Rechtstracker.at

Anl. 3/3

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1995
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/301.09.199131.08.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage C 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Text

                                                       Anlage C/3

                                                       ----------

     LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DEN EINTRITT IN DEN

                   AUFBAULEHRGANG AN HANDELSAKADEMIEN

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehr-

           Pflichtgegenstände     Wochenstunden         verpflich-

                                                            tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion.....................        1                  (III)

2. Deutsch......................        4                   (I)

3. Englisch einschließlich

    Fachsprache..................        4                    I

4. Zeitgeschichte...............        1                   III

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde

    (Wirtschaftsgeographie)......        1                  (III)

6. Biologie und Warenkunde......        1                   III

7. Betriebswirtschaftslehre.....        3                    I

8. Rechnungswesen...............        3                    I

9. Datenverarbeitung und

    angewandte Datenverarbeitung

    a) Datenverarbeitung.........        2                    I

    b) Computerunterstütztes

       Rechnungswesen............        1                    I

    c) Computerunterstützte

       Textverarbeitung..........        1                   III

10. Staatsbürgerkunde und

    Rechtslehre..................        1                  (III)

11. Volkswirtschaftslehre........        1                  (III)

12. Textverarbeitung.............        1                   IVb

---------------------------------------------------------------------

             Gesamtstundenzahl...       25

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehr-

           Förderunterricht *1)   Wochenstunden         verpflich-

                                                            tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Deutsch......................        2                    (I)

2. Englisch einschließlich

    Fachsprache..................        2                     I

3. Betriebswirtschaftslehre.....        2                     I

4. Rechnungswesen...............        2                     I

5. Datenverarbeitung............        2                     I

6. Computerunterstütztes

    Rechnungswesen...............        2                     I

7. Computerunterstützte

    Textverarbeitung.............        2                    III

8. Textverarbeitung.............        2                    IVb

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien hat im Sinne der Paragraphen 52 und 61 Absatz eins, Litera d, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf kaufmännischer Richtung erfolgreich abgelegt haben, zum Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien zu befähigen.

In diesem Sinne sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angegebenen Bildungs- und Lehraufgaben nicht allein für den Vorbereitungslehrgang, sondern stets im Zusammenhang mit dem angestrebten Gesamtabschluß zu sehen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsschule unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Vorbereitungslehrganges.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Anlage C/2.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Anlage C/2.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 3
    Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

4. Zeitgeschichte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 6
    Biologie und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 7
    Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

8. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 9
    Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Litera b
    Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Litera c
    Computerunterstützte Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

  1. Ziffer 10
    Staatsbürgerkunde und Rechtslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.

  1. Ziffer 11
    Volkswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

12. Textverarbeitung

Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.

B. Förderunterricht

Wie im Lehrplan der Handelsschule.

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*1) Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105124

Alte Dokumentnummer

N6199112231A