Rechtstracker.at

Anl. 3/7

Fassungen
01.09.1995 bis 31.01.1997 — BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/701.02.201331.01.2018 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 3/707.10.201131.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/705.05.200931.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 3/724.12.200304.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 3/701.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 3/701.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 3/701.02.199731.08.1999 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/701.09.199531.01.1997 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 3/730.10.199331.01.1997 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 3/701.09.198829.10.1993 BGBl. Nr. 437/1988

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 7

Inkrafttretensdatum

30.10.1993BGBl. Nr. 734/1993

Außerkrafttretensdatum

31.01.1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 3 7

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten beginnend mit 31. 8. 1995

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 5, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

Anlage 3.7

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT - KOLLEG MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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                                         Wochenstunden        Lvpfl.-

            Pflichtgegenstände              Semester    Summe  Gruppe

                                        1.  2.  3.  4.

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ......................     1   1   1   1    4    (III)

2.  Betriebswirtschaftslehre ......     2   2   3   3   10    (II)

3.  Rechnungswesen ................     3   3   2   2   10      I

4.  Fertigungsplanung und

     Arbeitsorganisation ...........     2   2   2   2    8     II

5.  Auftragsbearbeitung

     einschließlich

     Produktionsplanung und

     -steuerung mit EDV ............     2   2   3   3   10      I

6.  Textiltechnologie und

     Warenkunde ....................     2   2   2   2    8     III

7.  Entwurf- und Modezeichnen .....     3   3   3   3   12     IV

8.  Schnittkonstruktion, Gradieren

     und Modellgestaltung ..........     5   5   4   4   18     IVb

9.  Werkstätte einschließlich

     Fertigungslehre und

     Maschinenkunde ................    20  20  20  20   80      V

---------------------------------------------------------------------

               Gesamtstundenzahl ...    40  40  40  40  160

10.  Pflichtpraktikum ..............    acht Wochen in der

                                        unterrichtsfreien Zeit

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden        Lvpfl.-

             Freigegenstände *2)            Semester    Summe  Gruppe

                                        1.  2.  3.  4.

---------------------------------------------------------------------

Datenverarbeitung - Organisation ...     2   2   -   -    4      I

Stenotypie und Textverarbeitung ....     2   2   2   2    8     IVb

Aktuelle Fachgebiete *1) (  ) ......     2   2   2   2    8      (I

                                                                 bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

         Unverbindliche Übungen *2)

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ......................    2    2   2   2    8    (IVa)

---------------------------------------------------------------------

            Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Rechnungswesen .....................    2    2   2   -    6      I

Schnittkonstruktion, Gradieren und

Modellgestaltung ...................    2    2   2   -    6     IVb

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiete der Bekleidungswirtschaft mit besonderer Berücksichtigung des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung in branchenspezifischen Anwendungsbereichen zu vermitteln und hat sie unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu befähigen, gehobene Tätigkeiten im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie auszuüben bzw. Führungspositionen einzunehmen.

Der Aufbau der Unterrichtseinheiten als repräsentatives Stoffbeispiel soll nach fachwissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen, unter Beachtung der Prinzipien der Berufsorientierung und der Aktualität. Die Erkenntnisse der Pädagogik und der Psychologie sind bei der Strukturierung des Lernprozesses hinsichtlich Motivation der Forcierung der Aktivitäten der Schüler zu berücksichtigen. Fallstudien, die Projekttechnik sowie die Auswertung und Steuerung von Organisationsaufgaben, verbunden mit fachlicher Kritik, sollen im Vordergrund der Lehrtätigkeit stehen. Der Bildungsgang wird mit einer Reifeprüfung abgeschlossen.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt; Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf den Betrieb.

Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisation und Menschenführung.

Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.

Entwicklung des Verständnisses für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft. Markt.
    Faktoren und Funktionen der Unternehmung und des Betriebes.

Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Inhalt. Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften, zivilgerichtliche Verfahren, Exekution, Insolvenz.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag: Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung (Formen der Zahlung, Giroverkehr in Österreich). Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und der damit verbundene Schriftverkehr.

Konsumentenschutz, Konsumentenberatung.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):

Finanzierung: Begriff und Arten der Finanzierung unter Berücksichtigung der verschiedenen Unternehmungsformen (Innen-, Außenfinanzierung, Eigen-, Fremd-, Selbstfinanzierung).

Kreditinstitute: Arten und Geschäfte (im Überblick)

Investition: Begriff und Arten, Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsrechnung.

Finanzplanung: Unternehmung, rechtliche Grundlagen, Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften).

Organisationsformen des Marktes.

Marketing: Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt- und Sortimentgestaltung.

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
    Arten der Betriebe: allgemeine Übersicht.
    Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels.
    Einzelhandel - Großhandel: Betriebsformen, Betriebsstruktur.

Außenhandel: Arten, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages im Außenhandel.

Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Personenbeförderung:

Grundsätzliches über Post, Eisenbahn, Spedition, Schiffahrt, Luftverkehr.

Versicherungsbetriebe: Wesen, Art, Versicherungsvertrag einschließlich Schriftverkehr.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Betriebe der Gütererzeugung (Handwerks- und Industriebetrieb):
    Betriebsstruktur, Fertigungsplanung, Fertigungsverfahren.

