Rechtstracker.at

Anl. 1/4

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.2003 — · 11 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/401.09.199631.08.2003 § → § · 11 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/401.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 11 Dokumente
Anl. 1/430.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 9 Dokumente
Anl. 1/401.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 9 Dokumente
Anl. 1/401.09.199231.08.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 8 Dokumente
Anl. 1/401.09.199131.08.1992 § → § BGBl. Nr. 463/1991 · 3 Dokumente
Anl. 1/401.09.198931.08.1991 BGBl. Nr. 571/1989 · 2 Dokumente

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                   Anlage 1.4.1

                                                   ------------

       LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

           Ausbildungszweig allgemeiner Maschinenbau

                       I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                   Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden *)             Lvpfl.

    Pflichtgegenstände              Jahrgang            Summe  Gruppe

                                I.  II.  III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion................... 2    2    2     2    2    10   (III)

2. Deutsch.................... 3    2    2     2    2    11    (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch)................. 2    2    2     2    2    10    (I)

4. Geschichte und Sozialkunde. -    -    -     2    2     4   (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde........... 2    2    -     -    -     4   (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ........ -    -    -     -    2     2    III

7. Leibesübungen.............. 2    2    2     1    1     8   (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik................. 4    3    4     3    -    14    (I)

9. Darstellende Geometrie..... 3    2    -     -    -     5    (I)

10. Physik und angewandte

    Physik..................... 2    2    2     -    -     6   (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik.......... 2    2    -     -    -     4     II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung

    und angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung.......... -    2    2     -    -     4      I

13. Mechanik *2)............... 3    3    3     3    2    14     (I)

14  Fertigungstechnik.......... 3    2    2     2    3    12      I

15. Maschinenelemente.......... -    3    5     -    -     8      I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik................. -    -    2     2    2     6      I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik........... -    -    -     2    2     4      I

18. Wirtschaftliche Bildung

    und Betriebstechnik........ -    -    -     2    3     5     II

19. Strömungsmaschinen......... -    -    -     2    3     5      I

20. Kolbenmaschinen............ -    -    -     3    -     3      I

21. Fördertechnik.............. -    -    -     3    -     3      I

22. Energie- und

    Umwelttechnologie.......... -    -    -     -    3     3      I

23. Konstruktionsübungen....... 3    2    3     3    5    16      I

24. Laboratorium............... -    -    -     3    3     6      I

25. Werkstättenlaboratorium.... -    -    -     3    3     6     III

26. Werkstätte................. 9    9    9     -    -    27    (Va)

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl      38-  38-  38-   38-  38-

                               40   40   40    40   40   195

27. Pflichtpraktikum........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden *) Lvpfl.

       Freigegenstände               Jahrgang              Gruppe

                                I.  II.  III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie..................... 2    2    -     -    -      (V)

Zweite lebende Fremdsprache *3) -    -    3     3    3      (I)

Labor für Betriebswirtschaft... -    -    -     3    3       II

---------------------------------------------------------------------

            Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen..........(bis zu) 2    2    2     2     2     (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                   Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch....................... *4)  *4)  *4)  *4)   *4)        (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch).................... *4)  *4)  *4)  *4)   *4)        (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik.................... *4)  *4)  *4)  *4)              (I)

Fach-theoretische

Pflichtgegenstände............ *4)  *4)  *4)  *4)   *4)        *5)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modellcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

römisch zwei. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, Simplexmethode, optimale Kombinationen). Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im römisch eins. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung

auf maschinenbauliche Objekte.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

römisch zwei. Jahrgang:

Normale Axonometrie:

Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.

Dreh- und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierender Ebene. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.

Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.

Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.

Computergestütztes Konstruieren:

Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.

Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie” ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen” genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.

Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Thermodynamik:

Druck- und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindikgkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik und im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

römisch drei. Jahrgang:

Strahlung:

Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).

Atom- und Kernphysik:

Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik” und „Mechanik” sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus” mit dem Unterrichtsgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zeiten, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis). Organische Werkstoffe des Fachgebietes. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung) Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Lehrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

römisch drei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendungen aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff.

Programmoptimierung. Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken,

Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.

Programmierhilfen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten der Fachrichtung beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;

Fachwerke.

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;

zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;

Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;

Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.

Ideale Gase:

Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.

Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:

Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.

Reale Gase und Dämpfe:

Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustanddiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische idealer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen).

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.

Mischungsvorgänge:

Stoffbilanzen, Energiebilanzen, Anwendungen.

Strömende Bewegung von Gasen und Dämpfen:

Grundgleichung, Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß.

römisch fünf. Jahrgang:

Statik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme.

Dynamik:

Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und

ohne Dämpfung.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch eins. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im römisch eins., römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je vier Schularbeiten, im römisch fünf. Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Fachgebietes kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Spanlose und spanende Bearbeitungsverfahren,

Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.

Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Spanende Fertigung:

Feinstbearbeitung.

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,

Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden,

Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe” der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstättenlaboratorium” die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Hydraulik und Pneumatik:

Druck; Betriebsmittel. Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Bauelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schraubenrädergetriebe, Schneckengetriebe.

Zugmitteltriebe:

Riementriebe, Kettentriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Gesetze. Schaltungen.

römisch vier. Jahrgang:

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien. Elektrische Maschinen

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

römisch fünf. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichterschaltungen.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßgeräte:

Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und

-übertragung.

Analoge Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analaog-Wandler).

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.

Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische

Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.

Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablaufstruktur.

Fertigungsplanung:

Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.

Arbeitsgestaltung:

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung,

Erzeugnisgestaltung.

Qualitätssicherung:

Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.

Motivation:

Arbeitsbewertung, Zeit- und Lohnwesen. Menschenführung (Delegation, Imformation Anmerkung, richtig: Information), Motivationsfaktoren, Beurteilung; Führungsstile).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

19. STRÖMUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau, die Wirkungsweise, die Regelung und das Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe sowie die Grundsätze ihrer Berechnung und Konstruktion gründlich kennen. Der Schüler soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen für die Energieerzeugung kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Kenngrößen und Kennzahlen, Hauptgleichung und Energieumsetzung,

Leistung, Wirkungsgrade, Ähnlichkeitsgesetze.

Hydraulische Strömungsmaschinen:

Hydromechanische Grundkenntnisse. Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Systematik der Wasserkraftanlagen, Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).

römisch fünf. Jahrgang:

Thermische Strömungsmaschinen:

Basiskenntnisse. Dampfturbinen (Aufbau von Axialmaschinen, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Ventilatoren und Verdichter (Aufbau, konstruktive Ausführung, Auslegungsberechnung, Betriebsverhalten und Regelung). Gasturbinen (Aufbau der Stationärturbinen und Strahltriebwerke, Betriebs- verhalten und Regelung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der österreichischen Industriepraxis unter Beachtung der Energie- und Umweltproblematik sowie technikbewertender Maßnahmen.

Konstruktive Vergleiche (zB von Kreiselpumpen und -verdichtern) sowie eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Energie- und Umwelttechnologie” und vor allem „Konstruktionsübungen” fördert das fächerübergreifende Denken. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

20. KOLBENMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau und die-Wirkungsweise sowie das Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Kolbenmaschinen sowie die Grundsätze ihrer Berechnung und Konstruktion kennen. Er soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Kolbenmaschinen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung

und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip der Kolbenmaschinen:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte

und Massenausgleich.

Diesel- und Ottomotor:

Bauarten, Bauelemente und deren Auslegungsberechnung; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Einsatzkriterien (Fahrschaubild beim Fahrmotor, Fragen der Schadstoffminimierung), Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement.

Kolbenpumpen und Kolbenverdichter:

Bauarten, Bauelemente und deren Auslegungsberechnung, Einsatz,

Betriebsverhalten und Regelung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.

Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Konstruktionsübungen” ist anzustreben. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

21. FÖRDERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen, Maschinensätzen und Tragekonstruktionen der Fördertechnik kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bauelemente:

Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.

Maschinensätze und Förderanlagen:

Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.

Tragkonstruktionen:

Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.

Vorschriften:

Normen, Rechtsvorschriften. Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” und der Beitrag zum Verständnis für Problemlösungen im Maschinenbau sowie zum Energie- und Umweltbewußtsein.

  1. Ziffer 22
    ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten moderner Energieanlagen und ihre Komponenten kennen. Er soll durch Anwendung entsprechender Verfahren die Umweltbelastung minimieren und umweltschonende Anlagenkonzepte entwerfen können. Weiters soll er Methoden zur Luftreinhaltung und Abwasserbehandlung kennenlernen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.

Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:

Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen.

Klimatechnik:

Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.

Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:

Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.

Abwasserbehandlung:

Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,

Neutralisation, Kläranlagen.

Vorschriften:

Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien. Es ist ein besonderes Augenmerk auf Schadstoffverminderung und -beseitigung zu legen. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

  1. Ziffer 23
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufname.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Steuerungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Zwei Projekte.

Fertigungstechnik:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung. Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

Fördertechnik:

Ein Projekt.

römisch fünf. Jahrgang:

Fertigungstechnik:

Ein komplexes Projekt.

Energie- und Umwelttechnologie oder Strömungsmaschinen oder Kolbenmaschinen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Strömungsmaschinen”, „Kolbenmaschinen”, „Fördertechnik” und „Energie und Umwelttechnologie” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie chemisch-technologische Untersuchungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme.

Stoffgebiet Elektrotechnik:

Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von

Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an

elektronischen Geräten und Systemen.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz

verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten; Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben, rechnerunterstützte Zeichnungserstellung, rechnerunterstützte Fertigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis NW 15.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.

Modelltischlerei und Gießerei:

Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen und pneumatischen und hydraulischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Ausführung von Stahlbauarbeiten in branchenüblicher schweißtechnischer Ausführung (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan). Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Korrosionsschutz durch Anstrich; Anwendung von Beschichtungswerkstoffen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung Ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftführung

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;

Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”

unterrichtete Sprache.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111733

Alte Dokumentnummer

N6199655635J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.4.2

                                                         ------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                    Ausbildungszweig Flugtechnik

                            I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) ..............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .............   -   -   -   2   2      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung *2) ..   -   -   -   -   4      4       III

7. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............   4   3   4   3   -     14       (I)

9. Darstellende Geometrie ..   3   2   -   -   -      5       (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..................   2   2   2   -   -      6      (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik .......   2   2   -   -   -      4       II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   2   -   -      4        I

13. Mechanik *3) ............   3   3   3   2   2     13       (I)

14. Fertigungstechnik .......   3   2   2   2   2     11        I

15. Maschinenelemente .......   -   3   4   -   -      7        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik ..............   -   -   2   4   3      9        I

17. Luftfahrzeugbau .........   -   -   1   3   2      6        I

18. Triebwerke ..............   -   -   -   3   3      6        I

19. Navigation, Flugmeßtechnik

    und Flugbetrieb .........   -   -   -   2   3      5        I

20. Leichtbau ...............   -   -   -   2   2      4        I

21. Konstruktionsübungen ....   3   2   3   3   6     17        I

22. Laboratorium ............   -   -   -   3   4      7       (I)

23. Werkstättenlaboratorium .   -   -   -   4   -      4       III

24. Werkstätte ..............   9   9   9   -   -     27      (Va)

--------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl      38- 38- 38- 38- 38-

                               40  40  40  40  40    195

25. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor

                               Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*4) (...) ...................   -   -   3   3   3              (I)

Labor für Betriebswirtschaft    -   -   -   3   3               II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...... (bis zu)   2   2   2   2   2            (IVa)

Flugfunktelephonie ..........   -   -   1   2   1            (III)

Ausbildung zur Erlangung des

Segelfliegerscheines ........   -   -   1   -   -            (III)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *5) *5) *5) *5) *5)            (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................  *5) *5) *5) *5) *5)            (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *5) *5) *5) *5)  -             (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ..........  *5) *5) *5) *5) *5)            *6)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebswirtschaft:

Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.

Rechnungswesen:

Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.

Kostenrechnung.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt,

Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen;

Handelsgeschäfte). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling). Arbeitsschutz ( Arbeitszeit, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung).

Luftrecht:

Bestimmungen über Prüfung, Zulassung, Betrieb, Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten und für Flugplätze. Nationale und internationale Luftfahrtorganisationen.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeitslehre:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Energie- und Impulserhaltungssatz; Arbeitssatz; Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen, Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz der Thermodynamik. Ideale Gase; Zustandsgleichung; Zustandsänderungen.

Hydrodynamik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Fluide. Umströmung von Körpern; Reibungseinfluß, Grenzschicht, Kompressibilität.

römisch vier. Jahrgang:

Aerodynamik:

Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß, Düsenströmung,

Laval-Düse.

Thermodynamik:

Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik und seine Anwendungen;

reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme;

Kreisprozesse). Mischungsvorgänge (Stoffbilanzen, Energiebilanzen. Gemische idealer Gase, feuchte Luft, Meteorologie). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

römisch fünf. Jahrgang:

Statik:

Statisch unbestimmte Systeme, Durchlaufträger, Rahmen, Fachwerke.

Stabilitätsverhalten dünnwandiger Konstruktionen.

Dynamik:

Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit

und ohne Dämpfung.

Aerodynamik:

Einführung in die Überschallströmung und deren Phänomene.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente, Differenzenmethoden).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Stanzverfahren; Schneiden, Tiefziehen. Fließ- und Strangpressen, Rohrherstellung. Sonderbearbeitungsverfahren; Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Funkenerosionsverfahren, Feinschmieden und Feinschneiden, Ätzverfahren, Druck- und Spritzgußverfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Spanende Fertigung:

Zerspanungsvorgang, Schneidengeometrie und Schneidwerkstoffe, Werkzeugträger. Ermittlung der Schnittkräfte, Schnittgeschwindigkeiten und Schnittleistungen. Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen und Feinstbearbeitungsverfahren sowie dazugehörige Maschinen. Elemente der Werkzeugmaschinen unter Berücksichtigung von CNC-Maschinen; Antriebe, Getriebe, Führungen, Transporteinrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge.

römisch fünf. Jahrgang:

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren und Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren. Sonderwerkstoffe des Luftfahrzeugbaues und der Raumfahrttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Dem Fachgebiet entsprechend kommt dem Themenbereich Leichtbau besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich das Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Leichtbau”, „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstättenlaboratorium”.

Der Lehrstoff ist durch geeignete Exkursionen bei einschlägigen Firmen zu vertiefen.

  1. Ziffer 15
    MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahlräder und Zahngetriebe:

Verzahnungen, Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schneckengetriebe. Zugmitteltriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmittel kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Elektrowärme,

elektrochemische Vorgänge.

Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte. Gesetze. Schaltungen. Drehstrom.

römisch vier. Jahrgang:

Grundlagen der Meßtechnik:

Analog- und Digitalmeßtechnik; Wandler. Sensoren und Meßwertaufnehmer.

Elektrische Maschinen und Anlagen:

Schutzmaßnahmen; Betriebsverhalten und Bauformen der wichtigsten

elektrischen Maschinen.

Elektronik:

Aktive und passive Bauelemente; Optoelektronik; Grundschaltungen;

Gleichrichter, Sieb- und Regelschaltungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Nachrichtentechnik:

Verstärker und Generatoren für Nieder- und Hochfrequenz, aktive

Filter. Modulation, Antennen.

Mikroelektronik:

Standardschaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen in diskreter Logik; Grundlagen des Mikroprozessors, Architektur und Bussysteme, prinzipielle Funktion, Interfaceschaltungen und Standardschnittstellen; digitale Signalverarbeitung, Standardcodes.

Didaktische Grundsätze:

Von der Behandlung der physikalischen Tatsachen und Zusammenhänge ausgehend sind die Grundgesetze der Elektrotechnik in anschaulicher Weise zu erarbeiten. Der Unterricht ist unter Verwertung der bereits in anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen. Unterlagen aus der Praxis, insbesondere der flugtechnischen Praxis, sind zu verwenden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig.

17. LUFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Luftfahrzeugen sowie ihre Wartung und das Betriebsverhalten kennen und aerodynamische und flugmechanische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklungsgeschichte:

Entwicklung der Luftfahrt bis zum aktuellen Stand, Grenzen der Luftfahrt.

Einteilung der Luftfahrzeuge:

Bauarten und Bauweisen, Gewichtsaufteilung von Luftfahrzeugen,

Baugruppen und Systeme.

Betrieb von Luftfahrzeugen:

Grundlagen für Zulassung, Wartung und Betrieb von Luftfahrzeugen.

römisch vier. Jahrgang:

Aerodynamik und Atmosphäre:

Standardatmosphäre und ihre Eigenschaften. Kräfte und Momente an aerodynamischen Profilen und am Tragflügel. Kräfte und Momente am Flugzeug.

Flugleistungen:

Elemente der Flugleistungen; Horizontal- und Steigflug, Start und Landung, Kurvenflug; Reichweite und Flugdauer. Antrieb von Luftfahrzeugen.

römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen für Entwürfe und den Betrieb von Luftfahrzeugen:

Bauvorschriften und Lastannahmen.

Flugverhalten:

Prinzipien von Stabilität und Steuerbarkeit, Koppelungen.

Drehflügler:

Aufbau, Wirkungsweise, Leistungsverhalten. Elemente des transsonischen und Überschallfluges.

Didaktische Grundsätze:

Der zu behandelnde Lehrstoff soll an Hand geeigneter Berechnungsbeispiele geübt werden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” besonders wichtig.

18. TRIEBWERKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll moderne Verbrennungskraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Kolben- und Strahltriebwerke sowie deren Wartung, Reparatur und Prüfung kennen. Er soll Triebwerke unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Fertigung berechnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Kolbentriebwerke:

Otto- und Dieselmotor, Zwei- und Viertaktverfahren. Berechnung der Hauptabmessungen, Dimensionierung des Kurbeltriebes. Kreisprozeß- und Leistungsberechnung, Wirkungsgrade, Höhenverhalten des Kolbentriebwerkes. Steuerung, Zündung, Schmierung, Kühlung.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Arten. Entwicklungsgeschichte. Triebwerke für Unter- und Überschallbereich; Betriebsverhalten und -vorschriften, Wartung.

römisch fünf. Jahrgang:

Kolbentriebwerke:

Dynamische Probleme am Kurbeltrieb. Motorische Verbrennung; Gemischaufbereitung, Treibstoffe und Abgasproblematik. Propellertheorie, Zusammenwirken Motor und Propeller.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Berechnung der realen Kreisprozesse. Berechnung der Hauptabmessungen der Triebwerkselemente und deren Dimensionierung; Werkstoffauswahl und Festigkeitsrechnung. Anwendung der Stromfaden- und Tragflügeltheorie. Verhalten des Triebwerkseinlaufes und der Schubdüse bei Unter- und Überschall. Verbrennung in der Brennkammer unter Berücksichtigung der Abgasproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben im Zusammenhang nicht nur mit den besonderen Anforderungen bei Luftfahrzeugen, sondern auch (besonders im Teilgebiet „Kolbentriebwerke”) auf die Industriepraxis. Auf die Energie-, Verkehrs- und Umweltsituation ist Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist auf die vorlaufenden Gegenstände „Mechanik” und „Maschinenelemente” sowie auf die parallel laufenden „Konstruktionsübungen” abzustimmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollten die industrielle Praxis veranschaulichen.

  1. Ziffer 19
    NAVIGATION, FLUGMESSTECHNIK UND FLUGBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Verfahren und technische Konzeptionen der Navigation und Flugmeßtechnik kennen. Er soll die Instrumente und deren Zusammenwirken in benützerspezifischer Cockpitauslegung in ihrer Funktionsweise kennen und ihre Bedienung beherrschen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe:

Allgemeine Grundlagen der Navigation, Kartenkunde. Grundzüge der Avionik, Streckennavigation, Satellitennavigation.

Bodeneinrichtungen:

Flughafenanlagen, Flughafenbetrieb, Flugsicherung und Wetterkunde.

Operations Research.

römisch fünf. Jahrgang:

Vorschriften und Normen:

Technische Ausrüstung und Bordinstrumente.

Radartechnik:

Arten und Funktionsprinzipien. Primärradar, Sekundärradar,

Wetterradar.

Navigationssysteme:

Instrumentenlandesystem, Mikrowellenlandesystem, automatisches Landesystem, Bord-, Boden- und Empfangsmeßeinrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist mit Skizzen, Bildern, Modellen, Tabellen und audiovisuellen Hilfsmitteln möglichst anschaulich zu gestalten.

20. LEICHTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendungen von Kunststoffen im Flugzeugbau, insbesondere von Verbundwerkstoffen kennen und optimal dimensionieren können. Er soll Faserverstärkungen berechnen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Aufbau von Verbundwerkstoffen:

Faserverstärkte Kunststoffe, Fasermaterialien, Matrix (Harze und Kleber). Kennwerte, Sandwichbauweise.

Berechnung und Konstruktion:

Berechnung des Verbundes, konstruktive Möglichkeiten und Beispiele; Optimierungstheorie, Anwendungsbeispiele mit besonderer Berücksichtigung von Luftfahrzeugkonstruktionen.

römisch fünf. Jahrgang:

Leichtbau:

Leichtbaulehren, Berechnungsmethoden im Leichtbau und deren spezielle Anwendungen im Luftfahrzeugbau, Fachwerke, Hardy-Cross, Steifigkeitsmethode ohne und mit Achsialkräften, Stabilität.

Didaktische Grundsätze:

Die theoretischen Grundlagen sollen mit Diagrammen, Bildern und praktischen Anwendungsmöglichkeiten vertieft werden. Eine sachgemäße Benützung der einschlägiger Fachliteratur schafft einen direkten Praxisbezug.

21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Drei Projekte.

römisch vier. Jahrgang:

Triebwerke:

Zwei Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Luftfahrzeugbau:

Ein komplexes Projekt.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Ein komplexes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

22. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische Meßgeräte und deren Zubehör sowie die wichtigsten Meßverfahren des Ausbildunsgzweiges praktisch nützen können und die Grundzüge des technischen Meß- und Prüfverfahren beherrschen. Er soll selbständig Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben an flugtechnischen Einrichtungen durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektrotechnik und Elektronik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff des Pflichtgegenstandes. Angewandte Meßtechnik; Messen mit Brücken, Kompensatoren und Oszilloskopen, Entwurf von digitalen Schaltungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Triebwerke”, „Luftfahrzeugbau”, „Navigation, Flugmeßtechnik und Flugbetrieb”, „Leichtbau” und „Fertigungstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 23
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Wartung von Luftfahrzeugen:

Wartung von Kolben- und Strahltriebwerken; Heavy Maintenance; Wartungs- und Startdienst an Luftfahrzeugen; Umgang mit Bau- und Wartungsvorschriften, auch in Englisch. Wartung und Funktion von Flugleit- und Navigationssystemen.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regeltechnik:

Elemente der Steuerungs- und Regeltechnik, Bausteine, Darstellung

von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen und Regelungen.

Stoffgebiet Fertigungstechnik:

Arbeitssteuerung und Auftragserstellung sowie

Produktionskostenberechnung, rechnerunterstützte Arbeitsplanung.

CNC-Programme und -Fertigung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung sowie Produktionskostenberechnung. Führung von praxisüblichen Dateien. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.

Kunststoffverarbeitung:

Stukturarbeiten an Flugzeugzellen, Kleben von Metallen und Kunststoffen.

Elektrotechnik:

Printfertigung, Einfache Handhabung von elektrischen Meßgeräten

(Digital/Analog, Oszilloskope).

Installationstechnik und Schweißerei:

Rohrverbindungen, Verlegen von Leitungen, Feststellen und Beheben

von Fehlern, Wasser-, Druckluft- und Hydraulikanlagen. Blech- und Rohrschweißen an Flugzeugteilen.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Wartungsarbeiten an Zelle und Struktur (Blech, Holz), Instrumentenkunde sowie Einbau und Funktionsüberprüfung von Systemen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1

25. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;

Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

FLUGFUNKTELEPHONIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln der für das Erlangen der Funkerzeugnisse laut Paragraph 3, Litera a, Ziffer 2 und 3 der Funkerzeugnisverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1967,, in der jeweils gültigen Fassung und der für das Erlangen der beschränkten Sprechfunkberechtigung nach Paragraph 113, der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1958,, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Vertiefen des Verständnisses für Flugsituationen und Aufgaben der Flugsicherung.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Die folgenden vier Teilgebiete sollen so aufeinander abgestimmt unterrichtet werden, daß der Schüler bis zum Ende des vierten Jahrganges die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die er für das Erlangen des „eingeschränkten Funktelephonistischen Zeugnisses für den Binnenflugdienst” und für das „Eingeschränkte und Allgemeine Funktelephonistenzeugnis für den Flugfunkdienst” benötigt:

  1. Litera a
    Fertigkeiten:

Funktelephonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache und Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt Buchstabieralphabetes.

Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.

Funktelephonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.

  1. Litera b
    Fernmelderechtliche Bestimmungen:

Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen, Funker-Zeugnisverordnung, internationaler Fernmeldevertrag und Vollzugsordnung für den Funkdienst.

  1. Litera c
    Sonderbestimmungen für den Funktelephoniedienst:

Bestimmungen über den Funkfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, soweit sie auf den Flugfunkdienst Anwendung finden, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnungen des Funktelephonieverkehrs, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke; Verhalten bei Ausfall der Funkverbindung, Standortsmeldungen, Flugpläne, Versuchssendungen; Arten der Meldungen und ihrer Vorgangsfolge, Übermittlung von Zahlen; Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Funktelephonieverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen; Not- und Dringlichkeitsverkehr; Funkpeilung und Wählrufverfahren.

Handhaben der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation.

Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, soweit sie auf den Flugfunktelephoniedienst Anwendung finden, insbesondere Ausrüstung von Schiffen mit Sprechfunkanlagen; Frequenzen für den Sprechfunkdienst; Wachstunden im Sprechfunkdienst.

Technische Kenntnisse:

Wirkungsweise und Aufbau der im Funktelephoniedienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung. Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und Störungsursachen im Funktelephonieverkehr. Wirkungsweise und Aufbau der üblichen Funknavigationsanlagen sowie die Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrtzeugen. Bestimmungen der Vollzugsordnungen für den Funkdienst über „technische Merkmale” und „Bezeichnung der Aussendung”, soweit sie den Flugfunktelephoniedienst betreffen.

Didaktische Grundsätze:

Besonderes Gewicht ist auf die Festigung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensive Übungen zu legen. Gleichzeitig mit dem Vermitteln des Lehrstoffes ist das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation zu wecken und zu fördern.

Die theoretischen Kenntnisse sind in deutscher Sprache zu vermitteln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Englisch”, „Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Elektronik”, „Luftfahrzeugbau”, „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb”, und „Rechtskunde und Politische Bildung” sind zu pflegen. Der Unterricht ist, wenn möglich, mit Hilfe eines Skriptums sowie der einschlägigen Bundesgesetzblätter zu gestalten.

AUSBILDUNG ZUR ERLANGUNG DES SEGELFLIEGERSCHEINES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln praktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Flugmechanik.

Vermitteln der für das Erlangen des Segelfliegerscheines oder der Erweiterungen der Grundberechtigung oder der besonderen Berechtigungen für Segelflieger im Sinne der Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBL. Nr. 219 aus 1958,, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnissse Anmerkung, richtig: Kenntnisse) und Fähigkeiten.

Erleichtern des Verständnisses der theoretischen Kenntnisse, die in den Unterrichtsgegenständen „Luftfahrzeugbau”, „Mechanik”, sowie „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb” vermittelt werden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Segelflugkunde einschließlich der Beurteilung der Lufttüchtigkeit von Segelflugzeugen, Kenntnis der Bordinstrumente und Bordgeräte;

Verhaltensmaßregeln während des Fluges im allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Außen- und Notlandungen;

Grundbegriffe der Aerostatik und Aerodynamik, der Wetter- und Kartenkunde, sowie der Instrumentenkunde; Topographie Österreichs und seiner Nachbarländer; Luftrecht, soweit es für Segelflieger von Belang ist; Erste Hilfe bei Unfällen.

Praktische Ausbildung am Doppelsteuer und im Alleinflug nach den jeweils gültigen Ausbildungsvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll möglichst in einem geschlossenem Lehrgang abgehalten werden. Die theoretische und praktische Ausbildung ist parallel zu führen. Querverbindungen zu den oben erwähnten Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Luftrecht.

*3) Mit Übungen.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”

unterrichtete Sprache.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111734

Alte Dokumentnummer

N6199655636J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                    Anlage 1.4.3

                                                    ------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                  Ausbildungszweig Gießereitechnik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) ..............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .............   -   -   -   2   2      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ......   -   -   -   -   2      2       III

7. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik ...   4   3   3   3   -     13       (I)

9. Darstellende Geometrie ..   3   2   -   -   -      5       (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..................   2   2   2   -   -      6      (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und Umwelttechnik    2   2   -   -   -      4       II

12. Chemie metallischer

    Werkstoffe ..............   -   -   2   4   -      6        I

13. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   2   -   -      4        I

14. Mechanik *2) ............   3   3   3   -   -      9       (I)

15. Fertigungstechnik *3) ...   3   2   4   -   -      9        I

16. Maschinenelemente *4) ...   -   3   3   2   2     10        I

17. Elektrotechnik und

    Elektronik ..............   -   -   2   2   -      4        I

18. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ........   -   -   -   2   2      4        I

19. Gießereitechnik .........   -   -   3   4   3     10        I

20. Metallurgie .............   -   -   -   2   -      2        I

21. Energie- und

    Umwelttechnologie .......   -   -   -   2   2      4        I

22. Betriebs- und

    Führungstechnik .........   -   -   -   2   4      6       II

23. Konstruktionsübungen ....   3   2   3   3   4     15        I

24. Laboratorium ............   -   -   -   -   9      9        I

25. Werkstättenlaboratorium .   -   -   -   5   3      8       III

26. Werkstätte ..............   9   9   5   -   -     23      (Va)

--------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl      38- 38- 38- 38- 38-

                               40  40  40  40  40    195

27. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor Eintritt

                               in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(   ) *5) ...................   -   -   3   3   3              (I)

Labor für Betriebswirtschaft    -   -   -   3   3               II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...... (bis zu)   2   2   2   2   2             (IVa)

---------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *6) *6) *6) *6) *6)             (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................  *6) *6) *6) *6) *6)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *6) *6) *6) *6)                 (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ..........  *6) *6) *6) *6) *6)             *7)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung. Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im römisch eins. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 12
    CHEMIE METALLISCHER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll metallischer Werkstoffe klassifizieren und hinsichtlich ihrer Beständigkeit in der Umwelt richtig einschätzen und ihr Anwendungsgebiet abgrenzen können. Es soll selbständig qualitative und quantitative Untersuchungen für den Einsatz im Gießereibetrieb und Gießereilaboratorium exakt ausführen können. Er soll achtsam mit Chemikalien hantieren und wesentliche Bestimmungen des Chemikalienrechts kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Metalle:

Eigenschaften und chemisches Verhalten. Spezifisches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen, Korrosion und Korrosionsschutz, Beschichtungen.

Thermodynamik und Kinetik metallurgischer Reaktionen.

Grundlagen der analytischen Chemie:

Qualitative und quantitative Analyse.

römisch vier. Jahrgang:

Qualitative Analyse:

Bestimmung von Einzelmetallen und einfachen Legierungen.

Quantitative Analyse:

Bestimmung von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel im Eisen, Analyse von zusammengesetzten Legierungen. Kenntnis moderner physikalischer Untersuchungsmethoden. Chemikaliengesetz.

Didaktische Grundsätze:

Das Lehrziel ist durch systematisches Schulen mit den in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und den hiefür erforderlichen Apparaten zu erreichen. Dies drückt sich durch eine korrekte und übersichtliche Führung von Analysenprotokollen aus, welche die vorangegangenen Erläuterungen der analytischen Vorgänge, die vorzunehmende zweckmäßige Untersuchungsmethode und das Ergebnis der Untersuchung enthalten sollen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch vier. Jahrgang beträgt vier Wochenstunden.

  1. Ziffer 13
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

14. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;

Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.

Wärmelehre:

Grundlagen der Thermodynamik (Ideale, halbideale und reale Gaszustände).

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung, Wärmedurchgang.

Themenübergreifende Projekte aus dem gesamten Fachgebiet.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch eins. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang je vier Schularbeiten.

15. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Werkstoffe:

unde Anmerkung, richtig: Hüttenkunde); Ausgangsstoffe für die Metallerzeugung (Erze, Brennstoffe, Zuschläge, Feuerfeststoffe), Erzvorbehandlung. Grundlagen der Verhüttungsprozesse. Verhüttung der wichtigsten Eisen und Nichteisenmetalle, Metallerzeugung (Frischverfahren, Raffination). Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbund.

Werkstoffprüfung.

Spanlose Fertigung:

Pressen, Schneiden (Lasertechnologie), Stanzen.

Spanende Fertigung:

Verfahren. Werkzeuge, Werkstoffe, Elemente der CNC-Verfahren,

CNC-Maschinen.

Kunststoffverarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich, die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

16. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirnradgetriebe.

Zugmitteltriebe:

Riementriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

römisch vier. Jahrgang:

Bauelemente:

Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.

Maschinensätze und Förderanlagen:

Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.

Tragkonstruktionen:

Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.

römisch fünf. Jahrgang:

Bauelemente in der Gießerei:

Materialfluß. Transportleistung, Transportmittel, Bunker. Formstoffaufbereitung. Form- und Kernformmaschinen. Schmelz-, Glüh- und Trockenaggregate. Gußputzanlagen. Hinweise über Heizung, Lüftung und Automatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der „Maschinenelemente” innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Anwendbarkeit auf Routinearbeiten der Ingenieurpraxis. Ebenso ist das Verständnis für Problemlösungen zu schulen und das Energie- und Umweltbewußtsein zu fördern. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

  1. Ziffer 17
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch vier. Jahrgang:

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Elektrische Maschinen und Antriebe. Elektroöfen, Installationstechnik. Schutzmaßnahmen.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 18
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

19. GIESSEREITECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften und die gießtechnische Verarbeitung der Eisen-, Schwer-, und Leichtmetalle kennen. Er soll ein umfassendes Wissen im Modellbau unter Berücksichtigung von Einzel-, Serien- und Massenfertigung erwerben.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Form und Gießereiverfahren.

Einguß und Speisertechnik.

Gießereimodelle und Zubehör:

Grundlegendes über Herstellung, Ausführung und Güte unter Zuhilfenahme entsprechender Normvorschriften. Modellplatten, Kernkasten, Dauerformen, besondere Formeinrichtungen.

römisch vier. Jahrgang:

Metallurgie der Gußwerkstoffe:

Arten von Gußwerkstoffen, Sondergußwerkstoffe, Leicht- und Schwermetallegierungen.

Schmelzöfen und Schmelztechnik:

Verfahren, Ausrüstung, Schmelzbehandlung.

Nachbehandlung des Gusses:

Putzen, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung.

römisch fünf. Jahrgang:

Gieß- und Gebrauchseigenschaften. Herstellung normgerechter Legierungen Speise- und Anschnittberechnung bei realen Gußstücken. Anwendung der Gattierungs- und Verschnittrechnung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Heranziehen von Grundlagenfächern und Verwenden von Anschauungsmaterial, Normen und Werkstättenerfahrung und Beachtung des letzten Standes der Technik systematisch aufzubauen. Ebenso ist die Umweltproblematik, die Schadstoffverminderung und -beseitigung zu berücksichtigen.

20. METALLURGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Roh- und Werkstoffkenntnisse unter besonderer Beachtung des Verwendungszweckes beschreiben können. Er soll für eine vorliegende Aufgabe den richtigen Werkstoff auswählen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Atomarer Metallgitteraufbau. Änderung des Aggregatzustandes bei Ein- und Mehrstoffsystemen. Technisch wichtige binäre und ternäre Systeme. Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe.

