Rechtstracker.at

Anl. 1/4

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/401.09.199131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage A 4

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,) ab 31. 8. 1995 (römisch eins. Jahrgang und 1. Semester)

Text

                                                        Anlage A/4

                                                        ----------

            LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES AN HANDELSAKADEMIEN

                           I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Pflichtgegenstände           Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion.......................   2    2    2     6      (III)

2. Deutsch........................   3    2    3     8       (I)

3. Englisch einschließlich

    Fachsprache....................   3    2    3     8        I

4. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich Fachsprache *1).   5    4    4    13        I

5. Geschichte und Sozialkunde

    (Wirtschaftsgeschichte)........   -    3    2     5      (III)

6. Biologie und Warenkunde........   -    -    2     2       III

7. Chemie.........................   2    2    -     4      (III)

8. Physik.........................   2    2    -     4      (III)

9. Mathematik und angewandte

    Mathematik.....................   4    4    4    12        I

10. Betriebswirtschaftslehre.......   4    3    3    10        I

11. Spezielle

    Bertriebswirtschaftslehre *2)..   -    3    -     3        I

12. Rechnungswesen.................   4    3    3    10        I

13. Datenverarbeitung und

    angewandte Datenverarbeitung

    a) Datenverarbeitung...........   1    -    -     1        I

    b) Organisation und Daten-

       verarbeitung................   -    -    2     2        I

    c) Computerunterstütztes

       Rechnungswesen..............   -    1    -     1        I

    d) Computerunterstützte

       Textverarbeitung............   -    1    1     2       III

14. Volkswirtschaftslehre und

    Soziologie.....................   -    -    2     2       III

---------------------------------------------------------------------

         Gesamtwochenstundenzahl...  30   32   31    93

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Freigegenstände              Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Philosophischer

    Einführungsunterricht..........   -    2    2     4      (III)

2. Seminar Datenverarbeitung......   2    2    -     4        I

3. Textverarbeitung...............   2    2    -     4       IVb

4. Leibesübungen..................   2    2    2     6        IV

5. Aktuelle Fachgebiete........... bis 2 bis 2 bis 2 bis 6   I-VI

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Förderunterricht *3)         Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Deutsch........................   2    2    -     4       (I)

2. Englisch einschließlich

    Fachsprache....................   2    2    -     4        I

3. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich Fachsprache.....   2    2    -     4        I

4. Mathematik und angewandte

    Mathematik.....................   2    2    -     4        I

5. Betriebswirtschaftslehre.......   2    2    -     4        I

6. Rechnungswesen.................   2    2    -     4        I

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Aufbaulehrgang an Handelsakademien hat im Sinne des Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsakademie unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Aufbaulehrganges.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984, in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Wird gesondert kundgemacht.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Redeübung mit Referat (Gliederung, Stichwortzettel); Diskussion;

Argumentation; Interview.

Sprachkunde und Rechtschreibung:

Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; sprachliche Ausdrucksmittel; Wort- und Satzgrammatik; Analyse von Satzkonstruktionen; Entwicklung der deutschen Sprache (Überblick); Wortbildung und Wortbedeutung; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern.

Schriftlicher Ausdruck:

Kreativer Aufsatz; Begriffsanalyse; Problemarbeit; Stilübung.

Literatur:

Entwicklung der deutschsprachigen Literatur bis zum Naturalismus mit ausgewählten Textproben; kultureller Hintergrund der Zeit; Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik.

Literarische Werke der Gegenwart, vor allem österreichische Autoren; Sachbuch.

Massenmedien:

Bildung und Unterhaltung in den Massenmedien (Entstehung, Auswahl und Veränderungen von Nachrichten); Erkennen von Intentionen; Bewertung der Quellen; gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aspekte; Konsumgewohnheiten.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je drei im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im römisch zwei. Jahrgang; im römisch drei. Jahrgang eine zweistündige und eine dreistündige.

