Rechtstracker.at

Anl. 7/8

Fassungen
01.09.1997 bis 31.08.1998 — BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 7/812.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 7/801.09.201311.11.2014 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/807.10.201131.08.2013 § → § BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
Anl. 7/805.05.200931.08.2013 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 7/801.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006
Anl. 7/824.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 7/801.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 7/801.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 7/801.09.199831.08.1999 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/801.09.199731.08.1998 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 7/830.10.199331.08.1998 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 7/801.09.198929.10.1993 § → § BGBl. Nr. 571/1989
Anl. 7/810.10.198731.08.1989 BGBl. Nr. 487/1987

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 7/8.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 8

Inkrafttretensdatum

30.10.1993BGBl. Nr. 734/1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 7 8

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten beginnend mit

31. 8. 1997

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 6, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

                                                         Anlage 7.8

                                                       --------------

           AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                       Wochenstunden           Lvpfl.

        Pflichtgegenstände                Jahrgang     Summe   Gruppe

                                          I.   II.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ..........................    2    2        4      (III)

2. Deutsch ...........................    2    2        4       (I)

3. Lebende Fremdsprache ..............    3    3        6       (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ........    2    -        2      (III)

5. Geographie und Wirtschaftskunde ...    2    2        4      (III)

6. Betriebspsychologie und

    Menschenführung ...................    2    -        2       III

7. Mathematik ........................    4    4        8       (II)

8. Physik ............................    2    2        4      (III)

9. Chemie und angewandte Chemie ......    2    2        4       (II)

10. Betriebswirtschaftslehre ..........    2    2        4        II

11. Rechnungswesen ....................    2    2        4        I

12. Leibesübungen .....................    2    2        4      (IVa)

13. Fertigungsplanung und

    Arbeitsorganisation ...............    -    2        2        II

14. Textiltechnologie und Warenkunde ..    -    2        2       III

15. Entwurf- und Modezeichnen .........    -    2        2        IV

16. Schnittkonstruktion, Gradieren und

    Modellgestaltung ..................    2    2        4       IVb

17. Werkstätte einschließlich

    Fertigungslehre und Maschinenkunde     4    4        8        V

---------------------------------------------------------------------

           Gesamtwochenstundenzahl ....   33   35       68

Pflichtpraktikum vier Wochen Betriebspraxis zwischen dem I. und

II. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                       Wochenstunden           Lvpfl.

           Freigegenstände *2)            Jahrgang     Summe   Gruppe

                                          I.   II.

---------------------------------------------------------------------

Zweite lebende Fremdsprache ...........    3    3        6       (I)

Philosophischer Einführungsunterricht .    -    2        2      (III)

Datenverarbeitung .....................    2    2        4        I

---------------------------------------------------------------------

          Unverbindliche Übungen *2)

---------------------------------------------------------------------

Arbeitsstudien ........................    3    2        5       II

Chorgesang ............................    1    1        2        V

Spielmusik ............................    1    1        2        V

Leibesübungen .........................    2    2        4      (IVa)

Aktuelle Fachgebiete ......... (bis zu)    2    2        4     (I bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht *1) *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ...............................    2    2        4       (I)

Lebende Fremdsprache ..................    2    2        4       (I)

Rechnungswesen ........................    2    2        4        I

Schnittkonstruktion, Gradieren und

Modellgestaltung ......................    2    2        4       IVb

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem zweijährigen Bildungsgang Personen, die die vierjährigen Fachschulen im Bereich der Bekleidungsberufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik heranzuführen.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Für den römisch eins. Jahrgang gilt der im Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984, bekanntgemachte Lehrplan für den römisch drei. Jahrgang der sonstigen berufsbildenden höheren Schulen und für den römisch zwei. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den römisch vier. Jahrgang.

  1. Litera b
    Israelitischer Religionsunterricht

Wie im Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1967, und Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1970,.

  1. Litera c
    die übrigen Lehrpläne für den Religionsunterricht werden gesondert
bekanntgemacht.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erziehung zur sprachlichen Gestaltungsfähigkeit und zu klarem Denken, Sprechen und Schreiben.

Pflege des Sprachgefühls. Entwicklung der Fähigkeit zu kritischer Sprachbetrachtung.

Befähigung, sachliche Darstellungen zu erfassen und zu verarbeiten sowie sachgemäß und folgerichtig zu argumentieren und zu diskutieren.

Förderung des Verständnisses für das sprachliche Kunstwerk. Anleitung zur Lektüre und zur geistigen Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken der Weltliteratur, besonders des deutschsprachigen Schrifttums und der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten literarischen Strömungen und ihrer geistesgeschichtlichen Voraussetzungen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Lese- und Vortragsübungen, Übungen in Referaten und Diskussionen. Exzerpt, Kurzfassung, Bericht, Beschreibung, Charakteristik.

Facharbeit, Erörterung als Vorübung für die Problemarbeit, Problemarbeit.

Inhaltsangabe, Interpretationsübungen.

Vertiefende Behandlung einzelner Kapitel der Sprachlehre. Knapper Überblick über die Entwicklung der deutschen Sprache.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Knapper Überblick über die literarischen Epochen.

Behandlung von Dichtungen in Themenkreisen, vor allem aus dem Bereich der klassischen und romantischen Literatur.

Systematische Betrachtung der Literatur der Aufklärung, der Geniezeit, der Klassik und der Romantik, Entwicklung des Theaters in Österreich.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Lese- und Vortragsübungen, Diskussionen, Referate und Debatten.

Facharbeit, Protokoll, Charakteristik, Erörterung, Problemarbeit. Gelegentliche grammatische Untersuchungen an geeigneten Texten. Interpretationsübungen zur Erhellung der Beziehung zwischen Inhalt und sprachlicher Form der Dichtung (Wortschatz, Satzbau, dichterische Formgebung), Interpretationsarbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Systematische Literaturbetrachtung:

Der poetische Realismus, bedeutende Erzähler Österreichs.

Der Naturalismus, Impressionismus, Dekadenz.

Politische Literatur des 19. Jahrhunderts und die Entstehung des modernen Journalismus.

Dichtung des 20. Jahrhunderts, ausgehend vom Expressionismus, im Hinblick auf den Wandel des Welt- und Menschenbildes und auf die sich verändernde Einstellung zur Form; Proben aus der zeitgenössischen Weltliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Der Deutschunterricht soll eine erlebbare Einheit bilden und nicht in Spracherziehung und Literaturkunde zerfallen. Der Sprecherziehung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden, die dialektfreie Aussprache, das sinngemäße Lesen und Vortragen ist zu pflegen und die Fähigkeit zu begründeter und überzeugender Stellungnahme zu entwickeln.

Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textprobe und Tafelbild zu achten. Die sprachliche Gestaltung soll nach Möglichkeit durch szenische Darstellung, freie Rede und Feierstunden gefördert werden. Der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist während der gesamten Ausbildung besondere Sorgfalt zu widmen. Es sind vor allem jene Kapitel der Sprachlehre zu behandeln, in denen mangelhafte Kenntnisse festgestellt werden. Die Schüler sind zu veranlassen, über Gelesenes, Gehörtes oder Gesehenes Aufzeichnungen zu führen.

In der Literaturkunde soll der Lehrer das Interesse an der Dichtung wecken und vertiefen. Das literarische Werk soll im soziokulturellen Zusammenhang gesehen werden; in den Mittelpunkt ist jedoch das persönliche Erlebnis der Dichtung zu stellen. Bei der Besprechung eines Werkes ist von seiner unmittelbaren Wirkung auf die Schüler auszugehen. Bei der Interpretation von Texten ist auf die Beziehung zwischen Motivation, Inhalt, sprachlicher Form und Wirkung zu achten; von einer ausschließlich formalen Behandlung ist abzusehen. Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig ausgewählte Stellen zu lesen.

