Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 104/1987 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 205/2000Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2000,
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 104/1987
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 Abs. 2 am 1. Mai 1987 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 1. Mai 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik
von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden
Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und zu erweitern,
sind übereingekommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze des am 14. Dezember 1972 in Paris unterzeichneten Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit *1) folgendes Abkommen zu schließen:
--------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 428/1977 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,
Dokumentnummer
NOR11008774
Alte Dokumentnummer
N6198710640W