Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/06Anlage eins /, 06
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
PÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch kritische Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Inhalten der Erziehungswissenschaft sind die Studierenden zu befähigen, Erziehungs- bzw. Bildungsziele und -prozesse zu analysieren sowie Ergebnisse der Erziehungswissenschaft hinsichtlich ihrer Praxisrelevanz zu beurteilen, wobei sozialpädagogische Fragestellungen besonders zu berücksichtigen sind.
Die Studierenden sind zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation von Methoden zur Lösung pädagogischer Problemsituationen zu befähigen. Dabei ist vor allem auf die Notwendigkeit zielgerichteten Vorgehens, kritischer Wirkungskontrolle, selbstkritischer Reflexion des eigenen beruflichen Handelns sowie auf die Bedeutung von Teamarbeit hinzuweisen.
Den Studierenden ist Einsicht in die gesellschaftliche Funktion professionellen sozial- und freizeitpädagogischen Handelns zu vermitteln.
Lehrstoff:
Sozialisationsprozesse und -instanzen (Familie, Altersgruppe, Schule, Beruf usw.). Sozial- und Freizeitpädagogik als „intermediäres System“ zwischen Schulpädagogik und Familienerziehung.
Ausgewählte Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft (Erziehungsstile, Autorität, Lernen uä.).
Gesellschaftlicher Kontext von Erziehung und Bildung (Systemfunktion, Normen, Ziele, Institutionen uä.).
Sozial- und freizeitpädagogische Einrichtungen und Angebote „stationärer“ und „mobiler“ Art, deren Bezug zur sozial-kulturellen Infrastruktur eines Gemeinwesens, ihre Funktionen, Organisationsformen und Trägerschaft, theoretische Erklärungsmodelle, historische Entwicklung. Interventions- und Innovationsmöglichkeiten des Sozialarbeiters im Rahmen dieser Institutionen und Angebote bzw. im Kontakt mit ihnen.
Ausgewählte Fragestellungen aus beruflich relevanten Fachgebieten der Pädagogik, wie Schulpädagogik, Berufspädagogik, Erwachsenen(weiter)bildung, Politische Bildung, Medienpädagogik, Spielpädagogik, Sonderpädagogik, Sexualpädagogik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Pädagogik ist mit Psychologie, Sozialwissenschaften, Handlungsfeldern der Sozialarbeit, Methoden der Sozialarbeit, Theorie der Sozialarbeit und den Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen zu koordinieren.
Bei der Darstellung der sozial- und freizeitpädagogischen Institutionen ist die Relation zwischen der Eigenart verschiedener Handlungsfelder der Sozialarbeit und den zur Lösung spezifischer Problemsituationen entwickelten pädagogischen Handlungsansätzen sowie den notwendigen Handlungskompetenzen des Sozialarbeiters herauszuarbeiten.