Rechtstracker.at

Anl. 1/7

Fassungen
01.09.2006 bis 04.05.2009 — BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/712.11.201431.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 1/701.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 324/2009 · 1 Dokument
Anl. 1/705.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009 · 2 Dokumente
Anl. 1/701.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
Anl. 1/724.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 1/701.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/701.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 1/701.09.199831.08.1999 § → § BGBl. II Nr. 314/1998
Anl. 1/701.09.199531.08.1998 § → § BGBl. Nr. 665/1995
Anl. 1/701.09.199331.08.1995 BGBl. Nr. 734/1993

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1/7.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 320/2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009danach: BGBl. II Nr. 130/2009

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 11, in der Fassung Bundesgesetzblatt

römisch zwei Nr. 320 aus 2006,).

Text

                                                           Anlage 1.7

                                                           ----------

                    HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS

                            I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                          Wochenstundenzahl                  Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                         pflich-

                               Jahrgang               Summe    tungs-

                                   I  II  III  IV  V           gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ....................  2   2   2   2   2    10      (III)

2. Deutsch .....................  3   3   2   2   3             (I)

3. Englisch ....................  3   3   3   3   3             (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *2) ............  3   3   3   3   3             (I)

5. Geschichte und Kultur .......  -   -   2   2   2             III

6. Biologie und Ökologie .......  -   2   -   -   2             III

7. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..................  -   2   2   2   2              I

8. Tourismusgeographie .........  -   -   2   2   2             III

9. Tourismus und Marketing .....  -   -   2   2   2             II

10. Verkehr und Reisebüro .......  -   -   -   2   2             III

11. Betriebswirtschaft,

    Volkswirtschaft und

    gastgewerbliche Betriebslehre  2   2   2   2   2             II

12. Rechnungswesen und

    Controlling *1) .............  3   3   3   2   3              I

13. Wirtschaftsinformatik .......  1   -   -   -   -              I

14. Textverarbeitung und

    Publishing *1) ..............  3   2   2   -   -             III

15. Politische Bildung und Recht   -   -   -   2   2             III

16. Ernährung ...................  2   -   -   -   -             III

17. Küchenführung und

    -organisation *1) ...........  3   3   3   3   -              IV

18. Getränke ....................  1   1   -   -   -             III

19. Restaurant *1) ..............  2   2   2   2   -              IV

20. Betriebspraktikum ...........  3   3   2   2   -             (Va)

21. Bewegung und Sport;

    Sportliche Animation ........  2   2   2   2   2              IVa

---------------------------------------------------------------------

                          Wochenstundenzahl                  Lehrver-

                                                              pflich-

                              Jahrgang                Summe    tungs-

                                   I  II  III  IV  V           gruppe

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *3)

Dritte lebende Fremdsprache *2) .  -   -   3   2   3             (I)

Fremdsprachen und Wirtschaft *2)   -   -   3   2   3              I

Hotelmanagement .................  -   -   3   2   3              I

Touristisches Management ........  -   -   3   2   3             II

Kulturelle Animation ............  -   -   3   2   3             III

Städtetourismus und

Eventmanagement .................  -   -   3   2   3             II

Medieninformatik ................  -   -   3   2   3              I

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *3) ..........  2   2   2   2   2

Pflichtgegenstände

mit erhöhtem Stundenausmaß ......                           I-V a *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *2) ........                                 I

Betriebsorganisatorisches Seminar                                 I

Allgemeinbildendes Seminar ......                                III

Fachtheoretisches Seminar .......                                III

Praxisseminar ...................                                 IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl           32- 32- 32- 32- 32-  175 *3)

                                  39  39  39  39  39

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktika

Insgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik ......................  1   1   1   1   1    5         V

Chorgesang ......................  1   1   1   1   1    5         V

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ......................... (2) (2) (2) (2) (-)  (8)       (I)

Englisch ........................ (2) (2) (2) (2) (-)  (8)       (I)

Zweite lebende Fremdsprache ..... (2) (2) (2) (2) (-)  (8)       (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... (-) (2) (2) (2) (-)  (6)        I

Rechnungswesen und Controlling *1)(2) (2) (2) (2) (-)  (8)        I

Textverarbeitung *1) ............ (2) (2) (2) (-) (-)  (6)       III

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand

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römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem auch im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Umwelt und Tourismus erkennen können.

Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch drei. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch vier. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung. Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.

Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.

Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Restaurant, Gastronomie, Rezeption.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch vier. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.

Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.

Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.

Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.

Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.

British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen.

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische

und soziale Themen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.

Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.

Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.

Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere

  • Strichaufzählung
    der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsprojekte;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
  • Strichaufzählung
    individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
  • Strichaufzählung
    Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.

Touristisch bedeutsame Kunstwerke der Romanik und Gotik.

Weltreiche des Glaubens.

Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.

Reisen (Pilgerfahrten, Studenten- und Handelsreisen).

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

römisch vier. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus). Entwicklungen in Österreich.

römisch fünf. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Entwicklung des Lebens:

Entstehung der Erde, Evolution, Hydro- und Atmosphäre.

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zelle, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel). Mikroorganismen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme;

Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Medizinische Vorsorge bei Reisen.

Lernbiologie und Ergonomie.

Erste Hilfe.

römisch fünf. Jahrgang:

Genetik:

Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie;

Humangenetik.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewichte und Regulation in Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.

Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natürliche und künstliche Ökosysteme.

Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.

Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus;

Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie:

Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen, Raumklima und Erholung;

Stadtökologie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologisch-ökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs-und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch drei. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei.

Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein.

Schularbeiten:

römisch zwei. - römisch fünf. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.

8. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Orientierung auf der Erde.