Der Deutschunterricht eignet sich im besonderen Maße, Querverbindungen zu fast allen anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Die sprachliche Bewältigung von Problemen verschiedener Sachbereiche muß daher im Deutschunterricht erarbeitet und geübt werden. Diese erfordert vom Deutschlehrer die ständige Kontaktnahme mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, um Materialien für Sprachübungen und Sprachanalysen zu gewinnen und die Ausdrucksschwierigkeiten der Schüler in allen Bereichen des Unterrichtes kennenzulernen und zu beheben.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten,

römisch zwei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im sicheren mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern. Befähigung, englische Handelskorrespondenz zu führen.

Einführen in das politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leben, in Gebräuche und Sitten der englischsprechenden Länder.

Behandlung bedeutender Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes und Einblick in wesentliche Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte.

Erziehung zur Achtung vor fremder Wesensart und zu vertieftem Verständnis für die kulturellen Zusammenhänge im anglo-amerikanischen Raum und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Tätigkeiten in Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben, besonders der Bekleidungswirtschaft; Fachausdrücke aus dem Bereich der Fertigung der Mode und des Kunstgewerbes.

Handelskorrespondenz. Stellenbewerbung.

Das Erziehungswesen im Vereinigten Königreich und in den USA;

Vergleiche mit österreichischen Einrichtungen.

Bedeutende Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte, historische Persönlichkeiten.

Regierungssysteme des Vereinigten Königreiches und der USA, politische Parteien, Staatenverbindungen.

Sprachpflege:

Ausspracheschulung und Hörübungen;

Übung im Lesen größerer Abschnitte; Praxisberichte, Referate über

Fachgebiete und Vorübungen für Diskussionen.

Sprachlehre:

Wiederholung und Bewußtmachen der für das Englische typischen grammatikalischen Besonderheiten (auf Grund von Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche). Vergleiche des Sprachgebrauches im Deutschen und im Englischen.

Lesestoff:

Proben aus bedeutenden Literaturwerken, Modejournalen und Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahmen, selbständige Ausarbeitung bestimmter Themen, Übersetzungsübungen.

Korrespondenz über die wichtigsten Geschäftsfälle, Stellenbewerbungen.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Gegenwartsprobleme, insbesondere im anglo-amerikanischen Raum (Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft, Technik, usw.) und deren Lösungsversuche.

Sozial- und Freizeiteinrichtungen.

Bedeutende Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes, besonders aus dem 19. und 20. Jahrhundert.

Facheinschlägige Texte aus Bekleidungsgewerbe und -industrie sowie über wirtschaftliche und soziale Probleme.

Sprachpflege:

Festigung und Übung der grammatikalisch richtigen und idiomatischen Ausdrucksweise im Anschluß an die Lektüre. Bereicherung des Wortschatzes, amerikanisches Englisch.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage, persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblemen, Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus; die Schüler sollen möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnt werden.

Besonderes Augenwerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die anglo-amerikanische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatte, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen. Dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die anglo-amerikanische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen; zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

Die Schularbeiten des römisch eins. Jahrganges sollen auch Aufgaben aus der Handelskorrespondenz enthalten.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung des Schülers, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern; Schulung in französischer Handelskorrespondenz.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Behandlung bedeutender Werke des französischen Schrifttums im Hinblick auf seinen Anteil an der Gestaltung des Weltbildes der Gegenwart und Einblick in wesentliche Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Frankreichs. Erziehung zum Verständnis fremder Eigenart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Tätigkeiten in Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben besonders der Bekleidungswirtschaft, Fachausdrücke aus dem Bereich der Mode und des Kunstgewerbes. Handelskorrespondenz. Stellenbewerbung.

Der französische Staat.

Sprachpflege: Ausspracheschulung und Hörübungen.

Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer

Abschnitte.

Sprachlehre:

Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten.

Lesestoff:

Leichte Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften (besonders Modejournale); Texte zur Illustration der Sachgebiete; nicht zu schwierige Textproben aus der modernen französischen Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Inhaltsangaben von größeren Abschnitten, vergleichende Darstellungen, ausführlichere Beanwortung verschiedener Fragen; Handelskorrespondenz.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete und Lesestoff:

Vertiefte Behandlung von Gegenwartsproblemen an Hand von Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre. Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, welche Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Frankreich beleuchten.

Aufbau des Schul- und Bildungswesens; Bedeutung der Massenmedien.

Sprachpflege:

Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.

Sprachlehre:

Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage, persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblemen, Übersetzungen.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich der Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen soll.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen; dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die französische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben nahezubringen, zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

Die Schularbeiten des römisch eins. Jahrganges sollen auch Aufgaben aus der Handelskorrespondenz enthalten.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung historischen Wissens. Förderung der Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellen geschichtlicher Abläufe, Hinführen zur Einsicht in historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung, zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein und zur Achtung von Leben und Persönlichkeit. Darstellung der Bekleidung als eines bedeutsamen Ausdrucks der gesellschaftlichen Lebensformen und des Stilwillens der Epochen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zusammenfassende Wiederholung historisch bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg:

Die frühe Neuzeit. Reformation und Gegenreformation. Absolutismus und Aufklärung. Französische Revolution. Zeitalter der Restauration. Revolutionen von 1830 und 1848. Industrielle Revolution, Wirtschaftsliberalismus und Industrieller Kapitalismus. Die soziale Frage bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Lösungsversuche:

Sozialismus, Christliche Soziallehre. Entstehung der politischen Parteien, insbesondere in Österreich. Nationalismus und seine Folgen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Imperialistische Politik der Großmächte. Wissenschaft, Technik, Kultur und Modeströmungen im 19. Jahrhundert. Ursachen des Ersten Weltkrieges.

Wiederholung und Ergänzung folgender zeitgeschichtlicher Bereiche:

Erster Weltkrieg und Russische Revolution samt Folgen. Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen Kommunismus, Faschismus und Demokratie - Weltwirtschaftskrise - Radikalisierung der Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung, Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik. Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer Mächte. Die Zweite Republik Österreich.

Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im 20. Jahrhundert. Modeströmungen in Wechselbeziehung zu Kunst und Kultur.

Didaktische Grundsätze:

Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter Kapitel, während der übrige Lehrstoff so zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem historischen Geschehen sind jene Elemente besonders herauszuarbeiten, die für das Verständnis der Gegenwart entscheidend sind.

Das historische Detail hat der Verlebendigung kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der „Politischen Bildung'' ist besonders zu achten.

Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang mit Nachbardisziplinen angewandt werden kann.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse der allgemeinen Geographie. Darstellung der natürlichen Gegebenheiten als Grundlage der Wirtschaft.

Exemplarische Vermittlung eines Überblickes über die Kulturräume der Erde.

Förderung des Verständnisses für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Gegenwart mit besonderer Betonung der europäischen und österreichischen Situation.

Erwerben von Fertigkeiten im Gebrauch geographischer Darstellungen (zB Kartenlesen, Interpretation von Statistiken, Diagrammen, Bild- und Textmaterial).

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erde und Erdoberfläche, Lufthülle, Gewässer, Vegetation; Anthropogeographie.

Regionalgeographie: Afrika, Asien, Australien, Ozeanien und die Polargebiete, Nord- und Südamerika, Sowjetunion (Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte).

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regionalgeographie: Europa westlich der Sowjetunion (Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte).

