Rechtstracker.at

Anl. 7/8

Fassungen
07.10.2011 bis 31.08.2013 — BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 7/812.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 7/801.09.201311.11.2014 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/807.10.201131.08.2013 § → § BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
Anl. 7/805.05.200931.08.2013 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 7/801.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006
Anl. 7/824.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 7/801.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 7/801.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 7/801.09.199831.08.1999 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/801.09.199731.08.1998 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 7/830.10.199331.08.1998 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 7/801.09.198929.10.1993 § → § BGBl. Nr. 571/1989
Anl. 7/810.10.198731.08.1989 BGBl. Nr. 487/1987

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 7/8.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 8

Inkrafttretensdatum

05.05.2009BGBl. II Nr. 130/2009

Außerkrafttretensdatum

31.08.2013

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 13, Ziffer 2,):

6.10.2011: römisch eins. Jahrgang

31.8.2012: römisch zwei. Jahrgang

31.8.2013: römisch drei. Jahrgang

Text

                                                         Anlage 7.8

                                                       --------------

            AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

                           I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   2      2      2       6     (III)

2. Deutsch ....................   2      2      2              (I)

3. Englisch ...................   2      2      2              (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

    *2) ........................   2      2      2              (I)

5. Geschichte und Kultur ......   -      2      -              III

6. Wirtschaftsgeographie ......   2      -      -              III

7. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................   3      2      3              (I)

8. Physik .....................   -      2      -             (III)

9. Chemie .....................   2      -      -             (III)

10. Kommunikation und Marketing    -      -      2              III

11. Betriebswirtschaft .........   -      -      2              II

12. Rechnungswesen *1) .........   2      2      2               I

13. Fertigungsplanung und

    Arbeitsorganisation ........   -      2      -              II

14. Textiltechnologie ..........   1      1      1              III

15. Schnittkonstruktion,

    Gradieren und

    Modellgestaltung mit CAD ...   2      2      2              II

16. Werkstätte und

    Fertigungstechnik ..........   6      -      -               V

17. Bewegung und Sport..........   2      2      2             (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *3)

   Bekleidungstechnik

     Projektmanagement .........   4      4      4              II

     Projektwerkstätte .........   -      8      8               V

   Modedesign

     Projektmanagement .........   4      4      4              II

     Projektwerkstätte .........   -      8      8               V

   Modemarketing

     Wirtschaftssprache ........   2      2      2               I

     Projektmanagement .........   2      5      5              II

     Projektwerkstätte .........   -      5      5               V

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *3) ......   2      2      2

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß ......                              I-V *4)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar *2) ..                                 I

     Betriebsorganisatorisches

     Seminar ...................                                 I

     Allgemeinbildendes Seminar                                 III

     Fachtheoretisches Seminar .                                III

     Praxisseminar .............                                IV

---------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl   32-37   32-37   32-37   104 *3)

---------------------------------------------------------------------

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik .....................   1      1      1       3       V

Chorgesang .....................   1      1      1       3       V

---------------------------------------------------------------------

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Englisch .......................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Zweite lebende Fremdsprache ....  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .....................  (2)    (2)    (2)     (6)     (I)

Rechnungswesen und

Controlling *1) ................  (2)    (2)    (2)     (6)      I

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode- und Bekleidungstechnik hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik zu führen. Absolventen der vierjährigen Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik sind berechtigt, unmittelbar in den römisch zwei. Jahrgang des Aufbaulehrganges einzutreten, wobei bei Bedarf im Rahmen der Schulautonomie unterstützende Maßnahmen zu setzen sind.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 25 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Ebenso sind die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler zu berücksichtigen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Kurzfassung, Protokoll, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien und der audiovisuellen Medien).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch drei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache.

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische,

soziale und kulturelle Themen.

Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung vom Frühmittelalter bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Mode,

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung, des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch zwei. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

römisch drei. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgange und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertungen von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

9. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie.

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache. Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen.

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe.

