Rechtstracker.at

Anl. 2/3

Fassungen
01.09.1995 bis 31.08.2003 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/301.09.199531.08.2003 § → § · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 2/330.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 2 Dokumente
Anl. 2/301.09.198829.10.1993 BGBl. Nr. 437/1988 · 2 Dokumente

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 2/3.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 2 3 1

Text

                                                       Anlage 2.3.1

                                                     ----------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE

                          FÜR ELEKTROTECHNIK

                          I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                   Sum-  pflich-

                                    Semester             me    tungs-

                                                               gruppe

                        1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .........  1   1   1   1   1   1   -   -     6    (III)

2. Deutsch ..........  2   2   2   2   2   2   -   -    12     (I)

3. Lebende

    Fremdsprache

    (Englisch) .......  2   2   2   2   2   2   -   -    12     (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde ......  -   -   1   1   1   1   -   -     4    (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde .  2   2   -   -   -   -   -   -     4    (III)

6. Wirtschaftliche

    Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung  -   -   -   -   2   2   -   -     4     III

7. Mathematik und

    angewandte

    Mathematik .......  4   4   4   4   -   -   -   -    16     (I)

8. Physik und

    angewandte Physik   2   2   -   -   -   -   -   -     4    (II)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung

    und angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung   2   2   2   2   -   -   -   -     8      I

10. Grundlagen des

    Maschinenbaues *2)  4   4   -   -   -   -   -   -     8      I

11. Maschinenkunde ...  -   -   2   2   -   -   -   -     4     (I)

12. Grundlagen der

    Elektrotechnik ...  3   3   2   2   -   -   -   -    10     (I)

13. Meß-, Steuerungs-

    und

    Regelungstechnik .  -   -   2   2   2   2   4   4    16      I

14. Elektrische

    Maschinen und

    Stromrichter .....  -   -   2   2   3   3   3   3    16      I

15. Elektrische

    Anlagen ..........  -   -   -   -   4   4   4   4    16      I

16. Elektronik und

    Mikroelektronik *3) -   -   2   2   2   2   5   5    18      I

17. Konstruktions-

    übungen ..........  -   -   -   -   3   3   4   4    14      I

18. Laboratorium .....  -   -   -   -   3   3   5   5    16      I

19. Werkstätten-

    laboratorium .....  3   3   3   3   -   -   -   -    12     III

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochen-

  stundenzahl ........ 25  25  25  25  25  25  25  25   200

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

B. Förderunterricht                 Jahrgang                  pflich-

                            (Anm.: richtig: Semester)          tungs-

                                                               gruppe

                        1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch .......... *4) *4) *4) *4) *4) *4)  -   -           (I)

    Lebende

    Fremdsprache

    (Englisch) ....... *4) *4) *4) *4) *4) *4)  -   -           (I)

    Mathematik und

    angewandte

    Mathematik ....... *4) *4) *4) *4)  -   -   -   -           (I)

    Fachlich

    theoretische

    Pflichtgegenstände *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4)         (I bis

                                                                III)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Europa 1900 bis 1914:

Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.

Der Erste Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).

Europa zwischen den Weltkriegen:

Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Der Zweite Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.

Sozialkunde:

Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution).

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Die Welt seit 1945:

Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Österreich von 1945 bis 1955:

Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.

Österreich seit 1955:

Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.

Sozialkunde:

Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität,

sozialer Wandel.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und mathematische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Analysis:

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

  1. Ziffer eins
    Hauptsatz der Wärmelehre. Kreisprozesse und 2. Hauptsatz.
Elektrowärme:
Stromwärme, Elektroheizung, Verlustwärme.
Wärmetransport:
Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang,
Wärmestrahlung.
  1. Ziffer 2
    Semester:
Schwingungen und Wellen:
Interferenz, Beugung, Brechung, Polarisation. Schallwellen.
Elektromagnetische Wellen.
Lichttechnik:
Größen, Fotometrie, Farbenlehre, Lichterzeugung und -verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Rechnerbedienung:

Programmeingabe, -lauf, -auflistung, -korrektur, -abspeicherung,

-aufruf.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung. Strukturelemente, Programmierhilfen.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Dokumentation.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Programmieren:

Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung), Benutzerhandbücher.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit, neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 10
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in der Elektrotechnik beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen. Reibung,

Querkraft- und Momentenverlauf.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion), Spannungs-Dehnungs Diagramme, Hookesches Gesetz, Elastizitätsmodul, Gleitmodul, Widerstandsmoment; Spannungsberechnung und Spannungsverteilung.

