Rechtstracker.at

Anl. 1/11

Fassungen
26.09.1987 bis 31.01.1998 — BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1126.09.198731.01.1998 BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

26.09.1987BGBl. Nr. 456/1987

Außerkrafttretensdatum

31.01.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage A

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)

31. 8. 1994 (1. Semester)

31. 1. 1995 (2. Semester)

31. 8. 1995 (3. Semester)

31. 1. 1996 (4. Semester)

31. 8. 1996 (5. Semester)

31. 1. 1997 (6. Semester)

31. 8. 1997 (7. Semester)

31. 1. 1998 (8. Semester)

Text

2. Methodik der Sozialarbeit
THEORIE DER SOZIALARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der für die verschiedenen Formen der Sozialarbeit grundlegenden Kenntnisse und Einsichten.

Auseinandersetzung mit der Eigenart und Eigenständigkeit des Berufsbildes des Sozialarbeiters unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen in Theorie und Praxis. Anleitung und Hinführung zur qualifizierten selbständigen Berufsausübung in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialarbeit.

Die Theorie der Sozialarbeit ist sowohl in der Einführungsphase als auch in der Reflexionsphase als übergreifendes Grundlagenfach für alle anderen Fächer, insbesondere für die Handlungsfelder und die Methoden der Sozialarbeit, anzusehen.

Lehrstoff:

Gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit:

Gesellschaftlicher Bedarf und individuelle Bedürfnisse. Geschichte der gesellschaftlichen Hilfen; Charakteristika der gesellschaftlichen Hilfen in der Gegenwart (Motive, Formen, Ziele).

Sozialarbeit als gesellschaftliche Hilfe (Entwicklung, gegenwärtiger Stand, Zukunftsperspektiven); die Stellung der Sozialarbeit im System der sozialen Sicherheit.

Gegenwärtige Notstände und zukünftige Arbeitsstruktur im Mikro-, Mezzo- und Makrobereich.

Organisation sozialer Dienste:

Öffentlich-rechtliche und freie Träger (Organisation, Zusammenarbeit, spezielle Probleme, Finanzierung). Regionalisierung.

Anstellungsverträge von Sozialarbeitern. Freiberufliche Sozialarbeit. Funktion des ehrenamtlichen Mitarbeiters in der Sozialarbeit. Die Bedeutung materieller Ressourcen für den Sozialarbeiter und die Sozialarbeit.

Der Begriff „Klient“ in der Sozialarbeit (individuelle und gesellschaftliche Aspekte); die Position des Klienten in der Gesellschaft. Besondere Bedürfnisse von Klienten und Klientengruppen. Professionelle Beziehungsformen zwischen Sozialarbeiter und Klienten (Kooperieren, Verhandeln, Konflikte). Arbeit mit Zielgruppen und Aktionssystemen.

Entwicklung des Sozialarbeiterberufes; Professionalisierungsprozeß;

Ausbildung, Weiterbildung, Supervision, Berufsorganisation usw.;

Abgrenzung gegenüber und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Berufen, Teamarbeit, Handlungskompetenzen und Handlungsspielräume, Öffentlichkeitsarbeit.

Berufsethik des Sozialarbeiters (Berufskodex, Menschenrechte, Zeugnisverweigerung).

Persönlichkeitsvoraussetzungen und -entwicklung (Helferproblematik, Psychohygiene).

Persönliche und gesellschaftliche Bedeutung von Macht und Verantwortung des Sozialarbeiters gegenüber seinen Klienten und seinen Anstellungsträgern (typische Konfliktpunkte usw.).

Theorie der Sozialarbeit im engeren Sinne:

Geschichte der Theoriebildung. Unterschiedliche Ansätze. Definitionen der Sozialarbeit.

Handlungstheorien der Sozialarbeit:

Allgemeine und spezielle Methoden der Problemlösung. Die Rolle der Forschung in der Sozialarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Im 1. Semester sind die einzelnen Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit nur überblicksweise zu behandeln; die detaillierte Darstellung erfolgt in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen.

In den weiteren Semestern sollten die Vermittlung und Reflexion einer übergreifenden eigenständigen Theorie der Sozialarbeit angestrebt werden.

Wegen der übergreifenden Bedeutung des Faches ist eine Verbindung zu den anderen Fächern, insbesondere zu den Handlungsfeldern der Sozialarbeit, herzustellen.

Aktuelles Tagesgeschehen sowie der jeweils neue Stand der Forschung im Bereich der Theorie der Sozialarbeit sind in den Unterricht einzubeziehen.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102739

Alte Dokumentnummer

N6198710166U