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Anlage D/1
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LEHRPLAN DES EINSEMESTRIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DEN
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN LEHRGANG FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFELrömisch eins. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Semester- Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände wochenstunden tungsgruppe
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1. Religion ..................... 1 (III)
2. Deutsch ...................... 8 (I)
3. Naturlehre ................... 2 III
4. Betriebswirtschaftslehre ..... 4 I
5. Rechnungswesen ............... 6 I
6. Wirtschaftliches Rechnen ..... 6 II
7. Textverarbeitung ............. 9 IV b
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Gesamtwochenstundenzahl ... 36
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Freigegenstand
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Schreiben für Handbehinderte ...... 3 V
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Vorbereitungslehrgang für den betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte hat im Hinblick auf die §§ 52 und 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes auf den Besuch des betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte vorzubereiten. Gleichzeitig dient der Vorbereitungslehrgang für den betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte der Einführung der Schüler in die kaufmännischen Fachbereiche. Hiebei ist zu versuchen, die oft auftretenden Anpassungsschwierigkeiten zu beheben. Dies gilt besonders für jene Schüler, die wegen längeren Krankenhaus- oder Heilstättenaufenthaltes oder wegen Berufstätigkeit längere Zeit keine Schule besuchten, daher einer längeren Anlaufzeit bedürfen und an systematisches Lernen gewöhnt werden müssen. Der Vorbereitungslehrgang für den betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte hat im Hinblick auf die Paragraphen 52 und 61 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes auf den Besuch des betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte vorzubereiten. Gleichzeitig dient der Vorbereitungslehrgang für den betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte der Einführung der Schüler in die kaufmännischen Fachbereiche. Hiebei ist zu versuchen, die oft auftretenden Anpassungsschwierigkeiten zu beheben. Dies gilt besonders für jene Schüler, die wegen längeren Krankenhaus- oder Heilstättenaufenthaltes oder wegen Berufstätigkeit längere Zeit keine Schule besuchten, daher einer längeren Anlaufzeit bedürfen und an systematisches Lernen gewöhnt werden müssen.
B. Allgemeine Didaktische Grundsätze
Die Bewältigung der Anpassungsschwierigkeiten der körperbehinderten Schüler wird nur zu erreichen sein, wenn der Lehrer seine Unterrichtsmethode auf kleine Lernschritte aufbaut. Auf die Anschaulichkeit im Unterricht ist dabei besonders zu achten.
Neben der Selbsttätigkeit des Schülers ist auch die Arbeit in Gruppen zu pflegen. Vor allem ist es erforderlich, die Schüler das Lernen zu lehren.
In diesem Sinne kommt dem Lehrplan die Bedeutung eines Rahmens zu. Auftretende Mängel und Schwierigkeiten werden eine ständige Anpassung des Dargebotenen an die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler erfordern. Aktuelles Wissensgut ist in den Unterricht so weit einzubeziehen, als es der Erziehungsfunktion und der Persönlichkeitsformung dient.
Die Verantwortung des Menschen gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung im BGBl. Nr. 157/1987 gilt sinngemäß.Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987, gilt sinngemäß. Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht im Vorbereitungslehrgang hat vor allem in der Form des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen in Erinnerung zu rufen und damit die Voraussetzung für den Religionsunterricht in der weiteren Ausbildung zu fördern.
Zur Erarbeitung des Lehrstoffes sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff(1 Wochenstunde):
Zusammenfassende Übersicht über die Bibel und ihre Geschichte. Umgang mit biblischen Texten und Einführung in ihre Interpretation. Der Katechismus als Zusammenfassung christlicher Verkündigung.
Die Frömmigkeit der christlichen Kirche im Spiegel des Kirchenliedes.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation.
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen
Sprache, Sicherheit in der Rechtschreibung.
Lehrstoff(8 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Übungen im sinngemäßen Lesen und Sprechen; Übungen zur Erlangung
einer mundartfreien Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem,
Gelesenem und Besprochenem.
Rechtschreibung:
Gründliches Einüben der Rechtschreibung; häufig vorkommende
Fremdwörter.
Sprachkunde:
Wortlehre; sicheres Erkennen des Satzbaues.
Schriftlicher Ausdruck:
Erlebnisaufsatz; Nacherzählung; Inhaltsangabe.
Schrifttum:
Ausgewählte Proben aus der Literatur, besonders des
österreichischen Schrifttums.
Medienerziehung:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk und Presse.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler ist in die Methodik des Lernens einzuführen und durch systematische Spracherziehung zu logischem Denken anzuleiten. Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Die Beherrschung der Rechtschreibung ist anzustreben und der Wortschatz zu pflegen. Die Texte sind dabei so zu wählen, daß sie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen bieten; sie sollen berufsbezogen und lebensnahe sein und mithelfen, auf die kommende Ausbildung einzustimmen.
Der Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel (Fernsehen, Film, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia ua.) soll die Wirkung des Unterrichts verstärken.
3. Naturlehre
Wie im Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges für die Handelsschule für Körperbehinderte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Elementare Kenntnisse über die Aufgaben und den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt. Verständnis für betriebliche Entscheidungsvorgänge.
Lehrstoff(4 Wochenstunden):
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß; Überblick über
die Faktoren und Funktionen des Betriebes.
Beschaffung und Absatz:
Der Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz einschließlich
Schriftverkehr und der Grundlagen der mündlichen Kommunikation:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages.
Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Abnahme, Zahlung).
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes muß auf die ungewohnte Lernsituation Bedacht genommen und das allgemeine Interesse für wirtschaftliche Probleme geweckt werden.
Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Im Rahmen der Behandlung des Lehrstoffes sind die Schriftstücke sachlich und sprachlich einwandfrei abzufassen. Dabei ist auf die äußere Form und die Verwendung von Originalformularen sowie auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt Wert zu legen.
Zwei Schularbeiten.
5. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die betriebswirtschaftliche und steuerliche Notwendigkeit der Führung von Geschäftsbüchern. Kenntnis der wichtigsten Rechtsgrundlagen und der Folgen eines mangelhaften Rechnungswesens. Sicherheit in der Kontierung laufender Geschäftsfälle.
Lehrstoff(6 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der 1. Klasse der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre ist besonders zu beachten.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Menschen gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlage der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechts sind unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht sowie durch die Verwendung von Anschauungsmaterial zu fördern.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Zwei Schularbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Auf vollem Verständnis beruhende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen.
Lehrstoff(6 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Zwei Schularbeiten.
7. Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel, wobei die Geschwindigkeit auf die körperliche Behinderung des Schülers abzustimmen ist.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Bruttoanschlägen/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Lehrstoff(9 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Finger-Tastschreiben einschließlich
Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Bruttoanschlägen/min.
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen einfachster Art mit und ohne Vordruck.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung sowie zur Stilverbesserung Schwerpunkte.
Beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes ist eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind gleichzeitig zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Auf die Art der Behinderung einzelner Schüler ist Bedacht zu nehmen.
B. Freigegenstand
Schreiben für Handbehinderte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Förderung der Sicherheit des Schülers im Schreiben unter
Bedachtnahme auf die Art seiner Behinderung.
Lehrstoff(3 Wochenstunden):
Handhabung der Schreibgeräte und Üben der gebräuchlichsten Schriften. Training zu exaktem und präzisem Arbeiten.
Didaktische Grundsätze:
Durch sorgfältige Auswahl der Arbeitsthemen sind die Schüler im größtmöglichen Ausmaß zu motivieren.