Rechtstracker.at

Anl. 1/6

Fassungen
01.09.2002 bis 31.08.2003 — BGBl. II Nr. 302/1997 · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/601.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 302/1997 · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998, BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/601.09.199631.08.2002 § → § · 4 Dokumente
Anl. 1/601.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 4 Dokumente
Anl. 1/630.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 3 Dokumente
Anl. 1/601.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 3 Dokumente
Anl. 1/601.09.199231.08.1993 BGBl. Nr. 682/1992 · 2 Dokumente

Das RIS führt für diesen Tag 3 Dokumente zu Anl. 1/6.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

Anlage 1.6.1

------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                     Jahrgang               tungs-

                                 I. II. III. IV. V.         gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...................  2   2   2   2   2   10      (III)

2. Deutsch ....................  3   2   2   2   2   11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) .................  2   2   2   2   2   10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .  -   -   -   2   2    4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...........  2   2   -   -   -    4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung .........  -   -   -   2   2    4       III

7. Leibesübungen ..............  2   2   2   1   1    8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................  4   3   3   4   -   14       (I)

9. Darstellende Geometrie .....  3   -   -   -   -    3       (I)

10. Physik und angewandte Physik  2   2   2   -   -    6      (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik ..........  2   2   -   -   2    6       II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    Betreibsinformatik .........  2   2   2   2   -    8        I

13. Mechanik ...................  2   2   2   2   -    8       (I)

14. Fertigungstechnik *2) ......  2   2   2   4   3   13        I

15. Maschinenelemente ..........  -   3   3   -   -    6        I

16. Betriebstechnik.............  -   -   2   3   6   11        I

17. Werkstofftechnik *3) .......  -   2   2   -   -    4        I

18. Maschinenkunde und

    Fördertechnik ..............  -   -   -   -   3    3        I

19. Elektrotechnik und

    Elektronik .................  -   -   2   2   -    4       (I)

20. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ...........  -   -   -   2   2    4        I

21. Mitarbeiterführung .........  -   -   -   -   3    3       III

22. Qualitätssicherung .........  -   -   -   3   -    3        I

23. Konstruktionsübungen .......  3   3   3   3   4   16        I

24. Laboratorium ...............  -   -   -   4   6   10       (I)

25. Werkstätte .................  9   9   9   -   -   27      (Va)

--------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl     38- 38- 38- 38- 38-

                                 40  40  40  40  40  195

26. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                 Eintritt in den III. und

                                 V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Freigegenstände                                         pflich-

                                     Jahrgang              tungs-

                                 I. II. III. IV. V.        gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie .....................  2   2   -   -   -            (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *4) .....................  2   2   2   2   -            (I)

REFA ...........................  -   -   2   2   -             I

Qualitätssicherung .............  -   -   -   1   1             I

Labor für Betriebswirtschaft ...  -   -   -   3   3            II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......... (bis zu)  2   2   2   2   2          (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5)  -            (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5)           *6)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt;

Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Finanzbuchhaltung:

Rechtliche Grundlagen; Prinzip der doppelten Buchhaltung; Bilanz- und Erfolgsrechnung; österreichischer Kontenrahmen. Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr. Kaufmännischer Schriftverkehr.

Steuerrecht.

Arbeitsrecht:

Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzgesetz, kollektives

Arbeitsrecht.

römisch fünf. Jahrgang:

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- u. Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung, zwischenstaatliche Organisationen, europäische Integration.

Rechtskunde:

Privatrecht (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht). Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Vollmachten im Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmen, Handelsgeschäfte). Geweberecht und gewerblicher Rechtsschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit und Exaktheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen sowie im Argumentieren und im Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse besitzen; er soll die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf vertraute und neuartige Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Sinus- und Cosinussatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, quadratische Gleichung, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische Gleichungen und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (einfache und zusammengesetzte Schwingungen). Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen). Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Integrationsmethoden (Substitution, partielle Integration, numerische Integration, rechnergestützte symbolische Integration).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen

Variablen.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeit (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichproben).

Planungsmathematik:

Lineare Optimierung, Matrizenrechnung (Grundrechnungsarten, Eigenschaften, Inversion, Anwendungen). Graphen und Netzwerke.

Symbolisches Rechnen:

Computeralgebra, algorithmische Geometrie. Automatisches Programmieren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Anwendungen auf Aufgaben des Maschinenbaues sowie ab dem römisch drei. Jahrgang auch der Wirtschaftswissenschaften und der angewandten Statistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe wesentliche Elemente aller Lehrstoffbereiche. Insbesondere im römisch eins. Jahrgang steht das Erreichen der Rechensicherheit, erforderlichenfalls durch Wiederholung von Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen, im Vordergrund. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Ab dem römisch drei. Jahrgang sind rechnergestützte Hilfsmittel anzuwenden.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig).

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in solchen Darstellungen enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der geometrischen Erzeugung und den geometrischen Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektionsarten, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß, Kreuzriß, Seitenrisse.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, projizierende Lage einer Strecke und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Durchdringung und Abwicklung. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

Axonometrie:

Darstellung von Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell gemäß ÖNORM A 6061. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen.

Die konsequente Unterscheidung von Raumobjekten und von deren Rissen verhindert Denkfehler. Die Gewöhnung an ein Koordinatensystem erleichtert den Zugang zum computerunterstützten Konstruieren.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetze Anmerkung, richtig: zusammengesetzte) Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

römisch zwei. Jahrgang:

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrisches und magnetisches Feld, Atombau; elektrische Leitung in Festkörpern, in Flüssigkeiten, in Gasen, im Vakuum. Halbleiter. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstrom. Energieversorgung.

römisch drei. Jahrgang:

Thermodynamik:

Druck und Temperatur, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport (Temperaturstrahlung, Konvektion, Wärmeleitung). Gesetze der Temperaturstrahlung.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen). Emission und Absorption von Strahlung. Spektren. Laser.

Kernphysik:

Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung,

Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik” und „Mechanik” sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus” mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik” erforderlich.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur;

Rohstoffbasis).

Organische Werkstoffe des Fachgebietes:

Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Biochemie:

Aminosäuren, Proteine, Enzyme, Nukleinsäuren, einfache biochemische Anaylsen Anmerkung, richtig: Analysen) und Verfahren (Oxidation, Photosynthese, Fermentation).

römisch fünf. Jahrgang:

Umwelttechnik:

Ökologie (Aufbau von Organismen; Stoffwechsel, ökologische Kreisläufe, Toxikologie). Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenskonflikte).

Technische Maßnahmen:

Unterdrückung von Luftverunreinigungen (Abscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Neutralisation, Ausfällen, Kläranlagen). Normen. Rechtsvorschriften und Behördenmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

Im römisch fünf. Jahrgang erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Anwendung der technischen Vorkenntnisse der Schüler.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.

Der Schüler soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftwareprogramme auswählen und anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken. Schnittstellen.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Betriebssystem:

Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen, Betriebssystemsteuersprachen).

Programmieren:

Methoden des Softwareentwurfes. Strukturierte Programmierung. Kontrollstrukturen. Datenstrukturen. Lösen einfacher numerischer und nichtnumerischer Aufgaben.

römisch zwei. Jahrgang:

Programmieren:

Einsatz aktueller Entwurfsmethoden beim Lösen von komplexeren

Aufgaben. Einsatz von Programmbibliotheken.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Datenbanken.

römisch drei. Jahrgang:

Programmieren:

Aufgaben des Fachgebietes. Programmadaptierung.