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse über Österreich: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur, Raumplanung.

Gegenüberstellung der politischen und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas in der Welt.

Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen mit besonderer Betonung der österreichischen Situation. Die Stellung Österreichs in der Welt.

Didaktische Grundsätze:

Durch einen weitgehend exemplarischen Unterricht ist ein Überblick über alle wesentlichen Wirtschaftsräume der Erde zu gewährleisten. Eine lückenlose Darstellung der Länder und ihrer Wirtschaft ist daher nicht anzustreben.

Der Unterricht muß wesentliche Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation berücksichtigen.

Wirtschaftskundliche Begriffe sind im engen Zusammenhang mit der Regionalgeographie zu erläutern. Durch die Benützung von Nachschlagewerken, Karten, Statistiken, bildlichen und graphischen Darstellungen sowie durch audiovisuelle Unterrichtsmittel, Exkursionen und mündliche Übungen ist die Eigentätigkeit der Schüler zu aktivieren. Mit allen einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind geeignete Querverbindungen herzustellen.

  1. Ziffer 6
    BETRIEBSPSYCHOLOGIE UND

MENSCHENFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wesentlichen Grundkenntnisse zum Verständnis menschlichen Verhaltens im Betrieb und Verdeutlichung der gruppenpsychologischen Erscheinungen innerhalb der verschiedenen Organisationsstrukturen (Mittelbetrieb, Großbetrieb, bzw. Handels- und Industriebetrieb), Schulung in den Techniken der Personalbeurteilung und -auswahl.

Vermittlung von Techniken der Menschenführung, Information und Motivation.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kurzer Abriß der allgemeinen Psychologie.

Anlage - Umwelt. Psychische Funktionen (Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken); Triebe, Wille, Gefühlsleben;

Charakter, Typenkunde.

Bedeutung der Arbeit für die Selbstverwirklichung des Menschen. Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen am Arbeitsplatz.

Auswirkungen des Rollenverhaltens der Menschen im Betrieb (Autorität).

Die psychologischen Auswirkungen der Betriebsorganisation auf den Mitarbeiter:

horizontale und vertikale Organisation;

Informationswege;

formelle und informelle Organisation;

gruppendynamischer Prozeß.

Arbeitsplatzanalyse - Personalauswahl:

Stellenbeschreibung und Erstellung des Anforderungsprofils;

Stellenausschreibungen;

Bewerberauswahl (Eignungstests, Interview):

einfache Kriterien der Menschenbeurteilung.

Die wichtigsten Führungstechniken:

Einschulen,

Unterweisen,

Informieren,

Motivieren,

Kontrollieren,

Kritik und Anerkennung,

Gesprächstechnik.

Führungsstil und persönliche Arbeitstechnik.

Grundlagen der Werbepsychologie.

Menschliche Arbeit unter physiologisch-psychologischen Aspekten:

Ermüdung, Monotonie, Streß, Erholung, Pausen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll zuerst die Grundbegriffe vermitteln, sich dann aber den praktischen Fällen der Betriebspsychologie zuwenden. An Hand von Fallstudien, welche psychologische Verhaltensweisen simulieren, soll der Schüler einerseits die Probleme kennenlernen und andererseits betriebliche Spannungsverhältnisse durch entsprechende Führungsmittel bewältigen lernen. Dies sollte durch Diskussionen der Fallstudien und nachfolgende Gesprächsübungen mit den Schülern erfolgen. Dadurch sollten Gruppen- und Führungsphänomene persönlich erlebt und eine echte Persönlichkeitsbildung beim Schüler erzielt werden.

7. MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen in den wichtigsten Gebieten der Arithmetik und Geometrie.

Einführung in die Infinitesimalrechnung und in die analytische Geometrie der Ebene.

Schulung des logischen und selbständigen Denkens unter Anwendung der Begriffe und Symbole der modernen Mathematik. Anleitung zum Erfassen funktionaler Beziehungen.

Förderung des Verständnisses für die Bedeutung der Mathematik in Wirtschaft und Technik.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Begriffe und Symbole der mathematischen Logik (nicht, und, oder, impliziert, äquivalent, für alle, für einige).

Begriffe und Symbole der Mengenlehre, soweit sie für den weiteren Mathematikunterricht erforderlich sind.

Mengen der natürlichen, der ganzen und der rationalen Zahlen

(Grundrechnungsarten in diesen Zahlenmengen).

Zahlensystem (dekadisches, binäres).

Rechnen mit rationalen Termen. Konstante, Variable,

Definitionsmenge.

Lineare Gleichungen mit einer Variablen.

Systeme linearer Gleichungen mit zwei Variablen.

Lineare Ungleichungen.

Anwendung der Gleichungen zum Lösen von Aufgaben aus dem täglichen

Leben.

Verhältnisse, Proportionen. Direkte und indirekte Proportionalität.

Das kartesische Koordinatensystem.

Funktionsbegriff; Darstellung von Funktionen.

Die lineare Funktion. Empirische Funktion.

Wiederholung der Grundbegriffe der Geometrie.

Grundlagen der Planimetrie (ebene Figuren, Ähnlichkeit, Symmetrie).

Pythagoräischer Lehrsatz. Höhen- und Kathetensatz. Berechnung des Umfangs und des Flächeninhaltes ebener Figuren.

Erweiterung des Funktionsbegriffs (Intervall, Monotonie, Beschränktheit, Umkehrfunktion).

Menge der reellen Zahlen.

Rechnen mit Potenzen (Exponent aus N, Z, Q, R).

Die Potenzfunktion.

Wurzelgleichungen.

Die Exponentialfunktion (Basen 2, 10, e).

Die Logarithmusfunktion (Basen 10, e).

Menge der imaginären Zahlen und komplexen Zahlen. Darstellung in

der Gauß-Ebene.

Quadratische Gleichungen mit einer und mit zwei Variablen. Exponentialgleichungen. Logarithmische Gleichungen.

Einführung in die Vektorrechnung (skalares Produkt und Vektorprodukt).

Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes von Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kegelstumpf und Kugel.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Endliche Zahlenfolgen (arithmetische und geometrische).

Endliche Reihen (arithmetische und geometrische). Zinseszinsrechnung. Zeitrentenrechnung. Tilgung von Anleihen. Kreisfunktionen (Definition, graphische Darstellung). Berechnung am rechtwinkeligen Dreieck.

Sinussatz, Kosinussatz.

Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck.

Analytische Geometrie der Ebene (Punkt, Strecke, Gerade).

Analytische Geometrie der Ebene (Kegelschnitte in Hauptlage).

Unendliche Folgen und Reihen.

Grenzwert, Konvergenz und Divergenz.

Differentialquotient (geometrische und physikalische Bedeutung).

Ableitungsfunktion der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten.

Höhere Ableitungen.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral.

Anwendung der Differential- und der Integralrechnung in Wirtschaft,

Physik und Technik.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist in allmählich ansteigendem Schwierigkeitsgrad erweiternd und vertiefend aufzubauen. Häufiges Üben und Wiederholen sowie übersichtliche Zusammenfassungen sollen den Unterrichtsertrag festigen und sichern. Die Begriffe der Aussagenlogik und der Mengenlehre sind nur dort zu verwenden, wo sie mathematische Sachverhalte im Zusammenhang des Unterrichts verdeutlichen können. Auf den sinnvollen und richtigen Gebrauch von Formelsammlungen und elektronischen Taschenrechnern ist zu achten.

