Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/22Anlage eins /, 22
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
MUSISCH-KREATIVE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ausgewählte Formen handwerklich-gestalterischer, spiel- und bewegungsorientierter, rhythmisch-musikalischer sowie sprachlich-kommunikativer Techniken der Kreativitätsförderung kennenlernen und Möglichkeiten der Animation verschiedener Zielgruppen sozialer Arbeit zur Beschäftigung mit diesen Techniken erproben.
Lehrstoff:
Handwerklich-gestalterische, spiel- und bewegungsorientierte, rhythmisch-musikalische und sprachlich-kommunikative Techniken als methodische Instrumente sozialer Arbeit:
Spiel, technisches Werken, textiles Werken, Tanz, Entspannungstechniken, darstellendes Spiel, Rollenspiel, kreativer Umgang mit Texten/Sprachgestaltung, technische Medien als Hilfsmittel, Plakatgestaltung, bildnerische Gestaltungsformen und ähnliches.
Der Sozialarbeiter als Animator. Entwicklung und Erprobung von kreativitätsfördernden Lernhilfen und Aufforderungsreizen.
Didaktische Grundsätze:
Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktion der Akademie für Sozialarbeit. Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.