Programmoptimierung.

Standardsoftware:

Bilden von Modellen mit Kalkulationsprogrammen.

Präsentationsgrafik.

Betriebssysteme:

Lokale Netzwerke. Multi-User-Betriebssysteme.

Öffentliche Telekommunikationsnetze:

Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.

römisch vier. Jahrgang:

Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:

Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen.

Informationsbeschaffung:

Abfragesprachen. Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen

Datenbanken.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Bedarfsanalyse (Zielvorgaben, Ist-Soll-Ermittlungen), Benutzerstrukturen, Entscheidungsanalyse für die Anschaffung von EDV-Systemen. Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialpolitik. Datenschutz,

Datensicherheit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu.

Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen.

Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode.

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie die objektorierte Programmierung und der objektorientierte Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für die mechanisch-technische Berechnung von Problemen der Fachrichtung sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme der Fachrichtung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme, resultierende Kraft und resultierendes Moment. Zerlegung von Kräften in Komponenten, statisches Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten.

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Momentenverteilung am Balken. Querkraft. Reibung.

Festigkeit:

Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Superposition und zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannung.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit:

Dauerbeanspruchung. Spannungszustände. Formänderungen nach

vorgegebenen Formeln, Superposition. Knickung.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des

starren Körpers.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz, Arbeitssatz). Einmassenschwinger.

römisch vier. Jahrgang:

Hydromechanik:

Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Feuchte Luft. Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele erhöht. Moderne Hilfsmittel sind anzuwenden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” erforderlich.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes für die Fertigung verwendeten Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe und Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Fertigungsverfahren:

Spanlose und spanende Bearbeitung, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung und normgemäße Bezeichnung.

römisch zwei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Umform- und Fügeverfahren.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Wärmebehandlung, Standzeit, Verschleiß.

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Bestimmen, Positionieren und Spannen, Spannkräfte , Deformationen,

Spannvorrichtungen; genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.

Handhabungseinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Werkzeugbau:

Trenn-, Umform- und Fügewerkzeuge, Formenbau.

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß, Spritzguß.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes.

Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit dem Lehrer des Pflichtgegenstands „Konstruktionsübungen” die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” und „Werkstofftechnik” auf.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungselemente und Sicherungselemente; nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen, Wälzlager.

römisch drei. Jahrgang:

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen. Gleitlager.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Getriebe:

Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Zugmitteltriebe.

Hydraulik und Pneumatik:

Antriebe. Bauelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

16. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können.

Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmensorganisation:

Unternehmensfunktionen. Wirtschaftliche, soziale und ökologische

Ziele. Aufbau- und Ablauforganisation.

Arbeitsstudium:

Arbeitsgestaltung und Ergonomie. Rationelle und humane

Arbeitssysteme. Zeitwirtschaft.

Kostenrechnung:

Kostenerfassung. Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger.

römisch vier. Jahrgang:

Produktionsorganisation:

Produktionsplanung und -steuerung. Materialwirtschaft und Logistik. Betriebsmitteleinsatz und -instandhaltung.

Personalwirtschaft:

Personalplanung. Anforderungsermittlung und Entlohnung.

Arbeitspädagogik.

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Betriebsstättenplanung:

Neu- und Umplanung.

Sicherheitstechnik und Umweltschutz:

Rechtliche Vorschriften. Schutzmaßnahmen und betriebliche

Sicherheitseinrichtungen. Umweltschonender Einsatz betrieblicher

Ressourcen.

Controlling:

Spezielle Kostenmodelle. Plankostenrechnung. Kostenabweichungs- und Kosteneinflußgrößenanalyse. Kostenfunktionen. Direct Costing. Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnungen. Finanzplanung und Finanzierung. Bilanzanalytik und Bilden betrieblicher Kennzahlen. Planungstechniken und Entscheidungsfindung.

Marketing:

Marketingziele. Marketingforschung. Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software.

Der Gebrauch der englischen Sprache im Unterricht, praktische Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen erhöhen den Praxisbezug.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesonders aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik”, „Mitarbeiterführung”, „Qualitätssicherung”, sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.

17. WERKSTOFFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arten und Eigenschaften der in der Praxis verwendeten Werkstoffe, sowie die Verfahren zu ihrer Prüfung kennen. Er soll auf Grund technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien die zweckmäßige Werkstoffwahl für Einzel-, Serien oder Massenfertigung treffen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten technischen Werkstoffe. Oberflächenschutz.

römisch drei. Jahrgang:

Legierungen:

Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Vergüten).

Bruchmechanik:

Ermüdung, Rißbildung inklusive Kerbwirkung.

Prüfverfahren:

Statische und dynamische Verfahren, zerstörende und

zerstörungsfreie Prüfmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher wird zum Beispiel die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften zurücktreten. Die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Fertigungstechnik”, „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstätte” ist von größter Bedeutung.

  1. Ziffer 18
    MASCHINENKUNDE UND FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen. Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Fördermaschinen:

Gleislose und schienengebundene Fördermittel.

Pumpen und Verdichter:

Bauarten, Anwendung.

Anlagen der Energiewirtschaft:

Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen.

Verbrennungskraftmaschinen:

Bauarten, Einsatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt.

Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik” und „Laboratorium” vertieft werden.

  1. Ziffer 19
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen (Begriffe, Gesetze). Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze. Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichter.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig.

  1. Ziffer 20
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Meßgeräte:

Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und

-übertragung. Meßfehler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.

Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische

Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelkreis. Regelkreisglieder. Optimieren von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

21. MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung des Unternehmensziels kennen. Er soll Konflikte in Organisationen diagnostizieren und handhaben können. Er soll das Leistungsklima positiv beeinflussen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Rolle der Führungskraft im Analyse-, Entscheidungs- und Durchsetzungsprozeß.

Führungsaufgaben:

Ziele vereinbaren. Planen, organisieren und kontrollieren. Projektmanagement. Umfassendes Qualitätsmanagement.

Menschenführung:

Kommunikation, Moderation, Motivation, Beurteilung, Aus- und Weiterbildung, Förderung.

Führungspersönlichkeit:

Stärken- und Schwächenanalyse, persönliche Arbeitstechnik (Time Management, effiziente Beschaffung und Weitergabe von Information).

Unternehmenskultur:

Ausdrucksformen, Diagnose, Beurteilung, Gestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden.

Durch Fallstudien und Rollenspiele mit Feedback in der Gruppe und über Videoaufzeichnungen werden die Schüler für menschliche Probleme in der betrieblichen Zusammenarbeit sensibilisiert.

22. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Er soll die volkswirtschaftliche Bedeutung der Qualitätssicherung und die betriebswirtschaftlichen Vorteile eines Qualitätssicherungssystems kennen.

Er soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung der Techniken der Qualitätssicherung besitzen. Er soll befähigt sein, die Prüfung „Qualitätstechnik II” bei der Österreichischen Vereinigung für Qualitätssicherung erfolgreich abzulegen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Qualitätssicherungssystem:

Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und

zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe.

Auswertungsverfahren:

Spezielle Wahrscheinlichkeitsverteilungen Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Statistische Prozeßlenkung:

Prozeßfähigkeit; Qualitätsregelkarten für Zählergebnisse, Qualitätsregelkarten für Meßwerte mit und ohne vorgegebene Grenzwerte.

