Rechtstracker.at

Anl. 5/5

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1995
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5/501.09.199131.08.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5 /, 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage E 5

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Text

                                                        Anlage E/5

                                                        ----------

          LEHRPLAN DES EINSEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES

                           FÜR MARKETING

                          I. STUNDENTAFEL

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden    Summe     Lehrver-

           Pflichtgegenstände       Semester      Semester-   pflich-

                                                  wochen-      tungs-

                                    1.    2.      stunden      gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion.....................   1     1         2          (III)

2. Strategisches Marketing......   4     4         8            I

3. Operatives Marketing.........   3     3         6            I

4. Projekt-Engineering..........   1     1         2            I

5. Kommunikationspsychologie....   1     1         2           III

6. Dokumentation und

    Präsentation.................   1     1         2           IVb

---------------------------------------------------------------------

       Gesamtwochenstundenzahl...  11    11        22

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Lehrgang hat im Sinne des Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von Handelsakademien eine Spezialausbildung auf dem Gebiet des strategischen und operativen Marketings unter besonderer Berücksichtigung zukunftsorientierter Denkansätze zu vermitteln.

Der Absolvent soll die Fähigkeit erwerben, unmittelbar einen gehobenen Posten im Bereich des strategischen und operativen Marketings auszuüben, bzw. an seinem Arbeitsplatz selbständig zu arbeiten, verständnisvoll auf Probleme der Mitarbeiter einzugehen und entscheidungsfreudig zu agieren.

Insbesondere soll die Fähigkeit zur Gruppen- und Teamarbeit erhöht, die Kreativität gefördert und die Erkenntnis zur Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung gesteigert werden.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist trotz Spezialisierung auf das strategische und operative Marketing ein Rahmen, der den neuesten Techniken und Entwicklungen Raum gibt.

Das wesentliche Ziel ist die Vertiefung des Lehrstoffes; das bedeutet einerseits die Vermittlung aller praktischen Anwendungen, andererseits die Erarbeitung der Einsicht in die Zusammenhänge des entsprechenden wirtschaftlichen und sozialen Geschehens. Größter Wert ist dabei auf die Nähe zur Praxis zu legen.

Insbesondere sind in allen Gegenständen Querverbindungen herzustellen und auszunutzen, während gleichzeitig der bei den Teilnehmern vorhandene Wissensstoff unbedingt als Basis so weit wie möglich heranzuziehen ist.

Um den Ertrag des Unterrichtes zu erhöhen und zur gesteigerten Motivation der Teilnehmer sind neben dem Vortrag auch andere Formen der Darbietung wie Teamarbeit, Diskussion, Referate, Eigenarbeit durch geeignete Literatur u. dgl. anzustreben. Darüber hinaus sind Medien so viel wie möglich im Unterricht einzusetzen.

Betriebsbesuche und Gespräche mit Praktikern sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage E/1.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

2. Strategisches Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen des Begriffes. Erzielen eines strategischen, langfristigen Denkens. Erkennen der Bedeutung einer Marketing-Philosophie. Erfassen der Bedeutung einer Teamarbeit. Beherrschung der Durchführung von Analysen. Erlernen von Problem- und Zieldefinitionen.

Lehrstoff (4 Wochenstunden):

Grundlagen:

Marketing-Philosophie und „Corporate Culture“

Analyse der Ausgangslage:

Betriebsanalyse. Marktanalyse. Umweltanalyse.

Marketing-Informationssystem.

Strategische Entscheidungen:

Kernstrategie. Strategische Geschäftsfelder. Portfolio-Strategie.

Strategische Positionierung. Strategie-Entwicklung anhand von

Fallbeispielen.

Taktische Entscheidungen:

Ziele. Marketing Mix. Marketing-Organisation und -Controlling.

Ethische und soziale Aspekte des Marketing.

Didaktische Grundsätze:

Der gesamte Unterricht hat sich an möglichst praxisnahen Beispielen

zu orientieren.

