Anatomie:

Systeme des menschlichen Körpers, Gewebsarten. Stützsysteme, Bewegungssysteme, Kreislaufsysteme, Zentralnervensystem.

Terminologie:

Griechische und lateinische Stämme. Körperteile, Lagebeziehungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Biologie der Zelle:

Aufbau, Eigenschaften, Wechselwirkung mit der Umgebung; Informationsverarbeitung und -weiterleitung. Elektrische Felder im lebenden Organismus. Bestimmung von Zellgrößen; Wechselwirkungen zwischen biologischen Systemen.

Physiologie:

Muskeln, Sinnesorgane, Blutkreislauf, Atmung, Stoff- und Energiewechsel, Wärmehaushalt. Bioelektrische Potentiale (Entstehung, Aufrechterhaltung). Nervensystem, Ausscheidung. Hormone. Vergleich von Organismen und Maschinen.

Terminologie:

Körperfunktionen, Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für die risikolose Anwendung biomedizinischer Geräte und der Beitrag zur Breite des biologischen Wissens. Im Sinne klarer Kommunikation zwischen Ärzten und Technikern erscheinen Hinweise auf die Konsequenzen für Untersuchungs- und Therapieverfahren bedeutsam.

  1. Ziffer 15
    Elektronik und Digitaltechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik und der Digitaltechnik und ihre Anwendungen sicher beherrschen.

Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

römisch vier. Jahrgang:

Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen, freiprogrammierbare Steuerungen, Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.

römisch fünf. Jahrgang:

Rechenmethoden der Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge, spezielle Rechenmethoden für Schaltvorgänge.

Impulsschaltungen:

Impulserzeugung, -formung und -verstärkung.

Rauschen:

Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung, Rauschleistung.

Prozessortechnik:

Hardwarebausteine. Zeitabläufe; Interrupt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Logik” bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Bereich „Hardwarebausteine” wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 16
    Röntgentechnik und Strahlenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion von Geräten zur Erzeugung von Röntgenstrahlung und ionisierenden Strahlen kennen. Er soll zu Fragen der Aufstellung, des Energieanschlusses und der Steuerung dieser Geräte sowie des Strahlenschutzes Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Röntgentechnik:

Röntgenstrahlung, Eigenschaften, Erzeugung, Durchgang durch Materie, Röntgengeräte, Untersuchungsverfahren; Messen von Röntgenstrahlung.

Nuklearmedizin:

Strahlungsarten, Geräte, Anwendungen, Meßverfahren.

Strahlenschutz:

Gefahren durch Strahlung, Vorschriften und Normen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.

Wegen der Schwierigkeit, zu diesem Pflichtgegenstand Laboratoriumsübungen durchzuführen, kommt der Demonstration und bildlichen Darstellung besondere Bedeutung zu.

17. Nachrichtentechnik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 18
    Hochfrequenz- und Impulstechnik einschließlich Biomedizinische Technik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Impuls- und Hochfrequenztechnik und ihre Anwendungen besonders in der biomedizinischen Technik sicher beherrschen.

Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen.

Elektronische Geräte für Diagnose und Therapie:

Funktion und Prinzipschaltung, Probleme beim Einsatz, Ursachen von Störungen und Meßfehlern.

Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektionsschaltungen, Selektivverstärker, Filter.

Schwingungserzeugung:

Rückkopplung, Oszillatoren, PLL, Frequenzstabilisierung.

Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

Rundfunk- und Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

römisch fünf. Jahrgang:

Hochfrequenzverstärker:

HF-Parameter, Leitungsdiagramm, Anpassung, Sendeverstärker, HF-Verstärker.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Elektromagnetische Wellen:

Antennen und Antennenanlagen, Abstrahlung und Ausbreitung.

Biomedizinische Technik:

Elektrokardiographie, Phonokardiographie, Messung von Blutdruck, Puls und Blutfluß, Elektroencephalographie, Lungenfunktionsanalyse, Herzkathetrisierung, Patientenüberwachungsgeräte, Ultraschalldiagnosegeräte. Elektrotherapie des Herzens, Reizstromdiagnostik und -therapie, Hochfrequenz-, Wärme- und Ultraschalltherapie. Elektrochirurgie. Sicherheit bei elektromedizinischen Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise stehen Funktionsprinzip und besonders typische Details im Vordergrund.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert. Bilder und akustische Unterrichtsmittel erhöhen die Anschaulichkeit.

  1. Ziffer 19
    Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 20
    Fertigungstechnik und Konstruktionslehre

Siehe Anlage 1.3.2.

21. Laboratorium

Siehe Anlage 1.3.2.

  1. Ziffer 22
    Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen Baugruppen und Geräten.

Stoffgebiet Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen Baugruppen und Geräten.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der biomedizinischen Technik. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23. Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau und Reparatur.

Elektronik:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (wie Wire-Wrap-, Fädeltechnik).

römisch drei. Jahrgang:

Elektronik:

Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Hochfrequenztechnik:

Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte. Leiterplattenfertigung.

Fernmeldetechnik:

Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

24. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111732

Alte Dokumentnummer

N6199655634J