Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/15Anlage eins /, 15
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
ADMINISTRATION DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind mit Administration und Dokumentation als Instrumenten methodischer Sozialarbeit vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, administrative Erfordernisse auch unter Verwendung technischer Hilfsmittel und unter Beachtung arbeitsökonomischer Prinzipien zu erledigen.
Lehrstoff:
Planung und Organisation von Arbeitsprozessen, Optimierung von Arbeitsabläufen, Grundlagen der Organisationsentwicklung. Daten- und Faktensammlung, Objektivität und methodische Absicherung von Akteninhalten, Rechtsfragen der Aktenführung (Einsicht, Herausgabe usw.), Grundzüge der Kanzleiorganisation.
Arbeitsunterlagen, Fallverlaufsdarstellungen, Abfassen relevanter Schriftstücke (Berichte, Fachkorrespondenz, fachliche Stellungnahmen usw.). Anwendungsbereiche von text- und datenverarbeitenden Systemen in der Sozialarbeit, Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich insbesondere an den Handlungsfeldern der Sozialarbeit orientieren, ausgewählte Probleme sollen planspielartig und mit Hilfe in der Praxis verwendeter Unterlagen geübt werden. Nach Möglichkeit ist auch Gelegenheit zur Benutzung technischer Hilfssysteme zu Übungszwecken zu geben.