Rechtstracker.at

Anl. 3/8

Fassungen
01.09.2006 bis 31.01.2007 — BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/805.05.200931.01.2018 § → § BGBl. II Nr. 130/2009 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 3/801.02.200704.05.2009 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/801.09.200631.01.2007 § → § BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
Anl. 3/824.12.200331.01.2007 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 3/801.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 3/801.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 3/801.09.199831.08.1999 BGBl. II Nr. 314/1998

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Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 8

Inkrafttretensdatum

24.12.2003BGBl. II Nr. 571/2003

Außerkrafttretensdatum

31.01.2007

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 11, in der Fassung Bundesgesetzblatt

römisch zwei Nr. 320 aus 2006,).

Text

                                                          Anlage 3.8

               KOLLEG FÜR TOURISMUS UND FREIZEITWIRTSCHAFT

                            I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden           Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                        pflich-

                                      Semester       Summe   tungs-

                                  1.   2.   3.   4.          gruppe

--------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   1    1    1    1    4      (III)

2. Lebende Fremdsprache(n) *1)

    *2) *3) ....................   5    5    5    5            (I)

3. Tourismus und Marketing ....   3    3    3    3            II

4. Verkehr und Reisebüro ......   2    2    2    2            III

5. Betriebs- und

    Volkswirtschaft ............   3    3    4    4            II

6. Rechnungswesen und

    Controlling *4) ............   4    4    4    4             I

7. Textverarbeitung und

    Publishing *4) .............   2    2    2    2            III

8. Recht ......................   2    2    2    2            III

9. Betriebspraktikum ..........   3    3    -    -            (Va)

--------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Fachrichtungen *2) ..........   6    6    6    6

   Food and Beverage *3) *4) ...                               IVb

   Management für

   Tourismusorganisationen *3) .                               II

b) Ausbildungsschwerpunkte *2) .   3    3    4    2

   Lebende Fremdsprache *1) *2)                                (I)

   Fremdsprachen und Wirtschaft

   *1) *2) .....................                                I

   Hotelmanagement .............                                I

   Touristisches Management *5)                                II

   Städtetourismus und

   Eventmanagement .............                               II

   Wirtschaftsinformatik .......                                I

   Kulturelle Animation ........                               III

   Medieninformatik ............                                I

c) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *2) ......   3    3    5    5

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß ......                             I-Va *6)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar ......                                I

     Betriebsorganisatorisches

     Seminar ...................                                I

     Allgemeinbildendes Seminar                                III

     Fachtheoretisches Seminar .                               III

     Praxisseminar .............                               IV

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl           32-  32-  32-  32-   144 *2)

                                  38   38   38   38

--------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt zwölf Wochen vor Eintritt in das 3. Semester.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

--------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden           Lehrver-

                                                             pflich-

                                      Semester       Summe   tungs-

                                  1.   2.   3.   4.          gruppe

--------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

Lebende Fremdsprache(n) *1) ....  (4)  (4)   -    -   (8)      (I)

Rechnungswesen und Controlling

*4) ............................  (2)  (2)   -    -   (4)       I

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

*2) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*3) Schulautonome Gliederung in Teilbereiche mit getrennter

Beurteilung ist möglich.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Nur für die Fachrichtung „Food and Beverage”.

*6) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Tourismus und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiet der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu vermitteln. Es hat sie zu befähigen, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis gehobene Tätigkeiten in der Tourismuswirtschaft und -verwaltung auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Der Lehrplan umfasst vor allem die Ausbildung in tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die Ausbildung in den beiden Fachrichtungen soll den Schüler befähigen, Managementqualifikationen zu entwickeln, in der Fachrichtung „Food and Beverage” verbunden mit einer fundierten gastronomischen Ausbildung, in der Fachrichtung „Management für Tourismusorganisationen” mit besonderem Gewicht auf facheinschlägiger Organisationsarbeit.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem auch im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit fundierten fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Umwelt und Tourismus erkennen können.

Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Semesterwochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu acht Gesamtwochenstunden darf um höchstens zwei Semesterwochenstunden, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als acht Gesamtwochenstunden um höchstens vier Semesterwochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Semestern zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal 16 Semesterwochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Die schulautonom gewählte Fachrichtung darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 22 Semesterwochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als zehn Semesterwochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist die an ihr zu führende Fachrichtung bzw. der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Fachrichtungen bzw. Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Semestern) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zum Tourismus herzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, dass der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

Der Unterricht in den Fachrichtungen und in den tourismusbezogenen Ausbildungsschwerpunkten kann auf der Basis rechtlich abgesicherter Vereinbarungen auch disloziert in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

