Rechtstracker.at

Anl. 4/3

Fassungen
01.09.1995 bis 31.08.2003 — · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4/301.09.199531.08.2003 § → § · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 4/330.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 3 Dokumente
Anl. 4/301.09.199229.10.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 3 Dokumente
Anl. 4/301.09.198831.08.1992 BGBl. Nr. 437/1988 · 2 Dokumente

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 4 3 1

Text

                                                       Anlage 4.3.1

                                                    -----------------

     LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE - KOLLEG

                          ELEKTROTECHNIK

                         I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                     Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden             Lvpfl.-

         Pflichtgegenstände            Semester        Summe   Gruppe

                               1.  2.  3.  4.  5.  6.

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ................  1   1   1   1   -   -     4    (III)

2.  Wirtschaftliche Bildung,

     Rechtskunde und

     Politische Bildung ......  -   -   2   2   -   -     4     III

3.  Mathematik und

     angewandte Mathematik ...  4   -   -   -   -   -     4     (I)

4.  Elektronische

     Datenverarbeitung und

     angewandte elektronische

     Datenverarbeitung .......  2   2   2   2   -   -     8      I

5.  Grundlagen des

     Maschinenbaues *2) ......  6   4   -   -   -   -    10      I

6.  Grundlagen der

     Elektrotechnik ..........  6   5   -   -   -   -    11     (I)

7.  Meß-, Steuerungs- und

     Regelungstechnik ........  -   2   2   2   4   4    14      I

8.  Elektrische Maschinen

     und Stromrichter ........  -   2   3   3   3   3    14      I

9.  Elektrische Anlagen .....  -   -   4   4   4   4    16      I

10.  Elektronik und

     Mikroelektronik *3) .....  -   3   2   2   5   5    17      I

11.  Konstruktionsübungen ....  -   -   3   3   4   4    14      I

12.  Laboratorium ............  -   -   3   3   5   5    16      I

13.  Werkstättenlaboratorium .  -   -   3   3   -   -     6     III

14.  Werkstätte ..............  6   6   -   -   -   -    12    (Va)

---------------------------------------------------------------------

         Gesamtstundenzahl ... 25  25  25  25  25  25   150

---------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden             Lvpfl.-

        Förderunterricht               Semester        Summe   Gruppe

                               1.  2.  3.  4.  5.  6.

---------------------------------------------------------------------

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................*4)  -   -   -   -   -            (I)

Fachlich theoretische

Pflichtgegenstände ...........*4) *4) *4) *4) *4) *4)           (I

                                                                bis

                                                               III)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 4.

  1. Ziffer 3
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die mathematischen Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln). Numerische Integration.

Algebra:

Überlagerung von Schwingungen. Parameterdarstellung von Funktionen.

Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

  1. Ziffer 4
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Rechnerbedienung:

Programmeingabe, -lauf, -auflistung, -korrektur, -abspeicherung,

-aufruf.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung. Strukturelemente, Programmierhilfen.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Dokumentation.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Programmieren:

Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung), Benutzerhandbücher.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Programmieren:

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit, neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 5
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in der Elektrotechnik beherrschen und technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften, Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende und spanlose Formgebung:

Zerspanung, Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Löten,

Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Schweißen:

Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren,

Zusatzwerkstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen. Reibung,

Querkraft- und Momentenverlauf.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion), Spannungs-Dehnungs-Diagramme, Hookesches Gesetz, Elastizitätsmodul, Gleitmodul, Widerstandsmodul; Spannungsberechnung und Spannungsverteilung.

Verbindungselemente:

Lösbare, nicht lösbare und federnde Verbindungselemente.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Trägheitskräfte:

Drallsatz, Trägheitsmomente und zugehörige Sätze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 6
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendungen sicher beherrschen, um elektrotechnische Probleme selbständig lösen zu können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensator.

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis. Energie und Kräfte im Magnetfeld, Induktionsgesetz, Selbst- und Gegeninduktion. Induktivität.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte;

Phasenverschiebung.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände; Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Einfache

und zusammengesetzte Wechselstromkreise (Zeigerdarstellung, komplexe Behandlung).

Drehstrom:

Drehfeld, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem; Drehstromleistung.

Mehrwellige Ströme:

Effektivwert, Leistungsfaktor.

Ausgleichsverhalten bei Schaltvorgängen:

Arten, graphische und rechnerische Darstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen sowie audiovisuelle Hilfsmittel erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 7
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen elektrischen Geräte und Verfahren zum Messen, Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung),

Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör, Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung, Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken). Erdungswiderstände.

Wechselstrommeßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert. Wirk- und Blindleistungsmessung, Zähler. Frequenzmessung; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

Umformung von Meßgrößen:

Verfahren zur elektrischen und elektronischen Erfassung

nichtelektrischer Größen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Schaltungsanalyse, Schaltungssynthese. Kippstufen, Zählbausteine, Zähler, Register, Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandler.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Steuerungstechnik:

Begriffe, Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; gesetzmäßiges Erfassen und Darstellen von Steuerungsaufgaben. Steuerungselemente (Eingangs-, Steuer-, Meldeglieder, Überwachung). Verbindungsprogrammierbare und speicherprogrammierbare Steuerungen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Regelungstechnik:

Begriffe. Regelkreisglieder (Kennlinien und Dynamik von Strecke und Regler). Ausführungsformen von Reglern. Regelkreis (Stabilität, Optimierung).