Annahmestichprobenprüfung:

Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,

Stichprobensysteme.

Zuverlässigkeitsprüfung:

Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet; daher empfiehlt sich das Ausgehen von praxisnahen Fallbeispielen unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln entsprechend der betrieblichen Praxis.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

  1. Ziffer 23
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbstständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebietes mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen; Oberflächenkennzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen; Modellaufnahme.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.

Stücklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungselemente. Wälzlagerungen.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungen zum Spannen und Lagern von Werkzeugen und Werkstücken.

Fördertechnik:

Magazinier- und Zubringeinrichtungen; Handhabungstechnik.

römisch fünf. Jahrgang:

Werkzeugbau:

Umform-, Fügewerkzeuge; Formenbau.

Automatisation:

Verknüpfung von flexiblen Fertigungssystemen unter Anwendung

moderner Antriebs- und Steuerungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Besonders wertvoll sind Übungen, in denen wertanalytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind.

Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung mindestens eines komplexen, gegenstandsübergreifenden Projektes im römisch fünf. Jahrgang.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, auch in englischer Sprache, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik”, „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Werkstofftechnik”, „Maschinenkunde und Fördertechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Mitarbeiterführung”, „Qualitätssicherung” und „Werkstätte” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände, sowie chemisch-technologische Untersuchungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag der Integration von Fachtheorie und Fachpraxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Wirtschaftsingenieurwesen sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender

Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten

Bauteilen und Baugruppen.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Herstellen von ein- und mehrteiligen Gußformen mit Kernen, Schmelzen, Gießen, Herstellen von Gußteilen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechniken).

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.

Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOPTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA - Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums aufweisen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Begriffe und Größen:

Systemanalyse, Ergonomie, Datenerfassung, Auflaufanalyse,

Zeitanalyse, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Techniken:

Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Techniken:

Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung,

Arbeitsunterweisung.

Arbeitsstudien:

Datenermittlung und Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vetrauensbereiche, statistische Tests.

römisch fünf. Jahrgang:

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.3.3

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden inner- und außerbetrieblicher Aufgaben lösen können. Er soll die Geräte und Verfahren der modernen Bürotechnik anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfacher Schriftverkehr; Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Personalwesen, Buchhaltung, Zahlungs- und Schriftverkehr;

Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten;

Kalkulation; Kostenrechnung. Lohn- und Gehaltsverrechnung (Sonderzahlungen, Jahresausgleich).

römisch fünf. Jahrgang:

Recht:

Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Gewerkschaften; Steuerrecht;

Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die Simulation des Geschäftsverkehrs einer Firma, wobei der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der simulierten Firma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Fertigungsmaschinen.

*3) Einschließlich Werkstoffprüfung.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache; in Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111746

Alte Dokumentnummer

N6199655648J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

1. 9. 1995 (römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang)

1. 9. 1996 (römisch drei. Jahrgang)

1. 9. 1997 (römisch vier. Jahrgang)

1. 9. 1998 (römisch fünf. Jahrgang)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998,)

31. 8. 1999 (römisch eins. Jahrgang)

31. 8. 2000 (römisch zwei. Jahrgang)

31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

31. 8. 2002 (römisch vier. Jahrgang)

31. 8. 2003 (römisch fünf. Jahrgang).

Vgl. weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

                                                     Anlage 1.6.1.1

                                                   ------------------

    LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

                    Ausbildungszweig Betriebsinformatik

                            I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

A. Pflichtgegenstände                                 Summe   pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ............  2    2    2    2    2        10     (III)

2. Deutsch .............  3    2    2    2    2        11      (I)

3. Englisch ............  2    2    2    2    2        10      (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .........  -    -    -    2    2         4     (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ....  2    2    -    -    -         4     (III)

6. Wirtschaftliche

    Bildung, Rechtskunde

    und Politische

    Bildung .............  -    -    -    2    2         4      III

7. Leibesübungen .......  2    2    2    1    1         8     (IVa)

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  4    3    4    3    -        14      (I)

9. Darstellende

    Geometrie ...........  3    -    -    -    -         3      (I)

10. Physik und angewandte

    Physik ..............  2    2    2    -    -         6     (II)

11. Chemie, angewandte

    Chemie und

    Umwelttechnik .......  2    2    -    -    -         4      II

12. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    Betriebsinformatik ..  2    2    2    3    4        13       I

13. Programmieren und

    Projektentwicklung *2) -    -    4    7    9        20       I

14. Mechanik ............  2    2    2    -    -         6      (I)

15. Fertigungstechnik *3)  2    2    2    2    2        10       I

16. Maschinenelemente ...  -    3    2    -    -         5       I

17. Betriebstechnik .....  -    -    2    5    5        12       I

18. Werkstofftechnik *4)   -    2    -    -    -         2       I

19. Elektrotechnik,

    Steuerungs- und

    Regelungstechnik ....  -    -    2    2    3         7       I

20. Mitarbeiterführung ..  -    -    -    -    2         2      III

21. Konstruktionsübungen   3    3    3    3    -        12       I

22. Laboratorium ........  -    -    -    4    4         8       I

23. Werkstätte ..........  9    9    7    -    -        25     (Va)

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   38-  38-  38-  38-  38-

                          40   40   40   40   40       195

24. Pflichtpraktikum .... mindestens zweimal vier Wochen vor Eintritt

                          in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

B. Freigegenstände                                            pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Qualitätssicherung ..  -    -    -    1    1                 I

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

C. Unverbindliche Übungen                                     pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Leibesübungen .......  2    2    2    2    2               (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden *)              ver-

D. Förderunterricht                                           pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III. IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch ............. *5)  *5)  *5)  *5)  *5)               (I)

    Englisch ............ *5)  *5)  *5)  *5)  *5)               (I)

    Mathematik und

    angewandte Mathematik *5)  *5)  *5)  *5)   -                (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.6.1 unter Beachtung, daß der im römisch vier. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Analysis: Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen” in den römisch drei. Jahrgang vorgezogen wird.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.6.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.6.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.6.1, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang. Der Themenbereich „Biochemie” des römisch zwei. Jahrganges wird durch den Themenbereich „Umwelttechnik” ersetzt, der in Anlage 1.6.1 im römisch fünf. Jahrgang vorgesehen ist.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung kennen. Er soll zur Lösung einfacher Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise von Hardwarekomponenten und Betriebssystemsoftware kennen und anwenden können. Er soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftware auswählen und anwenden können. Der Schüler soll die für den Produktionsbetrieb eines EDV-Systems notwendigen Tätigkeiten kennen und planen können. Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des EDV-Einsatzes beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können. Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch drei. Jahrgang:

Aussagenlogik:

Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen, Normalformen, Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken, Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise.

Datensysteme:

Dateien, Arten von Dateiorganisationen (sequentiell, indexsequentiell, random). Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme).

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.

Informationsbeschaffung:

Datenbankabfragesprachen (Syntax und Semantik). Durchführung interaktiver Datenbankabfragen; Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.

Standardsoftware:

Einsatz aktueller Standardsoftware für fachspezifische Probleme.

Präsentationssoftware.

römisch vier. Jahrgang:

Betriebssysteme:

Aufgaben des Betriebssystems (Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung), Betriebssystemaufbau, Arten von Betriebssystemen (Betriebsformen und ihre technische Realisierung), Systemgenerierung, Rechnerkonfiguration.

Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:

Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Richtlinien zur Gestaltung von Benutzerschnittstellen (Formen, Formulare, Beleggestaltung).

Datenmodellierung:

Strategien zur Ermittlung eines unternehmensweiten Datenmodells, Projektabgrenzung durch Einsatz der Clusteranalyse.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten-Nutzen-Rechnung; organisatorisch-technische Grundlagen.

Kommunikation:

ISO/OSI-Schichtenmodell und reale Implementierungen. Netzwerkkomponenten. Lokale Netzwerke, Datenübertragung, Datenfernverarbeitung. Öffentliche Telekommunikationsnetze.

römisch fünf. Jahrgang:

Integration der EDV im Unternehmen:

Berücksichtigung der betrieblichen Organisation bei der Realisierung von EDV-Lösungen, Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Varianten des EDV-Einsatzes (zentrale, dezentrale Datenverarbeitung, Inanspruchnahme von externen EDV-Dienstleistungen), Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten-Nutzen-Schätzung).

Datensicherheit und Datenschutz:

Organisatorische Maßnahmen. Qualitätsbeurteilung der Informationsproduktion, Methoden und Strategien der Datensicherung (vorbeugender Katastropheneinsatz), Konzepte der Datensicherheit (Computerkriminalität).

Künstliche Intelligenz:

Wissensrepräsentation; Neuronale Netze, Fuzzylogik, Spielstrategien; Prinzip natürlichsprachlicher Systeme, Expertensysteme, Deduktionssysteme; Robotik, Probleme des Bilderkennens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu. Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen. Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie objektorientierte Programmierung und objektorientierter Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Programmieren und Projektentwicklung” ist unbedingt erforderlich.

  1. Ziffer 13
    PROGRAMMIEREN UND PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System bestimmen sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung planen und organisieren und den Einsatz von computerunterstützen Anmerkung, richtig: computerunterstützten) Entwicklungstechniken zur Produktivitätssteigerung verstehen und anwenden können. Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer geeigneten Programmiersprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll dabei mindestens zwei unterschiedliche Programmiersprachenkonzepte zur Problemlösung einsetzen können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.

Der Schüler soll symbolische und graphische Darstellungen sowie Methoden moderner Softwareentwicklung, sowohl mit als auch ohne Einbeziehung von computerunterstützten Entwurfsinstrumenten, kennen und anwenden können. Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.

Für umfangreichere Programme und Projekte empfiehlt sich Gruppenarbeit. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Programmiersprachen (bis zu zwei problemorientierte prozedurale Sprachen):

Syntax und Semantik. Entwerfen, Kodieren und Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Organisation größerer Datenmengen (intern und extern). Zugriffe auf Dateien. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit und Wartungsfreundlichkeit.

Programmdokumentation.

Programmdesign:

Programmiersprachenunabhängige Methoden, Hilfsmittel und Normen für Entwurf und Darstellung von Programmabläufen und Programmstrukturen. Kriterien für Zerlegung, Zusammenfassung und Gestaltung von Modulen, Prozeduren und Funktionen (Arten der Parameterübergabe, Sichtbarkeitsregeln, Gültigkeitsbereiche).

Projektvorplanung:

Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Teambildung. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsphasen:

Projektanalyse mit Ermittlung des Anforderungsprofils, Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implementierungsvorbereitung, Implementierung). Aufwandschätzung (Kosten. und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen), Netzpläne.

Programmieranwendungen:

Fallbeispiele und praktische Anwendungen von Datei- und Datenbanksystemen. Programmoptimierungen hinsichtlich Dateiorganisation und Datenbanksystem (Optimierung der Datenbasis, Datenbankadministration). Aufbau von relationalen Datenbanken anhand bestehender Strukturdiagramme. Erstellen prozeduraler Module mit eingebetteten Datenbankzugriffen.

römisch vier. Jahrgang:

Algorithmen und Datenstrukturen:

Sortieralgorithmen, Suchalgorithmen; Laufzeitbeurteilung von Algorithmen. Baumstruktur, lineare und zyklische Datenstrukturen. Realisierung von Anwendungsbeispielen.

Analyseverfahren und Planungsmethoden:

Softwarelebenszyklus, Prinzipien der modernen Analyseverfahren, Strukturierungsmethoden, Methoden graphischer Ablaufdarstellungen, Datenflußuntersuchungen. Entwicklung von Programmiervorgaben.

Programmieren:

Einsatz von Programmgeneratoren und rechnergestützten

Entwicklungswerkzeugen.

Projektarbeit und Fallstudien:

Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).

römisch fünf. Jahrgang:

Weitere Programmiersprachen:

Vergleich von Programmiersprachen, einschließlich Programmiersprachen der Künstlichen Intelligenz (Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache). Jeweilige Besonderheiten gegenüber den bisher erlernten Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem am besten geeigneten Programmiersprache.

Themenübergreifende Projekte und Fallstudien:

Praxisrelevante komplexe Projekte aus den Bereichen der Betriebsinformatik (Produktionsplanungsysteme, Management-Informations-Systeme, Controlling Systeme, Qualitätsmanagementsysteme).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl der Programmiersprachen und Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark sowie die Einsatzmöglichkeiten in der Praxis. Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich der Einsatz von integrierten Entwicklungstools, die alle Phasen der Softwareentwicklung unterstützen. Aus jeder Phase des Softwarelebenszyklus sollen zumindest Teile eines Projektes bis zur Ebene des Kodierens durchgeführt werden. Für eine Realimplementierung eignet sich der Einsatz von Codegeneratoren.

Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” ist unbedingt erforderlich.

14. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch drei. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

15. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch drei. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Blechumformtechniken. Maschinen und Werkzeuge. Kaltformen von Metallen (Fließpressen, Kaltpressen, Einsenken).

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit, Verschleiß.

römisch vier. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Bestimmen und Spannen, Spannkräfte, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.

Handhabungseinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.

Pulvermetallurgie:

Verfahren, Werkzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Werkstätte” und „Konstruktionsübungen” die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

16. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch drei. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen, Gleitlager.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Getriebe:

Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Hydraulik und Pneumatik:

Antriebe. Bauelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” erforderlich. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

17. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können. Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können. Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere soll er Erhebungstechniken, Schwachstellenanalyse sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.

Der Schüler soll Probleme in Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diese, sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können. Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten beherrschen. Er soll sich sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung von Projekten sollen die Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und graphische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren,

Kostenträgererfolgsrechnung.

Betriebsorganisation:

Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation (Zielbildung und Zielproblematik, Planung, Steuerung, Kontrolle).

Projektmanagement:

Einbettung von Projekten in die Gesamtorganisation, Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, computerunterstützte Projektplanung.

römisch vier. Jahrgang:

Organisationstechnik:

Auswahl des Organisationsproblems, Planung der Organisationsarbeit. Erhebungstechniken, Darstellungstechniken, Analysetechniken (Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese), Bewertung und Auswahl, Durchführung und Erfolgskontrolle.

Produktionsplanung und -steuerung:

Stammdatenermittlung (Stückliste, Arbeitsplan, Kapazitäten), Produktionsprogrammplanung, Materialwirtschaft und Logistik, Termin- und Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung und Bildung betrieblicher Kennzahlen.

Marketing:

Marketingziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik) und Marketingmix.

Kostenrechnung:

Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung. Direct Costing.

römisch fünf. Jahrgang:

Personalwirtschaft:

Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entlohnung. Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.