Geofaktoren:

Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen

und dem wirtschaftenden Menschen.

Außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung;

Tourismuszonen. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus);

natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus;

nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger.

römisch vier. Jahrgang:

Natur- und Kulturgeographie Europas:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

römisch fünf. Jahrgang:

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung.

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
  • Strichaufzählung
    der Österreich- und Europabezug,
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.

Das integrative Verständnis für geographische Räume unterschiedlicher Größenordnung wird vor allem durch Fallbeispiele gefördert.

Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele, der Einsatz geographischer Software sowie fachspezifische und fachübergreifende Projekte.

  1. Ziffer 9
    TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;.
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

römisch vier. Jahrgang:

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing. Medienauswahl.

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

römisch fünf. Jahrgang:

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;

Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen und der Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Tourismusinstitutionen große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, und „Betriebspraktikum” wichtig.

10. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen.;
  • Strichaufzählung
    die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
  • Strichaufzählung
    sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Reisebüro:

Betriebsformen. Unternehmungen; Organisationen. Rechtsgrundlagen.

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen des römisch vier. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Reisebüro:

Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis von Reisebüros und anderen Tourismusbetrieben.

Auf Grund der praxisbezogenen Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt es sich,

  • Strichaufzählung
    Übungen besonders in den Bereichen der Information, des Verkaufs und der Veranstaltung eigener Reisen abzuhalten,
  • Strichaufzählung
    praxisübliche Hilfsmittel zu verwenden (Sammlung anlegen) und
  • Strichaufzählung
    die praktischen Arbeiten in einem (Lehr)Reisebüro zu simulieren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tourismusgeographie”, „Tourismus und Marketing” und „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre” wichtig.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT

UND GASTGEWERBLICHE BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit, Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe. Personeller Aufbau; Entlohnung. Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen (Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

römisch zwei. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung; Verwahrungsvertrag.

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).

Wirtschaftssektoren.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Beschaffung und Lagerung:

Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell; Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration, wirtschaftspolitische

Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

Grundsätzlich ist der Unterricht im römisch vier. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen.

  1. Ziffer 12
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;

Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch zwei. Jahrgang:

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;

Personalverpflegung; Eigenverbrauch.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

römisch drei. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Rückstellungen;

Rechnungsabgrenzungen;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Erlös- und Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.

Organisation:

Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb

(insbesondere bei EDV-Einsatz);

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

römisch vier. Jahrgang:

Rechnungswesen des Reisebüros:

Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.

Jahresabschluß von Gesellschaftsunternehmungen.

Controlling:

Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere in gastgewerblichen Betrieben. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).

römisch fünf. Jahrgang:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Bilanztheorie:

Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.

Jahresabschluß:

Berücksichtigung schwierigerer Bewertungsprobleme und steuerlicher

Investitionsbegünstigungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz im Controlling (Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw.).

Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

  • Strichaufzählung
    selbständiges Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    rasche und rationelle Belegerfassung,
  • Strichaufzählung
    die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken
im Vordergrund.

Das im römisch eins. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

13. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz

geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen. 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach

der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa

200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

  • Strichaufzählung
    selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen

berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich

formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen

Eingabemethoden erstellen und gestalten können;

  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen

und anwenden können;

  • Strichaufzählung
    Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

  • Strichaufzählung
    ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen

Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und

mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung

druckreifer Vorlagen erwerben;

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation

nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten

Netzes zur Informationsbeschaffung;

  • Strichaufzählung
    das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen

einsetzen können;

  • Strichaufzählung
    Personendaten und Termine verwalten können;

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion

nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

römisch zwei. Jahrgang:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

römisch drei. Jahrgang:

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

  • Strichaufzählung
    mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus,

Scanner uä.) vertraut gemacht wird;

  • Strichaufzählung
    für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten

Zehnertastatur angehalten wird;

  • Strichaufzählung
    Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls

Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im römisch drei. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.

  1. Ziffer 15
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

römisch fünf. Jahrgang:

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

16. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

  • Strichaufzählung
    kohlenhydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:

Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Küchenführung.

Im Sinne der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe sind die Beobachtung der Marktlage und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Küchenführung und -organisation” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

  1. Ziffer 17
    KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  • Strichaufzählung
    die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Küchenorganisation:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs; Küchenbrigade.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren. Einfache Gerichte (einfache kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Grundsaucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Eiergerichte, Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, einfache kalte und warme Süßspeisen).

römisch zwei. Jahrgang:

Küchenorganisation:

Warenangebot, Wareneinkauf, Warenlagerung und -verwaltung,

Warenverwertung.

Mengen- und Preiskalkulation.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgeleitete kalte und warme Saucen, kalte und warme Vorspeisen;

Frühstücksbüffet; Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien, Haus- und Wildgeflügel, Wild; Süßwasser- und Seefische, Feingemüse, Sättigungsbeilagen; Salate, Marinaden, Dressings;

Käseverarbeitung; Speiseeisgerichte, kalte und warme Süßspeisen.

römisch drei. Jahrgang:

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering.

Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Zubereitung:

Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen. Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche, spezielle Kostformen.

römisch vier. Jahrgang:

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation, Projektierung von

Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.

Zubereitung:

Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-Carte-Gerichte, Spezialitäten, kalte und warme Buffets für spezielle Anlässe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. In diesem Sinne empfehlen sich

  • Strichaufzählung
    kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
  • Strichaufzählung
    die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
  • Strichaufzählung
    der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
  • Strichaufzählung
    Schülereinsatz in der Brigade in der Restaurant- und Betriebsküche,
  • Strichaufzählung
    allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.

Aufgabenanalysen unter Berücksichtung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Themenbereiche.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Ernährung”. „Restaurant” und „Betriebspraktikum” wichtig.

Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.

18. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
  • Strichaufzählung
    Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
  • Strichaufzählung
    Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine

(Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronisch gesteuerte Ausschankanlagen.

römisch zwei. Jahrgang:

Alkoholische Getränke:

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen); versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Die erworbenen Kenntnisse sind im Gegenstand „Restaurant” im Verkaufsgespräch umzusetzen. Detailinformationen über Herstellungsmethoden sind entbehrlich.

Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, kommt Kontakten mit der Wirtschaft besondere Bedeutung zu.

19. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung. Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office). Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke;

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

einfaches Frühstücksservice, einfaches Getränkeservice).

römisch zwei. Jahrgang:

Gästeberatung:

Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

Service:

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe. Fertigkeiten (Servieren von verschiedenen Frühstücksarten; Etagenservice; Kaffeehausservice; gehobenes Getränkeservice; Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken einschließlich Verkaufsgespräch).

römisch drei. Jahrgang:

Gästeberatung:

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs; Aufbau und Gliederung von Speisen- und Getränkekarten für verschiedene Anlässe.

Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Fertigkeiten:

Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

römisch vier. Jahrgang:

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung in der Praxis gastronomischer Betriebe.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Getränke” und „Küchenführung und -organisation” aus.

Jeder Schüler kann nur dann alle in der Bildungs- und Lehraufgabe verlangten Fertigkeiten erlernen, wenn er sowohl im Servierraum als auch im Lehrrestaurant und in der Lehrbar eingesetzt wird.

Einsätze bei gastronomischen Veranstaltungen lehren die Schüler, sich durch Übernahme von Teilaufgaben in den Arbeitsablauf eines gastronomischen Betriebes einzufügen.

20. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing”, „Verkehr und Reisebüro”, „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Rechnungswesen und Controlling”, „Wirtschaftsinformatik”, „Textverarbeitung”, „Ernährung”, „Küchenführung und -organisation”, „Getränke” und „Restaurant” in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

Didaktische Grundsätze:

Der in vielen Positionen mögliche betriebliche Einsatz verlangt von der Schulleitung und den Lehrern die Organisation und die Erstellung von Einsatzplänen, von den Schülern Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die jeweils gegebene Situation.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die pädagogische Zielsetzung, wobei betriebswirtschaftliche Erfordernisse des Lehrhotels zu berücksichtigen sind. Daher sind ausführliche Vorbesprechungen, aber auch ständige Unterweisung während der Arbeiten erforderlich.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden. Großes Gewicht kommt auch den Methoden zur Humanisierung des Arbeitsplatzes und der Arbeit zu.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

  1. Ziffer 21
    BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und der Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, z.B. in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

Ausbildungsschwerpunkt

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.

Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.

Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.

Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem

  • Strichaufzählung
    der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsprojekte;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
  • Strichaufzählung
    individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
  • Strichaufzählung
    Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
  • Strichaufzählung
    einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
  • Strichaufzählung
    über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;

Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food & Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;

Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

römisch fünf. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Didaktische Grundsätze:

Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des römisch eins. und römisch zwei. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den römisch drei. bis römisch fünf. Jahrgängen, soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz, sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.

Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.

Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.

Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures” mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.

Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.

Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.

Aufteilung der Wochenstunden:

Englisch

III. Jahrgang: 1. Semester:  1 Wochenstunde

               2. Semester:  2 Wochenstunden

IV. Jahrgang: 1. Semester:  1 Wochenstunde

               2. Semester:  1 Wochenstunde

  V. Jahrgang: 1. Semester:  2 Wochenstunden

               2. Semester:  1 Wochenstunde

Zweite lebende Fremdsprache

III. Jahrgang: 1. Semester:  2 Wochenstunden

               2. Semester:  1 Wochenstunde

IV. Jahrgang: 1. Semester:  1 Wochenstunde

               2. Semester:  1 Wochenstunde

  V. Jahrgang: 1. Semester:  1 Wochenstunde

               2. Semester:  2 Wochenstunden

  Schularbeiten:

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewßter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Gastronomie und Umwelt:

F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung. Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.

Housekeeping:

Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,

Dienstplangestaltung.

Front Office:

Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.

Geschäftsanbahnung, Guest-History;

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrgangs.

römisch vier. Jahrgang:

Angewandtes Finanzmanagement:

Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.

Veranstaltungsmanagement:

Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.

Betriebsgründung:

Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch vier. Jahrgangs.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Interpretation von Kennzahlen und Controlling.

Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).

Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).

Strategisches Personalmanagement:

Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrgangs.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der touristischen Praxis und der Beitrag zur Integration von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung.

Das im Kernbereich erworbene Detailwissen ist überschaubar zusammenzufassen und für die praxisbezogene Hotelbetriebsführung aufzubereiten. Es ist jedoch darauf zu achten, daß keine Überschneidungen mit den Pflichtgegenständen des Kernbereichs auftreten.

Fachvorträge, Exkursionen und Lehrausgänge sind themenbezogen durchzuführen.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie. Zur Simulation der komplexen Betriebsabläufe sind Plan- und Rollenspiele besonders geeignet.

Für die Projektarbeiten erweisen sich Stundenblockungen als zweckmäßig.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Ausbildungsschwerpunkt

TOURISTISCHES MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben in den Bereichen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Tourismusverwaltung,
    • Strichaufzählung
      Reiseveranstaltung und -vermittlung,
    • Strichaufzählung
      touristische Personenbeförderung,
    • Strichaufzählung
      Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
    • Strichaufzählung
      Verwaltung von Freizeitanlagen
    unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Touristik und Umwelt.

Tourismus der Region:

Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Probeführungen.