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Regelungstechnik:

Vermaschte Regelkreise. Anwendungen. Digitale Regler,

Mikroprozessor als Regler.

Automatisierungstechnik:

Grundlagen, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter” und „Elektronik und Mikroelektronik” erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium” empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 8
    ELEKTRISCHE MASCHINEN UND STROMRICHTER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung und Konstruktion von gängigen elektrischen Maschinen im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen; er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elektrische Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten,

Klemmenbezeichnungen. Betriebsarten.

Transformator:

Aufbau, Wirkungsweise von Einphasen- und Drehstromtransformatoren. Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Drehstromasynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und Wirkungsweise, Hauptabmessungen, Betriebsverhalten,

häufige Sonderformen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Netzgeführte Stromrichter:

Prinzip der Steuerung. Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Gittersteuersätze, Zündkreise, Netzrückwirkungen; Wechselstromsteller.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Methoden der Thyristorzwangslöschung, Gleichstromsteller, selbstgeführter Umrichter. Anwendung (Zwischenkreisumrichter, Steuerung von Drehfeldmaschinen, Netzrückwirkungen). Transistorumrichter.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Synchronmaschinen und Asynchronmaschinen:
    Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

9. ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie Schutzmaßnahmen gründlich kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von gängigen elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Entwurfsgrundlagen von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Bemessung hinsichtlich elektrischer, magnetischer, mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen; Installationsmaterial. Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer "Art". Schaltpläne für Installationstechnik und für Steuerungsaufgaben. Schutzmaßnahmen (Arten, Überprüfung), Blitzschutz.

Lichttechnik:

Größen. Lichterzeugung und -verteilung. Beleuchtungsanlagen.

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Projektierung und Montage, Netzformen und Anwendung, Berechnung von Leitungsquerschnitten, Stromverteilung und Spannungsabfall).

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Schaltanlagen:

Niederspannungsanlagen; Geräte und Material; Grundschaltungen,

Ausführungsformen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten,

Steuerung.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Aufgaben der Hochspannungstechnik:

Schutz gegen Überspannungen und Überströme, Kurzschlußstromberechnung, Erdschluß; Prüfverfahren.

Hochspannungsanlagen und -leitungen:

Schaltgeräte, Bauformen, Schutzeinrichtungen (Generator-, Transformator-, Leitungsschutz, Erdungen).

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Hochspannungsnetzbetrieb:

Stabilität der Übertragung, Netzkennlinienregelung,

Hochspannungs-Gleichstromübertragung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Leistungsbedarf und Leistungsbedarfsdeckung, Tarifsysteme.

Elektrische Bahnen:

Grundlagen der elektrischen Traktion, Bahnstromversorgung,

Triebfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 10
    ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik sowie in der Elektrotechnik häufig verwendete elektronische Bauteile und Schaltungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau und Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager, RC-Filter und Leitungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Differenzverstärker, Operationsverstärker; aktive Filter.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Mikrocomputer:
    Prozessor, Speicher, Ein/Ausgabe-Bausteine, Bussystem, Befehlssatz.
  2. Ziffer 5
    Semester:
    Mikrocomputer:

Befehlssatz, Assemblerprogramme. Echtzeitprogramme für die Anwendung in der digitalen Meß- und Steuerungstechnik; Schnittstellen.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Mikrocomputersysteme:

Softwareentwicklung, Softwareanwendung (komplexe Aufgaben).

Informationsübertragung:

Kanalkapazität, Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Fernwirktechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im 5. und 6. Semester jeweils zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 11
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen einfache Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.
  2. Ziffer 4
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.
  3. Ziffer 5
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
    Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.
  4. Ziffer 6
    Semester:
    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-,
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

12. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
  2. Ziffer 4
    Semester:
  3. Ziffer 5
    Semester:
  4. Ziffer 6
    Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Maschinen und Stromrichter”, „Elektrische Anlagen” und „Elektronik und Mikroelektronik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 13
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen einer Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Wuchten rotierender Maschinen im Rahmen der Endfertigung.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher

Stromrichterschaltungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer

Systeme.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen sind im Hinblick auf die in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen zu vermittelnden Lehrinhalte auszuwählen. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

14. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im Fachgebiet verwendete Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener

Werkstoffe.

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

Elektroinstallation:

Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen

Schutzmaßnahmen.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Bestellwesen, Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinenschutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

---------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 4 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Mit Übungen.

*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

Anmerkung

Zu Novelle BGBl. Nr. 665/1995:
Z 60 konnte in dieser Anlage nicht eingearbeitet werden, da es keine
Unterabschnitte B und C gibt.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111132

Alte Dokumentnummer

N6199552550J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 4 3 2

Text

Anlage 4.3.2

-----------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE - KOLLEG ELEKTRONIK

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden             Lvpfl.-

         Pflichtgegenstände            Semester        Summe   Gruppe

                               1.  2.  3.  4.  5.  6.