Verbindungselemente:

Lösbare, nicht lösbare und federnde Verbindungselemente.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Kinetik:

Arbeit und Leistung bei geradliniger Bewegung und bei Drehbewegung,

Wirkungsgrad, Impulssatz, Energiesatz, Stoß.

Trägheitskräfte:

Drallsatz, Trägheitsmomente und zugehörige Sätze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.

11. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Hebe- und Fördermittel:

Bauelemente; Elektrowinden, Krane, Förderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Wasserkraftmaschinen:

Kaplan-, Francis-, Peltonturbine.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Kraftwerksanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen.

Kraftwerksbauformen.

Verdichter:

Kolbenverdichter, Turboverdichter.

Verbrennungskraftmaschinen:

Zweitakt- und Viertaktprinzip, Ottomotor und Dieselmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die lokalen Erfordernisse und die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; deshalb kommt dem Betriebsverhalten der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

  1. Ziffer 12
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendungen gründlich kennen und umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig und gewandt lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Magnetisches Feld:

Magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis. Energie und Kräfte im Magnetfeld, Induktionsgesetz, Selbst- und Gegeninduktion. Induktivität.

Elektrisches Feld:

Kondensator. Elektronenbewegung im elektrischen Feld.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Phasenverschiebung. Wechselwirkungen im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte und Dämpfung, erzwungene Schwingungen.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände; Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Einfache und zusammengesetzte Wechselstromkreise (Zeigerdarstellung, komplexe Behandlung).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Drehstrom:

Drehfeld, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem; Drehstromleistung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Mehrwellige Ströme:

Klirrfaktor, Effektivwert, Leistungsfaktor.

Ausgleichsverhalten bei Schaltvorgängen:

Arten, graphische und rechnerische Darstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen sowie audiovisuelle Hilfsmittel erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 13
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige elektrische Geräte und Verfahren zum Messen, Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meßaufgaben und Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung).

Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung. Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Wechselstrom-Meßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert. Wirk- und Blindleistungsmessung, Zähler. Frequenzmessung; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

Umformung von Meßgrößen:

Verfahren zur elektrischen und elektronischen Erfassung

nichtelektrischer Größen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Schaltungsanalyse, Schaltungssynthese. Kippstufen, Zählbausteine, Zähler, Register, Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandler.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Steuern:

Begriffe. Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; gesetzmäßiges Erfassen und Darstellen von Steuerungsaufgaben. Steuerungselemente (Eingangs-, Steuer-, Meldeglieder; Überwachung). Verbindungsprogrammierbare und speicherprogrammierbare Steuerungen.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Regeln:

Begriffe. Regelkreisglieder (Kennlinien und Dynamik von Strecke und Regler). Führungsformen von Reglern. Regelkreis (Stabilität, Optimierung).

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Regeln:

Vermaschte Regelkreise. Anwendungen. Digitale Regler,

Mikroprozessor als Regler.

Automatisierung:

Grundlagen, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter” und „Elektronik und Mikroelektronik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 14
    ELEKTRISCHE MASCHINEN UND STROMRICHTER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung und Konstruktion von elektrischen Maschinen im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen; er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten,

Klemmenbezeichnungen.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen. Erwärmung, genormte zeitabhängige

Belastungsarten.

Transformator:

Aufbau, Wirkungsweise von Einphasen- und Drehstromtransformatoren.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Transformator:
    Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Drehstromasynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und Wirkungsweise, Hauptabmessungen, Betriebsverhalten,

häufige Sonderformen.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Netzgeführte Stromrichter:

Prinzip der Steuerung, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Gittersteuersätze, Zündkreise, Netzrückwirkungen; Wechselstromsteller.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Methoden der Thyristorzwangslöschung, Gleichstromsteller, selbstgeführter Umrichter. Anwendung (Zwischenkreisumrichter, Steuerung von Drehfeldmaschinen, Netzrückwirkungen). Transistorumrichter.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Synchronmaschinen und Asynchronmaschinen:
    Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

15. ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnahmen kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Entwurfsgrundlagen von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Bemessung hinsichtlich elektrischer, magnetischer, mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen; Installationsmaterial. Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer "Art". Schaltpläne für Installationstechnik und für Steuerungsaufgaben. Schutzmaßnahmen (Arten, Überprüfung), Blitzschutz.

