Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefung von Grundkenntnissen auf den wichtigsten Gebieten der Arithmetik. Erarbeitung der Voraussetzungen für die im Berufsleben notwendigen Berechnungen und Vermittlung der mathematischen Grundlagen für das Verständnis von Sozial- und Wirtschaftsdaten.
Einführung in die EDV.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Rechnen im Bereich der rationalen Zahlen; Runden von Zahlen. Überschlagsrechnung.
Einführung in den Gebrauch eines Taschenrechners.
Grundlagen der Zins- und Zinseszinsrechnung (praktische Anwendung in der Schuldnerberatung).
Statistik:
Grundlagen der deskriptiven Statistik (Mittelwerte, Standardabweichung, Häufigkeitsverteilung, Korrelationen; graphische Darstellung statistischer Ergebnisse usw.).
Informatik:
Erarbeiten eines Algorithmus anhand eines Beispiels (etwa: Erstellung einer Rechnung).
Grundbegriffe der Hardware und Software.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll auch im Hinblick auf die spätere Verwendbarkeit des Gelernten in der Sozialarbeit exemplarisch gestaltet werden.