  1. Ziffer 2
    LEBENDE FREMDSPRACHE(N)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich in der Zielsprache abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Zielsprache zusammenfassen und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Zielsprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    österreichische Verhältnisse in der Zielsprache darstellen und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
Situationen aus dem Alltag.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Touristische Besonderheiten des Sprachraumes der Zielsprache.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische
Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Wirtschaft und Politik des Sprachraumes der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption, Reisebüro,
Tourismusorganisationen.
Standardformen der Tourismuskorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.
Lehrstoff:
Reiseinformationen. Tourismuszonen. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus); Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).
Tourismus:
Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.
Tourismuspolitik:
Ziele, Träger, Maßnahmen.
Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete. Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).
Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:
Ziele, System, Instrumente.
Marktforschung:
Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;
Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.
Marketinginstrumente:
Angebotsgestaltung und -anpassung.
Preispolitik; Absatzmethode.
Kommunikationspolitik:
Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel). Medienauswahl.
Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.
Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).
Marketing für touristische Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen).
Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots).
Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr.
Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives).
Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbys; Cluburlaub).
Neue Freizeittrends:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;
Themenparks.
Österreich:
Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer
Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.
Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluss des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

4. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
  • Strichaufzählung
    sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.
Lehrstoff:
Reisebüro:
Betriebsformen. Unternehmungen; Organisationen. Rechtsgrundlagen.
Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung); Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).
Verkehr:
Entwicklung, Formen.
Österreichisches Verkehrswesen (Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation).
Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft. Marketing von Verkehrsunternehmungen.
Nationale und internationale Reisewege; touristische
Verkehrsträger.
Luftverkehr:
Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.
Flugpläne und Tarife.
Schiffsverkehr:
Formen, Einrichtungen. Personenschifffahrt im Binnen- und Seeverkehr (Formen, Unternehmungen, Routen). Fahrpläne und Tarife.
Straßenverkehr:
Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).
Rechtsvorschriften.
Eisenbahn:
Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen Österreichs. Angebote für den Tourismus. Fahrpläne und Tarife.
EDV-unterstützte Übungen zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

  1. Ziffer 5
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe von Tourismusbetrieben kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftspolitische Instrumente und Ziele des Tourismus kennen;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewusst sein.
Lehrstoff:
Gastgewerbliche Betriebe:
Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit, Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe. Personeller Aufbau. Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen (Klassifizierung; Mindestausstattung).
Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes (Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden).
Beherbergungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische
Hotelvertragsbedingungen; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz;
Versicherungsschutz.
Verpflegungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontrollsysteme. Organisation.
Verwahrungsvertrag.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluss, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug); Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Konsumentenschutz.
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat). Wirtschaftssektoren.
Unternehmung:
Firma, Vollmachten in der Unternehmung.
Unternehmensgründung; Rechtsformen.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Beschaffung und Lagerung:
Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).
Personalbedarfsplanung, Beurteilung und Entlohnung.
Mitarbeiterführung (Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter, Führungsstile, Motivation).
Geld und Währung:
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.
Preis:
Markt und Preis; Preisbildung im Modell;
Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,
wirtschaftspolitische Einflussnahme.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs;
Wirtschaftsgemeinschaften.
Außenhandel:
Arten; besondere Zahlungsarten; Risikoabsicherung; Incoterms,
Zölle.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik; wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
Volkswirtschaftliche Aspekte im Tourismus:
Produktionsfaktoren im Tourismus; Besonderheiten nicht bepreister Faktoren (Umwelt). Kennziffern zur Tourismusentwicklung in Österreich und ihre Bestimmungsgrößen. Konzentrationserscheinungen im Tourismus. Fremdenverkehrsförderung. Wertschöpfung des Tourismus und ihre Berechnung.
Finanzierung und Investition:
Arten der Finanzierung. Investitionsplanung und -entscheidung;
Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung.
Unternehmensführung:
Zielsetzung - Planung - Organisation - Disposition - Kontrolle;
Managementkonzeptionen.

  1. Ziffer 6
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
Wirtschaftliches Rechnen:
Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick);
Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von Geschäftsfällen, Kontenabschluss; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Beleg und Belegwesen.
Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Verbuchung von Geschäftsfällen im Hotel- und Gastgewerbe:
Waren- und Leistungsverrechnung, Zahlungsverkehr. Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.
Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe (Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen, Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen; Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen).
Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.
Erlösverbuchung im Gastgewerbe (Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung; Personalverpflegung; Eigenverbrauch).
Rechnungswesen des Reisebüros:
Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.
Jahresabschluss:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Rückstellungen;
Rechnungsabgrenzungen;
Jahresabschluss der Einzelunternehmung.
Bewertungsprobleme und steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Erlös- und Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.
Controlling:
Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung.
Bilanztheorie:
Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen.
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluss anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere in gastgewerblichen Betrieben. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation); Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik.
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 7
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen und aus persönlichen Bereichen formal und sprachlich richtig selbständig gestalten können;
  • Strichaufzählung
    das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben und entsprechende Aufgaben lösen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    Gewandtheit im Erstellen und Gestalten von Schriftstücken (unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN) erreichen.
Lehrstoff:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur.
Textgestaltung. Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich.
Funktionen von Textverarbeitungsprogrammen. Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr. Serienbrieffunktion mit Selektionen. Direct Mailing.
Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Datenbanken, Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.).
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.
Internet und andere aktuelle Informationstechnologien.
Büroorganisation:
Ablage, Kopieren, Postbearbeitung, Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.
Datensicherheit und Datenschutz.
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

8. RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    touristisch relevante Rechtsgrundlagen kennen.
Lehrstoff:
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Rechtliche Regelung der Tourismuskompetenz auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Gewerberecht:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;
Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;
Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Spezielle rechtliche Bestimmungen im Tourismus:
Reise- und Freizeitrecht; Veranstalter, Vermittler,
Beherbergungsverträge.
Rechtsfragen des touristischen Transports.
Tourismusrelevantes Umweltrecht.
Grundzüge des Strafrechts.
Für den Tourismus relevante Rechtsnormen der Europäischen Union.

9. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels, in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und in Tourismusorganisationen anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.
Lehrstoff:
Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing”, „Verkehr und Reisebüro”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen und Controlling” und „Textverarbeitung und Publishing” sowie der Pflichtgegenstände der jeweiligen Fachrichtung und des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes und der Fremdsprachen in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Fachrichtungen

FOOD AND BEVERAGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen der heimischen und internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke fachlich einwandfrei servieren und Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsabläufe im gesamten Food-and-Beverage-Bereich ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich planen, organisieren und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    alle erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter ihrem Können und den betrieblichen Anforderungen entsprechend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Verantwortung, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene und eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen und der Bereitschaft zur Dienstleistung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    alle Waren und Hilfsstoffe des Food-and-Beverage-Bereiches nach fachlichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung verwalten können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer zeitgemäßen Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genussmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichen Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    ein grundlegendes Wissen über Herkunft, Herstellung, Zusammensetzung, Einkauf, Lagerung, sachgemäße Behandlung, Service und gesetzliche Bestimmungen der im Food-and-Beverage-Bereich verwendeten Lebensmittel und Getränke haben.
Lehrstoff:
Küchenführung und -organisation, Ernährung:
Betriebliche Einführung (Berufsbild, Hygienevorschriften, Unfallverhütung), Inventar und Ausstattung, Maschinen, Geräte und Geschirr (Handhabung und rationelle Pflege).
Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen, Menüarten. Vermittlung von Grundfertigkeiten, Garverfahren.
Zubereitung von einfachen und mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten.
Bankettmenüs, A-la-carte-Gerichte, Buffets für spezielle Anlässe, Organisation und Durchführung von Arbeitseinsätzen.
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten, Funktion und Bestandteile der Nahrung, Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf und Berechnung mit EDV-Unterstützung.
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen
  • Strichaufzählung
    kohlehydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genussmittel.
Mengen- und Preiskalkulation mit EDV-Unterstützung.
Behandlung von Lebensmitteln, Lebensmittelgesetz, Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Konservierung, Lebensmitteltechnologie.
Kostformen für Gesunde und Kranke: Differenzierung nach Alter,
Leistung und spezieller Belastungssituation.
Gemeinschaftsverpflegung.
Diät (Bedeutung, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen, Zivilisationskrankheiten). Folgen der Fehlernährung.
Restaurant, Getränke:
Berufsbild Restaurantfachkraft. Aufgabenbereiche der Mitarbeiter.
Berufshygiene und Unfallverhütung. Inventar und Ausstattung
(Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege).
Alkoholfreie Getränke:
Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.
Alkoholische Getränke:
Alkoholarten. Bier. Österreichische Weine, Weinbau in Österreich, Traubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz. Branntweine und Liköre. Schaumweine, internationale Weine.
Ausschankmethoden:
Ausschankmaße, gesetzliche Bestimmungen, Kontrolleinrichtungen und Ausschankanlagen.
Bar:
Arten, Ausstattung und Inventar. Zubereitung und Service von
Bargetränken.
Tischkultur:
Grundgedecke und erweiterte Gedecke.
Service:
Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes; Frühstücksservice, Getränkeservice. Mise-en-place-Arbeiten. Serviermethoden und -systeme; Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe; Service von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken; Frühstücksarten; Etagenservice; Kaffeehausservice. Restaurantservice und Gästebetreuung: Service von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten.
Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast entsprechend den zeitgemäßen Trends und Erfordernissen in der Gastronomie.
Planung, Organisation und Durchführung von Bankett-, Buffet- und Catering-Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren.
Kontrollsysteme in Gastronomiebetrieben:
Bonsysteme, Abrechnung und Kontrolle mit EDV-Unterstützung.
Angewandte Produktgestaltung und Verkaufspräsentation. Markt- und kostenorientierte Preisgestaltung für Speisen und Getränke mit EDV-Unterstützung.

