Rechtstracker.at

Anl. 5/3

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1995
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5/301.09.199131.08.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage E 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Text

                                                       Anlage E/3

                                                       ----------

      LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES

                             FÜR CONTROLLING

                             I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden     Summe    Lehrver-

           Pflichtgegenstände     Semester        Semester-   pflich-

                                                   wochen-     tungs-

                                                   stunden     gruppe

                                    1.    2.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion...................     1     1            2        (III)

2. Strategisches Controlling..     3     -            3          I

3. Operatives Controlling.....     4     4            8          I

4. Controlling-Organisation...     1     2            3         II

5. Berichtswesen...............    -     2            2         III

---------------------------------------------------------------------

    Gesamtwochenstundenzahl.....    9     9           18

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Speziallehrgang Controlling hat im Sinne des Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von Handelsakademien eine Spezialausbildung auf dem Gebiet des Controlling zu vermitteln.

Der Absolvent soll unmittelbar im Bereich des Controlling eingesetzt werden können. Er soll erkennen, daß das Controlling nicht nur ein wichtiges Planungsinstrument darstellt, sondern auch sehr wesentliche Funktionen im Bereich der Motivation und Kommunikation zu erfüllen hat.

Die Fähigkeit zu analytischem Denken, zur Teamarbeit, Kommunikation und Kooperation sind zu fördern, und die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung ist zu wecken. Möglichkeiten dafür sind aufzuzeigen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Formen des Unterrichts sind nach Bedarf und auf das Arbeitsgebiet abgestellt einzusetzen. Dabei ist das Schwergewicht auf Formen zu legen, die die Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten fördern. Fallbeispiele sind integrierender Bestandteil des Unterrichts.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage E/1

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

2. Strategisches Controlling

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erkennen der Bedeutung klar formulierter Ziele und Unternehmensleitbilder sowie Formulierung solcher Ziele und Philosophien.

Kenntnis moderner Techniken zur strategischen Unternehmensführung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden):
    Grundbegriffe des Controlling.
    Leitbild und Zielsetzung der Unternehmung.

Zielbildungsprozesse, Unternehmens- und Umweltanalyse,

Stärken-Schwächen-Profile.

Instrumente des strategischen Controlling wie zB Portfolio-Planung, Krisenmanagement, Szenario-Writing, Basis- und Funktionsstrategien.

Didaktische Grundsätze:

Es sind Unterrichtsformen zu wählen, die die Fähigkeit zu selbständigem Denken und Entscheiden sowie zur Teamarbeit fördern.

Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.

  1. Ziffer 3
    Operatives Controlling

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis verschiedener Modelle, Methoden und technische Hilfsmittel zur Strukturierung und Auswertung von Informationen zum Zweck der Lösung kurzfristiger betrieblicher Probleme im Bereich der Kosten- und Finanzplanung.

Verständnis für die Zusammenhänge der Teilbereiche des Rechnungswesens und Fähigkeit, Wechselwirkungen zu erkennen.

Lehrstoff (4 Wochenstunden):

Kosten-Controlling:

Budgetierung:

Grundbegriffe, Arten, Budgetmethoden, Budgetsysteme.

Leistungsbudget:

Planung der Betriebsleistung, Planung der Erlöse, Planung der Material-, Personal- und sonstigen Einzelkosten, Gemeinkostenplanung. Kosten- und Ausgabendeckungsanalysen. Kurzfristige Ergebnisrechnung als Instrument der Prognose. Durchführung und Weiterentwicklung der kurzfristigen Ergebnisrechnung. Gezielte Kostensenkungsmaßnahmen zur Verbesserung des Betriebsergebnisses wie zB optimale Auslastung der Kapazitäten, optimale Lagerhaltung, Wertanalyse.

Kostenträgerstückrechnung als Instrument der Preisbeurteilung (Preisuntergrenze, Entscheidungen bei Engpässen).