Verformungsvorgänge. Ausgewählte Verfahren der Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Lehrstoffes kommt der Verwendung von Anschauungsmaterial, Normen und Werksvorschriften große Bedeutung zu.

  1. Ziffer 21
    ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.

Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:

Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen. Feuerfeste Baustoffe. Grundlagen der industriellen Heiztechnik. Betrieb, stofflicher Umsatz und Wärmebilanz bei Gießerei-, Schmelz-, Glüh- und Trockenöfen.

römisch fünf. Jahrgang:

Ofenarten:

Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Abgasanalyse, Abgasreinigung,

Energierückgewinnung.

Klimatechnik:

Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.

Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:

Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.

Abwasserbehandlung:

Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,

Neutralisation, Kläranlagen.

Vorschriften:

Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 22
    BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können. Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablaufstruktur Kommunikation.

Fertigungsplanung:

Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.

Arbeitsgestaltung:

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung, Arbeitssicherheit,

Erzeugnisgestaltung.

Qualitätssicherung:

Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.

Personalführung und Betriebspsychologie:

Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung, Personalauswahl und Bewerbeverhalten, Erprobung verschiedener Formen der Zusammenarbeit.

Vortrags- und Konferenztechnik:

Rhetorik, Simulation von Verhandlungen.

Managementfunktionen und -techniken:

Ziel, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle, Motivation,

Führungsstile.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordern die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

  1. Ziffer 23
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe.

Ein zusammenfassendes Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Modelleinrichtungen:

Modelle, Kernkasten, Modellplatten, Hilfsmittel.

Dauerformen:

Kokille, Druckgießformen.

Zwei Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Fördertechnik:

Ein Projekt.

Gießereimaschinen und -einrichtungen:

Anlagenplanung und Materialflußchema für die Fertigungsbereiche Formerei, Schmelzbetrieb, Gießbetrieb, Gußputzerei, Glühbetrieb, Formstoffaufbereitung, Lager- und Transporttechnik.

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung und Funktionsbeschreibung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kontrollprüfungen der wichtigsten Werkstoffe, insbesondere der Gießwerkstoffe und Formstoffe, durchführen können. Er soll Metallschliffe herstellen und das Material aus den vorliegenden Schliffbildern beurteilen können. Er soll eine gründliche Unterweisung zur Genauigkeit bei der Behandlung und Durchführung der Angaben aus dem Gießereibetrieb sowie des Erkennens und Beurteilens von Untersuchungsergebnissen erfolgen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet Formstoffprüfung:

Physikalische und technologische Formstoffeigenschaften bei Raum- und Gießtemperatur. Bestimmung der Formstoffeigenschaften durch einschlägige Prüfverfahren nach ÖNORM und DIN.

Stoffgebiet Metallurgisch-metallographische Übungen:

Schliffherstellung. Mikro- und Makrogefüge. Metallmikroskop. Qualitative und quantitative Beurteilung von Metallgefügen. Wärmebehandlung.

Stoffgebiet gießereitechnische Übungen:

Selbstständige Elektroofenführung. Schmelz- und Glühmetallurgie bei

genormten Werkstoffen. Gießtechnik und Erstarrungsvorgang.

Thermoanalysen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Chemische, physikalische und technologische Untersuchungsverfahren

an Gußwerkstoffen. Angewandte Formstofftechnologie

Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:

Meß-, Steuerungs-, und Regeltechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und die eingehende Behandlung einschlägigen Apparate und Maschinen.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Formerei:

Spezielle Formtechniken. Wachsausschmelzverfahren. Herstellen verschiedener Formplatten für die Maschinenformerei. Silikonkautschuk und Gießharzmodellanfertigung.

Stoffgebiet Gießerei:

Inbetriebnahme und Überwachung von Schmelzaggregaten der Eisen- und Metallgießerei. Arbeiten an der Druckgußmaschine.

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Auswertung von Arbeitsergebnissen und Berichten.

Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung.

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet Formerei:

Kunstguß, Vollformverfahren, Feinguß, sachgemäßes Überprüfen und Warten von mechanischen Formanlagen.

Stoffgebiet Gießerei:

Prüfen der erzielten Qualität durch technologische

Prüfungsverfahren, Kokillenguß, Einsatz von exothermen

Speisermaterial.

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung. Einsatz

verschiedener Werkzeuge an den Maschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Formerei:

Herstellen von Formen mit steigendem Schwierigkeitsgrad, sachgemäße Aufbereitung der verwendeten Formstoffe. Bodenformerei. Arbeiten mit synthetischen Formstoffen. Arbeiten an Form- und Kernschußmaschinen.

Gießerei:

Sachgemäße Vorbereitung der für den Schmelzbetrieb erforderlichen Einsatzstoffe, richtige Beschickung der Schmelzaggregate, Abguß der gießtechnisch vorbereiteten Formen. Selbständige Temperaturmessung, Arbeitsvorbereitung, kurzfristige Qualitätsprüfung, Datenerfassung.

Gußputzerei:

Ausschlagen der abgegossenen Formen, Trennen und sachgemäßes Lagern von Sondermüll. Putzen der Gußstücke. Maß und Sichtkontrolle.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich „Hüttenkunde”.

*4) Einschließlich „Fördertechnik” und „Gießereimaschinen und Einrichtungen”.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.

*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111735

Alte Dokumentnummer

N6199655637J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                       Anlage 1.4.4

                                                     ----------------

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                      Ausbildungszweig Hüttentechnik

                          I. STUNDENTAFEL *1)

             (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                 Summe   pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2    2    2    2    2        10     (III)

2. Deutsch .............  3    2    2    2    2        11      (I)

3. Englisch ............  2    2    2    2    2        10      (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .........  -    -    -    2    2         4     (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ....  2    2    -    -    -         4     (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ..  -    -    -    -    2         2      III

7. Leibesübungen .......  2    2    2    1    1         8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  4    3    4    3    -        14      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  3    2    -    -    -         5      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2    2    2    -    -         6     (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2    2    2    -    -         6      II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte

    elektronische

    Datenverarbeitung ...  -    2    2    -    -         4       I

13. Mechanik ............  3    3    2    -    -         8      (I)

14. Fertigungstechnik *2)  3    2    2    2    -         9       I

15. Maschinenelemente ...  -    3    2    -    -         5       I

16. Wärmetechnik ........  -    -    2    2    2         6       I

17. Stahlwerkstechnik ...  -    -    -    2    3         5       I

18. Verformungstechnik ..  -    -    -    3    3         6       I

19. Gesteinshüttentechnik

    und feuerfeste

    Baustoffe ...........  -    -    -    2    2         4       I

20. Gießereitechnik .....  -    -    -    2    2         4       I

21. Hochofentechnik .....  -    -    -    2    2         4       I

22. Metallhüttentechnik .  -    -    -    3    2         5       I

23. Hüttenmaschinen .....  -    -    -    3    2         5       I

24. Elektrotechnik und

    Elektronik ..........  -    -    2    2    2         6       I

25. Wirtschaftliche

    Bildung und

    Betriebstechnik .....  -    -    -    2    3         5      II

26. Konstruktionsübungen   3    2    3    -    3        11       I

27. Laboratorium ........  -    -    -    3    3         6       I

28. Werkstätte ..........  9    9    9    -    -        27     (Va)

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-  38-  38-  38-  38-

                          40   40   40   40   40       195

29. Pflichtpraktikum .... mindestens acht Wochen vor Eintritt in den

                          V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Zweite lebende

    Fremdsprache *3) ....  -    -    3    3    3                (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -    -    -    3    3                II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2    2    2    2    2               (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Englisch ............ *4)  *4)  *4)  *4)  *4)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *4)  *4)  *4)  *4)   -                (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Hüttenchemie:

Aufbereitungs- und Verhüttungsprozesse (chemische Vorgänge bei Metallherstellungsverfahren); Katalyse; Energie- und Mengenumsetzungen (unter verschiedenen Druck-, Temperatur- und Konzentrationseinflüssen); Stöchiometrie (molare Umsetzungen, Ausbeuteberechnungen).

Umwelttechnik:

Säure-Basentheorie, Puffer; Abgasbeseitigung (technische, ökologische, ökonomische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Auf die Problematik der Koppelung von wirtschaftlichen Überlegungen mit Umweltschutzmaßnahmen ist besonders hinzuweisen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik, Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände, Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömen der Flüssigkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Es empfiehlt sich, den Lehrstoff möglichst anschaulich und vorwiegend anwendungsorientiert aufzubauen. Der Gebrauch von Tabellen und anderen technischen Hilfsmitteln der Praxis unterstützt die Entwicklung zum selbständigen Arbeiten der Schüler.

  1. Ziffer 14
    FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten und hergestellten Werkstoffe kennen. Er soll den Aufbau von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen und die daraus abzuleitenden Eigenschaften kennen. Er soll die Möglichkeiten der Beeinflussung der Eigenschaften der Metalle durch mechanische, thermische und chemische Behandlung kennen. Er soll die Verfahren der Werkstoffprüfung kennen und die in der Praxis verwendeten Methoden der Werkstoffprüfung beherrschen. Er soll die in der Praxis verwendeten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Phasenregel, Mischungslücke, Umwandlungen im festen Zustand, intermetallische Verbindungen, kongruent und inkongruent schmelzende Phasen, Eutektikum und Peritektikum. Gitterbaufehler und ihre Auswirkungen, Verbindungstheorie, Verformungstheorie, Rekristallisation. Möglichkeiten der Steigerung von Härte und Festigkeit von Metallen. Das Fe-C-System und seine Gefüge. Die wichtigsten Legierungselemente des Stahles und ihre Wirkungen. Sonderstähle. Verbundwerkstoffe. Korrosion.

römisch vier. Jahrgang:

Hydromechanik, Wasserkraftmaschinen, Pumpen. Dampferzeugung. Kreisprozesse, Dampfturbinen. Gasturbinen.

Verbrennungskraftmaschinen.

Didaktische Grundsätze:

Das umfangreiche Gebiet der Werkstofftechnik erfordert eilte Beschränkung des Stoffes auf das Grundsätzliche, die Verlagerung des Schwerpunktes entsprechend dem Ausbildungszweig auf die metallischen Werkstoffe und hier wiederum auf die Eisenwerkstoffe. Auf dem Gebiet der Werkstoffprüfung ist es zweckmäßig, sich auf die Vermittlung einer Gesamtübersicht über die im Betrieb angewendeten Verfahren zu beschränken. Bei der Besprechung der Maschinen sollte das Augenmerk mehr auf deren Funktion und Verwendung als auf konstruktive Einzelheiten gerichtet sein.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen. Hülltriebe.

Federelemente:

Elastische Federn.

Zahnräder und Zahnradgetriebe:

Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe. Schneckengetriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Beschränkung auf grundlegende Beispiele. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

16. WÄRMETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wärmetechnischen Grundlagen für Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung kennen, wie sie für die Verhüttung und Weiterverarbeitung von Metallen notwendig sind. Er soll mit der Problematik der begrenzten Brennstoffreserven und deren ökologischen und ökonomischen Auswirkungen vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Physikalisch-chemische Grundlagen der Wärmetechnik, Gasgesetze und ihre gaskinetische Betrachtung. Wärmefassungsvermögen und latente Wärme, Reaktionskinetik, Massenwirkungsgesetz. Einführung in die Meßtechnik (Druckmessung, Durchflußmessung, Temperaturmessung).

römisch vier. Jahrgang:

Energiequellen, Energiehaushalt, erneuerbare und nicht erneuerbare Energien. Energieträger, Brennstofftechnologie (Möglichkeiten der Erzeugung flüssiger bzw. gasförmiger Brennstoffe aus Erdöl, Kohle und Biomasse; Erdgas). Elektrisch beheizter Industrieofen (Widerstands-, Lichtbogen- und Induktionsbeheizung). Brennstoffbeheizter Industrieofen (Chemie und Physik der Verbrennung, Kontrolle der Verbrennung, Ermittlung der Verbrennungstemperatur). Verbrennungsvorrichtungen (Feuerungen und Brenner).

römisch fünf. Jahrgang:

Industrieofen (Verwendungszweck, Wärmebilanz). Ofengütegrad und feuerungstechnischer Wirkungsgrad und deren Anwendung. Wärmeübertragung im Ofenraum. Ofenraumverluste. Wärmerückgewinnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgabenstellung im Bereiche der Hüttentechnik. Zur Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” erforderlich. Das Eingehen auf die Auswirkung von Abgasen, Abwässern und Abwärme fördert das Verständnis für die Erhaltung einer gesunden Umwelt.

17. STAHLWERKSTECHNIK

Blldungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Physikalisch-chemische Grundlagen der Stahlherstellung. Sauerstofffrischverfahren, Stoff- und Wärmebilanz.

römisch fünf. Jahrgang:

Herdfrischverfahren, Elektroofenverfahren, Sekundärmetallurgie, Vergießen des Stahles, Direktreduktion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf praktische Probleme des Fachgebietes. Exkursionen und Lehrausgänge zeigen dem Schüler neben den Aufgaben des Stahlwerksbereiches auch die Notwendigkeit der Verwendung von Altstoffen und die Problematik des Umweltschutzes auf.

18. VERFORMUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen der bildsamen Formgebung kennen. Er soll ausreichende Sachkenntnisse über die im Walzwerk und in der Schmiede verwendeten Verformungseinrichtungen aufweisen. Er soll einfache Kalibrierungsaufgaben selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Aufbau der Metalle; Struktur des gegossenen Stahles;

Spannungstheorien; Kenngrößen der plastischen Verformung;

Plastizitätsbedingungen; Formänderungsmechanismen; Formgebungsarten in der Schmiede; Freiformschmieden; Gesenkschmieden;

Schmiedemaschinen; Schmiedewerkzeuge; Grundbegriffe des Walzens.

römisch fünf. Jahrgang:

Vorgänge im Walzspalt; Teile und Arten von Walzgerüsten;

Walzwerksbetriebe und Antriebselemente; Walzwerks- und Schmiedeöfen;

Warmwalzwerke zur Stahlformgebung und deren Erzeugnisse;

Kaltwalzwerke; Kalibrieren von Walzen; Stichplanberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Verfahren und Anlagen der bildsamen Formgebung der Metalle. Ausgewählte Beispiele dienen dazu, den Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis anschaulich zu machen.

  1. Ziffer 19
    GESTEINSHÜTTENTECHNIK UND FEUERFESTE BAUSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wichtigen Rohstoffe sowie den praktischen Einsatz der Hilfsstoffe und feuerfesten Baustoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften kennen. Er soll mit den wichtigsten facheinschlägigen Prüfverfahren vertraut sein und die Anforderungen an die Qualität der Rohstoffe und der Endprodukte sowie die dafür vorhandenen Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bindemittel:

Zemente, Branntkalk, kaustische Magnesia und Gips. Theorie, Technologie, Eigenschaften, Verwendungsarten. Hydraulische Vorgänge. Einsatz in Betonbaustoffen.

Keramik:

Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Herstellungstechnologie keramischer Bau- und Werkstoffe. Eigenschaften und Verwendung.

Feuerfeste Baustoffe:

Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Verfahrens- und Sintertechnologien. Verschleiß.

römisch fünf. Jahrgang:

Auswahl- und Verwendungskriterien für feuerfeste Baustoffe auf Basis von Magnesiumoxid, Dolomit, Silikat, Schamotte, Zirkonoxid, Zirkonsilikat, Aluminiumoxid und Chromoxid.

Sonderwerkstoffe:

Faserwerkstoffe, Isolierstoffe, Boride, Karbide, Nitride,

Kohlenstofferzeugnisse.

Untersuchungs- und Prüfmethoden für Gesteinshüttenprodukte und deren Rohstoffe:

Mechanische Methoden, thermoanalytische Methoden, Strukturuntersuchungsmethoden. Qualitätskriterien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Besonders nützlich sind Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

20. GIESSEREITECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Begriffe der Schmelz- und Legierungstechnik und die wichtigsten Gießverfahren kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Schmelz- und Legierungstechnik metallischer Gußwerkstoffe, Schmelzaggregate. Beurteilung und Aufbereitung metallischer Sekundärrohstoffe.

römisch fünf. Jahrgang:

Möglichkeiten des Formgießens, Formherstellungsverfahren. Kinetik der Erstarrungsvorgänge und Gießtechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die anschauliche Darstellung der Zusammenhänge zwischen den theoretischen Grundlagen und den betrieblichen Arbeitsabläufen in Gießereien. Die Verantwortung des Technikers für die Umwelt kann an vielen Beispielen gezeigt werden.

21. HOCHOFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Maßnahmen zur Führung eines wirtschaftlichen und störungsfreien Betriebes eines Hochofens kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Der Weg vom Erz zum Roheisen:

Rohstoffe für den Hochofen. Möllervorbereitung. Roheisen.

Schlackenverwertung.

Hochofenanlage:

Konstruktion und Ausmauerung. Kühlsysteme. Windversorgung.

Möllerzufuhr. Gichtgasreinigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Durchgasung und Reduktion im Hochofen. Kontrolle des Hochofenganges. Störungen beim Hochofenbetrieb. Wärme- und Stoffbilanzen. Möllerrechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Die theoretischen Grundlagen des Hochofenprozesses und die praktischen Erfordernisse des Hochofenbetriebes werden in zweckmäßiger und anschaulicher Weise dargestellt.

22. METALLHÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren und Anlagen für die Gewinnung der technisch wichtigsten Nichteisenmetalle kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Die Metalle und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Einteilung der Metalle. Der Anteil der Metalle am Aufbau der Erdkruste. Physikalisch-chemische Grundlagen der Metallgewinnung und Metallraffination. Röstverfahren.

Aufbereitung der Erze:

Zerkleinern, Klassieren, Sortieren.

Rechnerische Ermittlung des Sortiererfolges (Metallrechnung).

Nachgeschaltete Prozesse:

Entwässern, Stückigmachen, Entstauben.

römisch fünf. Jahrgang:

Metallgewinnung. Raffination. Schmelzaggregate.

Spezielle Metallhüttenkunde:

Eigenschaften, Gewinnung und Verwendung der wichtigsten

Nichteisenmetalle.