Tourismusbüro:

Örtliche und regionale Informationen.

Unternehmungen:

Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.

Informationsmittel:

Österreichische Kursbücher.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

römisch vier. Jahrgang:

Reisebüro:

Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.

Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.

Informationsmittel:

Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.

Touristik-Geographie:

Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.

Counter:

Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,

Verrechnung, Nachbetreuung.

Touristikveranstaltungen:

Besuch, Teilnahme, Auswertung.

Reiseleitung:

Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische

Aufgaben, Führungsaufgaben.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch vier. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Tagungen, Seminare, Kongresse:

Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale

und internationale Organisationen.

Ausstellungen, Messen:

Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,

betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.

Tourismusmanagement:

Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der

örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der touristischen Praxis, insbesondere in der Region, und der Beitrag zur Integration von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung.

Da der Unterricht Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Tourismus und Marketing” und „Verkehr und Reisebüro” erweitert und vertieft, sind Absprachen mit den betreffenden Lehrern besonders wichtig. Es ist vor allem darauf zu achten, daß keine Überschneidungen mit den Pflichtgegenständen des Kernbereichs auftreten.

Fachvorträge, Exkursionen und Lehrausgänge sind themenbezogen durchzuführen.

Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Arbeit im Übungsreise- und/oder -tourismusbüro unter maximaler Anwendung zeitgemäßer Kommunikations- und Informationsmittel.

Für die Projektarbeiten erweisen sich Stundenblockungen als zweckmäßig.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURELLE ANIMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente” Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
  • Strichaufzählung
    Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können.
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).

Bereiche:

Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.

Österreichisches Kulturangebot:

Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

römisch vier. Jahrgang:

Angebotselemente:

Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank; Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.

Kulturpflege und Kulturpolitik:

Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.

Musische und handwerkliche Animation:

Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,

Workshops, kreative Kursprogramme.

Kulturhistorische Animation:

„Zeitreisen”; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;

Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch vier. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.

Kulturmarketing:

Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung

und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen nahe.

Durch Exkursionen, Lehrausgänge, Gastvorträge, Workshops und die Teilnahme an Veranstaltungen sollen Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden. Deshalb kommt auch den kulturgeschichtlichen Betrachtungen und Anregungen zu kreativer Praxis aus den Bereichen der bildenden Kunst und Musik eine besondere Bedeutung zu.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Geschichte und Kultur”, „Tourismusgeographie”, „Tourismus und Marketing” und „Wirtschaftsinformatik” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Ausbildungsschwerpunkt

STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
  • Strichaufzählung
    Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Städtetourismus:

Entwicklung, Strukturmerkmale und Perspektiven, Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit, Zielgruppen und Reisemotive, touristisches, kulturelles und freizeitmäßiges Potential von Städten.

Tourismus in österreichischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Österreichische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Kundenorientiertes Verhalten:

Formen der Animation, Beratung und Präsentation, Konfliktmanagement.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch drei. Jahrgangs.

römisch vier. Jahrgang:

Kulturtourismus:

Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Kulturpolitik und Kulturmanagement, Arten des Kulturtourismus (Event- und Festivaltourismus, Studien- und Sprachreisen, Thementourismus).

Tourismus in europäischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Europäische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Veranstaltungsorganisation:

Zielsetzung, Planung und Durchführung, Finanzierung, Public Relations, Erfolgskontrolle.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch vier. Jahrgangs.

römisch fünf. Jahrgang:

Geschäftstourismus:

Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Arten des Geschäftstourismus (Kongress-, Tagungs- und Seminartourismus, Incentives, Messe- und Ausstellungstourismus).

Tourismus in außereuropäischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Asiatische und amerikanische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Städtemarketing:

Primär- und sekundärstatistische Methoden und Strategien, Public Relations, neue Tourismusentwicklungen.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrgangs.

Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
  • Strichaufzählung
    das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
  • Strichaufzählung
    auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Internet:

Zugang zu Telekommunikationsdiensten:

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang;

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS);

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste:

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management:

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites;

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien:

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation:

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt:

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

römisch vier. Jahrgang:

Internet:

Web Site Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen:

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia:

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).

Projekt(e):

zu den Bereichen des römisch vier. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Multimedia:

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e):

zu den Bereichen des römisch fünf. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten:

römisch drei. bis römisch fünf. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde
    je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen dem römisch eins. und römisch zwei., dem römisch zwei. und römisch drei., dem römisch drei. und römisch vier. und dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von jeweils zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40082061

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 320/2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009danach: BGBl. II Nr. 130/2009

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangs- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche

Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 11, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2006,).

Text

                                                          Anlage 1.7

                  HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS

                          Stundentafel *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                 Wochenstunden              Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände                                     pflich-

                                   Jahrgang         Summe   tungs-

                               I. II. III. IV. V.           gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

   1. Religion                 2   2   2   2   2      10     (III)

   2. Sprache und

      Kommunikation:

      2.1. Englisch            3   3   3   3   3      15      (I)

      2.2. Weitere lebende

           Fremdsprache(n)

           *2) *3)             3   3   2   2   2      12      (I)

      2.3. Informations- und

           Officemanagement

           *4)                 2   2   -   -   -       4      III

      2.4. Angewandte

           Informatik          -   -   3   -   -       3       I

      2.5. Kommunikation und

           Präsentation *4)    -   2   -   -   -       2      III

   3. Allgemeinbildung:

      3.1. Deutsch             3   3   2   2   2      12      (I)

      3.2. Geschichte und

           Kultur              -   -   2   2   2       6      III

      3.3. Biologie und

           Ökologie            2   2   -   -   -       4      III

      3.4. Mathematik und

           angewandte

           Mathematik          -   2   2   2   2       8      (I)

