Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/21Anlage eins /, 21
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage A
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten insbesondere im Bereich der „Methodik der Sozialarbeit“.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Studierenden möglichst zu selbständiger Arbeit angeleitet werden.
Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich.
Die Auswahl des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Akademie für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des Allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.