Gewerberecht: Arten der Gewerbe, Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung von Gewerben, Gewerbebehörden, gewerblicher Rechtsschutz, gewerbliche Berechtigungen.

Berufsausbildungsrecht: Berufsbilder der einschlägigen Lehrberufe.

Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsmarktförderung.

Unternehmungsführung: Managementfunktionen (Planung, Organisation, Kontrolle) Managementkonzeptionen.

Personalpolitik: Mitarbeiterauswahl, Schriftverkehr im Personalbereich, Führungsstile, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation, Personalplanung, Personalentwicklung.

Kostenlehre und Preispolitik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonderer Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.

Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden.

Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.

Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen.

3. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in die Bedeutung eines geordneten Rechnungswesens.

Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements in Rechnungswesen auszuführen.

Anleitung zu den in der Wirtschaft gebräuchlichen Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung, zur Auswertung der Ergebnisse in der Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden):
    Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche Grundlagen, Belegwesen. Das System der doppelten Buchhaltung.

Hauptbuch: Eröffnung - Verbuchung laufender Geschäftsfälle -

Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan.

Umsatzsteuer (Berechnung, Voranmeldung).

Verbuchung laufender Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

Bücher der Doppik: Arten, Hilfs- und Nebenbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.) in den Grundzügen.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Abrechnung von Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden):
    Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze.
    Form und Funktion der Abschlußtabelle.
    Grundzüge der Bewertung.
    Waren- und Materialbewertung.

Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagen, Anlagenabschreibung, Ausscheiden von Anlagen, Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei.

Zeitliche Abgrenzung - Posten der Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen.

Bewertung von Forderungen.

Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung, Verbuchung.

Abschlüsse von Einzelunternehmungen.

Erfolgsermittlung: handels- und steuerrechtlicher Erfolg, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):
    Überleitung von der Finanzbuchhaltung zur Betriebsbuchhaltung.

Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben.

Personalverrechnung:

Abrechnung und Verbuchung von laufenden und sonstigen Bezügen. Führung von Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen.

Berechnung und Verbuchung der Abgaben an Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde.

Jahresausgleich.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Weiterführung der Aufgaben aus der Kostenrechnung. Grundzüge der Bilanzanalyse und -kritik; Betriebskennziffern.

Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische Entscheidung.

Steuerlehre: Überblick über die wichtigsten Steuern.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen Bewältigung der Probleme zu geben.

Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke zu verwenden.

Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und auf eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung des Unterrichtes und zur Aktivierung der Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter, Tarif- und Gebührenverordnungen und sonstiges Anschauungsmaterial.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester: je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 4
    Semester: eine zweistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 4
    FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von Kenntnissen über die Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb.

Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei.

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden und Erfahrungen zur Analyse und Synthese von Arbeitsverfahren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Die Arbeitsverfahren in der Zuschneiderei, Einrichterei, Näherei, Bügelei; Einführung in das Arbeitsstudium.

Grundbegriffe des Arbeitsstudiums; (Arbeitssystem, Erzeugnisgliederung, Arbeitsteilung, Arbeitsleistung Soll-Ist usw.).

Einführung in die Ergonomie.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    Aufbau und Erstellen von einfachen Arbeitsplänen.

Begriffe der Ergonomie (Leistung, Leistungsänderung, Formen und Arbeit, Umwelteinflüsse).

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Datenermittlung: Datenarten, Analyse, Synthese; Methoden zur Ermittlung von IST- und SOLL-Zeiten, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Erstellen von Arbeitsplänen.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):

Zeitaufnahme und Zeitaufnahmetechnik, Leistungsgradbeurteilung, Auswertung von Zeitaufnahmen und Übungen, Verteilzeitaufnahme, Erholzeitermittlung, Pausenregelung, Prozeßzeiten, Gruppenarbeit, Mehrstellenarbeit, Planzeiten, Arbeitspläne.

Fertigungs-, Arbeits- und Arbeitsverteilungspläne.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe auszurichten.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Erstellung von Arbeitsplänen die Zusammenarbeit mit dem Lehrer für Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde sowie mit dem Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV erforderlich. Auch zu allen anderen facheinschlägigen Gegenständen sowie zum Unterrichtsgegenstand Betriebspsychologie und Menschenführung sind Querverbindungen herzustellen.

  1. Ziffer 5
    AUFTRAGSBEARBEITUNG EINSCHLIESSLICH PRODUKTIONSPLANUNG UND

-STEUERUNG MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilung. Aufgaben der technischen Arbeitsvorbereitung, Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Produktionssteuerung.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen der Auftragsbearbeitung unter Anwendung der EDV.

Erziehen zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Organisatorischer Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen.

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung.

Überblick über die Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und die Arbeitsplanung.

Erstellen von Stammdaten:

Fertigungspläne, Materialbedarfslisten, Erzeugnisgliederung mit den Arbeitsplänen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):

Erfassen von Stammdaten mit der EDV.

Erstellen von Stammdaten:

Arbeitspläne, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Kundenstammdaten, Preislisten, Größenstammdaten, Maschinenplan und Maschinenliste usw.

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
    Erfassen der Stammdaten mit der EDV.
    Bearbeiten eines einfachen Kundenauftrages mit EDV. Bearbeiten von Kundenaufträgen mit EDV.