Didaktische Grundsätze:

Es empfiehlt sich, vom Vorkommen und der Aufbereitung der Rohstoffe auszugehen und Querverbindungen zu den Grundlagenfächern herzustellen. Besondere Bedeutung kommt dem Aufzeigen der Möglichkeiten der Verwertung von Altstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu.

23. HÜTTENMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten Hüttenmaschinen, deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Hebe- und Förderanlagen in Hüttenwerken. Hydraulikanlagen. Verdichter.

römisch fünf. Jahrgang:

Maschinen der Hammer- und Preßwerke. Hilfseinrichtungen der Walzwerke.

Didaktische Grundsätze:

Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, ist eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand „Fertigungstechnik” erforderlich.

  1. Ziffer 24
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Im Themenbereich „Wechselstromtechnik” zusätzlich:

Drehstromanlagen in Hüttenbetrieben.

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch fünf. Jahrgang:

Einführung in die Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichterschaltungen.

Einführung in die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik:

Grundstrukturen von Steuerungen, Steuerungssysteme, Regelkreis.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 25
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

26. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Elemente zum Verbinden von Wellen und Naben. Lagerungselemente.

Überlagerungselemente. Zwei Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt:

Anlagenplanung im Bereich Stahlwerk, Walzwerk, Schmiede oder anderen Bereichen eines Hüttenbetriebes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

27. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Gießereitechnik”, „Stahlwerkstechnik”, „Fertigungstechnik”, „Wärmetechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”, den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände betreffend.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

28. WERKSTÄTTE

Siehe Anlage 1.4.1.

29. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung. *3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111736

Alte Dokumentnummer

N6199655638J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                     Anlage 1.4.5

                                                     ------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

            Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung

                         und Energieplanung

                           I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                     Jahrgang               tungs-

                                 I. II. III. IV. V.         gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...................  2   2   2   2   2   10      (III)

2. Deutsch ....................  3   2   2   2   2   11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) .................  2   2   2   2   2   10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .  -   -   -   2   2    4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...........  2   2   -   -   -    4      (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung .........  -   -   -   -   2    2       III

7. Leibesübungen ..............  2   2   2   1   1    8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................  4   3   4   3   -   14       (I)

9. Darstellende Geometrie .....  3   2   -   -   -    5       (I)

10. Physik und angewandte Physik  2   2   2   -   -    6      (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik ..........  2   2   -   -   -    4        II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ..........  -   2   2   -   -    4        I

13. Mechanik *2) ...............  3   3   3   3   2   14       (I)

14. Fertigungstechnik ..........  3   2   -   -   -    5        I

15. Maschinenelemente ..........  -   3   2   -   -    5        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik .................  -   -   2   2   -    4        I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ...........  -   -   -   2   2    4        I

18. Wirtschaftliche Bildung und

    Betriebstechnik ............  -   -   -   2   2    4       II

19. Bautechnik .................  -   -   2   2   -    4        I

20. Heizungs-, Klima- und

    Kältetechnik ...............  -   -   3   2   3    8        I

21. Thermische Anlagen *3) .....  -   -   -   2   2    4        I

22. Sanitärtechnik und

    Wasserversorgung ...........  -   -   -   2   3    5        I

23. Maschinen der Gebäudetechnik  -   -   -   2   2    4        I

24. Energieplanung .............  -   -   -   -   3    3        I

25. Konstruktionsübungen .......  3   2   3   3   4   15        I

26. Laboratorium ...............  -   -   -   3   3    6        I

27. Werkstättenlaboratorium ....  -   -   -   3   3    6       III

28. Werkstätte .................  9   9   9   -   -   27      (Va)

--------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl     38- 38- 38- 38- 38-

                                 40  40  40  40  40  195

29. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                 Eintritt in den III. und V. Jahrgang

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Freigegenstände                                         pflich-

                                     Jahrgang              tungs-

                                 I. II. III. IV. V.        gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie .....................  2   2   -   -   -            (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *4) .....................  -   -   3   3   3            (I)

Labor für Betriebswirtschaft ...  -   -   -   3   3             II

--------------------------------------------------------------------

  Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......... (bis zu)  2   2   2   2   2           (IVa)

--------------------------------------------------------------------

  Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................... *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5)               (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5)           *6)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modelcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

römisch zwei. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Fourierreihen, Laplacetransformation, Anwendung zur Schwingungsanalyse und Regelungstechnik. Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, optimale Kombinationen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im römisch eins. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung

auf maschinenbauliche Objekte.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

römisch zwei. Jahrgang:

Normale Axonometrie:

Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.

Dreh- und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierender Ebene. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.

Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.

Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.

Computergestützes Konstruieren:

Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.

Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie” ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen” genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve ; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.

Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Thermodynamik:

Druck und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1.und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine).

römisch zwei. Jahrgang:

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

römisch drei. Jahrgang:

Strahlung:

Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).

Atom- und Kernphysik:

Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik” und „Mechanik” sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus” mit dem Unterrichtsgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis). Organische Werkstoffe des Fachgebietes. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung

am Gerät.

Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

römisch drei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendungen aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff.

Programmoptimierung. Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung,Tabellenkalkulation,Datenbanken,Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich. Programmierhilfen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen im Ausbildungszweig beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Arten der Festigkeit. Einfache Spannungsberechnungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Momentan- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;

Fachwerke.

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;

zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.

römisch drei. Jahrgang:

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung; Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Thermodynamik:

Zustandsgrößen, Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung und Durchgang), Wärmeerzeugung durch Verbrennung.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik; Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung, Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynmaik.

Ideale Gase:

Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.

Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:

Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.

Reale Gase und Dämpfe:

Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Gemische idealer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen).

Anwendung der Thermodynamik:

Technische Prozesse, ideale und reale Maschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Anwendungen für Klima- und Kälteanlagen:

Mischung ungesättigter feuchter Luft, Trocknung, Rückkühlung, reale

Klima- und Kälteprozesse.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (finite Elemente;

Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch eins. und römisch drei. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im römisch eins., römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je vier Schularbeiten, im römisch fünf. Jahrgang drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren des Ausbildungszweiges kennen. Er soll Fertigungsverfahren für eine gegebene Aufgabe nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien auswählen können. Auf die geringe Fertigungstiefe und die Arbeit mit fertigen Komponenten von gebäudetechnischen Systemen ist Bedacht zu nehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte,

gebäudetechnische Systeme.

Werkstoffe:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie, Schneidwerkstoffe. Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; Elemente der CNC-Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe” der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Hydraulik und Pneumatik:

Druck; Betriebsmittel. Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Bauelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Rohrleitungselemente:

Sonderbauarten von Absperrorganen; Elemente im Rohrleitungsbau.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen. Zahnräder

und Zahnradgetriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß- und Gußkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und in die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik kennen sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln überblicksweise kennenlernen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Elektroinstallationen:

Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Gesetze. Schaltungen. Drehstromtechnik.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlininen, Anwendungen). Stromrichterschaltungen. Photovoltaik.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßtechnik:

Meßgeräte. Analoge und digitale Meßverfahren zur Messung

elektrischer und nichtelektrischer Größen.

Steuerungstechnik:

Strukturen von Steuerungen, Steuersysteme. Elektromechanische,

pneumatische, hydraulische und elektronische Steuerungen.

Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Gesamtübertragungsverhalten zwischen Ventil und Wärmetauscher. Hydraulische Schaltungen, Ventilauslegung.

römisch fünf. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Stetige und unstetige Regeleinrichtungen. Geschlossener Regelkreis (Stabilität, optimale Reglereinstellungen, Simulation von Regelkreisen). Digitale Regelungstechnik. Spezielle Anwendungen in der technischen Gebäudeausrüstung.

Leittechnik:

Systemaufbau, Anwendungsbereiche, Grund- und Verarbeitungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.

Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.

Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Plankostenrechnung. Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung. Amortisationsrechnungen. Controlling bei Energieplanungsrechnungen.

Fertigungsplanung:

Umweltschonende rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.

Qualitätssicherung:

Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.

Unternehmensorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation, Zeit- und Lohnwesen. Menschenführung (Delegation, Information, Motivationsfaktoren, Führungsstile).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

19. BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Baustoffe und Verfahren der Bautechnik kennen, soweit diese für die Fachgebiete Installation und Heizungstechnik bedeutungsvoll sind. erwerben. Er soll eine Übersicht über die Baustoffe und ihre Anwendung erlangen und einfache Vermessungsarbeiten beschreiben können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Hochbau:

Baustoffe. Bauweisen; konstruktive Systeme, konstruktive Elemente. Bauplanung. Bauabwicklung. Baurechtliche Vorschriften.

Vermessungswesen:

Aufmaß, Nivellierinstrument (Aufbau, Anwendung), Absteckung.

Gebäudeausrüstung:

Technische Räume; Anordnung, Gestaltung (Heizraum, Fang, Brennstofflager, Schutzräume, Versorgungsräume). Bauliche Einrichtungen für Wasser, elektrische Energie und Lüftung.

römisch vier. Jahrgang:

Bauphysik:

Wärmeschutz. Wärmespeicherung. Feuchteschutz. Dampfdiffusion. Schallschutz (Grundlagen des Schalls, bauliche Schutzmaßnahmen, Schallschutz an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen).

Gebäudeausrüstung:

Vorplanung für die Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen; Installationsschächte, Vormauerung und Schlitzpläne. Brandschutz. Solararchitektur. Passive sonnentechnische Systeme.

Didaktische Grundsätze:

Unter Verzicht auf eine zu detailgenaue Darlegung soll der Lehrstoff übersichtsweise und auf die Bedürfnisse der Fachrichtung zugeschnitten dargestellt werden. Im Kapitel Hochbau sind jene Baustoffe zu behandeln, die im Zusammenhang mit der technischen Gebäudeausrüstung stehen.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Heizungs-, Klima- und Kältetechnik” sowie „Sanitärtechnik und Wasserversorgung” wichtig.

  1. Ziffer 20
    HEIZUNGS-, KLIMA- UND KÄLTETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen berechnen können. Er soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten aller facheinschlägigen Systeme und Anlagenteile kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Berechnungsgrundlagen:

Meteorologische, physiologische, hygienische und wärmetechnische

Parameter, Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung.

Wärmeverteilung:

Raumheizkörper und Strahlungsheizflächen, Heizungssysteme und Sicherheitseinrichtungen.

Wärmebereitstellung:

Energieumwandlung und Brennertechnologie, Wirkungs- und Nutzungsgrade, Heizkessel, Gasgeräte und Gasversorgung.

römisch vier. Jahrgang:

Anlagenhydraulik:

Hydraulische Schaltungen für Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Dimensionierung.

Anlagenkonzeption:

Entwurf und Berechnung von Anlagensystemen (Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Fernheizanlagen, Biomassefeuerungen);

gesetzliche Vorschriften, Normen und Richtlinien.

Thermische Solartechnik:

Systeme; Dimensionierung.

römisch fünf. Jahrgang:

Lüftungs- und Klimatechnik:

Kühllastberechnung und Energiebedarf, Systeme und Bauteile. Entwurf und Berechnung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmerückgewinnung.

Kältetechnik:

Aufbau und Funktion von Kälte- und Wärmepumpenanlagen, Ausführung von Luftkühlanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schwerpunkte bei der Behandlung des Lehrstoffes liegen bei technisch-wirtschaftlichen Lösungen. Skizzen, bildliche Darstellungen, Modelle und technische Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Ausgewählte Anlagenbeispiele sollen den Bezug zur Praxis herstellen.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Mechanik” und „Werkstätte” wichtig.

21. THERMISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner Wärmeerzeuger gründlich kennen; er soll thermische Anlagen unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und im Hinblick auf Umweltschonung konstruieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Verbrennungsrechnung:

Chemische Gleichungen, Sauerstoffbedarf, Luftbedarf, Luftüberschuß,

Abgaszusammensetzung, Abgasmenge.

Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:

Bauarten der Heizkessel und Dampferzeuger. Kraft-Wärme-Kopplung,

Wärmetauscher.

römisch fünf. Jahrgang:

Druckbehälter:

Bauformen, Festigkeitsberechnung.

Maßnahmen zur Schonung der Umwelt:

Abgasreinigung, Kondensatentsorgung.

Gesetzliche Bestimmungen:

Normen, Rechtsvorschriften, Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Die Kesselanlagen sind übersichtsmäßig zu behandeln. Auf die Sicherheitseinrichtungen ist ausführlich einzugehen. Die Sicherheitsund Umweltschutzeinrichtungen sind wesentliche Teile aller Themenbereiche.

  1. Ziffer 22
    SANITÄRTECHNIK UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Voraussetzungen, die Verfahren und die Anlagen der Wasserversorgung und Wasserableitung, insbesondere in Wohn- und Industriebauten, gründlich kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Verwendung des Wassers:

Wasserqualität, Schutz des Wassers.

Wasserversorgung in Grundstücken:

Wasserbedarfsgrößen, Versorgungssysteme, Wassertransport und

-verteilung, Einrichtungsgegenstände.

Wasserentsorgung von Grundstücken:

Regenwasser, Abwässer.

Trinkwasser und Nutzwassererwärmung:

Systeme, Bedarfsgrößen.

römisch fünf. Jahrgang:

Wasserversorgung in Grundstücken:

Trennung von Trink- und Nutzwasser. Kalk- und Korrosionsschutz. Eigenwasser-Versorgungsanlagen. Feuerlöschleitungen und -anlagen.

Drucksteigerungsanlagen:

Systeme, Komponenten.

Öffentliche Versorgung mit Wasser:

Grundsätze und Systeme.

Öffentliche Abwasserbeseitigung:

Systeme, maschinelle Komponenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Erziehung zum sparsamen Umgang mit dem Element Wasser sowie zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Gewässer.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Mechanik”, „Maschinen der Gebäudetechnik”, „Bautechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

  1. Ziffer 23
    MASCHINEN DER GEBÄUDETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen. Er soll die Hauptabmessungen der wichtigsten Teile dieser Maschinen berechnen können.

Der Schüler soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Maschinen im Ausbildungszweig kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Angewandte Hydromechanik.

Kreiselpumpen und Ventilatoren:

Berechnung, Konstruktion, Betriebsverhalten und Regelung.

Fördertechnik:

Förderanlagen der Gebäudetechnik, Aufzüge.

römisch fünf. Jahrgang:

Wasserkraftwerke:

Arten und Systeme. Gebäudetechnik.

Kolbenmaschinen:

Arten. Berechnung von Kolben- und Drehkolbenverdichtern. Berechnungen an Kolbenpumpen. Indikatordiagramme. Gas- und Dampfturbinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Erziehung zum sparsamen Umgang mit Energie. Die Einrichtungen zur Schadstoffverminderung und -beseitigung sind wesentliche Bestandteile aller Themenbereiche.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Mechanik”, Maschinenelemente”, Heizungs-, Klima- und Kältetechnik” und „Sanitärtechnik und Wasserversorgung” wichtig. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit. Skizzen konstruktiver Einzelheiten festigen die Kenntnisse über praktische Gestaltungsmöglichkeiten.

24. ENERGIEPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für eine gegebene Problemstellung des Ausbildungszweiges ein nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiertes Energiekonzept entwickeln können. Er soll auch regenerative Energietechnologien technisch und wirtschaftlich optimal einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Optimierung des Energiekonzeptes:

Auswahl des Bausystems, der Wärmeschutzmaßnahmen, der Energieträger und des Heizungssystems; Berücksichtigung von Förderungen und steuerlicher Absetzbarkeit. Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung im Wohnhaus, im Gewerbe und in der Landwirtschaft; Energiebuchhaltung.

Energieberatung:

Fallbeispiele.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges und der Beitrag zur fächerübergreifenden Problemlösefähigkeit. Der Unterricht ist durch die Besichtigung und Besprechung ausgeführter Anlagen möglichst anschaulich zu gestalten. Wärmetechnische, wirtschaftliche, energie- und umweltpolitische Aspekte sind durchgehend zu beachten und stellen einen wertvollen Bezug zu den Anforderungen der Praxis dar. Etwa ein Drittel der Unterrichtszeit kann für die Erarbeitung von Fallbeispielen herangezogen werden.

25. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Steuerungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Ein Programm.

Rohrleitungen, Armaturen, Absperrorgane, Verteiler:

Zwei Programme.

römisch vier. Jahrgang:

Heizungstechnik:

Ein Projekt.

Sanitärtechnik und Wasserversorgung:

Ein Projekt.

römisch fünf. Jahrgang:

Heizungs-, Klima- und Kältetechnik sowie Sanitärtechnik und Wasserversorgung unter Berücksichtigung von Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

26. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Heizungs-, Klima- und Kältetechnik”, „Thermische Anlagen”, „Sanitärtechnik und Wasserversorgung” und „Maschinen der Gebäudetechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie aus dem Bereich der chemisch-technologischen Untersuchungen und vermessungstechnischen Übungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 27
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme.

Stoffgebiet Elektrotechnik:

Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, zeitabhängige Steuerungen. Regelungen der Heizungstechnik.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung , statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Stoffgebiet technische Gebäudeausrüstung:

Inbetriebnahme von Anlagen der Sanitärtechnik und Wasserversorgung, von Heizungsanlagen, Wärmepumpen und Gasgeräten. Arbeiten am Kältekreis. Pflege und Wartung von Meßgeräten.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz

verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben. Typische Anwendungen in der technischen Gebäudeausrüstung.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten und Lehren; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet technische Gebäudeausrüstung:

Einstellung und Störungsbehebung an Pumpen, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

28. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis NW 15.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.

Modelltischlerei und Gießerei:

Fertigkeiten ( Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.

römisch drei. Jahrgang:

Installations- und Heizungstechnik:

Installationsarbeiten (Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohre), Abwasserleitungen, Heizungsanlagen (Rohrverlegung, Rohrauswahl, Armaturen), Ortswasserversorgung. Pumpenanlagen, Drucksteigerungen, Anschließen von Heizkesseln und Heizkörpern, Fußbodenheizung, Verlegen von Gasleitungen, Druckprobe, Gasgeräte, Abwasserbeseitigung (Hebeanlagen, Hauptkanäle), Warmwasserbereiter, Feinarmaturen, Montage von Sanitäreinrichtungen.

