Rechtstracker.at

Anl. 1/17

Fassungen
26.09.1987 bis 31.01.1998 — BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1726.09.198731.01.1998 BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 17

Inkrafttretensdatum

26.09.1987BGBl. Nr. 456/1987

Außerkrafttretensdatum

31.01.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)

31. 8. 1994 (1. Semester)

31. 1. 1995 (2. Semester)

31. 8. 1995 (3. Semester)

31. 1. 1996 (4. Semester)

31. 8. 1996 (5. Semester)

31. 1. 1997 (6. Semester)

31. 8. 1997 (7. Semester)

31. 1. 1998 (8. Semester)

Text

PRAXISSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorbereitung und Auswertung der Praktika entsprechend der Bildungs- und Lehraufgabe der Praktika unter besonderer Berücksichtigung des Theorie-Praxis-Bezuges. Reflexion und Verarbeitung der konkreten Praxiserfahrungen.

Lehrstoff:

Vorbereitung des Praktikums:

Information über Praxisbereiche und einzelne Praxisstellen, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis, Arbeitsmethoden und Organisation.

Vorbereitung auf methodisch relevante Situationen, die für alle Praxisstellen von Bedeutung sein können, wie zB der Hausbesuch oder andere allgemein übliche Beratungssituationen.

Beratung des Studierenden bei der Planung seiner praktischen Ausbildung und der Wahl der einzelnen Praxisstellen. Vorbereitung des Studierenden auf das jeweils bevorstehende Praktikum.

Betreuung des Studierenden während des Praktikums, insbesondere durch Besuche an der Praxisstelle und Gruppentreffen.

Auswertung des Praktikums:

Berichterstattung über Organisation, Aufgaben- und Klientenkreis der Praxisstellen und Verlauf des Praktikums. Aufarbeiten allgemeiner methodischer Erfahrungen. Ergänzung theoretischer Kenntnisse bzw. gezielte Delegation dieser Aufgabe an die Lehrer der einschlägigen Unterrichtsveranstaltungen. Auswertung der Praxiserfahrungen durch Reflexion der eigenen Rolle des Studierenden, seiner Haltungen und Reaktionen gegenüber den Klienten und Mitarbeitern der Praxisstelle. Formulierung von Entscheidungskriterien für die Wahl des künftigen Berufsfeldes.

Didaktische Grundsätze:

Die Arbeit der Studierenden im Seminar soll grundsätzlich in Kleingruppen (ohne organisatorische Trennung) erfolgen, doch kann bei Bedarf auch Einzelberatung angeboten werden bzw. können Informationsblöcke im Plenum vermittelt werden. Die methodischen und theoretischen Themen sind an den Praxisfeldern, die für die Studierenden jeweils aktuell sind, zu bearbeiten, wobei durch die Kleingruppenarbeit die Vielfalt der Praxisfelder Berücksichtigung finden kann. Nach Abschluß des Praktikums bilden der schriftliche Praxisbericht des Studierenden und die Beschreibung durch die Praxisstelle die Basis für die Auswertung. Enge Kooperation mit den Lehrern der einschlägigen Unterrichtsfächer ist anzustreben.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102745

Alte Dokumentnummer

N6198710172U