Erstellen von Arbeitsunterlagen für die Produktionsplanung und -steuerung.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):

Zusammenhängende praktische Beispiele der Auftragsbearbeitung und Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Durchführung eines Produktionsauftrages.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl und die Beispiele sind auf die Fachrichtung der Bekleidungsindustrie hin zu orientieren.

Die Zusammenhänge der Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) mit der Produktionsplanung und -steuerung und der Erstellung der erforderlichen Arbeitsunterlagen sollen den Schülern begreiflich gemacht werden.

Schon zu Beginn sind anhand praktischer Beispiele Stammdaten zu erstellen und analog dazu mit dem Computer zu verarbeiten.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Behandlung des Lehrstoffes die Zusammenarbeit der Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV und Datenverarbeitung - Organisation sowie Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation unbedingt erforderlich.

  1. Ziffer 6
    TEXTILTECHNOLOGIE UND WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über textile Rohstoffe, Fäden und Flächen sowie deren Veredlung.

Hinführen zum Erkennen und Beurteilen von Materialien, Schulung im Erfassen und Ableiten von Materialeigenschaften. Anleitung zum zweckmäßigen Einsatz sowie zur richtigen Verarbeitung von Materialien.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen über die in der Produktion von Textilien notwendigen physikalischen und chemischen Prozesse und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften der erzeugten Halb- und Ganzfabrikate.

Erziehung zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Überblick über textile Fasern (Arten, Faserstoffaufbau, Faserstoffeigenschaften), textile Fäden, Nacharbeiten - Veredlung. Die wichtigsten Naturfasern, Chemiefasern und anderen industriell hergestellten Fasern.

Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):

Textile Fäden: Prinzip des Spinnens; wichtige Spinnverfahren; handelsübliche Produkte und deren Eigenschaften.

Textile Flächen: Prinzip der Flächenbildung sowie Arten, Eigenschaften und Stofftypen von Fadenverbundstoffen (zB Gewebe, Maschenwaren, Spitzen, Bobinetwaren), Faserverbundstoffe (Filze, Vliese, Watten) und kombinierten Verbundstoffen (zB Stickereien, Nähwirkwaren, Flächenschichtstoffen).

Ergänzen der Stoffsammlung.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Nacharbeiten - Veredlung: Vorbereitungsarbeiten, Farbgebung, Ausrüstung, Vollendungsarbeiten und Aufmachung.

Qualitätsbestimmungen: Qualitätsbegriff, Dekomponieren, Faserbestimmungen auf Grund von mikroskopischen Bildern und von Typenreaktionen.

Ergänzen der Stoffsammlung.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):

Stoffuntersuchungen handelsüblicher Stoffe (Baumwolle-, Leinen-, Woll- und Seidenstoffe unter Berücksichtigung der Verwendung von Chemiefasern und deren Mischungen).

Untersuchung verschiedener anderer handelsüblicher Halb- und Ganzfabrikate, die in Gewerbe und Industrie Verwendung finden.

Ergänzung der Stoffsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Um ein gutfundiertes Basis- und Übersichtswissen zu vermitteln, sollen die Kapitel „Textile Fasern, Fäden und Flächen, Veredlung, Fertigungsprodukte und Textilprüfung'' in Form von Überblicken so dargeboten werden, daß sich eine geschlossene Einheit ergibt und die sachlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Stoffgebieten sichtbar werden. Die nachfolgenden Kapitel sollen der Vertiefung und Ergänzung dienen.

Stoffkenntnisse in Verbindung mit Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften muß, in Zusammenarbeit mit den Werkstättenlehrern und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schüler, besonders gefestigt werden.

Beim Anlegen und Ergänzen einer Stoffsammlung soll vor allem auf Grundqualitäten und dann erst auf modische Stoffe eingegangen werden.

Bei den Stoffuntersuchungen ist besonderer Wert auf das Erkennen der charakteristischen Eigenschaften von Fasermischungen und Stofftypen zu legen und davon der zweckmäßige Einsatz und die richtige Verarbeitung abzuleiten. Dabei sollen die in der Praxis üblichen Prüfungen miteinbezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Wert der Textilkennzeichnung und der Textilpflegekennzeichung zu legen.

Die notwendigen chemischen und physikalischen Aussagen sollen den einzelnen Kapiteln zugeordnet werden, um die Zusammenhänge zu wahren. Produktionsabläufe und Maschinen sind zur im Prinzip darzustellen.

Sinnvoll angesetzte Exkursionen und Verwendung von Fachliteratur sollen die Ausbildung abrunden.

  1. Ziffer 7
    ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung der zeichnerischen Ausdrucksfähigkeit.

Fördern des Interesses für die Mode, Hinführen zum Sehen und Erfassen modischer Linien, Formen und Details, anregen zur Freude am eigenständigen modischen Entwurf.

Befähigen zur selbständigen Herstellung von Entwürfen und zur Erstellung von Werkskizzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden):
    Schrift: Schriftarten, Monogramme.
    Farbkomposition: Modische Farbzusammenstellungen, Stoffmuster.

Naturstudien: Zeichnen und Malen von einfachen Naturformen, Faltentwurf und modischen Details.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden):
    Proportionsstudien an der menschlichen Figur.
    Proportionsstudien für das Modezeichnen.

Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen

Merkmale von Stilen und Modellen.