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.

Arbeitsvorbereitung:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

29. PFLICHTPRAKTKUM

Anmerkung, richtig: PFLICHTPRAKTIKUM)

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftliche Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz, Personalvertretung; Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im römisch eins. und römisch drei. Jahrgang.

*3) Einschließlich „Apparatebau”.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”

unterrichtete Sprache.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111737

Alte Dokumentnummer

N6199655639J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                        Anlage 1.4.6

                                                        ------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                  Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

                           I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                     Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                     Jahrgang               tungs-

                                 I. II. III. IV. V.         gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...................  2   2   2   2   2   10      (III)

2. Deutsch ....................  3   2   2   2   2   11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch)..................  2   2   2   2   2   10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .  -   -   -   2   2    4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...........  2   2   -   -   -    4      (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung .........  -   -   -   -   2    2       III

7. Leibesübungen ..............  2   2   2   1   1    8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................  4   3   4   3   -   14       (I)

9. Darstellende Geometrie .....  3   2   -   -   -    5       (I)

10. Physik und angewandte Physik  2   2   2   -   -    6      (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik ..........  2   2   -   -   -    4        II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ..........  -   2   2   -   -    4        I

13. Mechanik *2) ...............  3   3   3   3   2   14       (I)

14. Fertigungstechnik ..........  3   2   2   2   3   12        I

15. Maschinenelemente ..........  -   3   5   -   -    8        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik *2) .............  -   -   2   2   3    7        I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ...........  -   -   -   2   2    4        I

18. Wirtschaftliche Bildung und

    Betriebstechnik ............  -   -   -   2   2    4       II

19. Maschinentechnik ...........  -   -   -   2   -    2        I

20. Motorenbau .................  -   -   -   2   2    4        I

21. Fahrzeugbau ................  -   -   -   3   3    6        I

22. Leichtbau ..................  -   -   -   -   2    2        I

23. Konstruktionsübungen .......  3   2   3   4   4   16        I

24. Laboratorium ...............  -   -   -   3   3    6        I

25. Werkstättenlaboratorium ....  -   -   -   3   3    6       III

26. Werkstätte .................  9   9   9   -   -   27      (Va)

--------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl     38- 38- 38- 38- 38-

                                 40  40  40  40  40  195

27. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                 Eintritt in den III. und V. Jahrgang

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Freigegenstände                                         pflich-

                                     Jahrgang              tungs-

                                 I. II. III. IV. V.        gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie .....................  2   2   -   -   -            (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *3) .....................  -   -   3   3   3            (I)

Labor für Betriebswirtschaft ...  -   -   -   3   3             II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......... (bis zu)  2   2   2   2   2           (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4)           *5)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Kraftfahrrecht, Verwaltungsverfahren.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modellcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

römisch zwei. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, quadratische Gleichung, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponential- und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, Simplexmethode, optimale Kombinationen). Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im römisch eins. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretischtechnischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung

auf maschinenbauliche Objekte.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

römisch zwei. Jahrgang:

Normale Axonometrie:

Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.

Dreh- und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.

Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.

Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.

Computergestützes Konstruieren:

Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.

Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie” ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen” genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.

Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Thermodynamik:

Druck- und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport.

römisch zwei. Jahrgang:

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik ( Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

römisch drei. Jahrgang:

Strahlung:

Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).

Atom- und Kernphysik:

Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”und „Mechanik” sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus” mit dem Unterrichtsgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis). Organische Werkstoffe des Fachgebietes. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

römisch drei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendungen aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff.

Programmoptimierung. Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken,

Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.

Programmierhilfen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen im Ausbildungszweig beherrschen.Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;

Fachwerke.

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;

zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;

Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;

Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.

Ideale Gase:

Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.

Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:

Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Haupsatzes Anmerkung, richtig: Hauptsatzes). Kreisprozesse mit idealen Gasen.

Reale Gase und Dämpfe:

Zustandsgleichungen,Zustandänderungen,Zustanddiagramme.

Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische idealer Gase und

feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);

Strömende Bewegung von Gasen und Dämpfen:

Grundgleichung, Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß.

römisch fünf. Jahrgang:

Dynamik:

Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und

ohne Dämpfung.

Statik und Festigkeit:

Drillknicken, Beulung, Knickbiegung, überkritische Biegung,

Berechnung an inhomogenen Querschnitten.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (finite Elemente;

Differenzmethoden).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch eins. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im römisch eins., römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je vier Schularbeiten, im römisch fünf. Jahrgang drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Spanlose und spanende Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.

Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Spanende Fertigung:

Feinstbearbeitung.

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,

Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden,

Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe” der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstättenlaborium” die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Hydraulik und Pneumatik:

Druck; Betriebsmittel. Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Bauelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahnräder und Zahnradgetriebe:

Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schraubenrädergetriebe, Schneckengetriebe.

Zugmitteltriebe:

Riementriebe, Kettentriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und in die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln sowie deren Anwendung im Kraftfahrzeug kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Elektroschutzmaßnahmen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte. Gesetze. Schaltungen. Drehstrom.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien

römisch vier. Jahrgang:

Elektrotechnik im Kraftfahrzeug:

Fahrzeugbatterie, Zündungsarten, Startanlagen. Leitungssysteme. Anwendungsschaltungen im Kraftfahrzeugbau. Antriebe von Elektrokraftfahrzeugen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlininen, Anwendungen). Überlast- und Überspannungsschutz von Bauelementen. Optoelektronik.

römisch fünf. Jahrgang:

Elektronik im Kraftfahrzeug:

Zündsysteme, Kraftstoffzumessung, Abgasregelung, Motormanagement.

Leistungselektronik zur Antriebssteuerung.

Mikroelektronik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Computerunterstützte Leit- und Steuersysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch fünf. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßgeräte:

Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und

-übertragung.

Analoge Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler).

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.

Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische

Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Finanzierung:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Finanzbuchhaltung (Prinzip der doppelten Buchhaltung, Bilanz- und Erfolgsrechnung, Kontenrahmen, Kennzahlen, Cash-Flow). Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten, Kalkulationsarten, Anwendungsgebiete der Deckungsbeitragsrechnung).

Steuerrecht:

Grundkenntnisse der Steuern und Abgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau und Ablaufstruktur.

Produktorganisation:

Arbeitsbewertung, Zeit- und Lohnwesen. Personalorganisation, Mitarbeiterführung (Delegation, Information, Motivationsfaktoren, Beurteilung; Führungsstile). Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung, Erzeugnisgestaltung, Qualitätssicherung, Controlling (Kennzahlen, Planstellenrechnung).

Fertigungsplanung:

Umweltschonende rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

19. MASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen und wichtige Entscheidungsmerkmale für ihren wirtschaftlichen Einsatz kennen sowie ihre Hauptabmessungen berechnen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Hebe- und Fördermaschinen:

Arten; Hauptabmessungen, Betriebsverhalten.

Strömungsmaschinen:

Arten; Pumpen, Verdichter, Wasserturbinen, Dampf- und Gasturbinen

(Hauptabmessungen, Betriebsverhalten).

Energieerzeugungsanlagen:

Dampferzeuger. Kraft-Wärme-Kupplung. Anlagen zur Nutzung

alternativer Energien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben der Ingenieurpraxis. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes werden durch Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Motorenbau” sowie „Steuerungs- und Regelungstechnik” wichtig.

20. MOTORENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhaltens von Verbrennungsmotoren gründlich kennen, die Hauptabmessungen berechnen können und über grundlegendes Wissen für deren Konstruktion verfügen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bauarten von Motoren:

Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen. Normen und Konstruktionsvorschriften.

Bauprinzip von Motoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich. Schwungrad, Auswuchten und Drehschwingungen. Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren.

Berechnung von Motoren:

Bestimmung und Berechnung der Hauptabmessungen, Auslegungsberechnung. Kenngrößen und Kennfelder. Ausgewählte Bauteile von Verbrennungskraftmaschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Energetische Umwandlungen:

Schmierstoffe und Schmierung. Kühlung. Aufladung. Kraftstoff, Gemischaufbereitung, Gaswechsel und Verbrennung.

Betriebskennlinienfeld, Regelung. System, Aggregate,

Verlustminimierung.

Abgastechnik:

Messung von Abgasen und Verbrennungsrückständen. Analyse und Minimierung der Schadstoffe (Katalysator, Lambdasonde; Magermotor). Gesetzliche Vorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit nach dem Stand der Technik unter besonderer Beachtung der modernen Fertigungsmethoden und auf Maßnahmen zur Schonung der Umwelt. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Laboratorium und durch Exkursionen sind sehr empfehlenswert.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.

21. FAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau, die Baugruppen und das Fahrverhalten von Fahrzeugen und Methoden zu ihrer wirtschaftlichen Serienfertigung kennen. Er soll Hauptabmessungen von Teilen einzelner Baugruppen berechnen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Fahrmechanik:

Fahrwiderstände, Antriebskräfte, Fahrzustandsdiagramme, dynamische

Radlasten.

Kraftübertragung:

Antriebsarten, Bauelemente des Antriebsstranges. Alternative

Antriebe.

Fahrwerk:

Räder, Radaufhängungen, Federung, Dämpfung ; Lenkung,

Fahrverhalten.

römisch fünf. Jahrgang:

Fahrwerk:

Bremsanlagen.

Tragwerk und Aufbau:

Bauarten von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Gestaltung und wirtschaftliche Serienfertigung. Aktive und passive Sicherheit. Ausstattung und Ausrüstung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen. Maßnahmen zur Lärmbekämpfung.

Andere Verkehrsträger:

Arten und Konstruktionsprinzipien von Verbundsystemen, Container,

Modulbauweise, Verknüpfung von Ladeeinheiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit nach dem Stand der Technik unter besonderer Beachtung der modernen Fertigungsmethoden und auf Maßnahmen zur Schonung der Umwelt. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Laboratorium und durch Exkursionen sind sehr empfehlenswert.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Leichtbau” und „Konstruktionsübungen” wichtig. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.

22. LEICHTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Konstruktions- und Berechnungsprinzipien des Leichtbaus kennen, einfache Berechnungen durchführen können und Anwendungen in der Verkehrstechnik überblicken können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Werkstoffe:

Werkstoffe des Leichtbaues, Materialkennwerte.

Leichtbaustatik:

Schub- und Zugfeldtheorie. Biegung und Torsion von dünnwandigen

Hohlträgern. Energiesätze und Verformung. Statisch unbestimmte

Systeme.

Leichtbaukonstruktionen:

Gestaltungsprinzipien, Verbindungtechnik, Krafteinleitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Ingenieurpraxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Laboratorium” und „Konstruktionsübungen”, insbesondere aber im Pflichtgegenstand „Mechanik” wichtig.

23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Steuerungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

Zwei Projekte.

Fertigungstechnik:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung.

Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Fahrzeugbau:

Ein Projekt.

Motorenbau:

Ein Projekt.

römisch fünf. Jahrgang:

Fahrzeugbau und/oder Motorenbau unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-Steuerungs- und Regelungstechnik”, „ Maschinentechnik”, „Motorenbau” „Fahrzeugbau” und „Leichtbau” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie chemisch-technologische Untersuchungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik (pneumatisch, hydraulisch und elektronisch). Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, speicherprogrammierbare Steuerungen.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitsteuerung und Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung. Ergonomie

Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:

Prüfung, Messung und Fehlersuche an Aggregaten. Arbeiten mit Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche mit Diagnosegeräten an Bauteilen und Systemen der Kraftfahrzeugelektronik.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Maschinen.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Motorenbau:

Prüfung, Messung und Fehlersuche an Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen für Otto- und Dieselmotoren. Emissionsmessungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Fahrzeugen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von medienführenden Leitungen bis NW 15.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.

Modelltischlerei und Gießerei:

Fertigkeiten ( Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.

römisch drei. Jahrgang:

Fahrwerks- und Karosseriebau:

Montage und Demontage von Teilen des Fahrgestells, der Brems- und Auspuffanlagen, der Lenkung, Kupplung und Achsen. Montage von teilen des Aufbaus, der Verglasung und Innenverkleidung. Demontage, Prüfung, Messung und Montage von Getriebearten. Feststellung und Behebung von Schäden an der Karosserie. Oberflächenarbeiten. Blechprofile. Rohrkonstruktionen. Verbindungen.

Motorenbau:

Motorprüfung und Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung, Bearbeitung und Monatge aller Motorkomponenten. Prüfung und Einstellung der Gemischaufbereitung unter Zuhilfenahme von Prüf- und Testgeräten.

Elektrotechnik und Elektronik am Kfz:

Zurichten und Verlegen von Leitungen nach Schaltplan. Ausbau, Einbau, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Aggregaten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von elektrischen, elektronischen und mechanischen Störungsursachen. Prüfen und Verarbeiten elektronischer Bauteile.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten von Aufträgen der Schulwerkstätte.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz, Personalvertretung; Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”

unterrichtete Sprache.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111738

Alte Dokumentnummer

N6199655640J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

1. 9. 1995 (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang)

1. 9. 1996 (römisch vier. Jahrgang)

1. 9. 1997 (römisch fünf. Jahrgang)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                       Anlage 1.4.7

                                                     ----------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                     Ausbildungszweig Umwelttechnik

                            I. STUNDENTAFEL *1)

             (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                 Summe   pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2    2    2    2    2        10     (III)

2. Deutsch .............  3    2    2    2    2        11      (I)

3. Englisch ............  2    2    2    2    2        10      (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .........  -    -    -    2    2         4     (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ....  2    2    -    -    -         4     (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ..  -    -    -    -    2         2      III

7. Leibesübungen .......  2    2    2    1    1         8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  4    3    3    3    -        13      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  3    2    -    -    -         5      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2    2    2    -    -         6     (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2    2    2    2    -         8      II

12. Biologie und Ökologie  -    -    2    -    -         2      III

13. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte

    elektronische

    Datenverarbeitung ...  -    2    2    -    -         4       I

14. Mechanik ............  3    3    2    2    2        12      (I)

15. Fertigungstechnik *2)  3    2    2    -    -         7       I

16. Maschinenelemente ...  -    3    3    -    -         6       I

17. Elektrotechnik und

    Elektronik ..........  -    -    2    2    -         4       I

18. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ....  -    -    -    4    -         4       I

19. Wirtschaftliche

    Bildung und

    Betriebstechnik .....  -    -    -    2    3         5      II

20. Kommunikation .......  -    -    -    -    2         2      III

21. Umweltrecht und

    Arbeitnehmerschutz ..  -    -    -    -    2         2      III

22. Anlagenbau und

    Haustechnik .........  -    -    -    2    2         4       I

23. Verfahrenstechnik *3)  -    -    -    2    2         4       I

24. Energietechnik und

    Energieplanung ......  -    -    -    2    3         5       I

25. Umwelttechnik .......  -    -    -    3    3         6       I

26. Konstruktionsübungen   3    2    3    3    4        15       I

27. Laboratorium ........  -    -    -    4    6        10       I

28. Werkstätte ..........  9    9    9    -    -        27     (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-  38-  38-  38-  38-

                          40   40   40   40   40       195

29. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

                          Eintritt in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Zweite lebende

    Fremdsprache *4) ....  -    -    3    3    3                (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -    -    -    3    3                 II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2    2    2    2    2               (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *5)  *5)  *5)  *5)  *5)               (I)

    Englisch ............ *5)  *5)  *5)  *5)  *5)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *5)  *5)  *5)  *5)   -                 I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Im römisch drei. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Potenzreihen”, „Taylorreihen”.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Im römisch zwei. Jahrgang werden die Themenbereiche „Wechselstromkreis” und „Energieversorgung” des Stoffgebietes „Elektrizität und Magnetismus” ersetzt durch den Themenbereich „ Gleichstromtechnik (Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen. Elektrische Arbeit und Leistung)”.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Biochemie:

Chemie zur Ernährung (Kohlehydrate, Fette, Proteine), Vitamine, Hormone, Enzyme und Enzymkinetik, Energie- und Stoffwechsel, Fließgleichgewichte; Photosynthese. Nukleinsäuren; Genetik und der genetische Code, Transkription, Translation; Reproduktion. Biotechnologie; Gentechnik. Chemisches System des Organismus, Zellfunktionen, Wirkung toxischer Stoffe, Bioakkumulation; Immunsystem.

römisch vier. Jahrgang:

Umweltchemie:

Umweltrelevante Meßgrößen und Meßmethoden. Stoffkreisläufe und Energiefluß (im Sinne des Recyclings). Emission, Transmission, Imission.

Öko-Teilsystem Luft:

Erdatmosphäre; Weltklima und anthropogene Beeinflussung; Chemie der Troposphäre; Chemie der Stratosphäre; Methoden zur Minderung von

Luftschadstoffen.

Öko-Teilsystem Wasser:

Wasserkreislauf und -vorkommen; Trinkwasser; anthropogene Gewässerbelastung; Abwasser und Abwasser-Reinigung.

Öko-Teilsystem Boden:

Chemie in der Landwirtschaft (Düngemittel, Biozide; Schwermetalle); Müll und Abfälle als Umweltproblem; chemische und biochemische Prozesse bei der Müllaufbereitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, den Unterricht in enger Verbindung mit den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” und „Umwelttechnik” durchzuführen. Als besonders nützlich erweist es sich, den Unterricht durch Versuche, Exkursionen und den Einsatz audiovisueller Medien zu veranschaulichen und wesentliche Fachausdrücke auch in englischer Sprache zu lehren.

  1. Ziffer 12
    BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mikro- und makrobiologische Grundkenntnisse besitzen. Er soll die notwendige naturwissenschaftliche Methodik zur Beobachtung und Untersuchung von Organismen kennen und den Evolutionsprozeß verstehen. Der Schüler soll das Zusammenwirken der Organismen in der Ökosphäre erfassen und die Grundlagen der Biotechnologie verstehen. Er soll für die Möglichkeiten und Gefahren der Gentechnik und anderer Entwicklungen sensibilisiert werden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Biologische Grundlagen:

Zelle (Struktur, Funktionen), Stoffwechsel.