Reaktionsarten.

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. Ziffer 10
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

11. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt.

Marktbeobachtung und -analyse, absatzpolitisches Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;

Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung; Mitarbeitermotivation;

Humanisierung der Arbeitswelt.

12. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz; Waren- und Materialbewertung; Anlagenabschreibung; Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen; Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten; Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

römisch zwei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

römisch drei. Jahrgang:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung, Steuerentrichtung. Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften.

Abschlüsse unter Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und

steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
  • Strichaufzählung
    computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Analyse. Synthese.

Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde). Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten zur Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation.

14. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    sein Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Textile Fasern.

Material- und Stoffsammlung.

römisch zwei. Jahrgang:

Textile Fäden und Flächen:

Material- und Stoffsammlung.

römisch drei. Jahrgang:

Veredelung.

Qualitätsbestimmung.

Material- und Stoffsammlung.

  1. Ziffer 15
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
  • Strichaufzählung
    serienreife Größensätze entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

römisch zwei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

römisch drei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 3 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 16
    WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerecht vorbereiten und fertigen können;
  • Strichaufzählung
    die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvolleren Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Detailarbeiten zu den Werkstücken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke.

Erkennen und Beheben von Paßfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

17. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung.

Erstellen von Produktionspapieren.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

römisch zwei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
  • Strichaufzählung
    seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Angewandte Farbenlehre.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

römisch zwei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Aktuelle Farbkompositionen.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als

Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Marktstrategien kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen organisieren können;
  • Strichaufzählung
    über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time”-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.

Vorführtechnik.

römisch zwei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse.

Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.

Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.

Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Plazierung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesonders industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch drei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte.

Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen,

Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    Organisation von Veranstaltungen;
  • Strichaufzählung
    Moderation;
  • Strichaufzählung
    Präsentation von Produkten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das fakultative Praktikum kann vor dem römisch drei. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2011

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40105243

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 8

Inkrafttretensdatum

07.10.2011BGBl. II Nr. 326/2011

Außerkrafttretensdatum

11.11.2014danach: BGBl. II Nr. 284/2014

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 13, Ziffer 2,):

7.10.2011: römisch eins. Jahrgang

1.9.2012: römisch zwei. Jahrgang

1.9.2013: römisch drei. Jahrgang

Text

Anlage 7.8 AUFBAULEHRGANG FÜR MODE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

A. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

 

gruppe

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

2.1.

Deutsch

2

2

2

6

(römisch eins)

 

2.2.

Englisch              

2

2

2

6

(römisch eins)

 

2.3.

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

6

(römisch eins)

3.

Human- und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

3.1.

Geschichte, Kultur und politische Bildung

2

1

0

3

römisch drei

 

3.2.

Naturwissenschaften

2

1

1

4

römisch drei

 

3.3.

Mathematik und angewandte Mathematik

4

3

3

10

(römisch eins)

4.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

4.1.

Wirtschaftsgeographie

1

0

0

1

römisch drei

 

4.2.

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3

1

2

2

5

römisch eins

 

4.3.

Rechnungswesen

2

1

2

5

römisch eins

 

4.4.

Betriebswirtschaftliche Übungen3

0

2

0

2

römisch eins

5.

Produktentwicklung und Produktion

 

 

 

 

 

 

5.1.

Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung

1

1

1

3

römisch drei

 

5.2.

Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement

1

2

0

3

römisch zwei

 

5.3.

Textiltechnologie und Textilchemie

0

1

1

2

römisch drei

 

5.4.

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3

2

1

2

5

römisch zwei

 

5.6.

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3

4

4

4

12

römisch vier

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

30

29

25

84

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.)

3

8

7

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

33

37

32

102

 

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

 

Summe

tungs-

 

 

1

2

3

 

gruppe

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich3

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

 

 

 

1.