Anfertigung von Ideenskizzen.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
    Bewegungsstudien.
    Eingehen auf modische Details,
    Entwerfen nach Themenstellung.
    Gedächtnisübungen (nach Modeheften bzw. Modellen).
    Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
  2. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):

Herstellen von Modebildern (farbige, dekorative Entwürfe in Großformat) sowie von Werkskizzen.

Modeberichte mit Skizzen; wichtige Epochen, Stile, Linien und Silhouetten aus der Geschichte der Mode in exemplarischen Beispielen.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

Entwürfe von Bekleidung nach einem gegebenen Thema.

Entwürfe von Modellkollektionen für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von Übungen im Beobachten und Merken und von Übungen zum Erwerben von Sicherheit im Skizzieren soll zum eigenständigen Entwerfen geführt werden, wobei die Ausführbarkeit modischer Ideen und die Materialgerechtigkeit der Entwürfe besonders zu beachten sind.

Auf Schulung der Fähigkeit, rasch eine Modeskizze zu entwerfen, ist mehr Wert zu legen als auf zeitraubende Ausführung einzelner Zeichnungen.

Dem Lehrer für Entwurf- und Modezeichnen obliegt für die im Werkstättenunterricht gearbeiteten Werkstücke die Beratung der Schüler bei der Wahl des Stoffes und des dazu passenden Modells, bei der Farbenzusammenstellung und den modischen Details.

Querverbindungen zu Geschichte und Sozialkunde sind zu pflegen, mit dem Ziel, Anregungen aus der Geschichte der Mode für modisch aktuelle Entwürfe zu gewinnen.

  1. Ziffer 8
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung des konstruktiven Denkens und Gestaltung im Hinblick auf die Schnitterstellung für Einzelfertigung und serienmäßige Fertigung.

Beherrschung der Fähigkeiten und Techniken zur Umsetzung von Modebildern in Schnittbilder und Schnittschablonen.

Verständnis für gute Linienführung und Proportion bei der Gestaltung von Modellen an der Puppe.

Schulung der Fähigkeit, Modelle und Schnittformen für die serienmäßige Fertigung zu schaffen.

Vermitteln der Einsicht in die Beziehung der Bekleidung zur Persönlichkeit des Menschen.

Schulung der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung praxisgerechter Schnittformen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden):

Die Grundkenntnisse für das Maßnehmen unter Berücksichtigung der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten sowie von Schnitten für Arbeitskleidung, Kinderkleidung und Freizeitbekleidung.

  1. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden):
    Grundschnitte für Röcke.
    Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten.
    Ärmelformen, Kragenformen.
    Einführung in die Gradiertechnik.
    Gradieren einfacher Rockgrundformen.
    Herstellen von Schnittschablonen für Rock, Bluse oder Kleid.
  2. Ziffer 3
    Semester (4 Wochenstunden):
    Grundschnitte für Hosen.

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung, Erstellen von Schnittschablonen.

Gradieren einfacher Blusen- und Kleidgrundformen.

Erstellen von Schnitten für Damenoberbekleidung (vorwiegend englische Kleidungsstücke).

  1. Ziffer 4
    Semester (4 Wochenstunden):

Erstellen von Schnitten für Knaben- und Herrenbekleidung (für einfache sportliche Kleidungsstücke wie Hose und Sportjacke).

Schnittentwicklungen, haltungs-, körperformbedingte Schnittabwandlung, Schnittschablonen.

Gradieren einfacher Modellschnitte (Vergrößern und Verkleinern der Schnitte).

Herstellen von Schnittschablonen und Schnittlagebildern. Modellgestaltung nach eigenem Entwurf.

Übung im Abwandeln von Grundmodellen hinsichtlich technischer und modischer Details im Zusammenhang mit der Erstellung von Kollektionen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schulung im Herstellen von Schnitten soll in einem System erfolgen, das in der Wirtschaft Verwendung findet.

Besondere Genauigkeit und Sauberkeit ist für die Erwerbung einwandfreier Schnittechnik unerläßlich. Die Schnitte sind nach Körpermaßen und Größentabellen zu erstellen und im arbeitsunterrichtlichen Verfahren zu entwickeln.

Die Stoffauswahl hat in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde zu erfolgen.

Aufbauend auf die Wissensinhalte der Gegenstände Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung sowie Entwurf- und Modezeichnen sollen die Schnittlösungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Modellvorlagen und eigenen Ideen in exakter Ausführung gestaltet werden.

Bei der Entwicklung der Schnittformen muß sowohl für die Einzelanfertigung als auch für die Serienfertigung die praxisgerechte Realisierung berücksichtigt werden.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    WERKSTÄTTE EINSCHLIESSLICH FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von sicheren Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur sachlich richtigen und selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken aller Art im praxisnahen Tempo befähigen, unter Berücksichtigung der Methoden der gewerblichen und industriellen Produktion. Schulung in der Auswahl der bevorzugten Stoffqualität und des Zubehörs für die Artikel der Damenoberbekleidung und der Herren-, Sport-, Freizeit-, Arbeits- und Kinderbekleidung.

Vermitteln von Kenntnissen über Planungs-, Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben in der Bekleidungsindustrie.

Erarbeitung von Grifftechniken, Einführung in das Methodentraining und die Arbeitsplatzgestaltung.