Besonderer Wert ist auf eine exakte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise zu legen. Als Ziel des Mathematikunterrichtes ist eine sichere und möglichst selbständige Behandlung mathematischer Probleme anzustreben. Querverbindungen zu den naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sind aufzuzeigen. Insbesondere sind auch die praktischen Beispiele diesen Fachbereichen zu entnehmen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten.

8. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für die wichtigsten Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der Physik, der physikalischen Erscheinungen und die Bedeutung der physikalischen Gesetze für das wirtschaftliche Leben.

Förderung der Aufgeschlosssenheit für physikalisch-technische Probleme.

Einsicht in die Stellung der Physik im naturwissenschaftlichen Weltbild.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mechanik.

Bewegungslehre: Begriffe, physikalische Maßeinheiten und Meßgeräte.

Raum, Zeit, Masse, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Arbeit, Leistung, Impuls, Energie; Prinzipien der Mechanik.

Drehbewegung, Zentripetalkraft, harmonische Schwingungen. Wellenlehre, Interferenz.

Grundbegriffe der Hydro- und Aeromechanik.

Wärmelehre.

Kinetische Wärmetheorie, Temperatur (Celsius und Kelvin), absoluter Nullpunkt, Zustandsgleichung der Gase, Änderung der Aggregatzustände (Wärme- und Kältetechnik).

Wärme und Arbeit (Hauptsätze, Wärmeenergiemaschine).

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrizitätslehre.

Statik: Grunderscheinungen und Gesetze, Ladung, Elektrizität, Potential (Spannung), Kapazität, Influenz, Elektronen, Ionen.

Elektrischer Strom:

Begriffe: Spannung, Strom, Widerstand, Gleichstromgesetze, Spannungs- und Stromleitung.

Wirkung des elektrischen Stromes: Wärmewirkung und deren technische Anwendungen.

Chemische Wirkungen: Ionenstrom in Flüssigkeit und Gasen.

Magnetische Wirkungen: Das magnetische und elektromagnetische Feld. Definition der elektrischen Grundeinheiten.

Elektromagnetische Induktion und ihre Gesetze, Selbstinduktion; Anwendung auf Erzeugung von Gleich- und Wechselstrom, Fernmeldetechnik.

Grundzüge der Halbleitertechnik.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen und ihre Anwendungen auf

Rundfunk, Fernsehen, Radar.

Optik: Lichtwellen, Doppelnatur des Lichtes, Lichtmessung, Grundzüge der geometrischen und physikalischen Optik.

Elemente der Kernphysik: Radioaktivität, Atomenergie.

Didaktische Grundsätze:

Als Ausgangspunkt der Betrachtung hat im Physikunterricht stets die eigene Erfahrung des Schülers, die Beobachtung der Naturerscheinungen oder der Versuch zu dienen.

Der Physikunterricht hat die modernen Anforderungen der Wirtschaft zu berücksichtigen und auf die Querverbindungen zu den anderen naturwissenschaftlichen Fächern Bedacht zu nehmen.

Es bleibt der Methodik des Lehrers überlassen, einen richtigen Mittelweg zwischen prinzipieller Behandlung der physikalischen Grundlagen und der Besprechung notwendiger Einzelheiten zu finden, wobei jedoch im Unterricht der Weiterentwicklung Rechnung zu tragen ist.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für chemische Vorgänge und deren Gesetzmäßigkeit.Vermitteln von Kenntnissen aus der anorganischen und organischen Chemie, die die Grundlage des Verständnisses für die Textilchemie und Textiltechnologie bilden. Einsicht in die Stellung der Chemie im naturwissenschaftlichen Weltbild.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Einführung: Aufgabe und Arbeitsweise der Chemie; Beziehungen zwischen Chemie und Physik.

Teilchenprinzip: Reinstoffe, Gemische und Fraktioniermethoden, Element und Verbindung, Wasser und Lösungen, Sprache der Chemie, Fundamentalgesetze.

Bausteine der Materie: Elementarteilchen, Isotope, Elektronenhülle, Periodensystem, Elementgruppen.

Grundlagen chemischer Bindung: Bindungstypen, Beziehung zwischen Struktur und Eigenschaften, Sonderstellung des Kohlenstoffes.

Chemische Reaktionstypen: Redoxreaktionen, Protolysen, chemisches Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Nichtmetalle: Wasserstoff, Sauerstoff, Schwefel, Phosphor und Stickstoff, Halogene, Silikate und Komplexe.

Metalle: Struktur, Spannungsreihe, Gewinnung, Legierungen.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Vergleich zwischen anorganischer und organischer Chemie bezüglich Nomenklatur, Funktionalität, Isomerie, Mesomerie und Reaktionstypen.

Redox- und Substitutionsschema der alifatischen und aromatischen

Kohlenwasserstoffe: Alkohole und Phenole, Äther und Acetate, Aldehyde und Ketone, Carbonsäuren; Halogenkohlenwasserstoffe, Amine, Aminosäuren.

Derivate der Carbonsäuren: Salze, Ester, Amide, Fette, waschaktive Substanzen.

Erdöl und Kunststoffe: Aufbau und Eigenschaften hochmolekularer Stoffe, Plaste, Harze, Kautschuk, Synthesefasern.

Kohlehydrate: Einfach- und Mehrfachzucker, Baumwolle, Zellulosederivate, Bleichen und Ausrüsten.

Proteine: Stickstoffverbindungen, Wolle und Seide, schwefelhaltige Verbindungen.

Farbe - Farbstoff - Färben: Farbmischungen, Farbstoffsynthesen, Färbe- und Druckmethoden.

Verbundwirtschaftliche Bedeutung der Textilindustrie in Österreich.

Didaktische Grundsätze:

Dem Schüler soll durch sorgfältig ausgewählte Methoden auf einfacher experimenteller Basis ein Einblick in den Aufbau der Materie geboten werden.

Hervorzuheben sind jene Verfahren und Stoffe, die die Umwelt, Wirtschaft oder Medizin wesentlich beeinflussen.

Alle Möglichkeiten, die die Schüler zu selbständigem naturwissenschaftlichem Denken anzuregen vermögen, sind auszunützen, wobei besonders Wert auf genaues Beobachten und umfassende Auswertung der Versuche zu legen ist.

Querverbindungen zu anderen Fächern sind herzustellen, besonders zu Textiltechnologie und Warenkunde.

  1. Ziffer 10
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt; Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb.

Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisation und Menschenführung.

Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.

Entwicklung des Verständnisses für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über den Kaufvertrag (einschließlich des kaufmännischen Schriftverkehrs).

Finanzierung und Investition (Kreditwesen, Arten der Kredite), Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsrechnung.

Außenhandel (Risken, Möglichkeiten des Zahlungsausgleiches, Exportförderungen durch den Staat, Incoterms).

Gütererzeugung (Leistungsbereiche).

Geld und Währungspolitik.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Personalpolitik: Führungsstile, Arbeitsbedingungen, Entgelt, Personalplanung, Personalabwicklung.

Unternehmensführung: Managerfunktionen.

Unternehmungszusammenschlüsse, Sanierungsmöglichkeiten.

Kostenlehre und Preispolitik.

Risikolehre und Risikopolitik.

Vermögens-, Kapital- und Organisationsstrukturen verschiedener

Betriebstypen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonderer Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.

Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden.

Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.

Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Stenotypie und Phonotypie sind die Schüler zur korrekten formalen Ausarbeitung der Schriftstücke anzuleiten.

11. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in die Bedeutung eines geordneten Rechnungswesens.

Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements im Rechnungswesen auszuführen.

Anleitung zu den in der Wirtschaft gebräuchlichen Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung, zur Auswertung der Ergebnisse in der Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über die Verbuchung laufender Geschäftsfälle.