Ökologie:

Systematik. Anpassung der Organismen an die Umwelt. Ökosysteme

(Gleichgewichte, Wechselwirkungen, anthropogene Eingriffe;

Naturlandschaft; Kulturlandschaft).

Nutzpflanzen:

Pflanzliche Speicherstoffe, Pflanzen und pflanzliche Produkte als

Rohstoffe.

Mikroorganismen:

Bakterien, Viren, Pilze; Stoffwechselleistung, Anpassung an

Umweltbedingungen.

Genetik:

Selektion, Mutation, DNA, RNA, Mechanismen der Evolution;

Gentechnik.

Biotechnologie:

Verfahren und Einsatzgebiete.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bereitstellung der für den Ausbildungszweig erforderlichen Kenntnisse. Besondere Beachtung kommt der Schulung von vernetzten Denkstrukturen sowie dem Erkennen von regulativen und irreversiblen Prozessen in Ökosystemen zu. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Chemie angewandte Chemie und Umwelttechnik” sowie „Umwelttechnik” erforderlich. Wesentliche Fachausdrücke werden zweckmäßigerweise auch in englischer Sprache gelehrt.

  1. Ziffer 13
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

römisch drei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Programmoptimierung.

Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation). Objektorientiertes Programmieren.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken,

Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.

Programmierhilfen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialpolitik, Datenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

14. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Festigkeitshypothesen, Zusammengesetzte Beanspruchung, Dauerfestigkeit, Körper gleicher Spannung. Wärmespannungen. Knickung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz und Impulssatz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz). Relativbewegung. Elastische und inelastische Stoßprozesse. Rotation um freie Achsen.

römisch vier. Jahrgang:

Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik. Zustandsänderungen bei idealem und realem Gas. Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik (reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Kreisprozesse).

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.

Strömende Bewegung von Gasen und Dämpfen:

Grundgleichung, Gasströmung mit und ohne Verdichtungsstoß.

römisch fünf. Jahrgang:

Statik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme.

Dynamik:

Maschinendynamik, Schwingungslehre, freie und erzwungene Schwingung, kritische Drehzahl; Schwingungsisolierung.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projektaufgaben:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Ausbildungszweiges. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

15. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Werkzeugmaschinen und Vorrichtungsbau:

Anforderungen, Bauarten, Antriebe.

Fertigung:

Sonderbearbeitungsverfahren wie Laser- und Elektronenstrahlen,

Flüssigkeitsstrahlen, Elektroerosion, Ultraschall.

Werkstoffkreislauf:

Energetische und umweltrelevante Betrachtung der Gewinnung, des Einsatzes, der Verarbeitung und des Recyclings.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe” der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu. Werkzeugmaschinen und Fertigungsverfahren sind überblicksweise abzuhandeln. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

16. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;

Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahnräder und Zahnradgetriebe:

Ebene Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schnecke und Schneckenrad. Schraubenräder. Getriebemotoren.

Antriebstechnik:

Zugmitteltriebe, Verhalten von Antriebsmaschinen.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß-, Schmiedekonstruktionen

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 17
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Begriffe und Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Geräten kennen und einfache Aufgaben selbständig lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und technologischen Konzepte zum Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten, Feldbegriff, Stromarten, Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen (Begriffe, Gesetze). Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichter.

Elektroinstallationen:

Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

römisch vier. Jahrgang:

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze. Schaltungen.

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren, Speicher, Bussysteme, Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Es ist zweckmäßig, die Beispiele in Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Anlagenbau und Haustechnik” und „Laboratorium” auszuwählen.

  1. Ziffer 18
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Übersicht über die Gebiete Meß-, Regelungs- und Steuerungstechnik mit besonderem Schwerpunkt auf umweltrelevante Meßverfahren und Prozeßleittechnik erhalten. Er soll Meßverfahren und Auswertungen durchführen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßtechnik:

Grundlagen und Begriffe der Meßtechnik, Meßfehler, statistische Auswertung und Darstellung von Meßergebnissen. Computergestützte Meßwerterfassung und Auswertung.

Sensorik:

Grundlagen und Begriffe der Sensorik; Meßgrößen der Prozeßtechnik,

umweltrelevante Meßgrößen; elektronische Sensoren. Signalumwandlung,

Verstärkung, Digitalisierung.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Grundbegriffe; Regelkreise (Elemente, Wirkungsweise, Stabilitätsverhalten, Einstellung, Optimierung); Industrieregler; Reglerbauarten (mehrstufige Regelkreise, DDC-Regler); programmierbare Steuerungen.

Prozeßleittechnik:

Simulation regeltechnischer Anwendungen. Leittechnik strömender Medien; rechnerische Prozeßauslegung; Hard- und Softwarekomponenten der Leittechnik. Anwendungen in der Ver- und Entsorgungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Haupkriterium Anmerkung, richtig: Hauptkriterium) für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Laboratorium” und „Anlagenbau und Haustechnik”.

  1. Ziffer 19
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

20. KOMMUNIKATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zeitgemäße Methoden und Mittel der Kommunikation anwenden können. Er soll imstande sein, gezielt Informationen zu beschaffen, aufzubereiten und zu präsentieren.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikation:

Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten herkömmlicher und moderner

Kommunikationsmittel.

Informationsbeschaffung:

Konventionelle und elektronische Informationsquellen und deren

Nutzung. Methoden zur systematischen Ideenfindung.

Informationsverarbeitung:

Zweckmäßige Aufbereitung und Darstellung von Informationen. Normen

und Standards.

Präsentationstechnik:

Körpersprache, rhetorisches Instrumentarium, audiovisuelle Hilfsmittel. Vortrags- und Konferenztechnik, Diskussionen, Konfliktlösung.

Didaktische Grundsätze:

Es empfiehlt sich, die Themenbereiche anhand praxisnaher Beispiele in Form von Fallstudien, Referaten oder anderen Ausarbeitungen zu erarbeiten. Zur Veranschaulichung ist der Einsatz moderner Kommunikationswerkzeuge wie Videos, Overheads, Standardsoftware usw. zweckmäßig. Der Lernprozeß wird zweckmäßigerweise durch Selbstkontrolle (zB Videoaufnahmen) und Gruppenarbeit unterstützt.

  1. Ziffer 21
    UMWELTRECHT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Auswirkungen von Emissionen auf die Umwelt erkennen und Gegenmaßnahmen setzen können. Er soll die Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes und des Zivilschutzes kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Umweltrecht:

Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Gewerberecht, Bauordnungen. Berufung bzw. Vorstellung, Berufungsinstanzen.

Umwelt- und Zivilschutz:

Schadstoffemissionen (Auswirkung auf Pflanzen, Wasser, Boden, Luft, Mensch und Tier). Immissionsbewertung, Umweltbeobachtung, Umweltmessungen, Immissionskataster, Schutzmaßnahmen. Umweltunfälle (Bewertung, Sanierung, Rettungsmaßnahmen). Vorbeugung gegen Umweltunfälle (Sicherheitsanforderungen, Planungsüberlegung, Kontrollmechanismen). Zivilschutz.

Arbeitnehmerschutz:

Rechtliche Grundlagen, Sicherheitstechnik, Strahlenschutz, vorbeugender Brandschutz, Explosionsschutz; genehmigungspflichtige Betriebsanlagen; Verhütung von Berufskrankheiten, Bioakkumulation, Umgang mit gefährlichen Gütern.

Behördenverfahren:

Behördenaufbau, Zuständigkeiten, Natur- und Umweltschutzgesetzgebung. Einreichung von Projekten, Umweltverträglichkeitsprüfung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Praxis des Fachgebietes. Zur Veranschaulichung des Unterrichtes sind Fallbeispiele und entsprechende technische Hilfsmittel zweckmäßig.

  1. Ziffer 22
    ANLAGENBAU UND HAUSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die maschinenbaulichen Komponenten des industriellen Anlagenbaues und der Haus- und Versorgungstechnik kennen und einfache Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Rohrleitungsbau:

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

Apparatebau:

Wärmetauscher, Behälter.

Maschinen:

Pumpen, Verdichter, Stetigförderer.

römisch fünf. Jahrgang:

Heizungstechnik:

Wärmebedarfsberechnung und Energiebilanzen, konventionelle und alternative Heizungssysteme, Entwurf und Berechnung.

Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:

Hygienische Grundlagen, Lüftungsregeln, Kühllastberechnung, Systeme und Komponenten der Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmerückgewinnung, Optimierung von haustechnischen Anlagen und Bauwerk als Gesamtsystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praxisnahe Anwendbarkeit im Fachgebiet. Der Lehrstoff wird zweckmäßigerweise mit Hilfe von Beispielen dargestellt mit besonderer Berücksichtigung umweltrelevanter Zusammenhänge. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Umwelttechnik”, „Verfahrenstechnik” und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”.

  1. Ziffer 23
    VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der Verfahrenstechnik kennen. Er soll Apparate und Maschinen zur mechanischen, thermischen und chemischen Stoffumwandlung in ihrer Funktion verstehen und berechnen können. Der Schüler soll Einrichtungen und Verfahren zur Schadstoffemissionsverringerung und zur Rückgewinnung kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mechanische Verfahrenstechnik:

Feststoffe (Zerkleinern, Sortieren, Kompaktieren). Mechanische Abtrennung von Partikeln aus Flüssigkeiten und Gasen (Filter, Abscheider, Zentrifugieren, Zyklone).

Thermische Verfahrenstechnik:

Flüssige, gasförmige Stoffe, Stoffgemische. Trennung fluider Stoffe (Adsorption, Absorption, Destillation, Extraktion), Berechnungsverfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Chemische und biochemische Reaktoren:

Reaktionskinetik, Thermodynamik chemischer Prozesse, Verbrennung, Stoff- und Wärmebilanzen. Aufbau der Apparate. Katalytische Abgasreinigung, biotechnologische Verfahren zur Abwasser- und Abluftbehandlung, Wasseraufbereitung. Kombination verfahrenstechnischer Operationen und deren Darstellung in Fließbildern.

Spezieller Anlagenbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Besonderer Wert ist auf alle umweltrelevanten Auswirkungen der Verfahren zu legen. Dem Aufbau und der Gestaltung von Verfahren mit geschlossen Kreisläufen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und dem Einsatz biotechnologischer Verfahren zur Beseitigung von Schadstoffen kommt besondere Bedeutung zu. Zur Bereitstellung von Kenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Biologie und Ökologie” und „Anlagenbau und Haustechnik”.

  1. Ziffer 24
    ENERGIETECHNIK UND ENERGIEPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Arbeitsweise und Betriebsverhalten moderner Anlagen zur Energieumwandlung und -versorgung besitzen sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erkennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Energietechnologien:

Kraftwerksanlagen (hydraulisch, thermisch, Komponenten). Kraft-Wärme-Kupplung. Fernheizanlagen, Feuerungen und deren emissionstechnische Optimierung. Alternative und additive Energien aus Sonne, Wind, Wasserstoff, Biogas, Biomasse, Restmüll, Geothermie, Gezeiten, Brennstoffzelle. Energiesparmaßnahmen, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen.

römisch fünf. Jahrgang:

Energieplanung:

Energiebedarf, Energieverteilung, Energietransport, Energiespeicherung. Energiekosten, betriebs- und volkswirtschaftliche Betrachtung für den Einzelabnehmer wie auch für die Volkswirtschaft. Organisation der Energiewirtschaft. Energietechnik aus ökonomischer und ökologischer Sicht (Wirtschaftlichkeitsvergleiche). Energieaufbringung und Umwandlung, Stoff- und Energiebilanzen. Energetische Betrachtung der Werkstoffe und Produktionsverfahren. Energie und Verkehr.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Energie unter Berücksichtigen der Umweltproblematik. Besondere Bedeutung kommt dem sparsamen Energieeinsatz, den regenerierbaren Energien sowie der Schadstoffvermeidung, -verminderung bzw. -beseitigung zu. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen werden zur Erhöhung der Anschaulichkeit der Thematik empfohlen.

25. UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll von den in den Grundlagenfächern erarbeiteten Vorkenntnissen ausgehend die Verfahren der Umwelttechnik kennenlernen und einfache Anlagenkonzepte selbst erstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Müllbewirtschaftung:

Haus-, Gewerbe-, Industriemüll, Sonderabfall, Müllanfall, Müllvermeidung, Recycling, Verbrennung, Kompostierung, Deponierung des Mülls, Müll als Rohstoff, Sonderabfallbehandlung, wirtschaftlicher Einsatzbereich der einzelnen Technologien, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, emissionstechnische Betrachtung. Aufbereitung kontaminierter Böden.

Trink-, Brauch- und Abwasser:

Anfall, Zusammensetzung, Aufbereitungstechnik, Behandlung kommunaler und industrieller Abwässer, Kreislaufsysteme, Kläranlagenkomponenten (Pumpstation, Belüfter, Räumer, Rechen, Faulräumausrüstung), Auslegung, Berechnung, Planung, Schlammanfall, Schlammbehandlung. Kleinkläranlagen, Pflanzenkläranlagen. Systemvergleich von Projekten in funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht, emissionstechnische Betrachtung.

römisch fünf. Jahrgang:

Luftreinhaltung:

Metereologische Grundlagen (Luftfeuchtigkeit, Verdunstung, Kondensation, Niederschlag, Luftdruck, Luftbewegung, Wind, Druckverteilung), meteorologische Messungen; gasförmige, flüssige, staubförmige Luftverunreinigung. Geruchsstoffe (Ausbreitung und Bewertung). Emissions-Imissionskataster in nationaler und internationaler Betrachtung, Abscheiden von Verunreinigungen (feste, gasförmige, Aerosole); Entsorgung; Filter, Zyklone, Adsorber, Wäscher.

Lärm:

Physikalische Grundlagen, Berechnungsverfahren. Schall (Entstehung, Ausbreitung, Messung und Berechnung). Maßnahmen zur Lärmbekämpfung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachpraxis, wobei auch auf die einschlägigen Rechtsnormen Bedacht zu nehmen ist. Der Unterricht baut auf den Kenntnissen der Gegenstände Chemie angewandte Chemie und Umwelttechnik” sowie „Biologie und Ökologie” auf. Die Querverbindungen zu den Gegenständen „Verfahrenstechnik” und „Laboratorium” sind besonders wichtig.

  1. Ziffer 26
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung. Ein Projekt. Hydraulik und Pneumatik:

Bauteile, Installations-, Detail- und Verschaltungspläne.

römisch vier. Jahrgang:

Anlagenbau, Haustechnik und Verfahrenstechnik:

Mindestens zwei Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Ein komplexes fächerübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

In diesem Gegenstand, in dem ein zielgerechtes, eigenverantwortliches und umweltbewußtes Handeln sowie Teamarbeit geübt werden sollen, steht neben den zeichentechnischen Fertigkeiten vor allem die Fähigkeit im Vordergrund, komplexe Aufgabenstellungen systematisch in „lösbare” Probleme zu unterteilen und die jeweils geeignete Lösungsmethode anzuwenden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Informationssuche, -beschaffung und -aufbereitung gelegt werden. Einzelne Lösungsansätze werden zweckmäßigerweise in Laborversuchen erprobt.

Bei der Projektausarbeitung empfiehlt sich folgende Vorgangsweise:

Zielvorgabe, Erarbeiten eines Pflichtenheftes, Zeitplan, Informationssammlung, Grobausarbeitung, Beurteilung nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten, Variantenauswahl;

Detailplanung der ausgewählten Variante; Konstruktion der Fertigungszeichnungen, der Anlagen-, Steuerungs- und Regelschemata;

Dokumentation; Produktbeschreibung, Montageplanung; Präsentation. Besonders wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit der Werkstätte.

27. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Biologie und Ökologie”, „Verfahrenstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Anlagenbau und Haustechnik”, „Energietechnik und Energieplanung”, „Umwelttechnik”, „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik” und „Fertigungstechnik”, betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

28. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, Programmierung

numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen und pneumatischen und hydraulischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Ausführung von Stahlbauarbeiten in branchenüblicher schweißtechnischer Ausführung (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan). Anwendung der am Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Korrosionsschutz durch Anstrich; Anwendung von Beschichtungswerkstoffen.

Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation:

Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen, Dichten und Isolieren, Löt- und Klemmverbindungen. Anschließen von Wasserversorgungseinrichtungen, Heizungen und sanitären Anlagen. Dichtheitsprüfung. Verlegen von Versorgungs-, Abfluß- und Abgasleitungen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen und Anlagen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Elektrotechnische Grundfertigkeiten. Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Abschirmung und Abschaltung elektrischer Anlagen sowie Überwachung im Ruhezustand. Feststellen und Beheben von elektrischen Störungen. Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuernng. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Beschaffungswesen. Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

29. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Werkstofftechnologie.

*3) Einschließlich Biotechnologie.

*4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung anzuführen. *5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr bis zu

zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111739

Alte Dokumentnummer

N6199655641J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.4.8

                                                         ------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                     Ausbildungszweig Waffentechnik

                         I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  3     2     2     2     2     11      (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     3     11      (I)

4. Geschichte ..........  -     -     -     2     2      4     (III)

5. Geographie ..........  2     2     -     -     -      4     (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ..  -     -     -     -     2      2      III

7. Leibesübungen .......  2     2     2     1     1      8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  4     3     4     3     -     14      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  3     2     -     -     -      5      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2     2     2     -     -      6     (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2     2     -     -     -      4      II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung

    und angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung ...  -     2     2     -     -      4       I

13. Mechanik ............  3     3     2     2     2     12      (I)

14. Fertigungstechnik ...  3     2     2     2     2     11       I

15. Maschinenelemente ...  -     3     3     -     -      6       I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik ..........  -     -     2     3     -      5       I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ....  -     -     -     2     3      5       I

18. Wirtschaftliche

    Bildung und

    Betriebstechnik .....  -     -     -     2     2      4      II

19. Qualitätssicherung ..  -     -     -     2     -      2       I

20. Ballistik und

    technische Optik ....  -     -     -     2     4      6       I

21. Waffentechnik .......  -     -     3     4     4     11       I

22. Konstruktionsübungen   3     2     3     3     5     16       I

23. Laboratorium ........  -     -     -     3     3      6       I

24. Werkstätten-

    laboratorium ........  -     -     -     3     3      6      III

25. Werkstätte ..........  9     9     9     -     -     27     (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-   38-   38-   38-   38-

                          40    40    40    40    40    195

26. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

                          Eintritt in den V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Stenotypie ..........  2     2     -     -     -             (V)

    Zweite lebende

    Fremdsprache *2) ....  -     -     3     3     3             (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -     -     -     3     3             II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Englisch ............ *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Fachtheoretische

    Pflichtgegenstände .. *3)  *3)  *3)  *3)  *3)              *4)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe Anlage 1.4.10.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung” in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.10.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.10.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Siehe Anlage 1.4.10.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte”.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.10.

römisch fünf. Jahrgang:

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15. MASCHINENELEMENTE

Siehe Anlage 1.4.10.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage 1.4.10.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.10.

