Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pauschalvergütung für Wachebeamte im Sicherheitswachdienst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 321/1988Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 1. Den im § 1 der Verordnung der Bundesregierung BGBl. Nr. 272/1988 angeführten Teilnehmern eines Grundausbildungslehrganges für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst gebührt während der theoretischen Lehrgangsabschnitte ab dem ersten Ausbildungsmonat eine monatliche Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan in der Höhe von 3,5 vH des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung. Paragraph eins, Den im Paragraph eins, der Verordnung der Bundesregierung Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1988, angeführten Teilnehmern eines Grundausbildungslehrganges für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst gebührt während der theoretischen Lehrgangsabschnitte ab dem ersten Ausbildungsmonat eine monatliche Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan in der Höhe von 3,5 vH des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung.
Dokumentnummer
NOR12103426
Alte Dokumentnummer
N6198810683E