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ................  1   1   1   1   -   -     4    (III)

2.  Wirtschaftliche Bildung,

     Rechtskunde und

     Politische Bildung ......  -   -   2   2   -   -     4     III

3.  Mathematik und

     angewandte Mathematik ...  3   3   -   -   -   -     6     (I)

4.  Elektronische

     Datenverarbeitung und

     angewandte elektronische

     Datenverarbeitung .......  2   2   2   2   -   -     8      I

5.  Grundlagen der

     Elektrotechnik und

     Elektronik ..............  6   4   2   2   -   -    14      I

6.  Energietechnik und

     Leistungselektronik .....  -   -   3   3   -   -     6      I

7.  Elektronik und

     Digitaltechnik ..........  -   3   2   2   3   3    13      I

8.  Nachrichtentechnik ......  -   2   2   2   4   4    14      I

9.  Technische Informatik *2)  -   -   3   3   4   4    14      I

10.  Meß-, Steuerungs- und

     Regelungstechnik ........  -   2   2   2   3   3    12      I

11.  Fertigungstechnik und

     Konstruktionslehre *3) ..  5   4   3   3   5   5    25      I

12.  Laboratorium ............  -   -   3   3   6   6    18      I

13.  Werkstättenlaboratorium .  -   4   -   -   -   -     4     III

14.  Werkstätte ..............  8   -   -   -   -   -     8     (Va)

---------------------------------------------------------------------

         Gesamtstundenzahl ... 25  25  25  25  25  25   150

---------------------------------------------------------------------

                                    Wochenstunden             Lvpfl.-

          Förderunterricht             Semester        Summe   Gruppe

                               1.  2.  3.  4.  5.  6.

---------------------------------------------------------------------

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................*4) *4)  -   -   -   -            (I)

Fachlich theoretische

Pflichtgegenstände ...........*4) *4) *4) *4) *4) *4)           (I

                                                                bis

                                                               (III)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 4.

  1. Ziffer 3
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die mathematischen Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln). Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Algebra:

Überlagerung von Schwingungen. Parameterdarstellung von Funktionen.

Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Analysis:

Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 4
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 4.3.1.

  1. Ziffer 5
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig und gewandt lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Zeitlich

veränderliche Felder. Kondensator.

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz,

Induktivität.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,

Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

Sequentielle Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendung logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von

Logikschaltungen, Störsicherheit.

Verstärker:

Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.

Dimensionierung anhand von Kennlinien.

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;

Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten ist.

Die Absprache mit den Lehrern der anderen theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung der Grundlagenkenntnisse zu sichern.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 6
    ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 4. Semester das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik”, wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik” zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren” sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übertragung.

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Frequenzumsetzungen:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare

Steuerungen.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden

für Schaltvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen” bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

8. NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie Vermittlungstechnik im Fernsprech - und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehraufgabe:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Dämpfungsglieder, Übertrager.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Elektromagnetische Wellen:

Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm, Anpassung.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 9
    TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Software:

Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.

Programmiersprachen.

Mikroelektronik:

Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;

Massenspeicher.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Software:
Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.
Mikroelektronik:
Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.
  1. Ziffer 5
    Semester:
Software:
Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.
Mikroelektronik:
Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.
  1. Ziffer 6
    Semester:
Software:
Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von
Programmen.
Mikroelektronik:
Zeitabläufe; Interrupt. Emulation. Technische Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre” und „Laboratorium”, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen” sowie „Algorithmen und Programme” kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen” sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.

Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” und „Elektronik und Digitaltechnik” auf.

Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 10
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Grundbegriffe:

Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales

Meßprinzip.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung. Widerstandsbestimmung,

Kompensation.

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Blindleistungsmessung. Bestimmen von

Wechselstromwiderständen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,

Frequenzsynthese.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,

Stabilität und Optimierung.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Oszilloskop:

Abtast-, Speicheroszilloskop. Logikanalysator. Ausführungsformen.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik; Funkortung.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung- und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung” die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik”.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 11
    FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile und Baugruppen sowie Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme durch Handskizzen. Werkzeichnung, Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,

Kleben.

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente. Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen.

Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Elektronische Geräte:

Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Elektronische Geräte:

Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von integrierten Schaltungen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Um den Anforderungen der Praxis zu entsprechen, ist in den Themenbereichen „Eisenmetalle”, „Nichteisenmetalle”, „Spanende Formgebung” und „Spanlose Formgebung” die Abstimmung mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erforderlich.

Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen, empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium”.

Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im 1. und 2. Semester je drei Wochenstunden, im 3. und 4. Semester je zwei Wochenstunden und im 5. und 6. Semester je vier Wochenstunden.

12. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Praxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
  2. Ziffer 4
    Semester:
  3. Ziffer 5
    Semester:
  4. Ziffer 6
    Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik”, „Energietechnik und Leistungselektronik”, „Elektronik und Digitaltechnik”, „Nachrichtentechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, und „Technische Informatik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 13
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Stoffgebiet Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen

Baugruppen.

Stoffgebiet Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen

Baugruppen nach vorgegebenen Arbeitsplänen.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der betrieblichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” beziehungsweise in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

14. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im Fachgebiet verwendete Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln.

Mechanische Werkstätte:

Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener

Werkstoffe.

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

Elektroinstallation:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Überprüfen von Baugruppen und Geräten der Vermittlungs- und Kommunikationstechnik.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe vertraut gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes ”Fertigungstechnik und Konstruktionslehre„ von besonderer Wichtigkeit.

Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinenschutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

---------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 4 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Mit Konstruktionsübungen.