Vertiefung der Kenntnisse über die Buchungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluß (Um- und Nachbuchungen).

Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung, Verbuchung.

Bilanzen von Personengesellschaften.

Wiederholung der Kostenrechnung.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über die Personalverrechnung.

Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung und Bilanzposten. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (einschließlich der Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).

Grundzüge der Bilanzanalyse und -kritik; Betriebskennziffern.

Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen Bewältigung der Probleme zu geben.

Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke zu verwenden.

Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und auf eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.

Die wichtigsten Bilanzfragen sind an geeigneten Stellen während der gesamten Ausbildung zu besprechen. Eine zusammenfassende und systematische Behandlung ist einer gesonderten Bilanzlehre im römisch fünf. Jahrgang vorzubehalten.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung des Unterrichtes und zur Aktivierung der Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter, Tarif- und Gebührenordnungen und sonstiges Anschauungsmaterial.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten (ab dem römisch zwei. Jahrgang bei Bedarf zweistündig).

12. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 13
    FERTIGUNGSPLANUNG UND

ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen. Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb. Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei sowie der technischen Arbeitsvorbereitung.

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden und Erfahrung zur Analyse und Synthese von Arbeitssystemen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erstellung der für die Fertigung erforderlichen Arbeitspapiere (Fertigungspläne, Materialbedarfsliste, Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan) für anspruchsvoll gestaltete Werkstücke.

Auftragsbearbeitung und Erstellen von Produktionsprogrammen anhand praktischer Übungen - Produktionsplanung.

Rationelle Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren in der Bekleidungsindustrie.

Zeitstudien.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe zu orientieren.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Erstellung von Arbeitsplänen die Zusammenarbeit der Lehrer für Fertigungs- und Arbeitstechnik und Werkstätte erforderlich. Auch zu allen anderen facheinschlägigen Gegenständen sowie zum Unterrichtsgegenstand Betriebspsychologie und Menschenführung sind Querverbindungen herzustellen.

Das Erstellen der für die Fertigung erforderlichen Arbeitspapiere soll durch die Zusammenarbeit mit den Lehrern für Fertigungsplanung und Werkstätte auf die Projektarbeit vorbereiten.

  1. Ziffer 14
    TEXTILTECHNOLOGIE UND

WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über textile Rohstoffe, Fäden und Flächen sowie deren Veredlung.

Hinführung zum Erkennen und Beurteilen von Materialien, Schulung im Erfassen und Ableiten von Materialeigenschaften. Anleitung zum zweckmäßigen Einsatz sowie zur richtigen Verarbeitung von Materialien.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen über die in der Produktion von Textilien notwendigen physikalischen und chemischen Prozesse und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften der erzeugten Halb- und Ganzfabrikate.

Erziehung zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erweitern und Vertiefen der in der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erworbenen Kenntnisse.

Qualitätsbestimmungen: Qualitätsbegriff, Dekomponieren, Faserbestimmungen auf Grund von mikroskopischen Bildern und von Typenreaktionen.

Prüfen und Erkennen von Baumwoll- und Seidenstoffen. Erkennen und Bestimmen typischer Wollstoffe.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wirk- und Strickwaren und handelsübliche Halb- und Ganzfabrikate, die im Gewerbe und in der Industrie Verwendung finden. Gezielte Untersuchung von Stoffen mit besonderer Bindung, besonderen Effekten, Ausrüstungen und Veredelungen.

Didaktische Grundsätze:

Stoffkenntnis in Verbindung mit Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften muß, in Zusammenarbeit mit den Werkstättenlehrern und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schüler, besonders gefestigt werden.

Beim Anlegen und Ergänzen der Stoffsammlung soll vor allem auf Grundqualitäten und dann erst auf modische Stoffe eingegangen werden.

Bei den Stoffuntersuchungen ist besonderer Wert auf das Erkennen der charakteristischen Eigenschaften von Fasermischungen und Stofftypen zu legen und davon der zweckmäßige Einsatz und die richtige Verarbeitung abzuleiten. Dabei sollen die in der Praxis üblichen Prüfungen mit einbezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Wert der Textilkennzeichnung und der Textilpflegekennzeichnung zu legen.

Die notwendigen chemischen und physikalischen Aussagen sollen den einzelnen Kapiteln zugeordnet werden, um die Zusammenhänge zu wahren. Produktionsabläufe und Maschinen sind nur im Prinzip darzustellen.

Sinnvoll angesetzte Exkursionen und Verwendung von Fachliteratur sollen die Ausbildung abrunden.

  1. Ziffer 15
    ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung der zeichnerischen Ausdrucksfähigkeit.

Fördern des Interesses für die Mode, Hinführen zum Sehen und Erfassen modischer Linien, Formen und Details, Anregen zur Freude am eigenständigen modischen Entwurf.

Befähigen zur selbständigen Herstellung von Entwürfen und zur Erstellung von Werkskizzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wiederholung der Körperproportionen, Naturstudien.

Herstellen von Modebildern (farbige, dekorative Entwürfe im Großformat) sowie von Werkskizzen.

Modeberichte mit Skizzen.

Wichtige Epochen, Stile, Linien und Silhouetten aus der Geschichte

der Mode in exemplarischen Beispielen.

Entwürfe von Bekleidung nach gegebenen Themen, Entwürfe von Modellkollektionen für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von Übungen im Beobachten und Merken und von Übungen zum Erwerben von Sicherheit im Skizzieren soll zum eigenständigen Entwerfen geführt werden, wobei die Ausführbarkeit modischer Ideen und die Materialgerechtigkeit der Entwürfe besonders zu beachten sind.

Auf Schulung der Fähigkeit, rasch eine Modeskizze zu entwerfen, ist mehr Wert zu legen als auf zeitraubende Ausführung einzelner Zeichnungen.

Dem Lehrer für Entwurf- und Modezeichnen obliegt für die im Werkstättenunterricht gearbeiteten Werkstücke die Beratung der Schüler bei der Wahl des Stoffes und des dazu passenden Modelles, bei der Farbenzusammenstellung und den modischen Details.

Querverbindungen zu Geschichte und Sozialkunde sind zu pflegen, mit dem Ziel, Anregungen aus der Geschichte der Mode für modisch aktuelle Entwürfe zu gewinnen.

  1. Ziffer 16
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung des konstruktiven Denkens und Gestaltung im Hinblick auf die Schnitterstellung für Einzelfertigung und serienmäßige Fertigung. Beherrschung der Fähigkeiten und Techniken zur Umsetzung von Modebildern in Schnittbilder und Schnittschablonen.

Verständnis für gute Linienführung und Proportion bei der Gestaltung von Modellen an der Puppe.

Schulung der Fähigkeit, Modelle und Schnittformen für die serienmäßige Fertigung zu schaffen.

Vermitteln der Einsicht in die Beziehung der Bekleidung zur Persönlichkeit des Menschen.

Schulung der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung praxisgerechter Schnittformen.

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erstellen von Schnitten für Herren- und Knabenbekleidung (für einfache sportliche Kleidungsstücke wie Hose, Sportjacke).

Vergrößern und Verkleinern von Modellschnitten.

Durcharbeiten und Gradieren von englischen Schnitten für Herren- und Damenbekleidung. Herstellen aller notwendigen Schnittschablonen für Oberstoff-, Einlage- und Futterteile.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Durcharbeiten der in der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik vorgesehenen Schnitte für französische und englische Werkstücke.

Haltungs- und körperformbedingte Schnittabwandlungen, Schnittschablonen, Gradieren einzelner Modellschnitte.