MANAGEMENT FÜR TOURISMUSORGANISATIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Organisationsformen, Organisationsstrukturen und deren Bedeutung für die betrieblichen Abläufe kennen;
  • Strichaufzählung
    mathematische Methoden als Grundlage für Entscheidungen und Problemlösungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Veränderung und Entwicklung von Organisationsstrukturen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit besitzen, zu abstrahieren, zu analysieren und zu kombinieren, um Entscheidungen treffen und Probleme lösen zu können;
  • Strichaufzählung
    die psychologischen und soziologischen Hintergründe menschlichen Verhaltens kennen;
  • Strichaufzählung
    die Elemente und Systematik der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber Gästen, Mitarbeitern und Vorgesetzten als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur erkennen;
  • Strichaufzählung
    die situationsbedingt besten Methoden der Kommunikationstechniken wählen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in den Bereichen
    allgemeine Tourismusverwaltung, Reiseveranstaltung und -vermittlung,
    touristische Personenbeförderung,
    Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
    Verwaltung von Freizeitanlagen
    unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
Organisation:
Organisationsformen und -konzepte. Entwicklung und Änderungen von
Organisationsstrukturen. Operations Research.
Berufsbild und Anforderungen an den Organisator.
Entscheidungsfindung.
Einsatz des Computers in der Organisationsarbeit
(Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationen, Grafiken als Entscheidungshilfen für die Unternehmensführung).
Kommunikation:
Kommunikationsformen; Grundregeln der Kommunikation; individuelles
Gesprächsverhalten.
Schriftliche Kommunikation; Kommunikation am Telefon.
Die Rede (rhetorische Grundkenntnisse, Rahmenbedingungen, Vorbereitung, Sprechtechnik, Körpersprache, Handhaben technischer Einrichtungen).
Präsentationen (Grundtechniken, Vorbereitung und Einsatz technischer Einrichtungen).
Diskussion (Arten, Leitung, Moderation).
Interview (Organisation und Leitung von Gruppeninterviews).
Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Abschlusstechnik).
Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien).
Übungen mit Tonband- und Videoanalyse.
Konferenztechnische Einrichtungen und Ausstattung von
Seminarräumen.
Touristisches Management:
Tourismus und Umwelt.
Tourismus der Region:
Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Probeführungen.
Tourismusbüro:
Örtliche und regionale Informationen.
Unternehmungen:
Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.
Informationsmittel:
Österreichische Kursbücher.
Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.
Tourismus-Geographie:
Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.
Reiseleitung:
Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische
Aufgaben, Führungsaufgaben.
Reisebüro:
Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.
Counter (Beratungs- und Abschlusstechniken, Ausstellen von Reisedokumenten, Verrechnung, Nachbetreuung).
Personal (Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung).
Touristikveranstaltungen:
Besuch, Teilnahme, Auswertung.
Tagungen, Seminare, Kongresse:
Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale
und internationale Organisationen.
Ausstellungen, Messen:
Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,
betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.
Tourismusmanagement:
Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

  1. Litera b
    Ausbildungsschwerpunkte

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem beruflichen Umfeld.
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen; vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
  • Strichaufzählung
    einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
  • Strichaufzählung
    über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache.
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste.
Service, Food and Beverage, Rezeption.
Freizeitanimation, Führungen.
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation (Telefon, Telex, Telefax, E-mail); elektronische
Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen).
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations: Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis).
Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache.
Erstellung von Kurzberichten und Protokollen in der Muttersprache bzw. in Fremdsprachen.
Interpretation und Präsentation von graphischem und statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums. Das Gesamtstundenausmaß ist je zur Hälfte auf zwei lebende Fremdsprachen aufzuteilen.
Schularbeiten:
1 bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewusster Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.
Lehrstoff:
Gastronomie und Umwelt:
Food and Beverage-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung. Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.
Housekeeping:
Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,
Dienstplangestaltung.
Front Office:
Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.
Geschäftsanbahnung, Guest-History;
Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.
Angewandtes Finanzmanagement:
Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse,
-entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.
Veranstaltungsmanagement:
Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.
Betriebsgründung:
Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).
Unternehmensführung:
Interpretation von Kennzahlen und Controlling.
Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).
Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).
Strategisches Personalmanagement:
Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

TOURISTISCHES MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- Aufgaben in den Bereichen

allgemeine Tourismusverwaltung, Reiseveranstaltung und -vermittlung,

touristische Personenbeförderung,

Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,

Verwaltung von Freizeitanlagen

unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;