*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111133

Alte Dokumentnummer

N6199552551J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 4 3 3

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 2,)

Text

                                                        Anlage 4.3.3

                                                        ------------

      LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTRONISCHE

                  DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION

                           I. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden             Lehrver-

   Pflichtgegenstände                               Summe   pflich-

                                   je Semester              tungs-

                                1. 2. 3. 4. 5. 6.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...............    1  1  1  1  -  -       4     (III)

2. Wirtschaftliche Bildung

    und Rechtskunde ........    -  -  2  2  -  -       4      III

3. Mathematik und

    angewandte Mathematik ..    2  2  4  4  -  -      12      (I)

4. Grundlagen der

    elektronischen

    Datenverarbeitung ......    4  4  -  -  -  -       8       I

5. Prozeßregelung und

    Rechnerverbund *2) .....    -  -  -  -  3  3       6       I

6. Programmieren *2) ......    3  3  5  5  4  4      24       I

7. EDV-Betriebssysteme ....    2  2  -  -  -  -       4       I

8. System- und

    Einsatzplanung .........    -  -  2  2  2  2       8       I

9. Angewandte

    Datentechnik *2) .......    2  2  2  2  4  4      16       I

10. Projektentwicklung *2) .    2  2  2  2  3  3      14       I

11. Rechnungswesen .........    2  2  2  2  2  2      12       I

12. Betriebliche

    Organisation ...........    2  2  2  2  2  2      12      II

13. Betriebs- und

    Führungspraxis .........    -  -  -  -  2  2       4      III

14. Computerunterstützte

    Textverarbeitung *2) ...    2  2  -  -  -  -       4      III

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ...   22 22 22 22 22 22     132

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Mathematik und angewandte

Mathematik .................         *3)                      (I)

Fachtheoretische Gegenstände         *3)                      *4)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Allgemeine Rechtslehre:

Rechtsordnung, Rechtsnormen, Rechtsquellen.

Vertragsrecht:

Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen von Verträgen, Auslegungsfragen, Nebenabreden, Rücktritt, Vertragsbruch, Schadenersatz). Verträge der Eigentumsübertragung, der Arbeitsleistung (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Beförderungsvertrag, besondere Probleme von EDV-Leistungsverträgen), der Gebrauchsüberlassung (Mietvertrag, Pachtvertrag, Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag), der Geschäftsbesorgung, der Risikoübernahme.

Datenschutzgesetz:

Bestimmungen, Auslegungen, Verfahren.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel, europäische Integration.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für welche die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. Ziffer 3
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und Methoden der Analysis, der Numerik und Statistik auf Aufgaben der technischen und der betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Numerik:

Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter

Genauigkeit, Fehlerrechnung, Interpolation.

Zinseszins- und Investitionsrechnung:

Jährliche, unterjährige und stetige Verzinsung. Renten;

Tilgungspläne.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Algebra:

Relationen und Funktionen (Analyse von Definitions- und Wertemengen nach den Erfordernissen der Datenverarbeitung). Gleichungen, Ungleichungen, Gaußscher Algorithmus.

Analytische Geometrie:

Affinitäten (Kongruenzen, Ähnlichkeit) und ihre Anwendung auf die

graphische Datenverarbeitung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Algebra:

Matrizen und Determinanten und ihre Anwendungen im Fachgebiet.

Planungsmathematik:

Netzplantechnik, Praxisübliche Verfahren.

Analysis:

Potenzreihen. Numerische Differentiation und Integration. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Fehler-, Regressions- und Ausgleichsrechnung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Kombinatorik.

Statistik:

Diskrete und stetige statistische Verteilungen.

Stichprobenkenngrößen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung; Methode Branch and Bound.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

Den Anforderungen des Fachgebietes an das logische Denken entsprechend empfiehlt sich die exemplarische lückenlose Ableitung von Lehrsätzen durch den Lehrer.

Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der maschinellen Datenverarbeitung kennen. Er soll die den Programmiersprachen zugrunde liegenden algorithmischen, maschinen- und problemorientierten Überlegungen nachvollziehen und die wesentlichen Merkmale der am häufigsten verwendeten Programmiersprachen angeben können.

Der Schüler soll Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können und je nach Aufgabenstellung ein geeignetes Strukturmodell erstellen können. Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Daten und Datenträger:

Begriff der Datenverarbeitung, Daten einschließlich Programme (Arten und ihre Darstellung, Codes, Arten der Datenträger), periphere Geräte und Hilfsmaschinen zur Erfassung und Ordnung von Daten.

Zahlensysteme:

Darstellung und Verknüpfungen von Zahlen in beliebigen

Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.

EDV-System:

Funktion und Aufbau der Bestandteile, Betriebsarten,

Anwendungsbereiche.

Aussagenlogik:

Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Übertragung von Sachverhaltsdarstellungen im Deutschen in aussagenlogische Symbolik und umgekehrt, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen und erfüllbare Sätze, Einsetzung und Ersetzung; Junktorenbasen und Normalformen. Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken.

Schaltalgebra:

Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Gatterdarstellung, Flip-Flops, Schieberegister, Addierwerke und Zähler. Zusammenwirken von Hard- und Software, virtuelle Systeme.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Prädikatenlogik:

Subjekt-Prädikat-Struktur von Sätzen, Quantoren,

Übertragung von deutschen Sätzen in prädikatenlogische Symbolik und umgekehrt, Interpretation von symbolischen Ausdrücken; prädikatenlogisch wahre, erfüllbare und falsche Sätze; logische Schlüsse.