   4. Tourismus, Wirtschaft

      und Recht:

      4.1. Tourismusgeografie

           und

           Reisewirtschaft     -   -   -   3   2       5      III

      4.2. Tourismus,

           Marketing und

           Reisebüro           -   -   3   2   2       7      II

      4.3. Betriebs- und

           Volkswirtschaft     2   2   2   2   2      10      II

      4.4. Rechnungswesen und

           Controlling *4)     3   2   2   2   3      12       I

      4.5. Politische Bildung

           und Recht           -   -   -   2   2       4      III

   5. Ernährung, Gastronomie

      und Hotellerie:

      5.1. Ernährung           2   -   -   -   -       2      III

      5.2. Küchenorganisation

           und Kochen          3   3   3   3   -      12      IV

      5.3. Getränke            -   2   -   -   -       2      III

      5.4. Service-

           organisation und

           Servieren           2   2   2   2   -       8      IV

   6. Betriebspraktikum:       3   3   2   2   -      10      (Va)

   7. Bewegung und Sport;

      Sportliche Animation     2   2   2   2   2      10     (IVa)

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Stammbereich                 32  35  32  33  26     158

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2.                                 17

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl                             175

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer

      Erweiterungsbereich

      *5)

      (Schulautonome

      Pflichtgegenstände)

   1. Ausbildungsschwer-

      punkte: *6)              -   -  2-5 3-6 3-6

      1.1. Ausbildungs-

           schwerpunkte mit

           vorgegebenen

           Inhalten:

           Tourismus- und

           Freizeitmanagement                                 II

           Hotel- und

           Gastronomie-

           management                                         II

      1.2. Ausbildungs-

           schwerpunkte ohne

           vorgegebene

           Inhalte: *7)

           Fremdsprachen-

           schwerpunkt                                         I

           IT-Schwerpunkt                                      I

           Fachtheoretischer

           Schwerpunkt                                        III

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte       -   -  2-5 3-6 3-6    8-17

____________________________________________________________________

      Seminare: *7)

      Fremdsprachenseminar                                     I

      Betriebs-

      organisatorisches

      Seminar                                                  I

      IT-Seminar                                               I

      Allgemein bildendes

      Seminar                                                 III

      Naturwissenschaftliches

      Seminar                                                 III

      Persönlichkeits-

      bildendes Seminar                                       III

      Fachtheoretisches

      Seminar                                                 III

      Praxisseminar                                           IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                          0-9

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich                                  17

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

____________________________________________________________________

Insgesamt 32 Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

*2) Es können eine oder zwei weitere lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei jede Fremdsprache mindestens sechs Wochenstunden umfassen muss (siehe römisch drei b).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache

(n) anzuführen.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    mobil und flexibel sein
  • Strichaufzählung
    kritikfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial engagiert,
  • Strichaufzählung
    kreativ,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig und
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung
handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu neun Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Es können eine oder zwei weitere lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei eine Fremdsprache mindestens sechs Wochenstunden umfassen muss.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders im römisch eins. Jahrgang alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch korrekt durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen und berufsspezifische Gespräche führen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Englisch als globales Kommunikationsmittel und der Wichtigkeit der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation logisch aufbauen und sich erfolgreich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen können.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; Im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag, persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen;

Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen und Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung);

Notizen.

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region; Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.

römisch zwei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Gespräche über Erlebtes, Situationen aus dem Alltag, Interessen,

persönliche Erfahrungen;

Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);

Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen;

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Allgemeine Themen:

Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Grundaussagen kurzer Medienberichte zu allgemeinen oder

beruflichen Themen;

Kurzberichte und Mitteilungen.

römisch drei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung und die Ausbildung in englischsprachigen

Ländern;

Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;

Besichtigungsprogramme;

Beschwerdenmanagement;

Materialien über Tourismusbetriebe analysieren, auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten und präsentieren;

Berufsrelevante Texte mittleren Schwierigkeitsgrads über Themen wie zB Reisemotive, beliebte Reiseformen, Geschichte des Tourismus.

Einfache Formen der Gästekorrespondenz.

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Allgemeine Themen:

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;

Einfache Präsentationen zu allgemeinen oder beruflichen Themen;

Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten zu allgemeinen oder beruflichen Themen wiedergeben.

römisch vier. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Formen des Tourismus und aktuelle Tourismusangebote, Tätigkeiten und Produkte der verschiedenen touristischen Leistungsträger;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;

Organisation und Durchführung von Verhandlungen, Geschäftsanbahnung zwischen touristischen Leistungsträgern;

Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis unter Zuhilfenahme von Materialien unterschiedlicher Anbieter;

Einschlägige Fachtexte mit Unterstützung wiedergeben.

Allgemeine Themen:

Aktuelle Themen und Medienberichte, insbesondere interkulturelle Themen;

Die wesentlichen Inhalte aus Vorträgen über vertraute Themen

wiedergeben;

Statistiken.

römisch fünf. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Touristische Angebote;

Aktuelle Präsentations- und Verkaufstechniken;

Komplexe Verkaufs- und Verhandlungsgespräche;

Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterprofile, Kundenprofile;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern;

Texte aus der aktuellen Fachliteratur schriftlich und mündlich zusammenfassen.

Allgemeine Themen:

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischsprachigen Raums;

Wesentliche Inhalte aus anspruchsvollen Medienberichten.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. WEITERE LEBENDE FREMDSPRACHE(N)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, einfache Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundstrukturen der Sprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
  • Strichaufzählung
    Standardgespräche in Alltags- und Berufssituationen führen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle des Tourismus und der Freizeitwirtschaft in einfacher Form unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Sprachraumes kennen;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und des Nutzens der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.