Herstellen von Schnittschablonen und Schnittlagebildern. Modellgestaltung nach eigenem Entwurf.

Übung im Abwandeln von Grundmodellen hinsichtlich technischer und modischer Details in Zusammenhang mit der Erstellung von Kollektionen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schulung in Herstellen von Schnitten soll in einem System erfolgen, das in der Wirtschaft Verwendung findet.

Besondere Genauigkeit und Sauberkeit ist für die Erwerbung einwandfreier Schnittechnik unerläßlich. Die Schnitte sind nach Körpermaßen und Größentabellen zu erstellen und im arbeitsunterrichtlichen Verfahren zu entwickeln.

Die Stoffauswahl hat in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde zu erfolgen.

Aufbauend auf die Wissensinhalte der Gegenstände Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung und Entwurf- und Modezeichnen sollen Schnittlösungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Modellvorlagen und eigenen Ideen in exakter Ausführung gestaltet werden.

Bei der Entwicklung der Schnittformen muß sowohl für die Einzelanfertigung als auch für die Serienfertigung die praxisgerechte Realisierung berücksichtigt werden.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 17
    WERKSTÄTTE EINSCHLIESSLICH

FERTIGUNGSLEHRE UND

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von sicheren Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur sachlich richtigen und selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken aller Art im praxisnahen Tempo befähigen, unter Berücksichtigung der Methoden der gewerblichen und industriellen Produktion. Schulung in der Auswahl der bevorzugten Stoffqualitäten und des Zubehörs für die Artikel der Damenoberbekleidung und der Herren-, Sport-, Freizeit-, Arbeits- und Kinderbekleidung.

Vermittlung von Kenntnissen über Planungs-, Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben in der Bekleidungsindustrie.

Erarbeitung von Grifftechniken, Einführung in das Methodentraining und die Arbeitsplatzgestaltung.

Erstellung von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Vermittlung von Kenntnissen über Maschinen und Betriebseinrichtungen im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie. Schulung der Fähigkeit, Maschinen entsprechend ihrer Funktion und Wirtschaftlichkeit nach fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und einzusetzen, Störungen zu erkennen und zu beheben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Werkstücke: Fertigung von Herren- und Knabenbekleidung (gewerblich und industriell).

Fertigungslehre: Arbeitsvorbereitung für die Fertigung in der Werkstätte, Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Maschinenkunde: Maschinen für die Näherei.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Werkstücke: Schwerpunktmäßige Behandlung verschiedener Arbeitsvorgänge der französischen und englischen Werkstätte.

Anfertigung eines Werkstückes nach eigenem Entwurf.

Fertigungslehre: Arbeitsablaufplanung, Arbeitsplatzplanung. Erstellung von Planungsunterlagen für die Fertigung.

Maschinenkunde: Bügelgeräte und Automaten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde ist praxisnah zu gestalten und durch Betriebsbesuche zu bereichern.

Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und die Humanisierung der praktischen Arbeit sind zu berücksichtigen. Das Ausbildungsprogramm ist im Zusammenhang mit Entwurf- und Modezeichnen und Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung zu erstellen.

Durchführung und Anwendung von Fertigungstechniken sind in einer dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem Fachgebiet entsprechenden Arbeitsweise zu vermitteln. Die technischen Übungen sind den entsprechenden Werkstücken voranzustellen und sollen das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Besonderer Wert ist auf die Erzielung eines praxisgerechten Arbeitstempos durch Anwendung zeitgemäßer Arbeitsverfahren und Betriebsmittel zu legen. Die Werkstücke sind in Schnitt und Fertigungstechnik nach bekleidungsphysiologischen Gesichtspunkten und bewußtem Kostendenken zu gestalten.

Sonderaufträge sind einzuplanen, um die Schüler auf die Arbeit für Kunden vorzubereiten. Über die ausgeführten Werkstücke sind von den Schülern in Verbindung mit einer Werkskizze Aufzeichnungen über Material- und Zeitaufwand zu führen. Die Kontakte zum Bekleidungsgewerbe und zur Bekleidungsindustrie sind im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft zu pflegen.

Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des Lehrstoffes. Durch Exkursionen und Filme ist der Bezug zur Praxis herzustellen.

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1 des Lehrplans Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1977, idgF.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im sicheren mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern. Befähigung, kaufmännischen Schriftverkehr in englischer Sprache zu führen.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leben, in Gebräuche und Sitten der englischsprechenden Länder.

Behandlung bedeutender Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes.

Erziehung zur Achtung vor fremder Wesensart und zu vertieftem Verständnis für die kulturellen Zusammenhänge im anglo-amerikanischen Raum und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung und Haus; Tages- und Jahresablauf, Wetter.

Einkäufe und Erledigungen: Geschäfte, Maß- und Mengenangaben,

englisches und amerikanisches Geld.

Lieder.

Ausgewählte Kapitel aus der England- und Amerikakunde (zB Weltstädte, Sehenswürdigkeiten).

Dialogsituationen: vor allem Auskunft über Weg, Verkehrsmittel und Sehenswürdigkeiten; Umgangsformen, Besuch, Einkauf.

Sport, Gesundheit, Krankheit.

Kleidung und Mode.

Privatbriefe: Einladung, Absage, Dankschreiben ua. Das Postamt.

Sprachpflege:

Richtige Aussprache der Laute, Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf, Wortton, Satzmelodie.

Sprachlehre:

Hauptwort, Artikel, Fürwort, Eigenschaftswort (Vergleich und Steigerung), Umstandswort (Bildung und Gebrauch), Zahlwort (Grund- und Ordnungszahlen), die wichtigsten Verhältniswörter und Bindewörter.

Zeitwort: Bildung und Verwendung der Zeiten, Frageform und Verneinung; Gebrauch der Hilfszeitwörter; Progressive Form; Bildung und Anwendung des Passivmus, Gebrauch des Gerund;

Bildung von Haupt- und Gliedsätzen.

Idiomatische Wendungen.

Verwendung von some und any;

Stellung des Umstandswortes im Satz.

Indirekte Rede, Konditionalsätze und einschränkende Relativsätze.

Lesestoff:

Kurzgeschichten, einfache Gedichte, Dialoge (vornehmlich anhand des Lehrbuches).

Einfache dramatische Szenen.

Schriftliche Arbeiten:

Diktate, Frage und Antwort, Umformungen, Beschreibungen, Erlebnisaufsätze und Berichte, Inhaltsangabe, Nacherzählung, Auskünfte, Privatbriefe.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Kulturleben: Religionsgemeinschaften, Theater, Konzert, Kino, Zeitungswesen, Rundfunk und Fernsehen;

Modellbeschreibungen, Fachausdrücke aus dem Bereich der Fertigung, aus Mode und Kunsthandwerk;

Tätigkeit im Büro, kaufmännischer Schriftverkehr.

Sprachpflege:

Fortsetzung der Ausspracheschulung und der Hörübungen.

Übung im Lesen größerer Abschnitte; Praxisberichte, Referate über Fachgebiete und Vorübungen für Diskussionen.

Sprachlehre:

Festigung der richtigen Zeitenverwendung; Gebrauch der Mittelwörter, unvollständige Hilfszeitwörter und deren Umschreibung; Nennform- und Partizipialkonstruktionen; Wiederholung der indirekten Rede und der Konditionalsätze.

Wiederholung und Bewußtmachen der für das Englische typischen grammatikalischen Besonderheiten (auf Grund von Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche). Vergleiche des Sprachgebrauchs im Deutschen und im Englischen.