Arbeitswissenschaften:

Ergonomie und Arbeitsgestaltung, Arbeitszufriedenheit. Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.

Investition und Finanzierung:

Begriff und Arten.

Organisationsentwicklung:

Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.

Komplexe Betriebsentscheidungen:

Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden betrieblicher Probleme und der fächerübergreifende Charakter der Problemstellung. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software. Der Situation der Praxis entsprechend werden Fallbeispiele von einem einzelnen Schüler oder in einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Kleinteams vergeben werden.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesondere aus den Gegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” , „Programmieren und Projektentwicklung”, „Laboratorium”, „Konstruktionsübungen”, „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Mitarbeiterführung”, „Werkstätte”, sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.

18. WERKSTOFFTECHNIK

Siehe Anlage 1.6.1, römisch zwei. Jahrgang.

  1. Ziffer 19
    ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik kennen. Er soll Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln sowie von den in der Praxis verwendeten Geräten kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom-, Wechselstrom- und Drehstromschaltungen. Schutzmaßnahmen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

Stromrichter und Motoren:

Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

römisch vier. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler,

Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Meßwertaufnehmer, Meßwerterfassung, Meßwertumformung und

-übertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme, insbesondere Montage- und Transportsteuerung sowie Antriebe von CNC-Werkzeugmaschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis (Regelkreiselemente und Kenngrößen). Regelstrecke und Regler (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen. Analoge und digitale Regelungen.

Leittechnik:

Integration von dezentralen Steuer-, Regel- und Meßeinrichtungen

einer Produktionsanlage zu einem Leitsystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände, des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” und des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” wichtig.

20. MITARBEITERFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.6.1.

Der Themenbereich „Unternehmenskultur” entfällt.

21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Getriebe.

Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang:

Ein oder zwei komplexe gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik” unter Berücksichtigung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik” oder „Betriebstechnik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Besonders wertvoll sind Übungen, in denen analytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind. Praxisnahe ist darüber hinaus die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” „Programmieren und Projektentwicklung”, „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Werkstätte”, betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

23. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Formenbau” tritt der Themenbereich

Arbeitsvorbereitung:

Fertigungsplanung, Auftragsverwaltung, Betriebsdatenerfassung, Abrechnung von Fertigungsaufträgen, Lagerhaltung, Werkstattzeichnungen.

römisch drei. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte und Werkzeugbau:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde. Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen, Senkerodieren.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Dreh- und Fräsmaschinen. Manuelle

und rechnergestützte Programmierung.

Arbeitsvorbereitung:

Stammdatenermittlung. Kostenträgerrechnung, Kosterträgererfolgsrechnung, Kostenvergleichsrechnung. Rechnergestützte Auftragsverwaltung und -abrechnung, rechnergestützte Materialbewirtschaftung, rechnergestützte Verwaltung der Werkstattzeichnungen; rechnerunterstützte Produktionsplanung und -steuerung (PPS).

Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Anschluß eines elektrischen Motors mit Schutz- und Steuereinrichtung unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Herstellen und Prüfen von Signalkabeln der Datenverarbeitung. Aufbau von pneumatischen, elektropneumatischen und hydraulischen Steuerungen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

24. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.6.1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2, im römisch vier. Jahrgang 5 und im römisch fünf. Jahrgang 8 Wochenstunden.

*3) Einschließlich Fertigungsmaschinen.

*4) Einschließlich Werkstoffprüfung.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111747

Alte Dokumentnummer

N6199655649J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 6 3

Text

Anlage 1.6.3

------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                     Jahrgang               tungs-

                                 I. II. III. IV. V.         gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...................  2   2   2   2   2   10      (III)

2. Deutsch ....................  3   2   2   2   2   11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch) .................  2   2   2   2   2   10       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .  -   -   2   2   -    4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...........  2   2   -   -   -    4      (III)

6. Rechtskunde und

    Politische Bildung *2) .....  -   -   -   2   2    4       III

7. Leibesübungen ..............  2   2   2   1   1    8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................  4   4   2   2   -   12       (I)

9. Physik und angewandte Physik  2   2   2   -   -    6      (II)

10. Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik ..........  -   2   2   -   -    4       II

11. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ..........  -   2   -   -   -    2        I

12. Allgemeine

    Betriebswirtschaftslehre

    *3) ........................  -   -   2   3   4    9        I

13. Betriebswirtschaftslehre

    der Reproduktions- und

    Drucktechnik *4) ...........  -   -   -   3   5    8        I

14. Grundlagen des

    Maschinenbaues *5) .........  2   2   -   -   -    4        I

15. Bedruckstofftechnologie ....  -   -   -   2   2    4        I

16. Bildtechnologie ............  -   -   -   -   4    4        I

17. Laboratorium für

    Reproduktions- und

    Drucktechnologie *6) .......  -   -   -  14  12   26        I

18. Meß- und Prüftechnik *6) ...  -   -   3   3   2    8        I

19. Betriebstechnik ............  -   2   2   2   2    8        I

20. Stilkunde und graphische

    Künste .....................  -   -   2   -   -    2       II

21. Fachkunde und Werkstätte ... 21  16  15   -   -   52        V

--------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl        38- 38- 38- 38- 38-

                                 40  40  40  40  40  195

22. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                 Eintritt in den III. und

                                 V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden *)        Lehrver-

   Freigegenstände                                         pflich-

                                     Jahrgang              tungs-

                                 I. II. III. IV. V.        gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie .....................  2   2   -   -   -            (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *7) .....................  -   -   3   3   3            (I)

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen ...  -   -   -   2   2             I

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......... (bis zu)  2   2   2   2   2           (IVa)

---------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................     *8)                       (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)      *8)                       (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .....................     *8)                       (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften und Vertragsarten kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firma, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Wertpapiere.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).

Vertragstechnik:

Vertragsmuster (Dienstvertrag, Werkvertrag; Kaufvertrag, Liefer- und Zahlungsbedingungen; einfacher Gesellschaftsvertrag).

römisch fünf. Jahrgang:

Medienrecht:

Begriffe. Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen;

Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrecht; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen;

internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität.

Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu. In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Gleitkommazahlen, Zahlen

begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen und von Funktionen. Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung.

Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; bestimmtes Integral.

Statistik:

Wahrscheinlichkeitsrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

römisch vier. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstantem Koeffizienten.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizient.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitssystem (IS). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport. Kältemaschinen, Wärmepumpen.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

römisch drei. Jahrgang:

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Elektrizität:

Ladung, Elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter. Schutzmaßnahmen.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator. Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen, Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe wie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

römisch drei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe. Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unserer Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation, Bedienung.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung).

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendung

(Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Betriebssystem und Anwendersoftware”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen und theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Arbeitens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

  1. Ziffer 12
    ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau des Betriebes, das fachbezogene Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt kennen. Er soll Verständnis für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt und für die Problematik des Umweltschutzes besitzen.

Der Schüler soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.

Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären und instrumentellen Rechnungswesen bewältigen können und die Fähigkeit zur Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen besitzen. Er soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen und den Auswirkungen der Veränderungen in der Wirtschaft auf den Betrieb Rechnung tragen können.

Der Schüler soll Konzepte und Techniken der Unternehmensführung kennen und betriebswirtschaftliche Probleme verbal, rechnerisch und grafisch lösen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Faktoren der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.

Unternehmung:

Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.