Ausbildungsschwerpunkte4

 

 

 

 

 

 

Angewandte Betriebsführung

 

 

 

 

 

 

 

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

 

 

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Mode und Produktionstechniken

 

 

 

 

 

 

 

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

 

 

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Modemarketing und Visual Merchandising

 

 

 

 

 

 

 

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

 

 

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Modedesign und Grafik

 

 

 

 

 

 

 

Modegrafik3

2

3

3

8

römisch zwei

 

 

Experimentelles Design

0

4

4

8

römisch vier

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

2

7

7

16

 

2.

Schulautonome Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

Seminare5

1

1

0

2

 

 

Fremdsprachenseminar

römisch eins

 

IT-Seminar

römisch eins

 

Allgemein bildendes Seminar

römisch drei

 

Naturwissenschaftliches Seminar

römisch drei

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

römisch drei

 

Fachtheoretisches Seminar

römisch drei

 

Praxisseminar

römisch vier

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

römisch vier a

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

3

8

7

18

 

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang.

D. Förderunterricht

___________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 42 Wochenstunden zu führen.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

6 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.

7 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes. der Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode zu führen.

Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.

Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.

Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft sowie Produktentwicklung und Produktion.

Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kompetenzen im sprachlichen Bereich, im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken erwerben.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    mobil,
  • Strichaufzählung
    flexibel,
  • Strichaufzählung
    kritisch und kritikfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    kreativ und innovativ,
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial und ökologisch engagiert,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig und
  • Strichaufzählung
    problemlösungsorientiert
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Strichaufzählung
    die Folgen ihres Handelns abschätzend

handeln können.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
  2. Ziffer 2
    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  3. Ziffer 3
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  4. Ziffer 4
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
  5. Ziffer 5
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  6. Ziffer 6
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 102 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Das/Die Seminar/e (eines oder mehrere) dient/dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Wird/Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und des Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.

Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte, Kultur und politische Bildung, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.

Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.

Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.

Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Medien kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Strukturen der Gegenwartssprache.

Mündlich und schriftliche Kommunikation:

Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Charakterisierung und Beschreibung. Exzerpt. Protokoll. Grundlagen des Argumentierens. Lesen und Vortragen. Referat. Rede. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Grundlagen und Verwendung der Medien. Kritische Betrachtung der Medien.

römisch zwei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Argumentieren und Appellieren. Dokumentation. Interview. Moderation. Vortrag. Präsentation. Diskussion. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Medien als Informationsquellen. Gestalten von und mit Medien.

römisch drei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen unter Einbeziehung der Medien. Analyse. Interpretation. Kritik. Argumentieren und Appellieren. Diskussion. Kommentieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Medien als Informationsquellen. Kritische Betrachtung der Medien.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. Englisch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
  • Strichaufzählung
    im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
  • Strichaufzählung
    ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
  • Strichaufzählung
    an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
  • Strichaufzählung
    Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    das Niveau des Independent Users B26 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
    • Strichaufzählung
      die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
    • Strichaufzählung
      sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
    • Strichaufzählung
      sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld.

Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten;

römisch zwei. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3. Zweite lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
  • Strichaufzählung
    im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
  • Strichaufzählung
    ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
  • Strichaufzählung
    an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
  • Strichaufzählung
    Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Elementary Users A27 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit);
    • Strichaufzählung
      sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN 3.1. Geschichte, Kultur und politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    sich Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und diese auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    über grundlegende kulturpolitische Kenntnisse verfügen, um Bekleidung in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen;
  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.

Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.

Absolutismus und Aufklärung:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.

Wichtige Strömungen und Entwicklungen im 19. Jahrhundert:

Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert.

römisch zwei. Jahrgang:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Österreich und Europa:

Österreich als Mitgliedsland. EU-Organe und Kompetenzen.

Aktuelle politische Entwicklungen und Tendenzen in Österreich und weltweit.