Kostenträgerzeitrechnung als Controlling-Instrument (Aufbau nach dem Deckungsbeitragsprinzip, Aufteilung des Fixkostenblocks unter dem Kriterium der Verantwortlichkeit, relativer Deckungsbeitrag als Indiz der Förderungswürdigkeit von Produkten). Plankostenrechnung, Abweichungsanalysen, Wirtschaftlichkeitskontrolle.

Finanz-Controlling:

Operative Finanzplanung, Liquiditätsprognosen, Frühwarnindikatoren, Plangewinn- und Verlustrechnung. Planbilanz. Investitionsrechnungen. Einsatzmöglichkeiten der statistischen und dynamischen Verfahren. Finanzierungs- und Bilanzkennzahlen. Soll-Ist-Vergleiche wie zB Erfolgskontrolle, Teilergebniskontrolle, Kontrolle der Liquiditätsentwicklung.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht sind, aufbauend auf dem Lehrstoff der Handelsakademie, zunächst die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten. In kleineren praktischen Beispielen sind die verschiedenen Techniken und Hilfsmittel des Controlling zu üben. Durch umfangreichere Beispiele sind schließlich die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilbereichen des Controlling herzustellen bzw. die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.

Soweit wie möglich sind Formulare aus der Praxis einzusetzen. Neuentwicklungen sind einzubeziehen, der Praxisbezug ist herzustellen.

  1. Ziffer 4
    Controlling-Organisation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Aufgabenbereiche des Controllers und seiner Stellung im Rahmen der Aufbauorganisation des Unternehmens.

Erkenntnis, daß der Verantwortungsbereich des Controllers nicht nur die Kontrolle der Zielerreichung bzw. die Unterstützung der Steuerung des Unternehmens durch Information umfaßt, sondern daß der Controller auch sehr wesentlich für das Betriebsklima verantwortlich ist. Fähigkeit zur Mitarbeitermotivation, Delegation, Kooperation und Gesprächsführung.

Wissen um die Einsatzmöglichkeit der EDV als Hilfsmittel für den Controller und Fähigkeit, die controlling-relevanten Daten auszuwählen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde im 1. Semester, 2 Wochenstunden im 2. Semester):

Berufsbild des Controllers, Controller als Motivator und Konfliktlöser.

Einsatzbereiche des Controlling, Stellung der Controller-Organisation im Rahmen der Unternehmensorganisation. Fehler bei der Installation von Controlling-Systemen. Widerstände und Konfliktsituationen bei der Einführung von Controlling-Systemen und ihre Überwindung. EDV als Instrument zur Unterstützung der Tätigkeit des Controllers.

Didaktische Grundsätze:

Anhand von konkreten Beispielen sind das Erkennen und die Beschaffung der für das Controlling relevanten Daten zu üben. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die vom Controller geforderte Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Handeln gefördert wird, wie Arbeit im Team, Projekte, Referate. Dabei sind insbesondere die Fähigkeit zu strukturiertem Denken und zum Problemlösen in der Gruppe in praktischen Übungen zu fördern.

5. Berichtwesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der verschiedenen Techniken für mündliche und schriftliche Präsentation von Konzepten und Berichten. Ziel ist die übersichtliche und adressatengerechte Darstellung betrieblicher Informationen. Fähigkeit, schriftliche Berichte in einer ansprechenden äußeren Form zu verfassen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    Controlling-Bericht:

Inhalt und äußere Form im Hinblick auf Übersichtlichkeit, Aussagefähigkeit und Verständlichkeit. Adressatenkreis, Häufigkeit der Berichte. Controlling-Sitzungen. Organisatorische Vorbereitung, Häufigkeit, Ablauf und Inhalt.

Didaktische Grundsätze:

Durch verschiedene Präsentationen sollen die Teilnehmer die technischen Details von zielführenden Präsentationen erlernen.

Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.

Die optische und inhaltliche Gestaltung der schriftlichen Berichte ist zu üben.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105128

Alte Dokumentnummer

N6199112235A