Erstellung von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Vermitteln von Kenntnissen über Maschinen und Betriebseinrichtungen im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie. Schulung der Fähigkeiten, Maschinen entsprechend ihrer Funktion und Wirtschaftlichkeit nach fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und einzusetzen, Störungen zu erkennen und zu beheben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (20 Wochenstunden):

Grundausbildung des Hand- und Maschinnähens in einfach zu verarbeitenden Materialien.

  1. Ziffer eins
    Handnähen
  2. Ziffer 2
    Maschinnähen: Basistraining
  3. Ziffer 3
    Grundtechniken: Verbinden von Stoffteilen. Bearbeiten von Kanten,
Knopflöcher.
  1. Ziffer 4
    Technische Detailarbeiten: Einführung in das Methodentraining;
Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Besatzarbeit, Abnäher, Einreihen von Weiten, Biesen, Schlitze, Verarbeitung von Kleinteilen.
  1. Ziffer 5
    Werkstückfertigung: Arbeitsbekleidung, Freizeitbekleidung und Kinderbekleidung in industrieller oder serienmäßiger Fertigung, Blusenfertigung.
    Fertigungslehre: Fertigungstechniken, Verarbeitungsmethoden. Einführung in die Arbeitsablaufplanung.
    Maschinenkunde: Handnähgeräte, Doppelsteppstichmaschine.
    Aufbau, Funktion und Bedienung.
    Nähmaschinnadel, Fadenspannung, Stichbildung.
    Wartung der Maschine.
    Bügelgeräte.
    Maschinen und Geräte für den Zuschnitt.
    Unfallverhütung.
  2. Ziffer 2
    Semester (20 Wochenstunden):

Grundlagen der Verarbeitung von Wollstoff- und Maschenware einschließlich Futterstoffen.

  1. Ziffer eins
    Technische Detailarbeiten:
    Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Abnäher, Falten, Verschlußarten, Bundverarbeitung, Schlitze, Rüschenverarbeitung.
  2. Ziffer 2
    Werkstücke aus gewebtem und gewirktem Material wie Baumwolle,
Leinen oder Wolle in Einzel- und Serienfertigung.
Röcke, Kleider, Zweiteiler.
Fertigungslehre: Materialangepaßte Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken.
Fixiertechniken.

Verarbeitung von Wollstoffen, Maschenware, Baumwoll-, Leinenstoffen

und Futterwaren.

Arbeitsmaterial für Zuschnitt und Werkstätten-Verfahrenstechnik. Arbeitsablaufpläne, Qualitätsbestimmung.

Maschinenkunde: Doppelstich- und Kettenstichmaschinen.

Stichbildung - Stichbildungselemente.

Transportarten - Transportelemente.

Überblick über Spezialmaschinen und Nähautomaten für die Näherei

und Bügelei.

Ursachen und Behebung von Näh- und Maschinstörungen anhand

praktischer Übungen.

Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Semester (20 Wochenstunden):
    Grundlagen der Kleiderverarbeitung in Wollstoff.
    Einführung in die Modellgestaltung.

Arbeiten mit gesteigerter Anforderung hinsichtlich Material und Verarbeitung.

  1. Ziffer eins
    Technische Detailarbeiten: Details für die Kleiderverarbeitung:
    Kragen, Ärmelabschlüsse, Taschen.
  2. Ziffer 2
    Werkstücke: Modellkleider.
    Kleiderserienfertigung.
    Werkstücke in englischer Machart.

Fertigungslehre: Arbeitsplanung für Zuschnitt und Werkstätte mit

Erarbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

Erkennen von Gestaltungs-, schnittechnischen und Verarbeitungsfehlern.

Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.

Verarbeitungsmethoden schwieriger Materialien.

Einsatz von Einlagematerial und Futterstoff.

Nähgarn.

  1. Ziffer 4
    Semester (20 Wochenstunden):

Technische Übungen: Technische Details für englische Werkstücke und für Werkstücke der Herren- und Knabenbekleidung.

Werkstücke für Damenoberbekleidung in vorwiegend englischer Machart und Einführung in die Fertigung der Herren- und Knabenbekleidung (gewerblich und industriell).

Werkstücke vom Entwurf bis zur Ausführung nach Themenstellungen aus der französischen und der englischen Werkstätte. Anfertigung eines Stückes aus der Entwurfskollektion.

Fertigungslehre: Arbeitsvorbereitung für die Fertigung. Arbeitsablaufplanung, Arbeitsplatzplanung im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitsablaufplänen und Arbeitsmittelplänen.

Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.

Gewerbliche und industrielle Arbeitsmethoden und deren Einsatzmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Werkstätten einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde ist praxisnah zu gestalten und durch Betriebsbesuche zu bereichern. Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und die Humanisierung der praktischen Arbeit sind zu berücksichtigen. Das Ausbildungsprogramm ist im Zusammenhang mit Entwurf- und Modezeichnen sowie Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung zu erstellen.

Durchführung und Anwendung von Fertigungstechniken sind in einer dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem Fachgebiet entsprechenden Arbeitsweise zu vermitteln. Die technischen Übungen sind den entsprechenden Werkstücken voranzustellen und sollen das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Besonderer Wert ist auf die Erzielung eines praxisgerechten Arbeitstempos durch Anwendung zeitgemäßer Arbeitsverfahren und Betriebsmittel zu legen. Die Werkstücke sind in Schnitt und Fertigungstechnik nach bekleidungsphysiologischen Gesichtspunken und bewußtem Kostendenken zu gestalten.

10. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 3.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DATENVERARBEITUNG - ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die eine aufbauende Spezialausbildung ermöglichen.

Kenntnis der Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlage.

Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung auf Betrieb und Mitarbeiter.

Kenntnis der Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung einer Datenverarbeitungsanlage.

Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben.

Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gruppen sowie zum selbständigen logischen Denken.

Beherrschung der Tastatur; Kenntnis der Funktionstasten und Sonderzeichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    1. Litera a
      Grundlagen der Datenverarbeitung:

Zweck der Datenverarbeitung, Grundbegriffe und Arten, Daten, Codes.

Hardware:

Aufbau der Datenverarbeitungsanlage, Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, Speicher, externe Speicher, Hierarchie der Speicher, Datenerfassung, Datenträger, Dialoggeräte, Datenfernübertragung.

Software:

Systemsoftware, Betriebssysteme, Übersicht über die Programmiersprachen, Anwendersoftware.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    1. Litera b
      EDV-Organisation:

Allgemeine Grundlagen, Organisationsprinzipien; Problem der EDV-Einordnung innerhalb des Betriebes; Organisation der Datenerfassung, Methoden der Datenerfassung, Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen zur Datenerfassung; Organisation der Speicherung, Dateiarten; Organisation der Verarbeitung, Verarbeitungsmethoden;

Organisation der Datenausgabe;

Datensicherung und Datenschutz;

Mensch und Computer, Psychologischer Aspekt des Computereinsatzes, Auswirkung und Gefahren des Computereinsatzes, Berufe in der EDV;

Einsatzmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit der EDV;

Terminplanung und Kontrolle;

Organisation von EDV-Projekten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe soll der Schwerpunkt auf das Stoffgebiet Organisation gelegt werden, während die Grundlagen der Datenverarbeitung (insbesondere die technischen und mathematischen) nur soweit zu behandeln sind, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise einer elektronischen DV-Anlage und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Die Ein- und Ausgabe von Daten (Texten) soll anhand von Anwenderprogrammen in praktischen Übungen durchgeführt werden.

Einfache Programmierbeispiele sollen nur dazu dienen, das Betriebssystem und die Funktionsweise der Hardware-Komponenten verständlich machen zu können.

Die einzelnen Kapitel des Lehrplanes müssen nicht in der angeführten Reihenfolge behandelt werden; vielmehr sollten nach Möglichkeit die Kapitel „Grundlagen der Datenverarbeitung'' und „Organisation'' integriert bzw. parallel behandelt werden.

Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln, insbesondere Lehrfilmen, Dias und Overhead-Folien, ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstration von Applikationen

der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag.

Schularbeiten: je eine einstündige Schularbeit.

STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, Schriftstücke aus verschiedenen Bereichen der Bekleidungswirtschaft stenographisch aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei maschinschriftlich zu übertragen. Kenntnis der Bedienung von Diktiergeräten und ihrer rationellen Arbeitsweise. Kenntnis der gebräuchlichen Textverarbeitungsgeräte (Schreibautomaten). Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.

Teilbereich Maschinschreiben:

Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Blindschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur fehlerfreien und rationellen Anfertigung von Schriftstücken. Gewandtheit im fehlerfreien Abschreiben von Texten in einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Anschlägen je Minute sowie im Schreiben nach Diktat von mindestens 50 Silben je Minute. Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Schreibmaschine. Praktische Maschinenkunde wie Farbbandwechsel und Reinigung. Pflege richtiger Körper- und Handhaltung beim Maschinschreiben.

Teilbereich Kurzschrift:

Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 80 Silben nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu, fehlerfrei und formgerecht zu übertragen.

Teilbereich Textverarbeitung:

Fertigkeit in der formgerechten maschinschriftlichen Übertragung von Schriftstücken aus Phonogrammen und Stenogrammen. Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach kurzschriftlich aufgenommenen Stichwörtern sowohl nach Stenogramm als auch nach Diktiergerät unter Berücksichtigung der ÖNORM. Kenntnisse der Grundlagen der Büroorganisation.

Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Programme).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen und deren Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben. Geläufigkeitsübungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad und steigender Geschwindigkeit sind zum Teil mit rhythmischer Musik durchzuführen (Taktübungen). Übertragung von einfacheren Übungsstenogrammen in die Schreibmaschine.

Beherrschung der Verkehrsschrift mit Einbeziehung von Eilschriftelementen sowie ausgewählter Form- und Gruppenkürzungen aus der Redeschrift. Aufnahme von Texten und sicheres Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):

Ständige Pflege der Abschrift und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Anschlägen pro Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten und einfache Tabulatorübungen. Maschinenkunde und Pflege der Schreibmaschine. Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.

Gestaltung von einfachen Briefen ohne Vordruck (Bewerbungsschreiben, Privatbrief).

Aufnahme von Texten mit Steigerung der Schreibgeschwindigkeit bis zu 60 Silben pro Minute.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Übungen zur Steigerung der Schreibgeschwindigkeit und Fehlerherabsetzung durch gezieltes Training (Abschrift 150 Anschläge pro Minute, Diktat 70 Silben pro Minute). Erweiterte Anwendung von Zeichen, Ziffern, Hervorhebungsarten sowie des Tabulators (Aufstellungen, Listen . . . . ). Übertragung von Stenogrammen mit steigender Geschwindigkeit in die Maschine. Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen in ÖNORM-Formaten unter Anwendung der Stenotypie und Phonotypie.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):

Einführen in das Schreiben nach Tonträgern nach den Richtlinien für Phonotypie.

