Rechtstracker.at

Anl. 1/18

Fassungen
26.09.1987 bis 31.01.1998 — BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1826.09.198731.01.1998 BGBl. Nr. 456/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 18

Inkrafttretensdatum

26.09.1987BGBl. Nr. 456/1987

Außerkrafttretensdatum

31.01.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)

31. 8. 1994 (1. Semester)

31. 1. 1995 (2. Semester)

31. 8. 1995 (3. Semester)

31. 1. 1996 (4. Semester)

31. 8. 1996 (5. Semester)

31. 1. 1997 (6. Semester)

31. 8. 1997 (7. Semester)

31. 1. 1998 (8. Semester)

Text

3. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die „Ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen“ dienen der Vermittlung ergänzender berufsspezifischer Kenntnisse, bieten die Möglichkeit spezieller Vorbereitung auf die berufliche Laufbahn und können darüber hinaus auch psychohygienische Aufgaben erfüllen.

Lehrstoff:

SPEZIALGEBIETE AUS HUMAN- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN

Ausgewählte Kapitel (zB im Zusammenhang mit einem Projekt) aus den Human- und Sozialwissenschaften, insbesondere der Psychologie, der Pädagogik, der Sozialmedizin, der Rechtskunde und der Soziologie.

SPEZIELLE HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT

Ausgewählte Kapitel aus den Teilbereichen des Unterrichtsgegenstandes „Handlungsfelder der Sozialarbeit“.

SPEZIELLE METHODEN DER SOZIALARBEIT

Ausgewählte Kapitel aus den Methoden der Sozialarbeit im Sinne einer Vertiefung in einem bestimmten Bereich wie Gesprächsführung, Beratungstechniken, soziale Gruppenarbeit, Verhaltenstraining, Beschäftigungstherapie, Musik- und Spezialtherapie, gruppendynamische Übungen.

TECHNIKEN DER EMPIRISCHEN SOZIALFORSCHUNG

Exemplarische Anwendung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte, insbesondere Aufstellungen von Forschungsplänen, Erhebung spezieller Daten und deren methodische Ausarbeitung, Anwendung statistischer Methoden.

KREATIVITÄTSTRAINING

Methoden zur Förderung der Kreativität in Anwendung der Erkenntnisse aus Psychologie und Pädagogik.

Didaktische Grundsätze:

Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktionen der Akademien für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102746

Alte Dokumentnummer

N6198710173U