Dokumentäres Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des dokumentären Rechnungswesens;

rechtliche Grundlagen; Belegwesen; System der doppelten Buchhaltung;

Kontenrahmen und Kontenplan für die grafische Industrie.

Schriftverkehr:

Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr, Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.

römisch vier. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken; Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver Entscheidungen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verbuchung; Verkehr mit Behörden

und Sozialversicherungsträger.

Betriebliche Organisation:

Organisationsmittel, Büromaschinen.

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung).

römisch fünf. Jahrgang:

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bilanz (betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen); Unternehmenswert. Steuerrecht.

Instrumentelles Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung, Aufgaben; Zusammenhänge mit dem dokumentären Rechnungswesen; Entwurf und Gestaltung innerbetrieblicher Formulare zur Leistungserfassung; Kostenartenrechnung (Betriebsüberleitungsbogen, zeitliche und sachliche Abgrenzungen); Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnungsbogen, Beschäftigungs- und Nutzungsgrad; Ermittlung der Selbstkostenstundensätze); betriebliche Leistungs- und Kalkulationskataloge; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik; Grundlagen der Plankostenrechnung; Grundlagen der Deckungsbeitragsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Aufwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.

Der Schüler soll Druckaufträge kaufmännisch-technisch bearbeiten und Arbeitsabläufe in der grafischen Industrie planen können.

Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.

Der Schüler soll die Massenmedien und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Usancen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Werbungsbegriff:

Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen;

Stellung und Aufgaben der graphischen Unternehmen.

Werbemethoden:

Marktforschung, Markterfassung und Marktanalyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Werbeform, Werbemittel.

Werbewirkung:

Psychologische und soziologische Voraussetzungen; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung.

Massenmedien:

Historische Entwicklung; Presse- und Meinungsfreiheit (Geschichte, Vergleich verschiedener Staats- und Rechtssysteme); verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweise (Redaktion, Nachrichtenagentur, Herstellung und Vertrieb).

römisch fünf. Jahrgang:

Kalkulation:

Kalkulationsdaten. Kalkulation in allen industriellen Druckverfahren unter Einbeziehung technischer Arbeitsabläufe. Kalkulatorische Kostenerfassung der Endfertigung.

Auftragsbearbeitung:

Erfassen und Bearbeiten eines Druckauftrages (Übernahme der Auftragsunterlagen, Organisation, Durchführung, Auslieferung, fertigungstechniscbe Belange).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sowie auf das Zusammenwirken der Fertigungskostenstellen mit den Verwaltungs- und Vertriebskostenstellen zu achten sein wird.

Im römisch fünf. Jahrgang drei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Plärie seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die für den Bau von Maschinen und Geräten des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenteile des Fachgebietes kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen des Fachgebietes beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile nach Vorlagen.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, Prüfung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).

Formgebung:

Spanende Formgebung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel), spanlose Formgebung (Gießen, Schmieden, Walzen; Schweißen, Löten, Kleben, Lasertechnologie).

römisch zwei. Jahrgang:

Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung, Torsion), Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (lösbare, nicht lösbare, federnde), Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Elemente zur Übertragung von Bewegungen. Elemente zur Umwandlung von Bewegungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Zeichenfertigkeit zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeiten ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im römisch eins. Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 15
    BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die ökonomische und ökologische Verwendung und Entsorgung der im Fachgebiet verwendeten Materialien kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Papier- und Faserstoffe:

Rohstoffe. Herstellung. Ausrüstung und Veredlung. Umweltstrategien

(Recycling, Entsorgung, Deinking).

Kunststoffe:

Aufbau, Eigenschaften und Verarbeitung; Verwendung (Klebstoff, Bedruckstoff, Verpackungsmaterial); Entsorgung; Alternativprodukte.

römisch fünf. Jahrgang:

Lösungsmittel:

Eigenschaften; Einsatzbereiche; Umgang (Verwaltung, Verwahrung),

MAK-Zahlen; Recycling, Entsorgung.

Druckfarben und Toner:

Rohstoffe (natürliche und synthetische Pigmente, Bindemittel- und Farbstoffe), Herstellung. Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16. BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die naturwissenschaftlichen Grundlagen fotografischer Prozesse im Fachgebiet kennen. Er soll die für Aufgaben des Fachgebietes geeigneten Verfahren auswählen können.

Der Schüler soll die Form der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Fotoelektronik:

Wechselwirkung zwischen Energie und Materie; Laser- und Computertechnologie.

Bildaufzeichnung:

Analoge Bildaufzeichnung (fotografischer Prozeß, Fotochemie, Densitometrie, Sensitometrie); digitale Bildaufzeichnung (Laserbildtechnologie, Kathodenstrahltechnologie, Raster-Image-Processing), unkonventionelle Verfahren.

Bildverarbeitung:

Halbtonfotografie, Rasterfotografie (Tonwert- und Kontrastübertragung, Standardisierung, Spezialraster); Farbfotografie (Theorie der Farbe, Farbmessung); digitale Bildverarbeitung (elektronische Farbalgorithmen, Datenkompression, Speichermedien, Übertragungsmedien).

Bildgenerierung:

Farbbilderzeugung; Non-Impact-Verfahren (Inkjet, Thermografie, Magnetografie, Elektrofotografie, Elektrografie), unkonventionelle

Verfahren.

Informationstheorie:

Informationsformen, Informationsverarbeitung,

Informationstransformation.

Bildinformation:

Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Speicherung. Position in der Informationskette. Wirtschaftliche und technologische Aspekte. Entwicklungstendenzen (Integration Bild-Text-Grafik, Datenbank, Datenschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie”, „Physik und angewandte Physik”, „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” sowie „Bedruckstofftechnologie” auf.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 17
    LABORATORIUM FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Herstellung des jeweiligen Druckproduktes geeignetsten Methoden, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Materialien unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen und anwenden können. Er soll den Produktionsablauf optimieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Typografik - Grundausbildung:

Manuskript, typografisches Maßsystem, Schriftarten, Layout. Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz, Werksatz. Seitenumbruch.

Typografik - Titelsatz:

Fotosetzgeräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Entwurf. Herstellung von Titeln, Inseratensatz.

Typografik - Montage:

Hilfsmittel, Anwendung der Materialien. Seitenmontage.

Korrekturlesen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Zeitschriften- und Zeitungssatz, Ganzseitenbearbeitung und Ganzseitenausgabe.

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel,

Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung).

Schablonenherstellung (Montage, Kopie, Fertigmachen).

Standardisierung.

Siebdruck - Handsiebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck

(einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.

Druck - Bogenmontage:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Standardisierungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten. Qualitätssicherung.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung.

Druck - Kopiermaschinen:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Montage. Steuerung, Programme, Datenaufzeichnung.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Druckfertigmachen, Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Zurichten, Auflagendruck. Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren). Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Originaldruckgrafik:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung). Druckgrafik (Arten, Herstellung).

Druck - Endfertigung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen (Zusammentragen, Schneiden, Falzen, Heften, Binden, Leimen).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung). Druck mit Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel,

Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Galvanotechnik.

Standardisierung.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Montage (Seitenmontage, Bogenmontage). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Spezialgebiete (Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck). Standardisierung.

römisch fünf. Jahrgang:

Typografik - Titelsatz:

Entwurftechnik. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen

notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Montage:

Gestaltungselemente (Text, Bild, Logo). Herstellen von

Seitenmontagen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Qualitätskontrolle; Qualitätssicherung. Herstellen von für komplexe

Aufgabenstellung notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Verfahrensvergleiche. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellung

notwendigen Satzarbeiten.