  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
Tourismus und Umwelt.
Tourismus der Region:
Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Probeführungen.
Tourismusbüro:
Örtliche und regionale Informationen.
Unternehmungen:
Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.
Informationsmittel:
Österreichische Kursbücher.
Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.
Tourismus-Geographie:
Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.
Reiseleitung:
Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische
Aufgaben, Führungsaufgaben.
Reisebüro:
Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.
Counter (Beratungs- und Abschlusstechniken, Ausstellen von Reisedokumenten, Verrechnung, Nachbetreuung).
Personal (Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung).
Touristikveranstaltungen:
Besuch, Teilnahme, Auswertung.
Tagungen, Seminare, Kongresse:
Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale
und internationale Organisationen.
Ausstellungen, Messen:
Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,
betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.
Tourismusmanagement:
Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort. Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
  • Strichaufzählung
    Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur erkennen.
Lehrstoff:
Städtetourismus:
Entwicklung, Strukturmerkmale und Perspektiven, Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit, Zielgruppen und Reisemotive, touristisches, kulturelles und freizeitmäßiges Potential von Städten, Erstellung touristischer Städtepackages, Stadtführungen.
Tourismus in österreichischen, europäischen und außereuropäischen Städten:
Regions- und Länderprofile, Kultur und Brauchtum, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen, Betreuung österreichischer und ausländischer Gäste.
Geschäftstourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote, Zielgruppen und Infrastruktur, Arten des Geschäftstourismus (Kongress-, Tagungs- und Seminartourismus, Incentives, Messe- und Ausstellungstourismus).
Veranstaltungsorganisation:
Zielsetzung, Planung und Durchführung, Finanzierung, Public
Relations, Erfolgskontrolle.
Kulturtourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Arten des Kulturtourismus (Event- und Festivaltourismus, Studien- und Sprachreisen, Thementourismus).
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren,
Kulturpolitik und Kultursponsoring, Zusammenarbeit und Koordination
mit Kulturträgern und Medien.
Städtemarketing:
Angebotsanalysen, Stärke- und Schwächeanalysen, Nachfrage-, Gästestruktur-, Motiv-, Image- und Konkurrenzanalysen, Public Relations, neue Tourismusentwicklungen.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitung im touristischen Bereich kennen;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, auswerten und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Servergestützte PC-Netzwerke und deren Einsatzmöglichkeiten im
touristischen Bereich.
Tabellenkalkulation:
Anwendungsprojekt aus dem Bereich Tourismus. Formeln und Funktionen. Formatieren, Gestaltung, Verknüpfung und Ausdruck von Arbeitsblättern, Datenaustausch mit anderen Programmen, statistische Auswertung von Datentabellen, Fragebogenerstellung und Auswertung.
Datenbank:
Anwendungsprojekt aus dem Bereich Tourismus. Datenbankentwurf, Suchen, Sortieren, Abfragen; Berichte, Verknüpfungen, Datenaustausch (zB Direct Mailing und Tabellenkalkulation), Datensicherheit, Datenschutz; Einsatz von datenbankbasierenden Programmen zur Front-Office-Unterstützung.
Präsentationsgrafik und Electronic Publishing:
Anwendungsprojekt aus dem Bereich Tourismus mit Präsentationsgrafik-Software und Desktop-Publishing-Programm darstellen - Grafiktypen, grafische Aufbereitung und Gestaltung von Zahlen und Texten, Erstellen von Folien, Gestaltung von Arbeitsunterlagen, Prospekten, Gästeinformation in Hotellerie und Touristik, Durchführung von Bildschirmpräsentationen, Datenaustausch mit anderen Programmen.
Informationssysteme:
Anwendungsprojekt aus dem Bereich Tourismus -
Informationsbeschaffung, Informationsaufbereitung,
Managementinformationssysteme.
Projektmanagement:
Einsatz von Software zur Terminplanung, Planung und Abwicklung von Projekten im touristischen Bereich; Multimedia: Hard- und Software für den multimedialen Einsatz, Gästeinformationssystem; Übersicht über den aktuellen Stand der Soft- und Hardwareentwicklung. Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

KULTURELLE ANIMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, dass der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente” Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
  • Strichaufzählung
    Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können.
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur erkennen.
Lehrstoff:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen;
Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung);
Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).
Bereiche:
Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Esskultur.
Österreichisches Kulturangebot:
Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.
Angebotselemente:
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank; Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.
Kulturpflege und Kulturpolitik:
Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.
Musische und handwerkliche Animation:
Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,
Workshops, kreative Kursprogramme.
Kulturhistorische Animation:
„Zeitreisen”; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;
Festgestaltung, Festkalender;
Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloss- und Burgführungen. Regionale
Küche.
Kulturmanagement:
Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.
Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.
Kulturmarketing:
Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik. Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des jeweiligen Semesters.

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der

Informationstechnologien kennen und beschreiben können;

  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene

Anforderungen eingesetzt werden soll;

  • Strichaufzählung
    das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken

optimal nutzen können;

  • Strichaufzählung
    unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet

umsetzen können;

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Multimedia beurteilen und an

Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;

  • Strichaufzählung
    bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations-

und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;

  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen

können;

  • Strichaufzählung
    auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche

und kostengünstige Behebung ermöglichen können;

  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik

zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme

verstehen;

  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die

Informationstechnik Schritt halten können.

Lehrstoff:

Internet:

Zugang zu Telekommunikationsdiensten:

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Website Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Internetdienste:

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

Aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management:

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites;

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien:

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation:

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia:

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e):

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen und Projekte zu allen Bereichen des Lehrstoffes zum Teil mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Litera c
    Schulautonome Pflichtgegenstände

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Siehe auch Abschnitt römisch drei (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Allfällige Zusätze in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff sind mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, dass im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich, in der Fachrichtung und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen

Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu

vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Semester oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für jeweils nachfolgende Schüler kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über längere Zeit beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren ist eine einstündige Schularbeit pro Semester vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von insgesamt zwölf Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Tourismusorganisationen, Tourismusverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlasst werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtssemesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes

unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen

und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40048111

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 320/2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009danach: BGBl. II Nr. 130/2009

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangs- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche

Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 11, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2006,).

