Kurztitel
Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraphen 4 und 5, Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. Semester)
31. 1. 1995 (2. Semester)
31. 8. 1995 (3. Semester)
31. 1. 1996 (4. Semester)
31. 8. 1996 (5. Semester)
31. 1. 1997 (6. Semester)
31. 8. 1997 (7. Semester)
31. 1. 1998 (8. Semester)
Text
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, mit den wichtigsten Grundbegriffen der Philosophie umzugehen. Kenntnis der Grundbegriffe und -fragen der Psychologie und Pädagogik als Basis für die Befassung mit jenen Aspekten und Teilbereichen, die für die Anwendung in der Sozialarbeit von Bedeutung sind.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Philosophie:
Disziplinen der Philosophie als Felder der Auseinandersetzung mit
den Grundfragen der menschlichen Existenz.
Ethik, Erkenntnistheorie.
Psychologie:
Einführung in den Gegenstand, die Aufgaben und Methoden, die psychischen Phänomene.
Pädagogik:
Formen und Bedingungen des Lernens im Verlauf des Lebens, Persönlichkeitsentwicklung als Lernprozeß.
Didaktische Grundsätze:
Der Diskussion und dem Einbringen eigener Erfahrungen soll genügend Raum geboten werden. Der Bezug zur Sozialarbeit ist herzustellen; insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Koordination mit dem Fach „Berufskundlicher Einführungsunterricht“ angezeigt.