Festigung und Erweiterung der Kurzschrift durch besonders günstige redeschriftliche Kürzungen der bekleidungswirtschaftlichen Praxis. Erhöhung der Schreibfertigkeit bis zu mindestens 80 Silben pro Minute.

Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Speicherschreibmaschine, Bildschirmgeräte, eventuell Erstellen einfacher Textprogramme und formal richtige Gestaltung von Schriftstücken nach solchen Programmen).

Didaktische Grundsätze:

Zu Beginn des Unterrichtes ist der Schwerpunkt auf den Teilbereich Maschinschreiben zu legen. Voraussetzung der Erreichung des Bildungszieles ist es, daß der gesamte Unterricht im Phonotypiesaal abgehalten wird, sodaß der Übergang von Maschinschreiben zu Kurzschrift und umgekehrt fließend sein kann und die Einbeziehung der Büroorganisation und der Textverarbeitung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Gebiet der Textverarbeitung umfaßt die Teilbereiche Texterstellung, Texterfassung, Textbearbeitung, Textübermittlung und Textspeicherung.

Im Maschinschreiben steht von Anfang an das Blindschreiben einerseits und die absolut sichere und fehlerfreie Schreibung andererseits im Vordergrund. In der Kurzschrift ist vor allem im Anfang das Gewicht mehr auf schöne Schrift und saubere und korrekte Schreibweise als auf Geschwindigkeit zu legen, sodaß dadurch die Voraussetzung für ein sicheres und flüssiges Lesen des geschriebenen Textes gegeben ist.

Bei der Ausfertigung von Geschäftsbriefen und anderen Schriftstücken aus der Wirtschaftspraxis ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrern aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen Voraussetzung. Dadurch kann ein besonders praxisnahes Unterrichten gewährleistet werden.

Die Büroorganisation soll in den Unterricht eingebaut werden (Ablage, Schreiben mit Durchschlägen, Vervielfältigungen, Kopieren usw.).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich gymnastisch, turnerisch, sportlich und/oder im Spiel körperlich betätigen.

Der Schüler soll die Häufigkeit und Intensität der für ihn individuell erforderlichen körperlichen Betätigung, welche zur Wahrung seiner Gesundheit, zum Erwerb optimaler Leistungsfähigkeit und zur Erreichung körperlich-geistigen Wohlbefindens notwendig ist, bestimmen. Er soll Sportarten nach den Kriterien der Übereinstimmung mit persönlichen Anlagen und Bedürfnissen sowie der Verfügbarkeit auf Eignung für seine körperliche Betätigung prüfen. Er soll Freude an Bewegung empfinden.

Der Schüler soll Bewegungsabläufe und spieltaktisches Verhalten analysieren können. Er soll die ihm mögliche sportliche Leistung erbringen und sich sportlich verhalten.

Lehrstoff:

1., 2., 3. und 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):

Gymnastik, Turnen, Individual- und Mannschaftssport.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die örtlichen Gegebenheiten sowie die Anlagen und Interessen der Schüler.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Arbeit in Neigungs- bzw. Leistungsgruppen und die Beratung durch den Lehrer über medizinisch-sportliche Fragen der Gesundheitserhaltung und der körperlichen Leistung.

Bewegungs- und Spieltaktikanalysen tragen nicht zur Erreichung der optimalen Leistung des Schülers im Individual- und Gruppensport bei, sondern fördern auch die allgemeine Analysefähigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung.

AKTUELLE FACHGEBIETE

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Siehe Anlage 3, Abschnitt römisch eins a.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12107719

Alte Dokumentnummer

N6199332620J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1995BGBl. Nr. 665/1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999danach: BGBl. II Nr. 373/1999

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 3 7

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten beginnend mit 1. 9. 1995

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 5, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

                                                         Anlage 3.7

                                                       --------------

                KOLLEG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

                            I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Semester                   tungs-

                                                               gruppe

                             1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ..............  1     1     1     1         4     (III)

2. Kommunikation und

    Marketing .............  -     -     1     1         2      III

3. Betriebswirtschaft ....  2     2     2     2         8      II

4. Rechnungswesen *3) ....  2     2     3     3        10       I

5. Textverarbeitung *1) ..  1     1     -     -         2      III

6. Fertigungsplanung und

    Arbeitsorganisation *1)  1     1     2     2         6      II

7. Textiltechnologie .....  1     1     2     2         6      III

8. Entwurf- und

    Modezeichnen ..........  3     3     -     -         6     (IVa)

9. Schnittkonstruktion,

    Gradieren und

    Modellgestaltung mit

    CAD ...................  2     2     3     3        10      II

10. Technologie der

    Bekleidungsmaschinen ..  1     1     -     -         2      II

11. Werkstätte und

    Fertigungstechnik ..... 23    23     -     -        46       V

---------------------------------------------------------------------

                            37    37    14    14       102

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

                                                       Summe  pflich-

                                    Semester                   tungs-

                                                               gruppe

                             1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

   *2)