Programmiersprachen:

Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache, syntaktische Beschreibungsmethoden von Programmiersprachen. Syntaxanalyseverfahren für Sprachen. Homomorphismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit nach dem neuesten Stand der beruflichen Praxis. Die abstrakte Natur des Unterrichtsgegenstandes erfordert intensiven Einsatz veranschaulichender Methoden und Unterrichtsmittel.

  1. Ziffer 5
    PROZESSREGELUNG UND RECHNERVERBUND

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetzmäßigkeiten von Steuerungs- und Regelungsvorgängen kennen und die Lösung einfacher Steuerungs- und Regelungsaufgaben planen sowie algorithmisch und rechnerisch durchführen können. Er soll bei der Bearbeitung von Aufgaben geeignete Modellvorstellungen wählen.

Der Schüler soll die Grenzen und Gefahren des Prozeßrechnereinsatzes abschätzen können. Er soll die Probleme, die bei der Vernetzung von Computern auftreten können, kennen.

Der Schüler soll Computer für Regelung und Datenfernverarbeitung einsetzen können. Er soll ein Datenfernverarbeitungsnetz entwerfen und bei der Generierung eines solchen Netzes mitarbeiten können. Er soll die Verwendung fertiger Software für lokale Netzwerke und die Integration von Softwareapplikationen in bestehende öffentliche Netzwerke kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Hardware des Rechnerverbundes:

Nachrichtentechnik, Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen; Arten des Rechnerverbundes. Anwendung von öffentlichen Netzen.

Software des Rechnerverbundes:

Spezielle Protokolle und Leitungsprozeduren, geeignete Programmiersprachen, Normungen, Datenschutz.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Steuerung und Regelung:

Begriffe. Automatisierung; der Computer als Steuer- und Regelorgan; Grenzen der Digitaltechnik. Entwurfsprinzipien. Aufbau digitaler Steuer- und Regelkreise.

Prozeßrechentechnik:

Aufbau von Prozeßrechnern. Datenaustausch zwischen Rechner und Peripherie (Aufbau und Programmierung von Bussystemen und Schnittstellen). Abgrenzung des Prozesses, verteilte Intelligenz, Stellung des Prozeßrechners in Regelkreisen; spezielle Eigenschaften von digitalen und analogen Prozeßrechnern.

Integration:

Simulation einfacher Steuerungen und Regelungen. Komplexe,

themenübergreifende Aufgaben.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis des automatischen Ablaufs von Steuerungs- und Regelungsvorgängen und der Datenfernverarbeitung; der Erarbeitung der zugehörigen Algorithmen kommt große Bedeutung zu. Aspekte der Hardware sind nur in ihrem Zusammenhang mit der Software von Bedeutung. Die Beherrschung des Fachvokabulars ist für die Zusammenarbeit mit einem Technikerteam in der Praxis wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt eine Wochenstunde.

6. PROGRAMMIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in einer maschinennahen Sprache und in zwei problemorientierten Programmiersprachen für kaufmännisch-administrative Aufgaben und deren mathematische Teilaspekte selbständig Programme entwerfen, verknüpfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können. Er soll die Anwendbarkeit von Programmstrukturen und deren Notation sowie von Programmiersprachen auf ein gegebenes Problem beurteilen können.

Der Schüler soll die Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen und Dokumentationen sowie moderne Programmentwurfsmethoden kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Arbeit an einer Programmieraufgabe ökonomisch einteilen und unter Beachtung einschlägiger Normen symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll er das Gruppenziel unterstützen und die für sich geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen; bei langwierigen Aufgaben soll er nicht Mut und Geduld verlieren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Algorithmik:

Logischer Ablauf von Programmen (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Verzweigungen, Schleifen, Unterprogramme. Alltagsprobleme, algebraische Zusammenhänge.

  1. Ziffer eins
    Programmiersprache:

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Programmiermethodik:

Prinzipien der modernen Programmiermethoden; Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.

Algorithmik:

Vergleichende Betrachtung von Ablauf- und Strukturdiagrammen,

Problemanalysen, Modellbildung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Weitere Programmiersprachen:

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Verbindung von Programmteilen, die in verschiedenen Sprachen erstellt wurden. Integrierte Software-Anwendungen.

Programmiermethoden:

Softwarelebenszyklus. Prinzipien der modernen Programmiermethoden,

Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.

Standardsoftware und Programmierwerkzeuge:

Unterprogramme und Programmodule.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Programmieranwendungen:

Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten. Bildschirmprogrammierung.

Programmiersprachen:

Organisation größerer Datenmengen. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit. Programmdokumentation.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Standardsoftware und Programmierwerkzeuge:

Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen von Hilfsprogrammen.

Unterstützende Software:

Benutzeroberflächen. Anwendung und Adaptierung von Generatoren und Fremdsoftware. Prototyping.

Systemprogrammierung:

Interprozeßkommunikation, systemnahe Software.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Programmiersprachen im Vergleich:

Besonderheiten der jeweiligen Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem geeignetsten Programmiersprache. Abfragesprachen. Integrierte Programmpakete.

Aktuelle Anwendungen des Computers (Aufgabenarten, praktische Umsetzung). Management-Informations-Systeme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl der Programmiersprachen und der Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark und der Einsatz der Programmiersprachen in der Praxis. Für die Auswahl der Übungen der Stand des Unterrichtes im Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” sowie die Interessen der Schüler.

Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen an die Programmdokumentation werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 1. und 2. Semester zwei, im 3. und 4. Semester vier und im 5. und 6. Semester zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 7
    EDV-BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in ihren Grundzügen sowie für aktuelle Betriebssysteme in einiger Ausführlichkeit kennen. Er soll die Jobsteuerung an Rechenanlagen vornehmen und die einzelnen Module des Betriebssystems aufrufen und verknüpfen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Benutzerfunktionen:

Programmübersetzung, Datenmanagement (physische Speicherung, Umsetzen der logischen in die physische Ein- und Ausgabe), Jobsteuerung, Systemsteuerung (Gesamtsteuerung der Hardware- und Softwarekomponenten, Hilfsfunktionen zur Verbesserung von Durchsatz und Auslastung sowie zur Programm- und Datenpflege).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Betriebssystemaufbau:

Systemkern, Monitore, File-Systeme, Bibliothekskonzepte, Bibliotheksführungsprogramme, Sprachübersetzer, Systemdateien. Software für Datensicherung und Datenschutz und weitere Dienst- und Hilfsprogramme.

Arten von Betriebssystemen:

Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung.

Systemdesign:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung, Installation, Systemwartung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Verwendung in der betrieblichen Praxis und die Ausstattung der Schule. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Programmieren” verwendeten Betriebssytemen ausgegangen und das Verständnis der Schüler auf allgemeine Anforderungen und Realisierungen ausgedehnt.

  1. Ziffer 8
    SYSTEM- UND EINSATZPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung organisieren können.

Der Schüler soll den Istzustand im Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diesen sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können.

Der Schüler soll zweckmäßige Zeitplanungen erstellen und überwachen können.

Der Schüler soll die Vor- und Nachteile kurzfristig und langfristig befriedigender Lösungen sowie rascher und gründlicher Lösungen gegeneinander abwägen können; er soll die Notwendigkeit des Setzens von Prioritäten und des Schließens von Kompromissen einsehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    EDV im Unternehmen:

Berücksichtigung der betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen. Zentrale und dezentrale Datenverarbeitung, EDV außer Haus; Gegenüberstellung. Servicebüro, EDV-Abteilung, EDV am Arbeitsplatz, Berufsbilder.

Anwendungsspektrum der elektronischen Datenverarbeitung:

Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen; Betriebsweisen der EDV (Batch, Dialog); EDV als Planungsinstrument;

Massendatenverarbeitung; Datenbanken.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Planung einer EDV-Abteilung:

Berufsbilder. Datenflußuntersuchungen, personelle Voraussetzungen. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten- und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen). Zugriff zur EDV vom Arbeitsplatz.

Funktionen innerhalb der EDV:

Systemplanung, Systemanalyse, System- und Problemprogrammierung, Arbeitsvorbereitung, Operating (On-line-Geräte und Hilfsmaschinen), Qualitätskontrolle und Nachbearbeitung.

EDV-Fortbildung:

Fachzeitschriften, Fachverlage, Firmenliteratur,

Fachorganisationen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    EDV-Systemeinsatz:

Systemgenerierung und Pflege des Systems. Systemüberwachung. Tuning. Kostenauswirkungen der Systemsteuerung. Datensicherheit und Datenschutz.

Hardware- und Softwareanpassungen:

Ein- und Ausgabemedien; Mixed Hardware; Terminals; Computerverbund. Einsatz von Standardsoftware. Probleme der Systemumstellung.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Auswahl einer EDV-Anlage:

Konfiguration (Großrechner, Minicomputer, Mikrocomputer, Netzwerke), Art der Datenspeicherung, Planung von Input und Output, Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;

Programmierungsmöglichkeiten. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten, Kosten-Nutzen-Rechnung; organisatorisch-technische Grundlagen. Intelligentes Terminal. Evaluierung (Parameter, Benchmarks).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Von Fallbeispielen ausgehend, werden zweckmäßigerweise allgemeingültige Regeln abgeleitet. Vorträge von Fachleuten der Praxis und Exkursionen erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.

  1. Ziffer 9
    ANGEWANDTE DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung, sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Organisation der Ein- und Ausgabe:

Formen, Formulare, Beleggestaltung, Geräte, Zentralisierung und Dezentralisierung. Verschlüsselungs- und Prüfmöglichkeiten. Datenerfassungssysteme im betrieblichen Umfeld.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Speicherung und Zugriff:

Speicherungs- und Adressierungsformen, Unterstützung durch

Standardsoftware.

Dateien:

Sequentielle Dateien, indexsequentielle Dateien, Random-Dateien.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Datenspeicherung:

Geräte, Datenträger (Arten, Speicherungsformen, Kapazitäten; Zeit- und Einsatzkriterien).

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Graphen:

Gerichtete und ungerichtete Graphen, Baumstrukturen, lineare und

zyklische Datenstrukturen, Anwendungsgebiete.

Relationen:

Definition, Operationen, Normalformen, Normalisierungen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Dateien:

Spezielle Dateiorganisationen (Arten, interner Aufbau und Verwaltung, Einsatzkriterien).

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.

Datensysteme:

Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme). Datendefinitions- und Datenmanipulationssprachen.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Datensysteme:

Praktische Anwendungen der Datenbanksysteme. Möglichkeiten von Data-Dictionarys und darauf aufbauenden Generatoren. Einsatzkriterien bei großen Datenmengen.