Text

                                                          Anlage 3.8

                        KOLLEG FÜR TOURISMUS

____________________________________________________________________

                                 Wochenstunden              Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände                                    pflich-

                                   Semester        Summe    tungs-

                               1.   2.   3.   4.            gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

   1. Religion                 1    1    1    1       4      (III)

   2. Sprache und

      Kommunikation:

      2.1. Lebende

           Fremdsprache(n)

           *2) *3)             6    6    5    5      22       (I)

      2.2. Informations- und

           Officemanagement

           *4)                 2    2    2    2       8       III

      2.3. Kommunikation und

            Präsentation *4)   2    2    -    -       4       III

   3. Tourismus, Wirtschaft

      und Recht:

      3.1. Tourismus,

           Marketing und

           Reisebüro           4    4    4    4      16       II

      3.2. Betriebs- und

           Volkswirtschaft     3    3    3    3      12       II

      3.3. Rechnungswesen

           und Controlling     4    4    4    4      16        I

      3.4. Recht               -    -    2    2       4       III

   4. Berufsfeldspezifische

      alternative Pflicht-

      gegenstandsbereiche:

      *5)                      6    6    6    6      24

      4.1. Gastronomie und

           Hotellerie *6)                                     IVb

      4.2. Tourismus-

           organisationen

           *6)                                                II

   5. Betriebspraktikum        2    2    2    2       8       (Va)

Wochenstundenzahl

Stammbereich                 30   30   29   29     118

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß

Abschnitt A.2.                                      26

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl                            144

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer

      Erweiterungsbereich

      *7)

      (Schulautonome

      Pflichtgegenstände)

   1. Ausbildungs-

      schwerpunkte: *8)      3-6  3-6  3-7  3-7

      1.1. Ausbildungs-

           schwerpunkte mit

           vorgegebenen

           Inhalten:

           Tourismus- und

           Freizeit-

           management                                         II

           Hotel- und

           Gastronomie-

           management                                         II

      1.2. Ausbildungs-

           schwerpunkte

           ohne vorgegebene

           Inhalte: *9)

           Fremdsprachen-

           schwerpunkt                                         I

           IT-Schwerpunkt                                      I

           Fach-

           theoretischer

           Schwerpunkt                                        III

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte     3-6  3-6  3-7  3-7    12-26

____________________________________________________________________

   2. Seminare: *9)

      Fremdsprachenseminar                                     I

      Betriebs-

      organisatorisches

      Seminar                                                  I

      IT-Seminar                                               I

      Allgemein bildendes

      Seminar                                                 III

      Naturwissen-

      schaftliches Seminar                                    III

      Persönlichkeits-

      bildendes Seminar                                       III

      Fachtheoretisches

      Seminar                                                 III

      Praxisseminar                                           IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                         0-14

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich                                 26

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

____________________________________________________________________

Insgesamt zwölf Wochen vor

Eintritt in das

3. Semester.

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen

*7)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *7)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

*2) Es können eine oder zwei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei jede Fremdsprache mindestens elf Semesterwochenstunden umfassen muss (siehe römisch drei b).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache

(n) anzuführen.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Alternativer Pflichtgegenstand.

*6) Gliederung in maximal drei Gegenstände mit getrennter

Beurteilung ist möglich (siehe Abschnitt römisch drei).

*7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest zwölf Semesterwochenstunden zu führen.

*9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Tourismus und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiet der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu vermitteln. Es hat sie zu befähigen, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis gehobene Tätigkeiten in der Tourismuswirtschaft und -verwaltung auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis bzw. facheinschlägige Organisation sowie Pflichtpraktika.

Die Ausbildung in den berufsfeldspezifischen Gegenständen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Managementqualifikationen zu entwickeln, im Gegenstand „Gastronomie und Hotellerie” verbunden mit einer fundierten gastronomischen Ausbildung, im Gegenstand „Tourismusorganisationen” mit besonderem Gewicht auf facheinschlägiger Organisationsarbeit.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    mobil und flexibel sein
  • Strichaufzählung
    kritikfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial engagiert,
  • Strichaufzählung
    kreativ,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig und
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Semesterwochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Semesterwochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu 14 Semesterwochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 12 Semesterwochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Es können eine oder zwei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei eine Fremdsprache mindestens elf Semesterwochenstunden umfassen muss.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Der berufsfeldspezifische alternative Pflichtgegenstandsbereich kann in maximal drei Gegenstände gegliedert werden, wobei ein Gegenstand mindestens zwei Semesterwochenstunden umfassen muss.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Semestern) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Semestern gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 LEBENDE FREMDSPRACHE(N)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen allgemeinen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie Zielgruppen orientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, Informationen für den beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch weitgehend korrekt durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen.