3.2. Naturwissenschaften Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können und für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein;
  • Strichaufzählung
    jene chemischen und physikalischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis und Verständnis für den privaten und beruflichen sowie den Umweltbereich notwendig sind;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze verstehen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    jene biologischen und ökologischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis zum Verständnis der belebten und unbelebten Umwelt sowie der Beziehungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Systemteile notwendig sind;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen können;
  • Strichaufzählung
    bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten können;
  • Strichaufzählung
    das vermittelte Wissen fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine und anorganische Chemie:

Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Elemente (zB Luft. Wasser).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Fette. Seifen. Waschmittel.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.

Optik:

Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.

Akustik. (Lärm und Lärmschutz).

römisch drei. Jahrgang:

Radioaktivität und Strahlenschutz:

Atomkraft und Kernenergie.

Erste Hilfe.

Mikrobiologie:

Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.

Genetik:

Mendelsche Regeln. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation (Karzinom: Erkennung und Behandlung). Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer. Eugenik.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

3.3. Mathematik und angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich, aus den Naturwissenschaften, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen der Kreativwirtschaft numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und über innovative, selbstständige Problemlösungsstrategien unter Anwendung mathematischer Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, verantwortungsbewusst, mathematisch ganzheitlich und vernetzt zu denken und im Team zu arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sich der wechselseitigen Abhängigkeit von Wirtschafts- und Umweltentwicklung bewusst sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zahlen und Maße, Mengen.

Rechengesetze für Grundrechenarten in N, Z, Q und R.

Prozentrechnung.

Rechnen mit Termen.

Lineare Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme.

Proportionen (Schlussrechnung).

Lineare Funktionen.

Lineare Optimierung.

Rechengesetze für Potenzen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten.

Potenz- und Wurzelfunktionen, Lösen von quadratischen Gleichungen und von einfachen Potenz- und Wurzelgleichungen.

Elementare Geometrie (Lehrsätze für ebene Figuren, Berechnung von Flächen und Volumen).

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Exponential- und Logarithmusfunktionen, Lösen von einfachen Exponential- und Logarithmusgleichungen.

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

Winkelfunktionen und Dreiecksberechnung.

Einführung in Vektoren und Matrizen. Anwendung von Matrizen in der Wirtschaft.

Einführung in Folgen und Reihen. Anwendung (Finanzmathematik, Zinseszins und Renten).

Einführung in die Differentialrechnung an einfachen Funktionen.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch drei. Jahrgang:

Anwendungen der Differenzialrechnung.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Statistik:

Statistische Auswertungen.

Trendberechnung in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Einführung in die Integralrechnung. Flächen- und Volumenberechnungen.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten.

4. WIRTSCHAFT 4.1. Wirtschaftsgeographie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft erläutern können;
  • Strichaufzählung
    die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
  • Strichaufzählung
    befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Orientierung im Raum.

Humangeografie:

Urbanisierung im globalen Vergleich.

Ressourcen:

Nutzungspotentiale und -konflikte.

Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.

4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Grundbegriffe verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung erläutern können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis von Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben;
  • Strichaufzählung
    die für den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die wesentlichen Bestimmungen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede in den Finanzierungsformen begreifen und Investitionsentscheidungen vorbereiten und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    relevante Fragestellungen hinsichtlich der Gründung eines Unternehmens beantworten können und diese in einem Businessplan umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ziele, Aufgaben und Probleme im Modemarketing sach- und zielorientiert beurteilen und Entscheidungen ergebnisorientiert treffen können;
  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsmöglichkeiten des Verkaufsmanagements kennen und praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in betriebswirtschaftlichen Situationen angemessen kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Instrumente zur Steuerung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkaufsmanagement kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe verstehen sowie flexibel auf Marktveränderungen reagieren können;
  • Strichaufzählung
    über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen als wichtige Managementaufgabe Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.

Außenhandel:

Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.

Mitarbeiterführung:

Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.

Unternehmensführung:

Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).

Aktuelle Medienberichte.

römisch zwei. Jahrgang:

Marketing:

Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.

Strategisches Modemarketing:

Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.

Operatives Modemarketing:

Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).

Kaufentscheidungsprozess:

Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässe, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).

Vertriebscontrolling:

Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse.

Verkaufsmanagement.

Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.

Kundenmanagement:

Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme.Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.

Aktuelle Medienberichte.

römisch drei. Jahrgang:

Arten von Betrieben:

Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.

Gewerbe:

Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.

Finanzierung und Investition:

Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.

Aktuelle Medienberichte.

4.3. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse hinsichtlich Steuern und Abgaben verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung:

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.

Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen. Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.

römisch zwei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Kostenrechnung mit entsprechender Software.

Jahresabschluss:

Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

römisch drei. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Bilanz:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.

Steuern und Abgaben:

Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.4. Betriebswirtschaftliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen können;
  • Strichaufzählung
    organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und den spezifischen Aufgabenstellungen anpassen können;
  • Strichaufzählung
    ihre persönlichen Erfahrungen und ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für eigene Arbeiten übernehmen sowie Eigenständigkeit, Flexibilität und Kreativität entwickeln und vernetzt anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit erlangen;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken situationsspezifisch beurteilen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    das Berufsbild der Projektmanagerin/des Projektmanagers kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.

5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    den Begriff Design ganzheitlich definieren können;
  • Strichaufzählung
    über grundlegendes Wissen über den historischen Hintergrund von Design verfügen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen können;
  • Strichaufzählung
    die theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die Geschichte des Kostüms und die Entwicklung der Mode haben;
  • Strichaufzählung
    zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Modetrends, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Geschlechterbildern, fähig sein;
  • Strichaufzählung
    die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wieder erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung als Grundlage für die Trendforschung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Basiswissen über gesellschaftliche Strukturen erwerben und dieses für die Trendforschung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Verbindung von Theorie und Praxis in der Trendforschung herstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte.

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer. Kostümkunde.

Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.

römisch drei. Jahrgang:

Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.

5.2. Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Einblick in die vernetzten Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten der Textilwirtschaft haben;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden zur Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Arbeitsgestaltung und wirtschaftlicher Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die systematische Vorgangsweise im Rahmen der Prozessgestaltung und des Prozessmanagements kennen und in der wirtschaftlichen Praxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen können und die dafür erforderlichen Arbeitspapiere erstellen können;
  • Strichaufzählung
    in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte vernetzt mit den Bereichen Betriebswirtschaftliche Übungen und/oder Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken ausführen können.
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Qualitätsmanagements kennen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können – vernetzt zu den Gegenständen Fertigungsverfahren und Betriebswirtschaftliche Übungen;
  • Strichaufzählung
    über Normenreihen, das QM-Handbuch und Audits Bescheid wissen;

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung).

Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

römisch zwei. Jahrgang:

Qualitätsmanagement:

Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM–Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. im Bereich Produktentwicklung und Produktion).

5.3. Textiltechnologie und Textilchemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über ganzheitliche Wahrnehmungen im textilen Bereich verfügen und diese zielorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern kennen und dieses Wissen im Arbeitsbereich anwenden können;
  • Strichaufzählung
    textile Flächen nach Rohstoffen analysieren, zuordnen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Veredelungsmaßnahmen verstehen, erklären und zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien haben;
  • Strichaufzählung
    umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Natur- und Chemiefasern. Pflege und Funktionalität.

Spezialfasern. High-Tech-Fasern.

Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.

Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Stoff- und Materialanalysen.

römisch drei. Jahrgang:

Aktuelle Textilentwicklungen.

Textilveredelung:

Farbgebung. Nassappreturen. Trockenappreturen.

Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik.

Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen/Arbeiter.

Chemiefasern aus anorganischen Stoffen. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere).

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell).

Proteine:

Eiweißfasern (Wolle, Seide).

Farbstoffe.

Oberflächentechniken.

5.4. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke durchführen können;
  • Strichaufzählung
    zwei- und dreidimensionales Denken als Basis für die Schnitterstellung nutzen und praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
  • Strichaufzählung
    über Größensätze und Schnittlagenbilder Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    CAD unterstützt konstruieren und gradieren können;
  • Strichaufzählung
    innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Modellbilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    das Wissen fächerübergreifend mit Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Anwendersoftware nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.

CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB. Ärmelanlagen.

CAD:

Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.

römisch drei. Jahrgang:

Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Selbstständige Problemlösungen.

Unterstützung mit CAD.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

5.6. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Eigenkreationen, Modelle und/oder Serien nach aktuellen, rationellen Verfahren für DOB und/oder HAKA vorbereiten und fertigen können;
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Produktionspapiere unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte material- und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben können;
  • Strichaufzählung
    über technisches Fachwissen verfügen und die Fachsprache einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgaben anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwürfe für Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechnik.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

römisch drei. Jahrgang:

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

A. 2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Angewandte Betriebsführung Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    über eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen verfügen;
  • Strichaufzählung
    einen Auftrag in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin/dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Bearbeitung eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektmanagement:

Projektdokumentation.

Projekthandbuch.

Projektwerkstätte:

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.

Projektwerkstätte:

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

Praxisbezogene Projekte.

Mode und Produktionstechniken Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    anspruchsvolle Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schnitte zur Produktionsreife bringen können;
  • Strichaufzählung
    industrielle Verarbeitungstechniken produktgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Fertigungsverfahren anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien festlegen und kontrollieren können;
  • Strichaufzählung
    Werkzeichnungen mit CAD erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Arbeitsvorbereitung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.

Projektwerkstätte:

Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).

Projektwerkstätte:

Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.

Projektwerkstätte:

Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

Praxisbezogene Projekte.

Modemarketing und Visual Merchandising Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    alle Elemente des Modemarketing(mix) computerunterstützt umsetzen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend und marketingtechnisch im Bereich der Modewirtschaft denken können;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien kennen, entwickeln und anwenden können und Marketingkonzepte umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zu Selbstorganisation und Zeitmanagement fähig sein;
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit besitzen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Logistik und deren Aufgaben und Ziele in Bereichen der globalen Modewirtschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    eine Fremdsprache als Fachsprache bezogen auf den Ausbildungsschwerpunkt verwenden können;
  • Strichaufzählung
    Eventmanagement im Mode- und Textilbereich planen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit und Corporate Identity umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprojekte im Bereich des Visual Merchandisings (Schauräume, Messestände, Ausstellungsräume, …) planen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliche Produktionsunterlagen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens entsprechend den Grundsätzen des Projektmanagements umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung unter Einbeziehung von Design und Trends, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Produktion anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Fertigungspläne und Materialbedarf unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen bzw. festlegen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.

Fallstudien.

Visual Merchandising – Grundbegriffe.

Wirtschaftssprache:

Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:

Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.

Visual Merchandising:

Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.

Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekt:

Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.

Projektwerkstätte:

Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekte zu Themen des römisch eins., römisch zwei. oder römisch drei. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.

Projektwerkstätte:

Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

Modedesign und Grafik Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    innovative Ideen (Material – Form – Technik) entwickeln und als Werkstücke realisieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedenste textile Techniken an textilen Produkten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kollektionsideen nach künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    themenorientierte, experimentelle Gestaltungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    kreative Lösungen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Grafik- und Illustrationstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Arbeiten in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Entwurfsarbeiten aus dem Bereich Grafik eigenständig erstellen können;
  • Strichaufzählung
    das Spektrum neuer Technologien für Kommunikation und Präsentation nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus dem Bereich der visuellen und medialen Kommunikation umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen digitalisieren und aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen digitaler Fotografie und Bildbearbeitung kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Mode- und Objektfotografie kennen;
  • Strichaufzählung
    sich urheberrechtlicher Problemstellungen bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell.

Modegrafik:

Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.

Bildbearbeitung:

Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).

römisch zwei. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.

Modegrafik:

Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.

Fotografie:

Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.

Modegrafik:

Projektorientierte Entwürfe. CAD.

Praxisbezogene Projekte.

2) Schulautonome Pflichtgegenstände SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das fakultative Praktikum kann vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Im RIS seit

13.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2014

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40132190