Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Durchführung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 227/1987 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 205/2000Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Anlage
__________
Liste der Körperersatzstücke, größeren Hilfsmittel und anderen
Sachleistungen von erheblicher Bedeutung (Artikel 6 Absatz 4)
Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate einschließlich gewebebespannter orthopädischer Korsette nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkzeugen;
orthopädische Maßschuhe, gegebenenfalls mit dem dazugehörigen Normalschuh (nicht orthopädisch);
Kiefer- und Gesichtsplastiken, Perücken;
Modellabdrucke (Nachbildungen der verschiedenen Körperteile), die benutzt werden, um die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Gegenstände richtig anzupassen;
Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrößerungsbrillen und Fernrohrbrillen;
Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlußprothesen der Mundhöhle;
Krankenfahrzeuge, Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel;
Erneuerung der unter den Ziffern 1 bis 8 genannten Gegenstände;
ärztliche Behandlung und Kuren in Genesungs- und Erholungsheimen oder Heilanstalten;
Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Wiedereingliederung;
alle übrigen Heilbehelfe, Hilfsmittel und ähnliches, deren Anschaffungskosten in Österreich 5 000 Schilling, in Portugal 50 000 Escudos übersteigen.
Schlagworte
Kieferplastik, Genesungsheim
Dokumentnummer
NOR12102837
Alte Dokumentnummer
N6198716073L