Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in wissenschaftlicher Verwendung an den Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Anstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 604/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 166/2012Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 166 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Beachte
Pauschalierungen nach dieser Verordnung, die bis zu deren Aufhebung zugemessen wurden, behalten bis zu einer allfälligen Neubemessung gemäß § 15 Abs. 6 Gehaltsgesetz 1956 ihre Wirksamkeit.Pauschalierungen nach dieser Verordnung, die bis zu deren Aufhebung zugemessen wurden, behalten bis zu einer allfälligen Neubemessung gemäß Paragraph 15, Absatz 6, Gehaltsgesetz 1956 ihre Wirksamkeit.
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Hochschullehrer, Vertragsassistenten, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Beamte und Vertragsbedienstete des wissenschaftlichen Dienstes an den Hochschulen und den wissenschaftlichen Anstalten, BGBl. Nr. 267/1973, und die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Pauschalierung der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer, Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den Hochschulen, BGBl. Nr. 268/1973, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 192/1975 werden mit Ablauf des 31. August 1988 aufgehoben. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Hochschullehrer, Vertragsassistenten, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Beamte und Vertragsbedienstete des wissenschaftlichen Dienstes an den Hochschulen und den wissenschaftlichen Anstalten, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1973,, und die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Pauschalierung der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer, Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den Hochschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1973,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1975, werden mit Ablauf des 31. August 1988 aufgehoben.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2025
Dokumentnummer
NOR12103132
Alte Dokumentnummer
N6198810017F