Eine weitere lebende Fremdsprache:

Das erreichte Niveau entspricht

  • Strichaufzählung
    in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten in der mündlichen Kommunikation das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus:
    Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
    • Strichaufzählung
      die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
    • Strichaufzählung
      sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
    • Strichaufzählung
      über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Zwei weitere lebende Fremdsprachen:

Das erreichte Niveau entspricht

  • Strichaufzählung
    in der mündlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll 2.
    Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
    • Strichaufzählung
      die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
    • Strichaufzählung
      sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
    • Strichaufzählung
      über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
    • Strichaufzählung
      in der schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Elementary Users A2, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B1 angestrebt werden soll 2.
    Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
    • Strichaufzählung
      sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Eine weitere lebende Fremdsprache:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag, persönliche Interessen, Freizeit,

soziale Beziehungen;

Notizen.

Berufliches Umfeld:

Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung).

Allgemeine Themen:

Einfache Informationen über aktuelle Themen.

römisch zwei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freunde, Arbeit, Schule, Wohnen, Gesundheit, Interessen und Vorkommnisse des Alltags, persönliche Erfahrungen;

Einfache persönliche Mitteilungen;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen des eigenen Interessensgebietes.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen als Touristin/Tourist (zB Benützung von Verkehrsmitteln und Verkehrsverbindungen, einfache Zimmerreservierungen im Hotel, Bestellungsaufnahme im Restaurant).

Allgemeine Themen:

Landeskundliche Aspekte des Zielsprachraumes;

Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.

römisch drei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Persönliche Interessen, Arbeitswelt und Freizeitverhalten; Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebes erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);

Unterkunftsarten und gastronomische Einrichtungen;

Telefongespräche;

Einfache Formen der Gästekorrespondenz unter Zuhilfenahme von Vorlagen.

Allgemeine Themen:

Österreichische Urlaubsdestinationen und deren Freizeit- und Unterhaltungsangebot;

Kurze Medienberichte zu vertrauten allgemeinen oder beruflichen Themen;

Einfache Präsentationen zu aktuellen oder beruflichen Themen;

Notizen und Mitteilungen.

römisch vier. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;

Besichtigungsprogramme;

Beschwerdemanagement;

Beherbergungsformen;

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben;

Materialien über Tourismusbetriebe in der Zielsprache, Fragebögen;

Einfache Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis;

Einfache Fachtexte verstehen und deren Hauptpunkte wiedergeben;

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Allgemeine Themen:

Österreich und die Länder der Zielsprache als Tourismusdestinationen;

Kurze Präsentationen zu Tourismuseinrichtungen und Feriendestinationen;

Einfache Texte über wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Österreichs und des Sprachraumes der Zielsprache;

Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten in einfacher Form wiedergeben.

römisch fünf. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Reisemotive, Tourismusformen (Städtereisen, Wellness, sanfter Tourismus, Kulturtourismus, u.a.) und aktuelle Entwicklungen im Tourismus;

Fachtexte mittleren Schwierigkeitsgrads über Tourismusentwicklungen und Trends;

Komplexe Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis;

Kulturelle Veranstaltungen;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen.

Allgemeine Themen:

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des Sprachraums der Zielsprache;

Medienberichte über aktuelle, insbesondere interkulturelle Themen;

Statistiken.

Schularbeiten:

römisch eins.–IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Zwei weitere lebende Fremdsprachen:

Lehrstoff:

Wie bei einer weiteren lebenden Fremdsprache unter Anpassung an das Sprachniveau und das zur Verfügung stehende Stundenausmaß.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung ergonomischer Faktoren und deren Auswirkungen kennen;
  • Strichaufzählung
    über das aktuelle Angebot der Hardwarekomponenten in der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Funktionen eines Betriebssystems beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standard-Office-Software mit Schwerpunkten aus den Bereichen Textverarbeitung und Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das touristische Potenzial des Internets erkennen und optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Wesentliche Hardwarekomponenten;

Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems;

Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs- und Präsentationsprogramme;

Verknüpfung mit anderen Programmen, zB Serienbriefe,

Direct-mailing.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und

außerbetrieblicher Schriftstücke;

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.

römisch zwei. Jahrgang:

Publishing:

Einführung in ein Publishing-Programm;

Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen

inklusive Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien;

Erstellen von statischen Online-Inhalten.

Persönliches Informationsmanagement:

Aufgaben- und Terminverwaltung;

Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen

Kommunikation.

Internet:

Nutzung des World Wide Web.

Schularbeiten:

römisch eins.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.4. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Standard-Software aus den Bereichen Tabellenkalkulation und Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    digitale Online-Inhalte erstellen und warten können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Cross Media Publishing praxisgerecht einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Komponenten von Online Content Management Systemen kennen;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht verfügen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Programme installieren und grundsätzlich konfigurieren können;
  • Strichaufzählung
    tourismusspezifische Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Informationsanalyse:

Informationsrecherche und Informationsprüfung;

Analyse und Verdichtung von Informationen;

Datenschutz und Urheberrecht;

Datensicherheit und Datensicherung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation-, Datenbank- und Bildbearbeitungsprogramme.

Datenaustausch:

Statischer und dynamischer Datenaustausch;

Dateiformate.

Web Publishing:

Erstellen von dynamischen Online-Inhalten;

Benutzerführung und Screendesigns;

Grundlagen und Komponenten eines Online Content Managements.

Netzwerke:

Grundlagen und Topologien;

Hard- und Softwareanforderungen;

Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung;

Grundlagen der Netzwerkverwaltung.