Bei 2 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen”.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.10.

19. QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.4.10.

  1. Ziffer 20
    BALLISTIK UND TECHNISCHE OPTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Komponenten und den Aufbau von Munition kennen. Er soll ballistische Vorgänge beschreiben und berechnen können. Er soll Trefferbilder unter Einbeziehung statistischer Methoden auswerten können. Er soll den Aufbau und die Funktion von mechanischen und optischen Zielgeräten kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Äußere Ballistik:

Geschoßbewegung ohne Luftwiderstand (Bahnkurve, Scheitelpunkt, Momentangeschwindigkeit, Richtungswinkel, Flugzeit, Hauptsche Formel). Flugbahnen mit konstantem Abgangswinkel. Schuß auf geneigter Ebene. Geschoßbewegung in Luft (Luftwiderstand, Luftwiderstandsgesetze). Schallerscheinungen beim Schuß. Stabilisierung von Geschoßen. Außerballistische Meßverfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Zielballistik:

Geschoßstreuung (Theorie, Wahrscheinlichkeit des Treffens).

Auswertung von Trefferbildern.

Waffenoptik:

Elektromagnetische Wellen (Spektrum, Interferenz, Beugung, Polarisation). Fotometrie. Terrestrisches Fernrohr. Lichtverstärker. Radar. Infrarotgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Laboratorium” und „Werkstättenlaboratorium” zwecks praxisnaher Umsetzung der erworbenen Kenntnisse kommt große Bedeutung zu.

21. WAFFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktionsweise der Schußwaffen und Schießgeräte kennen. Er soll die in Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe erfassen und beschreiben können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Handfeuerwaffen:

Geschichtliche Entwicklung, Einteilung.

Kipplaufwaffen:

Bauarten, Verschlußarten, Schloßarten, Gewehrläufe, Laufeinrichtungen, Einsteckläufe, Visiereinrichtungen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Waffengesetz, Begriffsbestimmungen nach ÖNORM, Beschußsystem.

Revolver (bei 3 Wochenstunden):

Einteilung, Merkmale und Funktionen, Bauarten.

römisch vier. Jahrgang:

Schußwaffen:

Einzellader mit Zylinder- und Blockverschluß. Mehrlader oder Repetierer mit Zylinderverschluß, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftsrepetierer. Sportwaffen, Schußwaffen mit Druckluft oder Kohlendioxid als Treibmittel.

Federelemente (bei 4 Wochenstunden):

Biege- und Torsionsfeder.

Schießgeräte (bei 4 Wochenstunden):

Bolzensetzgeräte.

römisch fünf. Jahrgang:

Schußwaffen:

Halbautomatische Schußwaffen, Kurzwaffen, Langwaffen,

vollautomatische Schußwaffen mit Fremdantrieb.

Baugruppen:

Lauf, Verschlußsystem, Abzugssystem mit Sicherungssystem,

Ladeeinrichtungen, Gehäuse, Waffenlagerung.

Federelemente:

Magazinfedern, Gasfedern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung typischer Beispiele für die einzelnen Waffensysteme zu, an denen die wesentlichen Funktionen erkannt werden können.

Bei der Auswahl der Beispiele empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen”. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik” und „Ballistik und technische Optik” erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

  1. Ziffer 22
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.10.

römisch vier. Jahrgang:

Zwei Projekte aus dem Themenbereich „Waffentechnik”.

römisch fünf. Jahrgang:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Waffentechnik” oder „Ballistik und technische Optik” unter Berücksichtung des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik” sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

23. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Ballistik und technische Optik” und „Waffentechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 24
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch fünf. Jahrgang:

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz

verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten; Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnergestützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,

rechnerunterstützte Zeichnungserstellung, rechnerunterstützte

Fertigung.

Ballistik und Waffentechnik:

Wiederladen, Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung; Auswertung von

Trefferbildern.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

25. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei” tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen.

Jagd- und Sportwaffenbau:

Baskulieren, Anfertigen des Verschlusses, Einpassen und Montieren der Spann-, Abzugs- und Zündungseinrichtungen. Regulieren des Waffensystems. Schäften. Laufinnenbearbeitung.

Schießstand:

Montage von mechanischen und optischen Zieleinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 26
    SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

Siehe Anlage 1.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111740

Alte Dokumentnummer

N6199655642J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                         Anlage 1.4.9

                                                         ------------

            LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

              Ausbildungszweig Automatisierungstechnik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Pflichtgegenstände                            Summe      pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                          I.  II.  III.  IV.  V.               gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...........   2    2    2    2    2      10        (III)

2 Deutsch ............   3    2    2    2    2      11         (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .........   2    2    2    2    2      10         (I)

4 Geschichte und

   Sozialkunde ........   -    -    -    2    2       4        (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...   2    2    -    -    -       4        (III)

6 Wirtschaftliche

   Bildung, Rechtskunde

   und Politische Bildung -    -    -    2    2       4         III

7 Leibesübungen ......   2    2    2    1    1       8        (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik  4    3    4    3    -      14         (I)

9 Darstellende

   Geometrie ..........   3    2    -    -    -       5         (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .............   2    2    2    -    -       6         (II)

11 Chemie, angewandte

   Chemie und

   Umwelttechnik ......   2    2    -    -    -       4          II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung

   und angewandte

   elektronische

   Datenverarbeitung ..   -    2    2    -    -       4           I

13 Mechanik ...........   3    2    2    2    2      11          (I)

14 Fertigungstechnik ..   3    2    2    2    3      12           I

15 Maschinenelemente ..   -    2    2    2    -       6           I

16 Betriebstechnik ....   -    -    -    -    3       3           I

17 Elektrotechnik und

   Elektronik .........   -    2    3    2    -       7           I

18 Maschinenkunde .....   -    -    -    2    2       4          (I)

19 Prozeßrechentechnik    -    -    -    2    3       5           I

20 Automatisierungs-

   technik ............   -    -    3    3    3       9           I

21 Manipulationstechnik   -    -    -    2    3       5           I

22 Konstruktionsübungen   3    2    3    3    4      15           I

23 Laboratorium .......   -    -    -    3    3       6           I

24 Werkstättenlabora-

   torium .............   -    -    -    3    3       6          III

25 Werkstätte .........   9    9    9    -    -      27          (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  38-  38-  38-  38-  38-

                         40   40   40   40   40     195

26 Pflichtpraktikum ...  mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

                         den III. bzw. V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden *)               Lehrver-

     Freigegenstände                                          pflich-

                                 Jahrgang                      tungs-

                          I.  II.  III.  IV.  V.               gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ............   2    2    -    -    -                 (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *2)

*4) (.....) ...........   -    -    3    3    3                 (I)

Betriebswirtschaft ....   -    -    -    -    2                 II

---------------------------------------------------------------------

  Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen  (bis zu)   2    2    2    2    2                 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...............  *3)  *3)  *3)  *3)  *3)                 (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ............  *3)  *3)  *3)  *3)  *3)                 (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik    *3)  *3)  *3)  *3)                      (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Aquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Phytagoräische Lehrsatzgruppe). Trigometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen; näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen;

Parameterdarstellung von Funktionen. Komplexe Zahlen. Vektorrechnung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Differential, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Numerische Integration. Matrizenrechnung.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilung, diskrete Verteilungen, Normalverteilung, Prüfverteilung.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Potenzreihen, Taylorreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten; Lösungen für einfache Störfunktionen; Grundlagen der (linearen) Optimierung.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Stichprobenprüfung (Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung, Stichprobensysteme). Qualitätssicherung im Betrieb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im römisch eins. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretischen-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

römisch zwei. Jahrgang:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.

Drehflächen und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehflächenförmiger Flächenstücke. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen oder schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf Rohrabzweigungen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Ebene Zwangläufe mit Kreisen und Geraden als Polkurven.

Koppelgetriebe (Kurbeltrieb, Geradführungen).

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhaft als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig. Es empfiehlt sich, Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei Durchdringen von Drehflächen reicht die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen bei einfachster Aufstellung aus; der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen. Es reicht aus, Schraubgebilde unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, den Umriß von Regelschraubflächen als Hüllkurve festzulegen und auf die Verwendung von Drehfluchtelementen zu verzichten.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen” ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, analytisch zu erfassen und Bedingungen für das Vorliegen eines Normalrisses herzuleiten. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei der Translation). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Energiesatz, Leistung; Impuls, Impulssatz, Zentralkräfte. Gravitation.

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen und Vakuum. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.

römisch zwei. Jahrgang:

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben. Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren.

römisch drei. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. Hauptsätze.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Kernenergie und deren

physikalische Grundlagen.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörpern und Flüssigkeiten; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und

-durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.

Für die Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Mechanik des Massenpunktes” die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.1.1.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen und grafische Lösungen von Problemen des Ausbildungszweiges sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes (Zug, Druck). Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;

technische Anwendungen.

Festigkeit:

Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit:

Spannungszustände. Festigkeitshypothesen. Zusammengesetzte Beanspruchung, Dauerfestigkeit, Körper gleicher Spannung. Wärmespannungen. Knickung.

Kinematik:

Ebene Kinematik des starren Körpers. Relativbewegung.

Dynamik:

Punktmasse. Dynamisches Grundgesetz und Impulssatz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz). Dynamik der Relativbewegung. Stoß.

römisch vier. Jahrgang:

Strömung inkompressibler Fluide:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie Rohrströmung. Flüssigkeitsreibung. Laminare und turbulente Strömung, Reynoldszahl. Stationäre Rohrströmung mit Reibung. Ausfluß. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

Wärme:

Thermodynamisches System, Zustandsgrößen, Arbeit und Wärme.

  1. Ziffer eins
    Hauptsatz, Zustandsgleichungen idealer Gase, Zustandsänderung idealer Gase, irreversible Vorgänge.

römisch fünf. Jahrgang:

Wärme:

Reale Gase und Dämpfe, Mischung von Gasen und Dämpfen. Strömungsvorgänge kompressibler Fluide. Kreisprozesse.

Festigkeit:

Statisch unbestimmte Systeme. Biegelinie.

Rechnergestützte Methoden der Mechanik:

Finite Elemente. Differenzenmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Ausbildungszweiges.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

Im römisch eins., römisch zwei, römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoff:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung; Schmiermittel (Eigenschaften, Verwendung). Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Stanztechnik, Stanzwerkzeuge, Schnittwerkzeuge, Ziehwerkzeuge,

Pressen (Aufbau, Steuerung).

Spanende Fertigung:

Schleifen; CNC-Werkzeugmaschinen.

römisch vier. Jahrgang:

Werkstoffe:

Kunststoffe (Verarbeitungsmethoden, Verarbeitungsmaschinen).

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Schleifen; Elemente der CNC-Verfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Spanende Fertigung:

Feinstbearbeitung.

Sonderverarbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen,

Ultraschall, Erosion.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird z. B. im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Manipulationstechnik” und „Konstruktionsübungen” die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen; er soll sie berechnen und normgerecht darstellen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.

Ölhydraulik und Pneumatik:

Drucköl und Druckluft (Erzeugung und Verteilung). Hydraulische und pneumatische Antriebe (Aufbau und Wirkungsweise). Bauelemente der Ölhydraulik. Bauelemente der Pneumatik.

römisch drei. Jahrgang:

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Zahnräder:

Ebene Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubräder, Schnecke

und Schneckenräder.

Zahnradgetriebe:

Stirnradgetriebe, Kegelradgetriebe, Schraubradgetriebe,

Schneckengetriebe.

römisch vier. Jahrgang:

Zugmitteltriebe:

Riementriebe. Kettentriebe.

Elemente der Fördertechnik:

Seile, Ketten. Lastaufnahmemittel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

16. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Organisation im Betrieb, insbesondere für Rationalisierungsmaßnahmen genau kennen. Er soll Zusammenhänge innerhalb eines Betriebes identifizieren und bewährte Methoden der Analyse, Planung und Kontrolle anwenden können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablaufstruktur.

Fertigungsplanung:

Forschung, Entwicklung; Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.

Operations Research (Netzplantechnik, Optimierung); Planungs- und Entscheidungstechnik.

Datenermittlung:

Zeitarten, Technik der Zeitaufnahme, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Arbeitsgestaltung:

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung,

Erzeugnisgestaltung.

Arbeitsentgelt:

Arbeitsbewertung, Lohnformen.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung erweist sich insbesondere in den Themenbereichen „Fertigungsplanung” und „Datenermittlung” als zweckmäßig.

17. ELEKTROTECHNIK UND

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze,

Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

römisch drei. Jahrgang:

Sinusförmige Größen:

Darstellung, Phasenverschiebung, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert).

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendung). Stromrichterschaltungen.

römisch vier. Jahrgang:

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Regelung von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

römisch vier. Jahrgang:

Fördermaschinen:

Hebemaschinen (Winden, Krane, Aufzüge). Stetigförderer,

Flurförderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen, Vakuumpumpen.

Wasserkraftanlagen:

Nieder-, Mittel- und Hochdruckanlagen. Wasserkraftmaschinen

(Kaplan-, Francis- und Peltonturbinen).

Verdichter:

Verdichter mit Verdrängungswirkung, Turboverdichter.

römisch fünf. Jahrgang:

Verbrennungskraftmaschinen:

Zweitakt- und Viertaktprinzip; Otto- und Dieselmotoren.

Wärmekraftanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen.

Kraftwerksbauformen. Alternativenergie.

Haustechnische Anlagen:

Heizungsanlagen, Wärmepumpen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges, deshalb kommt dem Betriebsverhalten und der Regelung der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

  1. Ziffer 19
    PROZESSRECHENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll typische, logische und technische Strukturen der Hardware und Software von Prozeßrechenanlagen kennen.

Er soll die Eignung eines Prozeßrechner-Betriebssystems für eine gegebene Anwendung beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Hardware:

Prozeßrechner und Mikrocomputer (Aufbau, Rechnerperipherie, Prozeßperipherie; Interfacetechnik, standardisierte Bussysteme).

Software:

Befehlssatz. Assemblersprachen. Betriebssysteme.

Softwarearchitektur. Echtzeitsprachen.

Anwendungen:

Meßwerterfassung, Meßwertverarbeitung, Steuerung.

römisch fünf. Jahrgang:

Hardware:

Datenfernverarbeitung; Netzwerke.

Anwendungen:

Regeln mit dem Mikrocomputer. Datenverarbeitung mit Rechnern

verschiedener Hierarchiestufen. Prozeßgesteuerte Meß- und Übertragungseinrichtungen.

Kenngrößen von Prozeßrechnersystemen:

Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit; Wirtschaftlichkeit.

Informationsverarbeitung:

Kanalkapazität. Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich die Besprechung und Erstellung von Computerprogrammen im Rahmen des fachtheoretischen Unterrichtes zur Anwendung in den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen” und „Laboratorium”. Im Themenbereich „Prozeßrechner” kommt dem Mikroprozessor besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretische Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 20
    AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Meß- und Automatisierungstechnik und ihre häufigsten Anwendungen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit, Genauigkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung). Vielfachmeßgeräte. Meßzubehör. Oszilloskop. Schreiber.

Analoge Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler).

römisch vier. Jahrgang:

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Signale, Steuerung, Überwachung, Regelung. Eingangsglieder. Übertragungsglieder. Steuerungsglieder, Stellglieder, Blockschaltbild.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben (Wirkungs-, Übersichts-, Blockschalt-, Zeitablauf-, Stromlauf-, Funktionsplan). Kombinatorische und sequentielle Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; Kombinationen. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung. Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten. Zeitverhalten. Kennlinien).

römisch fünf. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Elektrische, pneumatische und hydraulische Ausführung von Reglern und Stellgliedern. Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen. Zweipunkt- und Dreipunktregler. Aufbau digitaler Regelungen. Mikroprozessor als Regler. Auswahlkriterien für Regelungen.

Fertigungsautomatisierung:

Manipulatoren, Industrieroboter; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

  1. Ziffer 21
    MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz sowie die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiete der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungsbau:

Werkstück- und Werkzeugaufnahme (Bestimmen, Spannen, Stützen). Genormte Bauteile und Baugruppen. Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher. Greifereinrichtung, Transporteinrichtung. Einrichtungen zum Werkstückordnen. Maschinenbeschickung.

römisch fünf. Jahrgang:

Werkstückprüfung:

Prüfmittel, Prüfgeräte, Prüfmethoden, Meßvorrichtungen.

Werkzeugspeicherung:

Werkzeugmagazine (Bauform, Anordnung), Einrichtungen zum Werkzeugwechsel, Werkzeugkennung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Konstruktive Behandlung von Baugruppen. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen (Fertigungsstraße, Fertigungszentrum, Lagertechnik).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf dem Gebiet der Automatisierung maschinentechnischer Einrichtungen.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch eine enge Zusammenarbeit mit den Gegenständen „Fertigungstechnik”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstättenlaboratorium” gefördert.

  1. Ziffer 22
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.

Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Lager, Kupplungen.

Fertigungstechnik:

Teileentwicklung für Maschinen der spanabhebenden Fertigung.