  1. Ziffer 3
    Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Wesentliche wirtschaftliche, politische und kulturelle Einrichtungen; Groß- und Kleinhandel, Außenhandel, Zölle, Steuern, Banken, Börsen, Versicherungen.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen; Wiederholung des kaufmännischen Schriftverkehrs

in zumindest einem vollständigen Geschäftsfall (von der Anfrage bis zum Rechnungsausgleich).

Kommunikation:

Gespräch; Telefonat; Zusammenfassung; Stellungnahme; Kurzreferat;

Geschäftsbrief.

Sprachstruktur:

Vertiefende Wiederholung der grundlegenden Sprachstrukturen;

Besonderheiten der Formen- und Satzlehre. Unterschiede zwischen britischem und amerikanischem Englisch in Aussprache, Schreibung und Wortschatz.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Bezeichnende Beiträge der englischsprechenden Länder zum Bild unserer Gesellschaft. Internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder. Außenhandel, Banken, Börsen, Versicherungen (Fortsetzung).

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages: Zahlung (insbesondere Scheck, Wechsel und Akkreditiv); unregelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages (Mängelrüge, Mahnbrief usw.); Versicherung;

Telekommunikation.

Kommunikation:

Gespräch; Telefonat; Zusammenfassung; Diskussion; Referat;

Übersetzung aktueller Texte; Geschäftsbrief; Behandlung eines Sachthemas (guided composition) anhand authentischer Unterlagen (Texte, graphische Darstellungen, Statistiken).

Sprachstruktur:

Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang.

  1. Ziffer 4
    Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. und römisch vier. Jahrgang.

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je vier im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang, drei im römisch drei. Jahrgang, mindestens

je eine zweistündige im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang.

  1. Ziffer 5
    Geschichte und Sozialkunde

(Wirtschaftsgeschichte)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang und römisch vier. Jahrgang bis einschließlich „Nordamerika im 18. Jahrhundert“.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang ab „Französische Revolution“ und römisch fünf. Jahrgang bis einschließlich „Nationalismus“.

Dazu: Schwerpunkte der Zeitgeschichte.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Schüler im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Zeitgeschichte bereits in der Handelsschule mit der Problematik der geschichtlichen Abläufe vertraut gemacht wurde und die Zeitgeschichte ab 1914 kennt.

6. Biologie und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gentechnik:

Feinstruktur der Zelle; genetische Information; angewandte Vererbungslehre (Züchtung von Nutzpflanzen und -tieren). Gentechnik; Grundzüge der Entwicklung des Lebens auf der Erde.

Pflanzen:

Pflanzliche Gewebe und Organe; Stoffwechsel; Reizbarkeit und Bewegung; Einteilung der Pflanzen; Nutzpflanzenproduktion

(konventioneller und biologischer Landbau).

Tiere:

Einteilung; kurze Charakteristik der Tierstämme unter besonderer

Berücksichtigung der Nutztiere.

Schädlingsbekämpfung:

Methoden, Vor- und Nachteile.

Natürliche und künstliche Stoffkreisläufe:

Nahrungskette; Vergleich von natürlichen und künstlichen

Stoffkreisläufen, Beispiele auch mit regionalem Bezug.

Abfallwirtschaft:

Ökobilanzen, Entropieproblematik.

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes der Handelsschule und Überblick über die natürliche und künstliche Umwelt anhand von

Fallbeispielen.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

7. Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch zwei. Jahrgang.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

8. Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch zwei. Jahrgang.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Ziffer 9
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch zwei. Jahrgang und zusätzlich folgende Lehrstoffinhalte:

Quadratische Funktionen.

Grundlagen der Geometrie.

Kreisfunktionen.

Koordinatengeometrie.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang restlicher Lehrstoff und römisch vier. Jahrgang bis einschließlich Integralrechnung.

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang ab Kosten- und Preistheorie sowie römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je vier in jedem Jahrgang, im römisch drei. Jahrgang zwei zweistündige.