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von

Siebdruckschablonen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Drucken auf

Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Andrucken

(einfarbig, mehrfarbig); Herstellen von Auflagendrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druck - Bogenmontage:

Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von Seiten- und Bogenmontagen.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Herstellen von Offsetdruckplatten. Qualitätskontrolle.

Druck - Kopiermaschinen:

Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).

Druck - Hochdruck:

Herstellen von Auflagendrucken. Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reproduktionsvorlagen (Beurteilung, Vorbereitung). Kontaktarbeiten. Aufnahmeverfahren (Strich, Raster, Projektion). Herstellen von Schwarzweiß-Reproduktionen, Herstellen von fotomechanischen Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Sensitometrie (Dichtemessung der Produkte). Farbreproduktion (Herstellung, Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung). Scannertechnik. (Herstellen von Farbauszügen). Elektrische Foto- und Tonwertkorrekturen. Elektrische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Tonwertberichtigung, Farbwertberichtigung. Erstellen von Rasterprogrammen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Sensitometrie (Dichtemessung der Vorlagen, Farbdichtemessung, integrierte Rastermessung). Vorgaben für die Fertigungsbereiche, Datenaufbereitung für Fertigungsbereiche.

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Farbprüfverfahren. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten).

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrukken.

Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Andruck:

Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Qualitätsmerkmale, Qualitätskontrolle. Herstellen von Druckformen; Herstellen von Drucken mit Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Durchführung von Aufkupferung und Verchromung von Tiefdruckzylindern.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Montagen (Seitenmontage, Bogenmontage); Herstellen von Tiefdruckzylindern (einfarbig, mehrfarbig).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden in allen Bereichen des grafischen Gewerbes und der grafischen Industrie, die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Reproduktions- und Drucktechnik, der Beitrag zur Förderung des integrativen Denkens beim Zusammenführen der Fertigungsbereiche sowie die vorhandene Ausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Materialien, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang 12 Wochenstunden, im römisch fünf. Jahrgang 10 Wochenstunden.

  1. Ziffer 18
    MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes wesentlichen Meß- und Prüfaufgaben selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Papierprüfung:

Mechanische Papierprüfung (Laufrichtung, Masse, Dicke, Dichte, Dehnung, Festigkeit). Oberflächenprüfung (Mikrokonturtest, Leimung, Rupfverhalten).

Rechnerunterstützte Prüfungen:

Prüfungen mit statistischer Auswertung (paarweiser Vergleich, Dichtemessung). Bestimmung der Rasterprozente des Weißgrades,

Linearität von Densitometern.

Chemische Untersuchungen:

Infrarotspektroskopie. Eisenbestimmung (gravimetrisch, volumetrisch). Papierasche (Anteil, Zusammensetzung).

Zellstoffanalyse. Wasserhärte.

Mikroskopische Untersuchungen:

Stereomikroskopie, Durchlichtmikroskopie, Auflichtmikroskopie. Korrektion der Objektive. Numerische Apertur. Messungen.

römisch vier. Jahrgang:

Papierprüfung:

Saugfähigkeit, Glätte, Biegefestigkeit.

Bedruckbarkeitsprüfung:

Rupffestigkeit, Farbübertragung, Trocknungsverhalten. Erkennen von

Kunststoffgrundtypen. Lösemitteluntersuchung.

Farbprüfung:

Masse, Dichte; Viskosität; Echtheiten von Druckformen,

Färbevermögen.

Produktprüfung:

Echtheit von Drucken. Festigkeit von Buchblöcken.

Fotomechanische Prozesse:

Gradationskurve, Schwarzschildeffekt. Farbempfindlichkeit. Rasterkennlinie. Tonwertübertragung. Luxgebirge, Indikatrix.

Farbmessung:

Spektralfarbmessung, Dreibereichs-Farbmessung, Farbdichtemessung.

römisch fünf. Jahrgang:

Integration:

Papierprüfungen, rechnerunterstützte Prüfungen, chemische Untersuchungen, mikroskopische Untersuchungen, Farbprüfungen, Bedruckbarkeitsprüfungen, Produktprüfungen, Prüfungen fotomechanischer Prozesse und Farbmessungen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Meß- und Prüftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je zwei Wochenstunden, im römisch fünf. Jahrgang eine Wochenstunde.

19. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle auf die einzelnen Bereiche grafischer und verwandter Betriebe anwenden und den Einsatz der Produktionsmittel unter Beachtung von Umweltaspekten optimieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Betriebliche Strukturen:

Klein-, Mittel- und Großbetriebe; Spezialisierungsgrad;

innerbetriebliche Funktionen.

Fertigungsbereich:

Organisation (kaufmännisch, technisch), Arbeitsabläufe.

römisch drei. Jahrgang:

Fertigungsbereich:

Druckvorstufe (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle). Druck (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle; Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckvorstufe (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druck (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe).

Materialien:

Werkstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe.

römisch vier. Jahrgang:

Fertigungsbereich:

Druckweiterverarbeitung und Endfertigung (Formen, Arbeitstechniken,

Wirtschaftlichkeit; Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckweiterverarbeitung (Werkzeuge, Geräte, Maschinen); Integrierte

Systeme.

römisch fünf. Jahrgang:

Verwandte Wirtschaftszweige:

Zulieferindustrie (Geräte, Maschinen, Materialien). Werbewirtschaft

(Struktur, Fachvokabular).

Qualitätssteuerung:

Kriterienkatalog, Fehlerminimierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der beruflichen Praxis im grafischen Bereich, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie bildlicher Darstellungen.

  1. Ziffer 20
    STILKUNDE UND GRAFISCHE KÜNSTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situationen im Verlauf der europäischen Geschichte kennen. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst und im Kunstgewerbe, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum; Mittelalter; Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, Romantik, Realismus, Idealismus, Historismus, Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil, Wegbereiter der Moderne;

Expressionismus, Kubismus, Surrealismus, Dadaismus;

Gegenwartsströmungen). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde”.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemeinkulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.

  1. Ziffer 21
    FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Bereiche des grafischen Gewerbes (Druckvorstufe, Druck, Endfertigung).

Typografik:

Typografische Regeln, typografisches Maßsystem, Satzarten (Reihensatz, Gedichtsatz, Tabellensatz, Fraktursatz). Teilungsregeln, Korrekturzeichen, Korrekturlesen. Gestalten von Drucksorten, Skizzierübungen. Herstellen von einfachem Satz. Bedruckstoff, Druckfarbe. Korrekturabzüge. Titelsatz (Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Aufnahme und Verarbeitung, Materialien).

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucke mit dem Handsiebdrucktisch.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.

Druck - Hochdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druck- und Kopiervorlagen. Arbeitstechniken (Feder, Pinsel, Schneidemesser, Schaber). Retuschearbeiten (Negativretusche, Positivretusche).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Licht- empfindliche Materialien (Aufbau, Verarbeitung), fotochemische Materialien (Verwendung, Entsorgung). Sensitometrie, Densitometrie. Herstellen von Kopiervorlagen mit Kamera, Kontaktkopiergerät, Vergrößerungsgerät (Schwarzweiß-Reproduktionen, Strich-, Halbton-, Rasteraufnahmen, Farbstrichaufnahmen).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformenmaterial (Arten, Eigenschaften, Behandlung). Kopierverfahren. Druckformenherstellung (Ätzverfahren, Auswaschverfahren).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Andruck:

Maschinen (Bedienung, Wartung). Druckmaterial (Bedruckstoff, Farbe). Herstellen von Andrucken.