Schularbeiten:

römisch drei. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.5. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
  • Strichaufzählung
    Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
  • Strichaufzählung
    sich auf die Partnerin/den Partner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    angemessenes Feedback geben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikation:

Ebenen und Grundregeln;

Wirkung von Sprache und Körpersprache;

Stimm- und Atemtechnik;

Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;

Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger);

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

Präsentation:

Arten;

Sprech- und Redetechnik, Planung und Aufbau einer Rede,

rhetorische Mittel, Medieneinsatz;

Kreative Arbeitstechniken;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung

einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);

Feedback geben und annehmen;

Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).

3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von einem Grundwissen über deutschsprachige – insbesondere österreichische – Literatur und Kultur am geistigen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren,

Diskutieren;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten.

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe;

Lesen und Vortragen von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Arten und Funktionen.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Grammatische Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren,

Diskutieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Tendenzen der Gegenwartssprache.

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe;

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Lesen und Vortragen von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Analyse des Medienkonsums;

Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten;

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Arten und Funktionen; Medienkritik;

Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke.

römisch vier. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Medienkritik; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei dreistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
  • Strichaufzählung
    über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Methoden).

Entwicklung der Staats- und Herrschaftsformen, politische Systeme. Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Entwicklungen von den Anfängen bis ins 18. Jahrhundert.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch vier. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und bürgerlichen Revolutionen. Imperialistische Herrschafts- und Wirtschaftsformen. Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur bis zum Ende der Donaumonarchie.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch fünf. Jahrgang:

Zwischenkriegszeit.

Entwicklungen bis 1945.

Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch;

Genozide und Holocaust.

Zeitalter des Pluralismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
  • Strichaufzählung
    Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Kur- und Gesundheitstourismus kennen;
  • Strichaufzählung
    über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
  • Strichaufzählung
    über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit, Genetik und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen:

Zellbiologie, Mikrobiologie und Hygiene;

Hierarchie der Stoffwechselfunktionen.

Gesundheitsvorsorge im Tourismus:

Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;

Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge;

Erste Hilfe.

Wellness, Gesundheit und Gesunderhaltung:

Bewegung, Ergonomie;

Stoffwechsel (Erkrankungen; Vorsorgemaßnahmen bei besonderen

Problemfeldern, insbes. Essstörungen, Diabetes);

Kreislaufsystem; Immunsystem;

Nervensystem und Sinnesorgane; Psychohygiene; Suchtprävention;

Hormone, Hormontherapie;

Zivilisationskrankheiten (Arten, Vorsorge);

Sexualität , Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes;

Besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Kuren; Wellness).

römisch zwei. Jahrgang:

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten;

Verhaltensweisen von Tier und Mensch.

Genetik:

Grundlagen;

Gentechnik und Biotechnologie (Anwendungsmöglichkeiten, Entwicklungen, gesetzliche Vorschriften);

Humangenetik.

Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:

Grundbegriffe;

Für den Tourismus bedeutsame Ökosysteme;

Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus;

nachhaltiger Tourismus;

Spezielle Aspekte der Ökologie (zB Humanökologie;

Abfallwirtschaftskonzept; Ökobilanz eines Betriebes).

3.4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Probleme mit Hilfe mathematischer Methoden und Modelle bearbeiten und durch selbständiges logisches Denken lösen können;
  • Strichaufzählung
    algebraische und/oder grafische Ergebnisse problemorientiert interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz moderner Technologien praxisbezogene Beispiele und Themenstellungen aus der Wirtschaft, dem Finanzwesen und den Naturwissenschaften numerisch lösen und grafisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Zahlenbereiche;

Numerisches Rechnen;

Rechnen mit Termen;

Rechnen mit Potenzen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen;

Lineare Funktion;

Lineare Gleichungssysteme;

Lineare Optimierung.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

römisch drei. Jahrgang:

Quadratische Gleichungen;

Gleichungen höheren Grades;

Potenzfunktion.

Exponentielle und logarithmische Gleichungen;

Exponential- und Logarithmusfunktion.

Grundbegriffe der elementaren Geometrie;

Planimetrie, Stereometrie und Trigonometrie.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

römisch vier. Jahrgang:

Folgen und Reihen;

Finanzmathematik;

Grenzwert;

Stetigkeit.

Differenzialrechnung;

Kosten- und Preistheorie.

Beschreibende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung.

Wahrscheinlichkeitsrechnung;

Beurteilende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Schularbeiten:

römisch zwei.-V. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topografische Kenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur und Kultur touristischer Destinationen kennen;
  • Strichaufzählung
    ein Bewusstsein für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einer Destination erlangen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Physische Geografie;

Stellung der Erde im Weltall;

Orientierung auf der Erde.

Physiogeografische und humangeografische Gliederungen der Regionen

der Erde.

Großregionen der Erde:

Naturpotenzial;

Raum und Gesellschaft;

Politische und wirtschaftliche Integration;

Krisengebiete.

Ausgewählte Fern-Reisedestinationen.

Reisewirtschaft:

Touristische Verkehrsunternehmen.

römisch fünf. Jahrgang:

Ausgewählte europäische Reisedestinationen.

Österreich.

Geografische Informationssysteme (GIS).

Reisewirtschaft:

Tourismus und Verkehr;

Verkehrspolitik;

Berufsbilder in der Reisewirtschaft.

4.2. TOURISMUS , MARKETING UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Marketings anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
  • Strichaufzählung
    kundenorientiert denken können;
  • Strichaufzählung
    im Verkaufsgespräch überzeugen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
  • Strichaufzählung
    Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Tourismus:

System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;

Voraussetzungen für das touristische Angebot;

Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

Reiseorganisation:

Incoming und Outgoing;

Reiseveranstalter, Reisemittler;

Rechtsgrundlagen;

Arbeitsabläufe, Kundenberatung.

römisch vier. Jahrgang:

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele;

Marktforschung, touristische Quellmärkte;

Markenentwicklung;

Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.

römisch fünf. Jahrgang:

Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business; Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte-, Neigungs- und Kongresstourismus.