Ölhydraulik und Pneumatik:

Bauteile, Installations-, Detail- und Verschaltungspläne. Drei komplexe Projekte.

römisch vier. Jahrgang:

Fertigungstechnik:

Stanzereitechnik.

Manipulationstechnik:

Automatische Spanneinrichtungen, Greifereinrichtungen.

Zwei komplexe Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Elektronik,

Automatisierungstechnik, Manipulationstechnik:

Drei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

23. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Maschinenkunde”, „Prozeßrechentechnik”, „Antomatisierungstechnik” und „Manipulationstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit. der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 24
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Stoffgebiet Elektrotechnik:

Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche, Aufbau, Prüfen und Reparatur elektronischer Geräte und Systeme.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge, Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen, Beschaffungswesen.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz

verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdomen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Werkstätte für Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111741

Alte Dokumentnummer

N6199655643J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                        Anlage 1.4.10

                                                        -------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                  Ausbildungszweig Fertigungstechnik

                           I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  3     2     2     2     2     11      (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     3     11      (I)

4. Geschichte ..........  -     -     -     2     2      4     (III)

5. Geographie ..........  2     2     -     -     -      4     (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung ..  -     -     -     -     2      2      III

7. Leibesübungen .......  2     2     2     1     1      8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  4     3     4     3     -     14      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  3     2     -     -     -      5      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2     2     2     -     -      6      (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2     2     -     -     -      4       II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung ...  -     2     2     -     -      4       I

13. Mechanik ............  3     3     2     2     2     12      (I)

14. Fertigungstechnik ...  3     2     2     2     3     12       I

15. Maschinenelemente ...  -     3     3     -     -      6       I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik ..........  -     -     2     3     -      5       I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ....  -     -     -     2     3      5       I

18. Wirtschaftliche

    Bildung und

    Betriebstechnik .....  -     -     -     2     2      4       II

19. Qualitätssicherung ..  -     -     -     2     -      2       I

20. Werkzeugbau .........  -     -     -     3     3      6       I

21. Vorrichtungsbau .....  -     -     3     3     2      8       I

22. Energie- und

    Umwelttechnologie ...  -     -     -     -     3      3       I

23. Konstruktionsübungen   3     2     3     3     4     15       I

24. Laboratorium ........  -     -     -     3     3      6       I

25. Werkstätten-

    laboratorium ........  -     -     -     3     3      6      III

26. Werkstätte ..........  9     9     9     -     -     27      (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-   38-   38-   38-   38-

                          40    40    40    40    40    195

27. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

                          Eintritt in den V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Stenotypie ..........  2     2     -     -     -             (V)

    Zweite lebende

    Fremdsprache *2) ....  -     -     3     3     3             (I)

    Labor für

    Betriebswirtschaft ..  -     -     -     3     3             II

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Englisch ............ *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *3)  *3)  *3)  *3)  *3)               (I)

    Fachtheoretische

    Pflichtgegenstände .. *3)  *3)  *3)  *3)  *3)              *4)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können.” sowie am Ende des letzten Absatzes im römisch fünf. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis”.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung” in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 3 Wochenstunden im römisch drei. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen”, „Mittelwertsätze”, „Potenzreihen”.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden im römisch eins. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche”, „Zylinderfläche”, „Pyramidenfläche und Kegelfläche”; „Netzkonstruktionen”; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte”, „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen”, „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke”.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten”, „Bewegungsgrößen”, „Bewegungsabläufe”, „Kinematik des starren Körpers”.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

römisch vier. Jahrgang:

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

römisch fünf. Jahrgang:

Statik und Dynamik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte”.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

römisch vier. Jahrgang:

Bearbeitungsverfahren und -maschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.

Fertigungspläne:

Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.

römisch fünf. Jahrgang:

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente”.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;

Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke

und Schneckenrad, Schraubenräder.

Zugmitteltriebe:

Riemen- und Kettentriebe.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

römisch vier. Jahrgang:

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Stromrichter.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):

Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.

Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Im römisch fünf. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Qualitätssicherung”.

19. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.11.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.11.

20. WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

römisch fünf. Jahrgang:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Biege- und Prägewerkzeuge.

Sonderfertigung:

Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

21. VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen:

Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.

Spannvorrichtungen:

Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

römisch vier. Jahrgang:

Entwurf:

Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von

Bearbeitungsmaschinen.

Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:

Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,

Spannfutter.

Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:

Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Prüf- und Meßvorrichtungen:

Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).

Kalkulation:

Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

  1. Ziffer 22
    ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze”.

23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik” oder „Werkzeugbau”, ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau”.

römisch fünf. Jahrgang:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Werkzeugbau” oder „Vorrichtungsbau” unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik” sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Werkzeugbau” und „Vorrichtungsbau” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1.4.1.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei” tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,

Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle

und rechnerunterstützte Programmierung.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 27
    SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111742

Alte Dokumentnummer

N6199655644J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 2000 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2004 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                        Anlage 1.4.11

                                                        -------------

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                 Ausbildungszweig Werkstofftechnologie

                            I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                     Jahrgang               tungs-

                                 I. II. III. IV. V.         gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...................  2   2   2   2   2   10      (III)

2. Deutsch ....................  3   2   2   2   2   11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) .................  2   2   2   2   2   10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .  -   -   -   2   2    4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...........  2   2   -   -   -    4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung .........  -   -   -   2   2    4       III

7. Leibesübungen ..............  2   2   2   1   1    8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................  4   3   4   3   -   14       (I)

9. Darstellende Geometrie .....  3   2   -   -   -    5       (I)

10. Physik und angewandte Physik  2   2   2   -   -    6      (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik ..........  2   2   -   -   -    4        II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ..........  -   2   2   -   -    4        I

13. Mechanik *2) ...............  3   3   2   2   2   12       (I)

14. Fertigungstechnik ..........  3   2   3   2   4   14        I

15. Maschinenelemente ..........  -   3   5   -   -    8        I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik .................  -   -   2   2   2    6        I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ...........  -   -   -   2   2    4        I

18. Maschinen und Anlagen ......  -   -   -   3   3    6        I

19. Schweisstechnologie ........  -   -   -   -   4    4        I

20. Korrosionsschutz und

    Oberflächentechnik .........  -   -   -   2   -    2        I

21. Werkstoffprüfung ...........  -   -   -   2   2    4        I

22. Qualitätssicherung .........  -   -   -   2   1    3        I

23. Konstruktionsübungen .......  3   2   3   3   3   14        I

24. Laboratorium ...............  -   -   -   4   4    8        I

25. Werkstättenlaboratorium ....  -   -   -   2   2    4      (III)

26. Werkstätte .................  9   9   9   -   -   27       (Va)

--------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl     38- 38- 38- 38- 38-

                                 40  40  40  40  40  195

27. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                 Eintritt in den III. und

                                 V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Freigegenstände                                         pflich-

                                     Jahrgang              tungs-

                                 I. II. III. IV. V.        gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie .....................  2   2   -   -   -            (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *3) .....................  -   -   3   3   3            (I)

Labor für Betriebswirtschaft ...  -   -   -   3   3             II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......... (bis zu)  2   2   2   2   2           (IVa)

---------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4)           (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4)           *5)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.

Der Schüler soll elementare kaufmännische Aufgaben durchführen können.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Volkswirtschaft

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren,

ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen,

Unternehmensformen, Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebliches Rechnungswesen

Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent und zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.

Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft. Im Teilbereich Rechtskunde und Politische Bildung sind die Diverenzen zwischen Theorie und politischer Wirklichkeit herauszuarbeiten.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde”, aber auch technischen Pflichtgegenständen zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische und wirtschaftliche Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt zweckmäßigen Fallbeispielen, Besichtigungen von Betrieben und Institutionen, Diskussionen, Vorträgen auch schulfremder Personen und Rollenspielen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse große Bedeutung zu.

In den Bereichen, in denen eine EDV-mäßige Bearbeitung sinnvoll und möglich ist, sollen Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen gelöst werden.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten des Ausbildungszweiges beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;

Fachwerke.

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;

zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;

Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;

Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.

römisch vier. Jahrgang:

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.

Ideale Gase:

Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.

Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:

Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.

Reale Gase und Dämpfe:

Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische realer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.

römisch fünf. Jahrgang:

Statik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme.

Dynamik:

Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und

ohne Dämpfung.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden)

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis im Ausbildungszweig, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im römisch eins. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je vier Schularbeiten, im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Fertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.

Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.

römisch drei. Jahrgang:

Eisen-, Guß- und Knetwerkstoffe:

Schmelzöfen. Form- und Kernstoffe. Modellherstellung. Schwindmaß. Gußverfahren. Speisertechnik. Stahl- und Gußarten (Eigenschaften, Zustandsschaubilder, Einfluß der Legierungselemente, Normung). Wärmebehandlung. Spezielle Eigenschaften bei der Verarbeitung. Konstruktion mit Gußwerkstoffen (Gußgerechtes Auslegen der Bauteile. Gußfehler. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften).

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Technologie der Bauwerkstoffe:

Beton und Stahlbeton; keramische Werkstoffe; bituminöse Werkstoffe;

Holz; Dämmstoffe und Sperrstoffe.

Technologie der Kunststoffe:

Einteilung, Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Normung,

Anwendungsgebiete.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Metallurgie der Nichteisenmetalle:

Herstellungsverfahren. Zustandsschaubilder. Umwandlungsverhalten. Wärmebehandlungsverfahren. Eigenschaften und Einsatzbereiche der Leichtmetalle und Buntmetalle. Schweißbarkeit.

Sintermetalle:

Grundlagen. Herstellungsverfahren. Einsatzbereiche.

Konstruktion mit Nichteisenmetallen und Sinterwerkstoffen:

Werkstoffgerechtes Konstruieren. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften.

Spanende Fertigung:

Feinstbearbeitung.

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften, Weiterbehandlung und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend, kommt den Themenbereichen „Nichteisenmetalle” und „Nichtmetallische Werkstoffe” besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstättenlaboratorium” die ausführliche Behandlung der werkstoffgerechten Konstruktion unter Einbeziehung des Korrosionsschutzes und von Problematiken der flexiblen Automatisierung.

Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

18. MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, das Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen der Fördertechnik, von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe und von wirtschaftlich bedeutenden Kolbenmaschinen kennenlernen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Umweltproblematik von Energieanlagen kennenlernen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Fördertechnik:

Bauelemente (Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel, Laufräder und Schienen). Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen. Maschinensätze und Förderanlagen (Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke). Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigfördern und Aufzügen. Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme. Aluminiumtragwerke.

Strömungsmaschinen:

Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Wasserkraftanlagen.

römisch fünf. Jahrgang:

Strömungsmaschinen:

Dampfturbinen, Ventilatoren, Verdichter und Gasturbinen (Aufbau, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).

Kolbenmaschinen:

Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrad, Kraftstoffe. Kurbeltrieb, Zylinderanordnung Diesel- und Ottomotor (Bauarten, Bauelemente, Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Fahrschaubildung, Schadstoffminimierung; Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement). Kolbenpumpen und Kolbenverdichter.

Energie- und Umwelttechnologie:

Energieumwandlungsanlagen (Wärmetauscher, Dampferzeuger;

Wärmekraftwerke; Formen alternativer Energien; Sonderanlagen;

Festigkeitsberechnung, Berechnung des Verbrennungsvorganges und der Wärmeübertragung). Immissionsschutz (Trockenabscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe, Neutralisation, Kläranlagen). Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” sowie die Beiträge zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstrationen im Laboratorium erhöhen die Anschaulichkeit. Die sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Konstruktionsübungen” fördert das fächerübergreifende Denken.

19. SCHWEISSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der industriellen Praxis bedeutsamen Geräte und Verfahren der Schweißtechnologie unter besonderer Berücksichtigung metallurgischer, konstruktiver und gerätetechnischer Probleme kennen und auswählen können. Er soll die einschlägigen inländischen und internationalen Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Schweißmetallurgie:

Unlegierte Stähle (Gefügeaufbau einer Schweißnaht in Abhängigkeit von Konstruktion und Schweißparametern; Aufhärtungsneigung und Schweißeignung der Stähle). Legierte Stähle (Einfluß der Legierungselemente, Schaeffler-Diagramm). Schweißmöglichkeiten bei Nichteisenmetallen.

Elektrisches Lichtbogenschweißen:

Vorgänge im Lichtbogen, Ablauf des Schweißvorganges, Nahtaufbau, Wärmeeinbringung. Schweißstromquellen (Gerätetypen, Kennlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften). Schutzgasschweißen (MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen, Schutzgase, Plasmatechnik). Verdecktes Lichtbogenschweißen (Unterpulverschweißen, Unterschieneschweißen, Elektroschlackeschweißen).

Autogentechnik:

Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Flammrichten, Löten.

Versorgung mit Schweißgasen; Armaturen von Gasflaschen und Brennern;

Sicherheitsvorschriften.

Elektrisches Widerstandsschweißen:

Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Stumpfschweißen.

Sonderschweißverfahren:

Elektronenstrahlschweißen, Ultraschallschweißen, Laserstrahlschweißen, Reibschweißen, Bolzenschweißen; thermisches Spritzen. Schweißzusatz- und -hilfsstoffe.

Schweißkonstruktionen:

Schrumpfungen und Spannungen (Ursachen, Gegenmaßnahmen). Schweißgerechtes Konstruieren (Schweißstoß- und Schweißnahtarten, Nahtvorbereitung, Schweißplan und Schweißfolgeplan). Berechnung und Normung von Schweißverbindungen (Beanspruchungsarten, Berechnungsvorschriften, Betriebsfestigkeitsnachweis). Konstruktive Gestaltung im Stahlbau, Behälterbau, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Gestaltung von Konstruktionen aus Nichteisenmetallen und bei automatisierter Fertigung. Kostenberechnung von Schweißverbindungen.

Normen und Vorschriften:

Schweißvorgang, Prüfung von Schweißverbindungen, schweißtechnisches Personal (Ausbildung, Prüfung und Einsatz). Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Auswahl von Schweißverfahren und auf die Vermeidung von Schweißfehlern in der Praxis des Ausbildungszweiges.

Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Maschinenelemente”, „Konstruktionsübungen”, „Werkstoffprüfung”, „Laboratorium” (insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Schweißverbindungen) und „Werkstätte” fördert das fächerübergreifende Denken.

  1. Ziffer 20
    KORROSIONSCHUTZ UND OBERFLÄCHENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die technische, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des Korrosionsschutzes kennen. Er soll den Korrosionsschutz bei der Werkstoffauswahl, bei der konstruktiven Gestaltung und in der Produktion berücksichtigen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Korrosion:

Arten; physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge.

Wirtschaftliche Bedeutung.

Korrosionsschutz:

Konstruktive Gestaltung, Legierungsmaßnahmen, Inhibitoren. Metallische und nichtmetallische Überzüge. Korrosionsbeständige Werkstoffe (Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Prüfverfahren). Normen und Vorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Industriepraxis unter Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltproblematik.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” und „Fertigungstechnik” auf. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente”, „Maschinen und Anlagen”, „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium”, „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte” wichtig.

Exkursionen, Vorträge auch schulfremder Personen und Firmenbroschüren dienen der Veranschaulichung des theoretischen Unterrichtes.

21. WERKSTOFFPRÜFUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Methoden der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kennen. Er soll die Werkstoffprüfnormen unter Berücksichtigung der in der industriellen Praxis bei der Abnahme und Qualitätssicherung auftretenden Erfordernisse anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Werkstoffprüfung:

Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuch. Härteprüfung. Kerbschlagbiegeversuch. Zeitstandversuch. Dauerschwingversuch. Verformungsprüfung. Ätz-, Beiz- und Ölkochproben.

Metallographie:

Probennahme, Herstellung metallographischer Schliffproben,

Metallmikroskop und Untersuchungsmethoden, fotografische Auswertung.

Quantitative Metallographie. Fraktografie.

Normen und Vorschriften.

römisch fünf. Jahrgang:

Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:

Rißprüfverfahren, elektrisch-magnetische Prüfverfahren, Ultraschallprüfung, Elektronenmikroskopie, Mikrosonde, Röntgenprüfung. Kristallographie. Feinstrukturanalyse, Fluoreszenzanalyse.

Spezielle Prüfverfahren:

Prüfung von Schweißverbindungen, Bauteilprüfungen, Prüfung von Kunststoffen und Verbundmaterialien, Baustoffprüfungen.

Anwendung:

Werkstoffabnahme. Qualitätssicherung (Stichprobenauswahl, Reproduzierbarkeit von Prüfdaten, Datenauswertung, Dokumentation). Normen und Vorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges.

Exkursionen, Demonstrationen im Laboratorium, Bildmaterial und Vorträge erhöhen die Anschaulichkeit und Praxisnähe des Unterrichtes.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Qualitätssicherung”, „Laboratorium” und „Werkstätte” wichtig.

22. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen, korrelieren und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

römisch fünf. Jahrgang:

Zusammenhänge zwischen Parametern:

Regression, Korrelation, Varianzanalysen.

Anwendungen:

Versuchsmethodik. Normen und Vorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig und in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Steuerungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

Zwei Projekte.

Schweiß- und Gußkonstruktionen:

Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Fördertechnik:

Ein Projekt.

Hydraulische Strömungsmaschinen:

Ein Projekt.

römisch fünf. Jahrgang:

Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Maschinen und Anlagen”, „Schweißtechnologie”, „Werkstoffprüfung”, „Korrosion und Oberflächentechnik” und „Qualitätssicherung” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände und aus der Feinmeßtechnik sowie chemisch-technologische Untersuchungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektrotechnik:

Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.

Stoffgebiet Härten:

Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe. Härteprüfungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme. Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,

rechnerunterstützte Fertigung.

Stoffgebiet Oberflächenbehandlung:

Oberflächenbeschichtung mit Überzügen aus Metall, Kunststoff oder keramischen Stoffen. Herstellung galvanischer Überzüge. Farbspritzen. Pulverbeschichten. Emaillieren. Prüfverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen - besonders auch auf die spezifischen Unterrichtsgegenstände des Ausbildungszweiges - und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

26. WERKSTÄTTE

Siehe Anlage 1.4.1.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;

Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111743

Alte Dokumentnummer

N6199655645J