2.1.1. Lebende Fremdsprache mit acht Jahren Vorkenntnissen

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung vorheriger längerer Aufenthalte im Zielland das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn das Thema einigermaßen vertraut ist,
  • Strichaufzählung
    die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen,
  • Strichaufzählung
    im eigenen Spezialgebiet Fachdiskussionen führen,
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen/Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist,
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum, insbesondere zu Tourismus bezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen, klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

2.1.2. Lebende Fremdsprache mit vier Jahren Vorkenntnissen

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht; weiters Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus dem eigenen Berufs- und Interessensgebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- und Berufssprache vorkommt;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind und die sich auf Themen des Tourismus und auf aktuelle Ereignisse beziehen;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

2.1.3. Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht; weiters Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus dem eigenen Berufs- und Interessensgebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- und Berufssprache vorkommt;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind und die sich auf Themen des Tourismus und auf aktuelle Ereignisse beziehen;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Persönliches Umfeld:

Die eigene Person, Lebensumstände, Herkunft und Wohnort, Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung.

Berufliches Umfeld:

Verschiedene Arten von Beherbergungsbetrieben;

Kunden- und Gästebetreuung im Hotel (Empfang, Informationen über Hoteleinrichtungen an der Rezeption; Reservierungen;

Unterhaltungsprogramme; usw.);

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch;

Berufe in Hotellerie und Tourismus;

Ferienorte;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Persönliches Umfeld:
    Vorlieben und Abneigungen;
    aktuelle Themen.

Berufliches Umfeld:

Verschiedene Arten von Gastronomiebetrieben;

Gästebetreuung im Restaurant;

Speisen und korrespondierende Weine;

Spezialitäten der österreichischen Küche und der Küche des Ziellandes;

Essgewohnheiten der Gäste aus dem Kulturkreis der Zielsprache;

Standardfälle der Hotelkorrespondenz;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Persönliches Umfeld:
    Erfahrungen in der Sommerpraxis; persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Ausgewählte österreichische Städte (Sehenswürdigkeiten, touristisches Angebot);

Besichtigungsprogramme;

Österreichische Feriendestinationen und Feriendestinationen des Ziellandes;

Kunden im Reisebüro; Reisearrangements;

Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen;

Typische Verhaltensweisen der Gäste des Ziellandes;

Standardfälle der Reisebürokorrespondenz;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle aus der beruflichen Praxis.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Persönliches Umfeld:

Aktuelle Ereignisse aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Ökologie.

Berufliches Umfeld:

Urlaubsmotive und -arten;

Österreich als Destination für bestimmte Urlaubsarten;

Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Standardfälle aus dem Bereich Kongressorganisation;

Kongressprogramme, Einladungen;

Touristisches Zahlenmaterial;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle aus der beruflichen Praxis.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.2. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Standard-Software aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken sowie Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht verfügen;
  • Strichaufzählung
    tourismusspezifische Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Standardsoftware:
    Textverarbeitungsprogramm.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und

außerbetrieblicher Schriftstücke;

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.

Publishing:

Einführung in ein Publishing-Programm;

Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen

inklusive Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien.

  1. Ziffer 2
    Semester
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der digitalen Bildbearbeitung.

Persönliches Informationsmanagement:

Aufgaben- und Terminverwaltung;

Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen

Kommunikation.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Standardsoftware:
    Tabellenkalkulationsprogramme.

Informationsanalyse:

Informationsrecherche und Informationsprüfung;

Analyse und Verdichtung von Informationen;

Datenschutz und Urheberrecht;

Datensicherheit und Datensicherung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Standardsoftware:
    Datenbank.

Datenaustausch innerhalb eines Office-Paketes, zB Serienbriefe,

Direct-mailing.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
  • Strichaufzählung
    Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
  • Strichaufzählung
    sich auf den/die Partner/in einstellen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    angemessenes Feedback geben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Kommunikation:
    Ebenen und Grundregeln;
    Wirkung von Sprache und Körpersprache;
    Stimm- und Atemtechnik;
    Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;
    Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Gesprächsführung:

Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger).

Präsentation:

Arten;

Sprech- und Redetechnik, Planung und Aufbau einer Rede,

rhetorische Mittel, Medieneinsatz;

Kreative Arbeitstechniken;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);

Feedback geben und annehmen;

Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).

  1. Ziffer 3
    TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

3.1. TOURISMUS , MARKETING UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Marketings anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
  • Strichaufzählung
    kundenorientiert denken können;
  • Strichaufzählung
    im Verkaufsgespräch überzeugen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
  • Strichaufzählung
    die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
  • Strichaufzählung
    Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Tourismus:
    System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;

Voraussetzungen für das touristische Angebot;

Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Reiseorganisation:
    Incoming und Outgoing;
    Reiseveranstalter, Reisemittler;
    Rechtsgrundlagen;
    Arbeitsabläufe, Kundenberatung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Marketing:
    Instrumente, Strategien, Ziele;
    Marktforschung, touristische Quellmärkte;
    Markenentwicklung;
    Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.

  1. Ziffer 4
    Semester
Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business; Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte- und Neigungs- und Kongresstourismus.
Spezifische Fallbeispiele.