Spezifische Fallbeispiele.

4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmens- und betriebsorientiert denken und entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterinnenführung und Mitarbeiterführung und des Qualitätsmanagements anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich praxisgerecht bewerben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;

Leistungsbereiche der Wirtschaft;

Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus;

Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung).

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

römisch zwei. Jahrgang:

Organisation von Hotels (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen;

Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);

Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,

Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmen:

Gründung, Rechtsformen, Finanzierung und Investition.

römisch vier. Jahrgang:

Unternehmensführung (Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Personalmanagement, Kooperation und Konzentration);

Unternehmensbewertung, Feasibility Studies;

Bewertung, Sanierung;

Formen der Veranlagung.

römisch fünf. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;

Wirtschaftliche Entwicklung;

Direkte und indirekte Wertschöpfung;

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;

Geld und Währung;

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

4.4. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
  • Strichaufzählung
    die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standard- und Anwenderprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

römisch zwei. Jahrgang:

Grundaufzeichnungen.

Erfassung, Verrechnung und Verbuchung der Leistung und Zahlung im Hotel und Restaurant.

Personalverrechnung:

Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;

Kalkulationen;

Abrechnungssysteme.

Rechnungswesen des Reisebüros.

römisch vier. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden; Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;

Abgabeverfahren;

Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;

Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen; Benchmarking.

Controlling im Reisebüro.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
  • Strichaufzählung
    über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und deren historische Wurzeln verstehen und zum Analysieren und kritischen Hinterfragen laufender Entwicklungen fähig sein;
  • Strichaufzählung
    für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
  • Strichaufzählung
    die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Rechtsstruktur Österreichs:

Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;

Aufgaben des Staates; Stufenbau der Rechtsordnung.

Österreichische Bundesverfassung.

Gesetzgebung.

Gerichtsbarkeit und Mediation.

Verwaltung.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen;

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Strafrecht:

Allgemeine Grundsätze; Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.

römisch fünf. Jahrgang:

Allgemeines Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;

Konsumentenschutzrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus, Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

  1. Ziffer 5
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

5.1. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
  • Strichaufzählung
    im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software kennen und Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,

volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.

Einkaufen, Bevorraten und Lagern.

Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;

Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;

Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.

Produktionsformen.

Geltende Hygienerichtlinien.

Lebensmittelrecht.

Ernährungsverhalten;

Folgen von Fehlernährung;

Aktuelle Ernährungstrends.

Grundzüge der Diätetik.

5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
  • Strichaufzählung
    Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild der Köchin/des Koches.

Küchenbrigade.

Grundlagen der Küchenorganisation.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Unfallverhütung und Brandschutz.

Einrichtung und Inventar.

Fachsprache.

Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten.

Kochtechnische Grundfertigkeiten.

Grundzubereitungsarbeiten.

Grundteige und -massen.

römisch zwei. Jahrgang:

Erweiterte Grundzubereitungsarten.

Nationale Speisen unter Berücksichtigung saisonaler und regionaler

Schwerpunkte.

Menüplanung.

Einkauf und Lagerung.

Lebensmittelrecht.

Gemeinschaftsverpflegung.

römisch drei. Jahrgang:

Internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends. Verwendung von Convenience Produkten.

Ausgewählte Zubereitungsarten.

Innovative Kochtechniken.

A la carte-Küche.

Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller Technologien.

römisch vier. Jahrgang:

Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen. Buffet, Bankett, Catering.

Küchenorganisation und Zeitmanagement.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

5.3. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhältige Getränke.

Biere.

Grundzüge der Weinproduktion;

Weinbauland Österreich;

Ausgewählte internationale Weinbauländer.

Versetzte Weine.

Spirituosen.

Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    dem Berufsbild Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.

Unfallverhütung.

Tischkultur.

Gedeckarten.

Tischgestaltung.

Grundlagen der Serviceorganisation.

Inventar und Mise en place.

Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

Service von offenen Getränken.

römisch zwei. Jahrgang:

Servierarten und –systeme.

Tageszeitbezogene Servierabläufe.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Flaschenweinservice und erweitertes Getränkeservice.

Kaffeehauskultur.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

römisch drei. Jahrgang:

Harmonie von Speisen und Getränken.

Tagungsbetreuung.

Service von Spezialgerichten.

Menü- und à la carte Service.

Tätigkeiten am Tisch des Gastes.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

römisch vier. Jahrgang:

Buffet, Bankett, Catering.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Tätigkeiten in der Bar.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

Verrechnung mit dem Gast.

6. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Führungsaufgaben wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.

Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang:

Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.

Branchenübliche Software.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte.

Umweltmanagement.

Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Berufsfeldbezogene Netzwerke.

römisch vier. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Themenparks und Freizeitanlagen.

Analyse touristischer Konzepte.

Messemanagement.

Qualitätsmanagement.

römisch fünf. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte; Benchmarking.

Beschwerdemanagement.

Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Trends in der Hotellerie und Gastronomie.

Kooperationen in der Hotellerie.

Reservierungssysteme.

Instandhaltung und Umweltmanagement.

römisch vier. Jahrgang:

Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes:

Erstellung eines Businessplanes;

Pre-opening-Planung, Opening.

Veranstaltungsmanagement.

Reservierungssysteme.

römisch fünf. Jahrgang:

Beschwerdemanagement.

Revenue-Management.

Qualitätsmanagement.

Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von 32 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40082062