Lichttechnik:

Größen, Lichterzeugung und -verteilung. Beleuchtungsanlagen.

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Projektierung und Montage, Netzformen und Anwendung, Berechnung von Leitungsquerschnitten, Stromverteilung und Spannungsabfall).

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Schaltanlagen:

Niederspannungsanlagen; Geräte und Material; Grundschaltungen,

Ausführungsformen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten,

Steuerung.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Aufgaben der Hochspannungstechnik:

Schutz gegen Überspannungen und Überströme, Kurzschlußstromberechnung, Erdschluß; Prüfverfahren.

Hochspannungsanlagen und -leitungen:

Schaltgeräte, Bauformen, Schutzeinrichtungen (Generator-, Transformator-, Leitungsschutz, Erdungen).

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Hochspannungsnetzbetrieb:

Stabilität der Übertragung, Netzkennlinienregelung,

Hochspannungs-Gleichstromübertragung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Leistungsbedarf und Leistungsbedarfsdeckung, Tarifsysteme.

Elektrische Bahnen:

Grundlagen der elektrischen Traktion, Bahnstromversorgung,

Triebfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 16
    ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik und die in der Elektrotechnik häufig verwendeten elektronischen Bauteile und Schaltungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau und Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager, RC-Filter und Leitungen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Differenzverstärker, Operationsverstärker; aktive Filter.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Mikrocomputer:
    Prozessor, Speicher, Ein/Ausgabe-Bausteine, Bussystem, Befehlssatz.
  2. Ziffer 7
    Semester:
    Mikrocomputer:

Befehlssatz, Assemblerprogramme. Echtzeitprogramme für die Anwendung in der digitalen Meß- und Steuerungstechnik; Schnittstellen.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Mikrocomputersysteme:

Softwareentwicklung, Softwareanwendung (komplexe Aufgaben).

Informationsübertragung:

Kanalkapazität, Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Fernwirktechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im römisch vier. Jahrgang zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 17
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.
  2. Ziffer 6
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.
  2. Ziffer 8
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-,
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter”, „Elektrische Anlagen”, und „Elektronik und Mikroelektronik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer

Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher

Stromrichterschaltungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen, Bestellwesen, Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen sind im Hinblick auf die in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen zu vermittelnden Lehrinhalte auszuwählen. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

---------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 2 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Mit Übungen.

*4) Bei Bedarf ein Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111120

Alte Dokumentnummer

N6199552538J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 2 3 2

Text

Anlage 2.3.2

----------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTRONIK

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                    Sum- pflich-

                                    Semester              me   tungs-

                                                               gruppe

                        1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .........  1   1   1   1   1   1   -   -     6    (III)

2. Deutsch ..........  2   2   2   2   2   2   -   -    12     (I)

3. Lebende

    Fremdsprache

    (Englisch) .......  2   2   2   2   2   2   -   -    12     (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde ......  -   -   2   2   -   -   -   -     4    (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde .  2   2   -   -   -   -   -   -     4    (III)

6. Wirtschaftliche

    Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung  -   -   -   -   2   2   -   -     4     III

7. Mathematik und

    angewandte

    Mathematik .......  4   4   4   4   -   -   -   -    16     (I)

8. Physik und

    angewandte Physik   2   2   -   -   -   -   -   -     4    (II)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung

    und angewandte

    Elektronische

    Datenverarbeitung   2   2   2   2   -   -   -   -     8      I

10. Grundlagen der

    Elektrotechnik ...  2   2   -   -   -   -   -   -     4     (I)

11. Energietechnik und

    Leistungs-

    elektronik .......  -   -   -   -   3   3   -   -     6      I

12. Elektronik und

    Digitaltechnik ...  2   2   2   2   2   2   3   3    18      I

13. Nachrichtentechnik  -   -   2   2   2   2   4   4    16      I

14. Technische

    Informatik .......  -   -   -   -   3   3   4   4    14      I

15. Meß-, Steuerungs-

    und

    Regelungstechnik .  -   -   2   2   2   2   3   3    14      I

16. Fertigungstechnik

    und

    Konstruktionslehre

    *2) ..............  3   3   3   3   3   3   5   5    28      I

17. Laboratorium .....  -   -   -   -   3   3   6   6    18      I

18. Werkstätten-

    laboratorium *3) .  3   3   3   3   -   -   -   -    12     III

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochen-

  stundenzahl ........ 25  25  25  25  25  25  25  25   200

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

B. Förderunterricht                 Jahrgang                  pflich-

                            (Anm.: richtig: Semester)          tungs-

                                                               gruppe

                        1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.