3.2. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmens- sowie betriebsorientiert denken und entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung sowie des Qualitätsmanagements anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    sich praxisgerecht bewerben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundlagen der Wirtschaft:
    Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;
    Leistungsbereiche der Wirtschaft;
    Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus;

Betriebsformen des Gastgewerbes (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Organisation von Hotels (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung); Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,

Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Areitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Unternehmen:

Gründung, Rechtsformen, Finanzierung und Investition. Unternehmensführung (Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Personalmanagement, Kooperation und Konzentration);

Unternehmensbewertung, Feasibility Studies;

Bewertung, Sanierung;

Formen der Veranlagung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Volkswirtschaft:
    Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;
    Wirtschaftliche Entwicklung;
    Direkte und indirekte Wertschöpfung;
    Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;
    Geld und Währung;
    Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

3.3. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
  • Strichaufzählung
    die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Grundaufzeichnungen.

Personalverrechnung:

Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Jahresabschluss:
    Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden; Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften in Grundzügen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:
    Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;
    Kalkulationen;
    Abrechnungssysteme.

Steuer und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen;

Zusammenarbeit mit dem/der Steuerberater/in (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen, Benchmarking.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

3.4. RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
  • Strichaufzählung
    für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Rechtsstruktur Österreichs:
    Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;

Stufenbau der Rechtsordnung.

Österreichische Bundesverfassung.

Gesetzgebung.

Gerichtsbarkeit und Mediation.

Verwaltung.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen;

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Strafrecht:

Allgemeine Grundsätze; Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Allgemeines Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;

Konsumentenschutzrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus, Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

  1. Ziffer 4
    BERUFSFELDSPEZIFISCHE ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTANDSBEREICHE

4.1. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Serviceabläufe im Restaurant sowie im Outdoor und Indoor Catering planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    die für die Beratung der Kunden und den Verkauf notwendigen Kenntnisse über Getränke haben;
  • Strichaufzählung
    über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe organisatorisch richtig und nach gültigen Hygienestandards durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    qualitätsbewusst einkaufen und die Lagerführung adäquat durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes; Berufsbild der Köchin/des Koches, Küchenbrigaden.
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einrichtung und Inventar;
Mise en place.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenience-Produkten.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Mise en place.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Buffet, Bankett und Catering.
Tagungsbetreuung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Innovative Kochtechniken;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf;
Beschwerdemanagement.
Buffet, Bankett und Catering.
Arbeiten in der Bar.
Verrechnung mit dem Gast.

  1. Ziffer 4
    Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Innovative Kochtechniken;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf;
Beschwerdemanagement.
Buffet, Bankett und Catering.
Arbeiten in der Bar.

4.2. TOURISMUSORGANISATIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Organisationsformen, Organisationsstrukturen und deren Bedeutung für die betrieblichen Abläufe kennen;
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Methoden als Grundlage für Entscheidungen und Problemlösungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Veränderung und Entwicklung von Organisationsstrukturen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen gegenüber Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten als wesentlichen Bestandteil einer Tourismuskultur erkennen;
  • Strichaufzählung
    die situationsbedingt besten Methoden der Kommunikationstechniken wählen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in den Bereiche allgemeiner Tourismusverwaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Verwaltung von Freizeitanlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen selbstständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Wertewandel und Urbanisierung in der Gesellschaft auf das Freizeitverhalten einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    touristische Veranstaltungen planen und durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Organisation:
    Grundlagen der Organisationsentwicklung;
    Organisationsstrukturen im Tourismus (Aufbau-, Ablauforganisation);
    Bedeutung der Organisationskultur;
    Führungskonzepte.

Verhandlungstechnik und PR:

Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik);

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Verhandlungstechnik und PR:

Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien);

PR und Unternehmenswert.

Spezielle Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Tourismuspolitik;

Destinationsmanagement;

Organisation des Tourismusbüros;

Trendforschung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Organisation:
    Strategieprozesse in Organisationen;
    Gruppen und Teams;
    Operations Research;
    Einsatz des Computers in der Organisationsarbeit.

Verhandlungstechnik und PR:

Kundenkommunikation;

Checklisten für Verhandlungen und Besprechungen;

Konferenztechnische Einrichtungen und Ausstattung von

Tagungsräumen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Spezielle Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Städtetourismus (besondere Rahmenbedingungen, Zielgruppen und Reisemotive, touristische Städtepackages, Städtemarketing);

Kulturtourismus (Arten, rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren, Kulturpolitik und Kultursponsoring, Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien). Durchführung von Projekten (fächerübergreifend und im Team).

5. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Führungsaufgaben wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:
    Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.
Branchenübliche Software.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Semester oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Umweltmanagement.
Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Themenparks und Freizeitanlagen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Messemanagement.
Beschwerdemanagement.

  1. Ziffer 3
    Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.
Destinationsmanagement.
Qualitätsmanagement.

  1. Ziffer 4
    Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Berufsfeldbezogene Netzwerke.
Destinationsmanagement.
Benchmarking.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Trends in der Hotellerie und Gastronomie.
Kooperationen in der Hotellerie.
Instandhaltung und Umweltmanagement.

  1. Ziffer 2
    Semester:
Reservierungssysteme.
Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Veranstaltungsmanagement.

  1. Ziffer 3
    Semester:
Reservierungssysteme.
Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Qualitätsmanagement.

  1. Ziffer 4
    Semester:
Beschwerdemanagement.
Revenue-Management.
Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Semester, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Semester, in dem das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw.. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40082065