Norm Datenübermittlung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Datenübermittlung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen Fassungen (Gesetz) ab 11.04.1997 — BGBl. II Nr. 100/1997▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2021 § → § BGBl. II Nr. 579/2020 19.12.202031.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 579/2020 11.04.199718.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 100/1997 26.09.199210.04.1997 § → § BGBl. Nr. 614/1992 27.04.198825.09.1992 BGBl. Nr. 202/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.12.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4