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Material, Eigenschaften, Behandlung). Formenherstellung (manuell, fotochemisch). Druckmaschinen (Bedienung, Wartung). Herstellen von Handkupferdrucken.

römisch zwei. Jahrgang:

Typografik - Titelsatz:

Skizzieren von Schriften, Entwurf (Technik, Werkzeuge, Materialien). Herstellen von Buchtiteln, Titelbogen, Kleinplakaten, Inseraten.

Typografik - Montage:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Klebemontagen (Text, Bild), Klebeumbruch. Gestaltungsaufgaben mit Schrift, Bild und Logo.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Satz und Verarbeitung (Bedienung, Wartung). Satzregeln. Fremdsprachensatz. Korrekturlesen. Arbeitsvorbereitung. Herstellen von Merkantil- und Werbedrucksorten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Arbeitsvorbereitung (Satzspiegel, Manuskriptberechnung).

Werksatz. Kamera- und Kontaktarbeiten.

Siebdruck - Siebdruckformherstellung:

Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen

Arbeiten. Passerarbeiten.

Druck - Bogenmontage:

Herstellen von Kopiervorlagen. Seiten- und Bogenmontage (einfarbig, mehrfarbig). Farb- und Anhaltskopie. Montage- und Ausschußschema

(Falzarten, Stanzmontagen, Registersysteme).

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Druckplatten, Verarbeitungschemie). Kopie (Belichtung, Aus- und Einbelichtung, Entwicklung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierting. Qualitätskontrolles Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Drucken mehrfarbiger Arbeiten mit Tiegeldruckpressen.

Sonderarbeiten mit Tiegeldruckpressen (Stanzen, Rillen, Prägen Numerieren, Perforieren).

Druck - Endfertigung:

Druckweiterverarbeitung (Schneiden, Falzen, Zusammentragen, Binden). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bilderverarbeitung:

Herstellen von ein- und mehrfarbigen Reproduktionen. Herstellen von Projektionen (einfarbig, mehrfarbig). Fotomechanische Montagen (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Zusammenkopierung).

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Rechnerunterstützte Geräte für Strichaufnahmen und Rasteraufnahmen (Bedienung, Programmierung). Rechnerunterstützte Anwendungstechnik zur Ermittlung der Belichtungszeit, zur Diagrammerstellung und zur Diagrammauswertung. Entwicklungsmaschinen (Bedienung, Steuerung, Wartung). Entwicklungschemie (Kontrolle, Steuerung, Regenerierung, Entsorgung).

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druckvorlagen, Kopiervorlagen und Reinzeichnungen.

Arbeitstechniken (Schneiden, Zeichnen). Schriftformen. Retusche (Ton- und Farbwertkorrektur).

Druckformtechnik - Fotochemische Bildverarbeitung:

Strichaufnahmen, Rasteraufnahmen. Farbreproduktionen. Kontaktarbeiten (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Nutzenherstellung). Meßtechnik (Aufgaben, Verfahren).

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Andruck:

Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Galvanische Bäder (Ansatz, Analyse, Entsorgung). Tiefdruckzylinder (Aufkupferung, Verchromung, mechanische Bearbeitung). Meßtechnik (Oberflächenrauhigkeit, Ätztiefe, Umfang).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellen von Kopiervorlagen (einfarbig). Konversionsverfahren. Pigmentpapier (Kopie, Übertragung, Atzung). Andruck.

römisch drei. Jahrgang:

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Typografisches Entwerfen. Ganzseitengestaltung.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Planung und Durchführung von Projektarbeiten. Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Umbrechen, Ganzseitengestaltung.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Arbeitsvorbereitung. Spezielle Bedruckstoffe (Arten, Eigenschaften, Verwendung, drucktechnische Behandlung). Spezialgebiete (Plakatdruck, Rasterdruck, Leiterplattendruck, Abbziehbilderdruck, Haftetikettendruck, Stufendruck, Runddruck).

Druck - Kopiermaschinen:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Rechnergesteuerte Kopiermaschinen

(Aus- und Einbelichtung, Bogeneinteilung, Stanzmontage). Erstellen

von Kopierprogrammen.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Bogenoffsetdruckmaschinen (Einstellung und Bedienung, Wartung, Baugruppen, Zusatzeinrichtungen). Arbeitsvorbereitung. Druck von ein- und mehrfarbigen Andrucken und Auflagen. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Flexodruck (Aufgaben, Verfahrensmerkmale);

Flexodruckmaschinen (Aufbau, Bedienung, Wartung);

Flexodruck-Einpaßgeräte (Aufbau, Bedienung, Wartung).

Druck - Originaldruckgraphik:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale, Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Druckformen (Herstellung, Behandlung). Herstellen von Drucken.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von Farbauszügen (Gradation, Schwarzreduktion, Bunt- und Unbuntaufbau). Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnergesteuerte Verarbeitungstechnik:

Rechnerunterstützte Maskenherstellung. Rechnerunterstützte Farb- und Tonwertkorrektur.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen mehrfarbiger Kopiervorlagen, Farbauszugverfahren. Farb- und Tonwertkorrektur (manuell, fotomechanisch). Farbkorrektur von Farbvorlagen und Farbduplikaten. Gestaltung von Schriftformen.

Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Zusammenkopieren mehrfarbiger Seiten. Herstellen von Submontagen. Herstellen von Farbduplikaten.

Druckformtechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von

Farbauszügen. Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische

Ganzseitenmontage.

Druckformtechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von

reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle,

Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Galvanische Bäder (Kontrollelemente, Standardisierung, Qualitätskontrolle). Aufkupfern (Grundaufkupferung, Hautaufkupferung). Verchromen. Mechanische Bearbeitung (Schleifen, Polieren).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Herstellen von Kopiervorlagen (mehrfarbig). Herstellen von Abtastvorlagen (Opalfilme, ein- und mehrfarbig). Tiefdruckzylinder (Ätzung, Gravur, Korrektur). Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck. Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

22. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die praxisüblichen Arbeiten im dokumentären und im instrumentellen Rechnungswesen der grafischen Unternehmen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen bewältigen können. Er soll in der Lage sein, die für unterschiedliche Betriebsgrößen und unterschiedliche Betriebsstrukturen adäquaten Rechnersysteme und Softwarepakete auswählen zu können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Dokumentäres Rechnungswesen:

Betriebssysteme (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Branchen- und anwendungsspezifische Software für das dokumentäre Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Durchführen von Buchungen und Buchungsabschlüssen an Rechnersystemen.

römisch fünf. Jahrgang:

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bilanzierung und Bilanzauswertung an Rechnersystemen.

Instrumentelles Rechnungswesen:

Branchen- und anwendungsspezifische Software für das instrumentelle Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Arbeiten an Rechnersystemen (Erstellen von Leistungskatalogen, Leistungserfassung, Auswertung der erfaßten Daten, Kalkulation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Vertragstechnik.

*3) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr.

*4) Einschließlich Kalkulation, Auftragsbearbeitung, Werbung sowie

Verlags- und Zeitungswesen.

*5) Mit Konstruktionsübungen.

*6) Übungen.

*7) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache; in Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111749

Alte Dokumentnummer

N6199655651J