  1. Ziffer 10
    Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4. Wochenstunden):

Beschaffung und Absatz:

Marketing:

Die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Überblick über

die marketingpolitischen Instrumente.

Materialwirtschaft:

Die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die beschaffungspolitischen Instrumente; optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung; wesentliche Kennzahlen.

Der Markt und seine Organisationsformen in den Grundzügen.

Handelsbetriebe:

Funktion des Handels, besondere Probleme in den Leistungsbereichen.

Einzelhandelsbetrieb.

Großhandelsbetrieb.

Handelsvertreter, die übrigen Handelsvermittler im Überblick.

Entwicklungstendenzen im Handel.

Handelsbetriebe und Umwelt.

Außenhandel (vertiefende Wiederholung):

Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll

und Zollverfahren; Grundzüge der Exportförderung.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung, Sonderformen der Finanzierung.

Investition:

Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.

Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere; Wertpapierbörse.

Leistungserstellung der Dienstleistungsbetriebe (als Ergänzung zum Lehrstoff der Handelsschule):

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen und Typen der Bankbetriebe in den Grundzügen. Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte.

Geld- und Kapitalanlage.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr (vertiefende Wiederholung).

Spediteur.

Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.

Einfache Tarifberechnungen.

Lagerhausbetriebe in den Grundzügen.

Übersicht über sonstige Dienstleistungsbetriebe:

ZB Auskunfteien, Revisionsbetriebe; Dienstleistungen der Gebietskörperschaften.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Marketing:

Grundlagen:

Marketingkonzepte; Marketingumwelten;

Marktgrößen; Marktbestimmungen.

Arten und Methoden der Marktforschung, Ablauf (inklusive Prognose);

Dienstleistungsbetriebe in der Marktforschung.

Produkt- und Sortimentpolitik:

Innovationsverfahren, Lebenszyklus, Strategien;

Markenpolitik; Verpackungspolitik.

Kontrahierungspolitik:

Preispolitik; Rabattpolitik, Liefer- und Zahlungsbedingungen,

Kreditpolitik.

Distributionspolitik:

Absatzweg, Logistik, Kostenoptimierung.

Kommunikationspolitik:

Werbung (Arten, Ziele, Planung, Durchführung); Verkaufsförderung; persönlicher Verkauf (inklusive Verkaufsgespräch und Verhandlungstechnik); Public Relations; Dienstleistungsbetriebe der Kommunikationspolitik.

Sonderformen des Marketing; Besonderheiten des internationalen Marketing; Ethische und soziale Probleme des Marketing, Konsumerismus.

Leistungserstellung der Fertigungsbetriebe:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.

Der Industriebetrieb:

Typen; Standort; Besonderheiten der industriellen Leistungsfaktoren.

Besondere Probleme der Materialwirtschaft; Forschung und Entwicklung, Fertigung (Verfahren, Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle); besondere Probleme des industriellen Marketing.

Der Handwerksbetrieb:

Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Unternehmensführung:

Managementfunktionen:

Zielsetzung, Planung (Arten, Prozeß, Techniken), Entscheidung,

Organisation, Kontrolle.

Managementkonzepte und Managementtechniken.

Marketing und Unternehmungsführung.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Unternehmensführung (Fortsetzung):

Personal und Personalpolitik.

Personalbedarfsplanung.

Mitarbeiterauswahl.

Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung, Mitbestimmung).

Vertiefende Wiederholung des Schriftverkehrs im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.

Grundzüge der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens in

betriebswirtschaftlicher Sicht.

Neugründung bzw. Erwerb eines Unternehmens.

Standortwahl.

Risiko und Risikopolitik.

Wahl bzw. Änderung der Rechtsform.

Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse;

Unternehmensentflechtungen.

Sanierung; Liquidation; Ausgleich und Konkurs.

Kostentheorie:

Kostenbegriffe; Kostenabhängigkeit; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik.

Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes der Handelsschule

und des Aufbaulehrganges.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je drei im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang, zwei im römisch drei. Jahrgang, bei Bedarf

zweistündig.

  1. Ziffer 11
    Spezielle Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

12. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bilanzlehre:

Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.

Vertiefende Wiederholung von Rechnungsabgrenzung, Rückstellung und Forderungsbewertung.

Erstellung von Abschlüssen (zusammenfassende Beispiele unter Einbeziehung interner Belege, auch Gewinnermittlung mittels Mehr-Weniger-Rechnung).

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):

Erfassung der Kosten; Berechnung der kalkulatorischen Kosten.

Kostenzurechnung:

Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetriebliche Leistungsverrechnung in einfachster Form.

Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).

Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben.

Absatzkalkulation.

Kostenträgererfolgsrechnung.

Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.

Kostenrechnungssysteme zu Vollkosten, Teilkosten, Istkosten,

Plankosten; letztere in den Grundzügen.

Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen.

Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Abrechnung und Verbuchung von Vermittlungsgeschäften.

Rücklagen:

Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung.

Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):

Gliederung der Steuern, Abgabenverfahrensrecht.

Ertragsteuern (Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer).

Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung beschränkt auf die einfachsten Fälle.

Bewertung von Bilanzpositionen; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinnes.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vertiefende Wiederholung).

Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft in den Grundzügen.

Theorie der Bilanz:

Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften;

Bilanzierungsgrundsätze.

Vertiefende Wiederholung der Personalverrechnung.

Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing, Wertpapiere.

Einführung in das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:

Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung); Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.

Finanzplanung.

Gesamtplanung anhand einfacher Beispiele (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan).

Controlling (organisatorische Stellung, Funktionen, Tätigkeit des Controllers und seiner Mitarbeiter).

Steuerlehre:

Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes. Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.

Umfassende Übungen zum Lehrstoff der Handelsschule und des Aufbaulehrganges.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je vier im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang, zwei zweistündige im römisch drei. Jahrgang.

  1. Ziffer 13
    Datenverarbeitung und angewandte

Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Grundlagen der Datenverarbeitung (vertiefende Wiederholung).

Einsatz des vorhandenen Betriebssystems und der Dienstprogramme.

Programmiersprachen:

Übersicht (Arten und Generationen); Einführung in eine höhere Programmiersprache; Einführung in das Compilieren von Programmen.

Einführung in die Dateiorganisation:

Arten von Dateien; Tools zur Dateiverwaltung. Einführung in ein Standard-Softwarepaket (Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation ua.).

Lösung kaufmännischer Problemstellungen mit Hilfe von Standard-Softwarepaketen.

Einführung in die Organisation der Datenverarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Eine Blockung ist möglich.

  1. Litera b
    Organisation und Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Litera c
    Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Überblick über die Organisation des Rechnungswesens unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:

Finanzbuchführung mit integrierter Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Betriebserfolgsrechnung) anhand einer Belegsammlung.

Personalverrechnung (vertiefende Behandlung).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Litera d
    Computerunterstützte Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Aktualisierung und Festigung der in der Handelsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

römisch drei. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Aktualisierung und Festigung der in der Handelsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Eine Blockung ist möglich.

  1. Ziffer 14
    Volkswirtschaftslehre und Soziologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes der Handelsschule.

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang, „Volkswirtschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen“ sowie ab „Lehre und Politik der Güterverteilung“.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, jedoch aufbauend auf den in der Handelsschule erworbenen Kenntnissen im Pflichtgegenstand Volkswirtschaftslehre.

B. Freigegenstände

  1. Ziffer eins
    Philosophischer Einführungsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

2. Seminar Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang (je 2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

3. Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang (je 2 Wochenstunden):

Festigung der in der Handelsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

4. Leibesübungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

5. Aktuelle Fachgebiete

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

(bis 2 Wochenstunden je Jahrgang):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

C. Förderungsunterricht

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo-)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Festsetzung durch den Landesschulrat: Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.

*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105119

Alte Dokumentnummer

N6199112226A