   Bekleidungstechnik

     Projektmanagement ....  -     -     8     8        16      II

     Projektwerkstätte ....  -     -    15    15        30       V

   Modedesign

     Projektmanagement ....  -     -     8     8        16      II

     Projektwerkstätte ....  -     -    15    15        30       V

   Modemarketing

     Wirtschaftssprache ...  -     -     5     5        10       I

     Projektmanagement ....  -     -     8     8        16      II

     Projektwerkstätte ....  -     -    10    10        20       V

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *2) .  2     2     2     2         8

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß                                     I-V *3)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar

     *4) ..................                                      I

     Allgemeinbildendes

     Seminar ..............                                     III

     Fachtheoretisches

     Seminar ..............                                     III

     Praxisseminar ........                                     IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ... 39    39    39    39       156

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in das 3. Semester.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Rechnungswesen ............ (2)   (2)   (2)   (-)       (6)      I

Schnittkonstruktion,

Gradieren und

Modellgestaltung mit CAD .. (2)   (2)   (2)   (-)       (6)     II

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik vermittelt im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und befähigt unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu gehobenen Tätigkeiten bzw. zu Führungspositionen in der Bekleidungswirtschaft.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind berufliche Mobilität und Flexibilität sowie Kreativität.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln.

Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll der Schüler zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Semestern) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

  1. Ziffer 3
    BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundlagen der Wirtschaft:
    Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Personalbereich:
    Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Dienstleistungsbetriebe:
    Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
    Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
    Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
    Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten (Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung (Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und - entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

4. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Jahresabschluß:
    Summen. und Saldenbilanz;
    Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
    Anlagenabschreibung;
    Rechnungsabgrenzung;
    Rückstellungen;
    Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben

(insbesondere bei EDV-Einsatz);

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Verschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung Anmerkung, richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester: je 1 einstündige Schularbeit;
  2. Ziffer 4
    Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

5. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 100 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester: je 1 einstündige Schularbeit.

  1. Ziffer 6
    FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
  • Strichaufzählung
    computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen; Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse; Arbeitsplatzgestaltung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugungsgliederung bei der Wertanalyse.

Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad. Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen und Bearbeiten von Daten (Zeitaufnahme und Vorgabezeitermittlung).

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Synthese:

Verteilzeitermittlung, Vergleichen und Schätzen. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Anforderungsermittlung. Entgeltdifferenzierung.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Bearbeiten und Auswerten von Daten (Verteilzeitermittlung, Erstellen von Planzeitkatalogen, Multimomentauswertung).

7. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglichen Eigenschaftsveränderungen.

Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Chemiefasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Fasern

aus dem High-Tech-Bereich.

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Textile Flächen:
    Bindungen. Webvorbereitung; Weben.

Fadenverbundstoffe. Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Veredlung:

Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung - Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 8
    ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Linien, Formen und Details erfassen und proportionalgerecht darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Farbenlehre praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Werkzeichnungen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur. Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Figurales Zeichnen:

Proportionsstudien für die Modefigur, Bewegungsstudien - Umsetzung für die Modezeichnung. Aktuelle Details; Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. Ziffer 9
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
  • Strichaufzählung
    serienreife Größensätze entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
    Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.
    Ärmel- und Kragenformen.

Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
    Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.
    Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen.

Schnitte für DOB.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Blusen, Kleider, Jacken.

Gradieren und Modellieren für DOB.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
    Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    - 3. Semester: je 2 Schularbeiten, davon 1 einstündige und
1 zwei- oder dreistündige;
  1. Ziffer 4
    Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 10
    TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
  • Strichaufzählung
    einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten projektbezogen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Nähtechnik:

Nähstich, Nähstichtypen.

Einteilung der Stichtypen und der Nähnähte:

Stichtypen, Nähnaht.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und Kleidung;

Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Technologie der Nähmaschinen:
    Problemlösungen im Nähprozeß.
    Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

  1. Ziffer 11
    WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
  • Strichaufzählung
    die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung

Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Bluse und/oder Hemd, Kleid,

Hose.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz bei der Fertigung:

Doppelsteppnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung.

Fixiertechniken.

Qualitätsbestimmung und -kontrolle.

Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung.

Modische Kombination.

Werkstücke aus anspruchsvollen Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Festliche Kleidungsstücke, Jacke.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen) entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden. Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke. Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Projektmanagement:
    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
    Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung. Erstellen von Produktionspapieren.
    Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte. Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung unter Anwendung

zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Projektmanagement:
    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
  • Strichaufzählung
    seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Projektmanagement:
    Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
    Angewandte Farbenlehre.
    Aktuelle Farbkompositionen.
    Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung;

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB) vorwiegend als Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Projektmanagement:
    Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
    Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit:
Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Marktstrategien kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einzeln- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen organisieren können;
  • Strichaufzählung
    über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und Organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time''-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen.

Distribution, Marketing-Logistik.

Produktionsplanung mit EDV:

Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch

Modellgestaltung vorbereitet wurden.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Projekte:

Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

Absatzpolitik der Modebranche:

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte,

Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.

Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.

Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen, Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Plazierung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Organisation von Veranstaltungen;
  • Strichaufzählung
    Moderation;
  • Strichaufzählung
    Präsentation von Produkten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik gemäß Anlage 1.8.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülersemester kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Semester beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Semesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) Mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. *3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111147

Alte Dokumentnummer

N6199552565J