Sicherheitsstrategien:

Methoden und Strategien der Datensicherung. Konzepte der Datensicherheit. Kryptographie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Flexibilität des Schülers bei der Anpassung der Datenorganisation an konkrete Anforderungen. Dabei kommt der Unterstützung der Theorie durch anwendungsgerechte Beispiele sowie dem logischen Zusammenhang zwischen Speicherungs- und Verarbeitungsform von Massendaten besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 3. und 4. Semester eine und im 5. und 6. Semester zwei Wochenstunden.

10. PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von EDV-Projekten beherrschen. Er soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung der Projekte soll der Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.

Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignete Rolle erkennen und ausfüllen. Er soll Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Projektvorplanung:

Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung. Koordination mit allen Stellen des Unternehmens. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsmethoden:

Methoden der Istzustandsaufnahme und -analyse, Strukturierungsmethoden. Methoden grafischer Ablaufdarstellungen, Entscheidungstabellen, Netzpläne.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Planungsphasen:

Projektanalyse (Vorstudie, Ermittlung des Anforderungsprofils), Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implementierungsvorbereitung, Implementierung).

Kommunikation:

Arbeitsanweisungen, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Computerunterstützte Projektplanung:

Planung, Entwurf, Realisierung (Implementierung), Dokumentation, Wartung; Kosten- und Zeitschätzung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Fallstudien:

Projekte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft und der betrieblichen Organisation sowie technischen Teilbereichen.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Fallstudien:

Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Fallstudien:

Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen in den Projektphasen, die Häufigkeit ihres Auftretens in der Berufspraxis und die Realisierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Arbeit an Projekten wird zweckmäßigerweise durch strategische Diskussionen eingeleitet.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt vom 3. bis 6. Semester je zwei Wochenstunden.

11. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle kontieren können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Berechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen einsetzen können.

Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten und Bilanzen verstehen, erstellen und analysieren können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können.

Er soll das Rechnungswesen als Instrument zur Unternehmensführung einsetzen können.

Er soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für die Unternehmung und für die Gesamtwirtschaft kennen und zu wirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen und einschlägige Fachgespräche führen können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Teamarbeit sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur bei Problemlösungen und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche Grundlagen mit besonderer Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung; Belegwesen; Buchhaltungssysteme (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchhaltung, Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung).

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch. Verbuchung im Beschaffungs- und Absatzbereich unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Doppelte Buchhaltung:

Hauptbuchabschluß. Arten der Bücher, Buchungsverfahren. Einsatz

von Buchhaltungsprogrammen.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung. Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheidung von Anlagen), Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Einsatz von Bilanzprogrammen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Gemeinde. Schriftverkehr. Einsatz von Personalverrechnungsprogrammen.

Steuern:

Steuersystematik; Umsatzsteuer (Begriff, Auswirkungen im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen); Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragssteuer.

Abgabenverfahrensrecht; Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer, Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben. Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinns.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Gesetzliche Grundlagen, Durchführung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Kosten- und Leistungsverrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Rechnungswesen; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenabhängigkeit. Kostenartenrechnung (Arten der Kostenerfassung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Leistungserfassung (Kostenträgererfolgsrechnung, Periodenerfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebs- und Unternehmensergebnisses, Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse).

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Kosten- und Leistungsverrechnung:

Kostenrechnungsverfahren als Managementinstrument, als Zeitproblem (Istkosten, Plankosten, Abweichungsanalyse), als Zurechnungsproblem (Vollkosten, Teilkosten). Auswahl des geeigneten Kostenrechnungsverfahrens und Einbindung in die organisatorischen Gegebenheiten des Betriebes. Einsatz von Kostenrechnungsprogrammen.

  1. Ziffer 6
    Semester:

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials; laufende Auswertung aus dem Rechnungswesen (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung; Bilanzanalyse und Betriebsvergleich). Gesamtplanung (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan). Controlling. Investitionsentscheidungen.

Integrierte EDV-Anwendungen im Rechnungswesen:

Management-Informationssysteme. Fallbeispiele.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der automationsunterstützten Anwendung und der Beitrag zur Lösung von Aufgaben der Unternehmensführung. Die Verwendung moderner Organisationsmittel liegt im Sinn der Bildungs- und Lehraufgabe.

Die knappe zur Verfügung stehende Zeit zwingt zum Verzicht auf die Durchführung schreib- und rechenintensiver Beispiele. Vorträge von Fachleuten aus der Praxis erhöhen die Motivation der Schüler.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 2. Semester zwei Wochenstunden.

  1. Ziffer 12
    BETRIEBLICHE ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben und die Struktur von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen im allgemeinen kennen.

Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere soll er Erhebungstechniken, Schwachstellenanalysen sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.

Der Schüler soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Er soll fähig und bereit sein, neue Erkenntnisse anzunehmen und in seine bisherigen Vorstellungen einzuordnen. Er soll sich in betriebliche Arbeitssituationen und deren Probleme hineindenken können.

Der Schüler soll Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen. Er soll die für die Zusammenarbeit im Betrieb bedeutsamen Ergebnisse der Betriebspsychologie und der Sozialpsychologie kennen. Er soll individuelle psychologische Unterschiede erkennen und berücksichtigen. Er soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbewältigung handhaben können. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden kennen.