---------------------------------------------------------------------

    Deutsch .......... *4) *4) *4) *4) *4) *4)  -   -           (I)

    Lebende

    Fremdsprache

    (Englisch) ....... *4) *4) *4) *4) *4) *4)  -   -           (I)

    Mathematik und

    angewandte

    Mathematik ....... *4) *4) *4) *4)  -   -   -   -           (I)

    Fachlich

    theoretische

    Pflichtgegenstände *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4)         (I bis

                                                                III)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und mathematische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Analysis:

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen.

Analysis:

Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten

Koeffizienten.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre.

Kreisprozesse und 2. Hauptsatz.

Elektrowärme:

Stromwärme, Elektroheizung, Verlustwärme.

Wärmetransport:

Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang,

Wärmestrahlung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Interferenz, Beugung, Brechung, Polarisation. Schallwellen.

Elektromagnetische Wellen.

Lichttechnik:

Größen, Fotometrie, Farbenlehre, Lichterzeugung und -verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 2.3.1.

  1. Ziffer 10
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz,

Induktivität.

Elektrisches Feld:

Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen; Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 11
    ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 2. Semester des römisch drei. Jahrganges Anmerkung, richtig: 6. Semester) das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik”, wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik” zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren” sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Sequentielle Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendungen logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von

Logikschaltungen, Störsicherheit.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

Verstärker:

Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.

Dimensionierung anhand von Kennlinien.

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;

Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Elektronische Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare

Steuerungen.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden

für Schaltvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen” bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

13. NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,

Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassung.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Übertrager, Dämpfungsglieder, Filtertechnik.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Elektromagnetische Wellen:

Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm, Anpassung.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 14
    TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Software:

Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.

Programmiersprachen.

Mikroelektronik:

Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;

Massenspeicher.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Software:

Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.

Mikroelektronik:

Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Software:

Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.

Mikroelektronik:

Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Software:

Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von

Programmen.

Mikroelektronik:

Zeitabläufe; Interrupt. Emulation. Technische Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre” und „Laboratorium”, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen” sowie „Algorithmen und Programme” kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen” sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.

Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” und „Elektronik und Digitaltechnik” auf.

Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 15
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundbegriffe:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit;

Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung. Widerstandsbestimmung;

Kompensation.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Blindleistungsmessung; Bestimmen von

Wechselstromwiderständen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,

Frequenzsynthese.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler.

Stabilität und Optimierung.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator;

Ausführungsformen.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik. Funkortung.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung” die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik”.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 16
    FERTIGUNGSTECHNIK UND

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Werkstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren einfacher Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren komplexer Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Elektronische Geräte:

Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Elektronische Geräte:

Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von integrierten Schaltungen.

  1. Ziffer 7
    Semester:
    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

  1. Ziffer 8
    Semester:
    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion. Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen, empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium”.

Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt bis zum römisch drei. Jahrgang je zwei Wochenstunden, im römisch vier. Jahrgang vier Wochenstunden.

17. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Praxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Energietechnik und Leistungselektronik”, „Elektronik und Digitaltechnik”, „Nachrichtentechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Technische Informatik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 18
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Der Schüler soll die Arbeiten der Produktionsorganisation vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von Leiterplatten.

Stoffgebiet Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen, Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Stoffgebiet Elektromaschinenbau:

Aufbau, Reparatur und Prüfen von Transformatoren, Übertrager und Drosseln.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Baugruppen.

Stoffgebiet Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen, Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik.

Stoffgebiet Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und

der Kommunikationssysteme.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von steuerungs- und

regelungstechnischen Geräten und Systemen.

Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Geräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Erstellen einfacher Programme.

Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Systemen.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Führung von praxisüblichen Dateien; statistische

Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der betrieblichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” beziehungsweise in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

--------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 2 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium” entfällt im 1. und 2. Semester für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in einem facheinschlägigen Lehrberuf aufweisen.

*4) Bei Bedarf ein Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111121

Alte Dokumentnummer

N6199552539J