Lesestoff:

Wie in den vorangegangenen Semestern; dazu ausgewählte Proben aus der neueren englischen und amerikanischen Literatur, auch zur Illustration der Sachgebiete. Lektüre von Modejournalen.

Schriftliche Arbeiten:

Zusammenfassungen, Inhaltsangaben, persönliche Stellungnahmen, Übersetzungsübungen.

Geschäftsbriefe: Anfrage, Angebot, Bestellung, Ausführung von Anträgen, Beschwerden, Zahlungswesen, Mahnungen, Werbung; Stellenangebot, Stellenbewerbung.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen sollen. Besonderes Augenmerk ist auf moderne Idiomatik zu richten.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die anglo-amerikanische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä. sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind gegebenenfalls im Sprachlabor und durch lebensnahe Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die anglo-amerikanische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen.

Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung des Schülers, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern, Schulung im kaufmännischen Schriftverkehr in französischer Sprache.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Behandlung bedeutender Werke des französischen Schrifttums.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung und Haus, Beruf; Tages- und Jahresablauf; Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste im Haus, Gebrauchsgegenstände; Kleidung und Mode; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen; auf der Straße.

Sprachpflege:

Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen.

Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie durch Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte. Bildbeschreibungen, Auflösung geigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge. Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf.

Sprachlehre:

Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Verhältniswort, Zahlwort, einfache Fragewörter, besitzanzeigendes Fürwort und hinweisendes Fürwort mit Hauptwort, rückbezügliches Fürwort und bezügliches Fürwort (1. und 4. Fall); Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frageform, Wortstellung im Satz, Übereinstimmung der Satzglieder;

Gegenwart, Verneinung, passe compose der regelmäßigen und der gebräuchlichsten unregelmäßigen Zeitwörter.

Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Gebrauch der Nennform.

Teilungsartikel, betontes persönliches Fürwort, unbetontes persönliches Fürwort (ausgenommen in Verbindung mit Befehlsform), Bildung des Umstandswortes, Steigerung des Eigenschaftswortes und des Umstandswortes. Festigung und Erweiterung der Kenntnis der unregelmäßigen Zeitwörter. Futur, futur proche, passe recent, imparfait.

Verkürzte Nebensätze.

Lesestoff:

Beschreibungen, Kurzgeschichten, Dialoge, einfache Gedichte, Lieder (vornehmlich anhand des Lehrbuches und geeigneter Zeitschriften).

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen, kurze Erlebnisberichte, einfache Privatbriefe.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Großstadt (Paris); im Warenhaus; Sport; Unfall, Gesundheit, Krankheit, Arzt, Spital, Apotheke; französische und österreichische Landschaften; Tourismus: Bahn-, Schiffs-, Auto- und Flugreise, an der Grenze; Hotel, Restaurant; Postamt, Bank; Paris als Modezentrum.

Lebenslauf, Familienereignisse, Feste, Freizeitgestaltung; Tätigkeiten in Gewerbe, Industrie, Handel, Kunst und Kultur, in öffentlichen Einrichtungen. Kaufmännischer Schriftverkehr.

Sprachpflege:

Sprachübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen, Behandlung von Gegenwartsproblemen.

Sprachlehre:

Schwierige Fragewörter, bezügliches Fürwort nach Vorwörtern, unbetonte persönliche Fürwörter mit Befehlsform; Verwendung von en, y; Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter.

Conditionnel römisch eins und römisch zwei, Plusqueparfait; Bedingungssätze, Zeitsätze, Zeitenfolge; Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall.

Lesestoff:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; Modejournale; nicht zu schwierige Textproben der modernen französischen Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungsformen: kaufmännischer Schriftverkehr mit Schwerpunktsetzung in den Fachbereichen Textil und Mode.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich der Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen soll.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen; dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die französische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben nahezubringen, zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten,

römisch zwei. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundlagen philosophischen Denkens, in die Probleme und Lösungsversuche der Philosophie.

Erziehung zu selbständigem und kritischem Denken. Erziehung zur Achtung vor den Ansichten Andersdenkender.

Entwickeln der Einsicht in die Notwendigkeit, ein eigenes Welt- und Menschenbild zu finden, nach dem Sinn des Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt zu handeln.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens,

Wesen und Begründung der Erkenntnis: Unterscheidung der psychologischen und der erkenntniskritischen Betrachtungsweise.

Die logischen Denkformen.

Mensch und Natur: Leben und Tod, Materie, Raum und Zeit, Kausalität und Finalität;

Mensch und Gemeinschaft: die mitmenschlichen Beziehungen, Recht und Macht, die Frage nach dem Ziel der Menschheit, die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von Wissenschaft und Technik;

Mensch und Wert: Wertung und Werte, die Frage nach dem höchsten Gut, das Schöne. Sittliche Grundhaltungen und richtiges Handeln, die Freiheit des Willens;

Mensch und Gott: die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt, das Verhältnis des Menschen zum Absoluten;

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Aufgabe, an das Philosophieren heranzuführen. Dabei sind die Schüler zu Klarheit, Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit im Ausdruck und in der Diskussion zu erziehen. Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen. Eine Geschichte der Philosophie kann nicht geboten werden, bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer Lösungsversuche soll jedoch auf bedeutende Denker und philosophische Schulen hingewiesen werden, wobei von Texten klassischer und moderner Philosophen ausgegangen werden kann.

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die eine aufbauende Spezialausbildung ermöglichen.

Kenntnis der Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlage; Fähigkeit zur Programmierung in einer höheren Programmiersprache; Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung auf Betrieb und Mitarbeiter.

Kenntnis der Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung einer Datenverarbeitungsanlage; Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben.

Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gruppen sowie zum selbständigen logischen und algorithmischen Denken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Datenverarbeitung:

Zweck der Datenverarbeitung; Grundbegriffe und Arten; Daten; Codes.

Datenerfassung:

Datenträger, Datenerfassungsgeräte.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlage:

Zentraleinheit; Eingabegeräte; Ausgabegeräte; externe Speicher;

Dialoggeräte.

Datenfernübertragung.

Programmerstellung:

Aufgabenstellung; Problemanalyse; Formatentwurf; Datenflußplan; Programmablaufplan (Blockdiagramm); Schreibtischtest.

Codierung; Erstellung zweckmäßiger Testdaten; Maschinentest. Dokumentation und Archivierung.

Übersicht über die Programmiersprachen und Erarbeitung von Problemlösungen in einer höheren Programmiersprache.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Programmerstellung mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Organisation:

Stellung der Datenverarbeitungsabteilung innerhalb des Betriebes und ihre Organisation (Raumorganisation, Maschinenorganisation, Personalorganisation und Berufsbilder in der Datenverarbeitung).

Organisation der Datenerfassung; Formular- und Dateiorganisation; Datensicherung und Datenschutz.

Verarbeitungsmethoden und Betriebssysteme. Großanlagen und mittlere Datentechnik.

Umstellung eines Betriebes auf elektronische Datenverarbeitung.

Überblick über die wichtigsten Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des betrieblichen Rechnungswesen.

Terminplanung und Terminkontrolle.

Probleme der Aufbau- und Ablauforganisation in der Datenverarbeitung.

Wirtschaftlichkeit und Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe soll der Schwerpunkt insbesondere auf die Stoffgebiete Organisation und Programmerstellung gelegt werden, während die Grundlagen der Datenverarbeitung (insbesondere die technischen und mathematischen) nur soweit zu behandeln sind, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Die Aufzählung des Lehrstoffes ist nicht so zu verstehen, daß die einzelnen Kapitel in der angeführten Reihenfolge behandelt werden müssen; vielmehr sollten nach Möglichkeit die Kapitel Grundlagen der Datenverarbeitung, Programmerstellung und Organisation integriert bzw. parallel behandelt werden, um dem Schüler so rasch wie möglich ein unmittelbares Erfolgserlebnis zu vermitteln und damit seine Motivation zu fördern.

Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln, insbesondere Lehrfilmen, Dias und Overheadfolien, ist auf die Verwendung von Zeichenschablonen, Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen. Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstration von Applikationen der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag. Zur besseren Durchführung sowie für die praktische Arbeit kann es erforderlich sein, für den Datenverarbeitungsunterricht Doppelstunden, gegebenenfalls Randstunden vorzusehen, die bei Bedarf auch zu mehrstündigen Blöcken zusammengefaßt werden können.

Speziell bei der Programmierung ist der Schüler zu selbständigem, logischem und algorithmischem Denken sowie zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

ARBEITSSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen. Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb. Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei sowie der technischen Arbeitsvorbereitung.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Weitere Methoden der Datenermittlung:

Vergleichen und Schätzen,

Zeitklassenverfahren,

Selbstaufschreibeverfahren,

Multimomentaufnahme.

Kennzahlen im Arbeitsstudium

Kostenrechnung: Grundbegriffe der Kostenrechnung

Kostenträgerrechnung

Kostenvergleich

Arbeitsgestaltung:

Grundsätze zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und -vorganges Ablaufprinzipien

Gestaltung des Materialflusses

Arbeitsstrukturierung

Ablaufanalyse

6-Stufen-Methode mit Übungen

Erzeugnisgestaltung

A-B-C-Analyse

Arbeitssicherheit

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Anforderungsermittlung:

Arbeitsbeschreibung

Anforderungsanalyse mit Übungen

Quantifizieren der Anforderungen - Übungen

Lohndifferenzierung:

Anforderungsabhängige Lohndifferenzierung

Leistungsabhängige Lohndifferenzierung

Akkordlohn, Prämienlohn

andere Formen

Arbeitsrecht:

Rechtsgrundlagen

Rechtsprobleme der Lohngestaltung

Arbeitsunterweisung:

Zweck und Bedeutung

Vier-Stufen-Methode der Arbeitsunterweisung

Unterweisungsplan

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe zu orientieren.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Instrumentalspielgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf die allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf die allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang (bis zu je 2 Wochenstunden):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

Im römisch zwei. Jahrgang ist die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zur fachübergreifenden Behandlung von Problemkreisen geboten. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.

FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

--------------------------------------------------------------------

*1) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

*2) Siehe Anlage 7, Abschnitt römisch eins a.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12107729

Alte Dokumentnummer

N6199332630J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1997BGBl. Nr. 665/1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999danach: BGBl. II Nr. 373/1999

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 7 8

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten beginnend mit 1. 9. 1997

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 6, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

                                                         Anlage 7.8

                                                       --------------

            AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

                           I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   2      2      2       6     (III)

2. Deutsch ....................   2      2      2       6      (I)

3. Englisch ...................   2      2      2       6      (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

    *2) ........................   2      2      2       6      (I)

5. Geschichte und Kultur ......   -      2      -       2      III

6. Wirtschaftsgeographie ......   2      -      -       2      III

7. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................   3      2      3       8      (I)

8. Physik .....................   -      2      -       2     (III)

9. Chemie .....................   2      -      -       2     (III)

10. Kommunikation und Marketing    -      -      2       2      III

11. Betriebswirtschaft .........   -      -      2       2      II

12. Rechnungswesen *1) .........   2      2      2       6       I

13. Fertigungsplanung und

    Arbeitsorganisation ........   -      2      -       2      II

14. Textiltechnologie ..........   1      1      1       3      III

15. Schnittkonstruktion,

    Gradieren und

    Modellgestaltung mit CAD ...   2      2      2       6      II

16. Werkstätte und

    Fertigungstechnik ..........   6      -      -       6       V

17. Leibesübungen ..............   2      2      2       6     (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                  28     23     22      73

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *3)

   Bekleidungstechnik

     Projektmanagement .........   4      4      4      12      II

     Projektwerkstätte .........   -      8      8      16       V

   Modedesign

     Projektmanagement .........   4      4      4      12      II

     Projektwerkstätte .........   -      8      8      16       V

   Modemarketing

     Wirtschaftssprache ........   2      2      2       6       I

     Projektmanagement .........   2      5      5      12      II

     Projektwerkstätte .........   -      5      5      10       V

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *3) ......   2      2      2       6

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß ......                              I-V *4)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar *2) ..                                 I

     Allgemeinbildendes Seminar                                 III

     Fachtheoretisches Seminar .                                III

     Praxisseminar .............                                IV

---------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl ...  34     37     36     107

---------------------------------------------------------------------

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik .....................   1      1      1       3       V

Chorgesang .....................   1      1      1       3       V

---------------------------------------------------------------------

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Englisch .......................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Zweite lebende Fremdsprache ....  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .....................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Rechnungswesen und

Controlling *1) ................  (2)    (2)    (2)     (6)      I

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode- und Bekleidungstechnik hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik zu führen. Absolventen der vierjährigen Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik sind berechtigt, unmittelbar in den römisch zwei. Jahrgang des Aufbaulehrganges einzutreten, wobei bei Bedarf im Rahmen der Schulautonomie unterstützende Maßnahmen zu setzen sind.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist, und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Ebenso sind die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler zu berücksichtigen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Kurzfassung, Protokoll, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien und der audiovisuellen Medien).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch drei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache.

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische,

soziale und kulturelle Themen.

Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung vom Frühmittelalter bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Mode,

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung, des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch zwei. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

römisch drei. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgange und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertungen von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

9. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie.

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache. Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen.

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe.

Reaktionsarten.

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. Ziffer 10
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

11. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt.

Marktbeobachtung und -analyse, absatzpolitisches Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;

Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung; Mitarbeitermotivation;

Humanisierung der Arbeitswelt.

12. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz; Waren- und Materialbewertung; Anlagenabschreibung; Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen; Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten; Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

römisch zwei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

römisch drei. Jahrgang:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung, Steuerentrichtung. Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften.

Abschlüsse unter Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und

steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
  • Strichaufzählung
    computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Analyse. Synthese.

Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde). Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten zur Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation.

14. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    sein Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Textile Fasern.

Material- und Stoffsammlung.

römisch zwei. Jahrgang:

Textile Fäden und Flächen:

Material- und Stoffsammlung.

römisch drei. Jahrgang:

Veredelung.

Qualitätsbestimmung.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 15
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
  • Strichaufzählung
    serienreife Größensätze entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

römisch zwei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

römisch drei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 3 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 16
    WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerecht vorbereiten und fertigen können;
  • Strichaufzählung
    die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvolleren Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Detailarbeiten zu den Werkstücken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke.

Erkennen und Beheben von Paßfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

17. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung.

Erstellen von Produktionspapieren.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

römisch zwei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
  • Strichaufzählung
    seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Angewandte Farbenlehre.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

römisch zwei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Aktuelle Farbkompositionen.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als

Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Marktstrategien kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen organisieren können;
  • Strichaufzählung
    über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time''-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.

Vorführtechnik.

römisch zwei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse.

Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.

Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.

Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Plazierung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesonders industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte.

Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen,

Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    Organisation von Veranstaltungen;
  • Strichaufzählung
    Moderation;
  • Strichaufzählung
    Präsentation von Produkten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das fakultative Praktikum kann vor dem römisch drei. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111149

Alte Dokumentnummer

N6199552567J