Der Schüler soll die Prinzipien der Betriebsdemokratie bejahen. Der Schüler soll zur Weiterbildung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können. Er soll Mitarbeiter beraten und führen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Faktoren und Funktionen des Betriebes.

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

Kaufmann, Firma, Unternehmung, Handelsregister. Unternehmensform;

Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensentflechtungen;

Mitarbeiter, Vollmachten.

Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Kaufvertrag:

Inhalt; Anbahnung und Abschluß; ordnungsgemäße Erfüllung, vertragswidrige Erfüllung (Arten, Folgen); Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Produkthaftung.

Betriebliche Leistungserstellung:

Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, innerbetrieblicher Transport und Wiederverwertung, Kennzahlen, Optimierungsmöglichkeiten).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Erstellung von Sach- und Dienstleistungen:

Forschung und Entwicklung, Leistungs- und Produktprogramm,

Verfahren, Durchführung, Qualitätskontrolle.

Marketing und Werbung:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen

des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik.

Investition und Finanzierung:

Begriff und Arten.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Organisationsgesamtmodelle:

Einlinien-, Stablinien-, Mehrliniensystem; Matrixorganisation; Sonderformen (Ausschüsse, Teams, Projektorganisation).

Organisationskreislauf:

Auswahl des Organisationsproblems und Planung der Organisationsarbeit; Aufnahme des Istzustandes;

Darstellungstechniken der Aufbau- und Ablauforganisation;

Aufgabenanalyse; Methoden der kritischen Würdigung;

Entwicklung von Sollkonzepten, Aufgabensynthese, Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes, Bewältigung von Organisationswiderständen;

Erfolgskontrolle.

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Personalwirtschaft:

Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Entlohnung (Arbeitsbewertungen, Gehaltsordnungen). Personalbeurteilung (Ziele und Anläße, Beurteilungsverfahren).

Branchenspezifische Besonderheiten der betrieblichen Leistungsbereiche:

Handel, Banken, Versicherungen, Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsbetriebe.

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Arbeitsstudium und -techniken:

Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsbewertung. Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien. Harmonisierung von Arbeitsabläufen.

Sozial- und Betriebspsychologie:

Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten; Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral, Betriebsklima; Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung; Motivation von Gruppen, Konflikte in Organisationen.

Organisationsentwicklung:

Zielsetzung (Humanisierung des Arbeitsplatzes, Leistungsziele),

Ansätze und Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, insbesondere im EDV-Bereich nach dem neuesten Stand, in den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen auch der Beitrag zur Gewinnung eines Überblicks über Betriebsarten und Branchen. Beispiele für die Veränderung von Organisationsformen und Organisationsmitteln durch die elektronische Datenverarbeitung sowie komplexe nichttechnische Probleme sind besonders instruktiv.

Zweckmäßigerweise wird von Fallbeispielen (zB von Unternehmensentscheidungen) ausgegangen, aus denen allgemeine Modellvorstellungen abgeleitet werden.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für praktische Organisationsprobleme.

  1. Ziffer 13
    BETRIEBS- UND FÜHRUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der Betriebsführung bewältigen können. Er soll seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konflikthandhabung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Vertrauen erwecken können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Semester:
    Träger der Organisationstätigkeit:

Berufsbild des Organisators, Organisationsberatung.

Führung in Organisationen:

Begriff, Kriterien und Förderung des Führungserfolges;

Führungsformen und -stile, Führungstechniken.

Sozialpsychologische Probleme:

Personalauswahl und Bewerberverhalten, Erprobung verschiedener

Formen der Zusammenarbeit.

Management-Fallbeispiele:

Strukturen häufiger Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

  1. Ziffer 6
    Semester:
    Beurteilung menschlicher Leistung:

Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung (Eigenschaften und Verhaltensweisen).

Verhandlungstechnik:

Rhetorik, Gestaltung von Arbeitsanweisungen, Simulation von

Verhandlungssituationen.

Komplexe Entscheidungen:

Bereichsübergreifende Probleme. Fallbeispiele bzw. Planspiele. Optimierung bei zahlenmäßig erfaßbaren und nicht erfaßbaren Einflußgrößen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und der fachübergreifende Charakter der Problemstellung.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jede Aufgabe von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Schülergruppen vergeben werden.

  1. Ziffer 14
    COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte im 10-Finger-System unter Verwendung einer computerunterstützten Textverarbeitung schreiben können. Er soll Datenerfassungsgeräte der Textverarbeitung pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich unter praxisgerechter Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sicher und einwandfrei gestalten können.

Der Schüler soll ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen erkennen. Er soll Aufgaben der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Textverarbeitung:

Computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und von Datenträgern.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Normen und Usancen:

Wesen und Art der Formatanordnung und der formalen Gliederung; äußere Form kaufmännischer Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis nach dem modernsten Stand. Der selbständigen Gestaltung und der korrekten Ausführung von Schriftstücken und Formularen, die die Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Plichtgegenstandes „Betriebliche Organisation” erfordern, kommt besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen der Praxis an das Arbeitstempo sind nur erfüllbar, wenn für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird. Durch Fühlungnahme mit den Klassenlehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt eine Wochenstunde.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 4 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Als Kurs für ein oder mehrere Semester, gemeinsam durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester insgesamt jeweils für 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111134

Alte Dokumentnummer

N6199552552J