Zur Vertiefung des Lehrstoffes und zur Motivation der Teilnehmer sind laufend Fallstudien aus den einzelnen Teilbereichen in Teamarbeit durchzuführen, wobei Unterrichtsbehelfe aus der Praxis zu verwenden sind. Weiters sollen Fachliteratur und Fachzeitschriften zum Unterricht herangezogen werden. Auf die Einsatzmöglichkeiten des Computers ist in den einzelnen Teilgebieten Rücksicht zu nehmen.

3. Operatives Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bearbeiten von praxisbezogenen Projekten. Durchführen von

Fallbeispielen. Beherrschen der Szenariotechnik.

Lehrstoff (3 Wochenstunden):

Bearbeiten von aktuellen Themen:

Fachzeitschriften. Fachliteratur.

Ausarbeiten von Projekten:

Vorgangsweise. Inhalt. Erstellen und Interpretieren von Szenarien.

Simulation von Gesprächssituationen:

Verkaufsgespräche. Projekt-Präsentationen. Wirtschaftsräume und Marketing.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so weit wie möglich in Teamarbeit aufzubauen.

Aktuelle Fachliteratur und -zeitschriften sind jederzeit im Unterricht heranzuziehen. Auf die Einsatzmöglichkeiten des Computers ist Bedacht zu nehmen.

Zusammenarbeit mit Kontaktbetrieben (Arbeiten vor Ort, Beratung von Praktikern) ist anzustreben.

4. Projekt-Engineering

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Abwicklung von Projekten. Elektronische Datenverarbeitung als Instrument zur Verarbeitung von marketing-relevanten Daten. Elektronische Datenverarbeitung als Mittel zum Erzielen eines Informations-Sytems.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anhand von ausgewählten

Bereichen eines Fallbeispiels:

Analysen. Controlling. Statistiken.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Lehrstoffes ist das Schwergewicht auf die praktische Arbeit zu legen. Der Computer ist so oft wie möglich einzusetzen.

Die Projektarbeit ist in Gruppen- und Teamarbeit durchzuführen.

Nach Möglichkeit sind Betriebsbesuche durchzuführen, wobei auch kleinere Projekte für die Praxis ausgearbeitet werden können.

  1. Ziffer 5
    Kommunikationspsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für den Kommunikationsbegriff. Erkennen der psychologischen Ursachen des Kommunikationsprozesses. Verständnis für die Auswirkungen von Transaktionen auf die Gesprächspartner. Fähigkeit, Gesprächsentwicklungen zu erkennen und zielorientiert zu steuern.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Kommunikationsmodell.

Kommunikationsprozeß:

Voraussetzungen für das Funktionieren eines Kommunikationsprozesses. Transaktionsanalyse. Die wichtigsten

Kommunikationstechniken.

Verbale und non-verbale Kommunikation:

Wortwahl. Mimik. Gestik. Körpersprache.

Didaktische Grundsätze:

Die Vermittlung der theoretischen Grundlagen sollte stets durch Videoaufzeichnung von durchgeführten Gesprächen und einer anschließenden Analyse gefestigt werden, wobei bei der Zusammenstellung der Gesprächspartner auf den Aspekt einer angeregten Diskussion als Feedback zu achten ist.

  1. Ziffer 6
    Dokumentation und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Umsetzen von Problemen und Zielen in exakte sprachliche Darstellung. Verstehen der Auswirkungen verschiedener Präsentationstechniken. Erlernen der Strukturen und Voraussetzungen für effiziente Gesprächsführung.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Formulieren und Darstellen von Problemen und Zielen.

Dokumentation von Projekten.

Die wichtigsten Präsentations-Techniken.

Vorbereiten von Gesprächen:

Verkaufsgespräche.

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen der Bildungs- und Lehraufgabe ist neben der Anregung zu selbständigem Denken auf sorgfältiges und gründliches Arbeiten zu achten.

Zur Unterstützung der praktischen Arbeit sind Videoanalysen von im Unterricht praktizierten Dokumentationen und Präsentationen durchzuführen, wobei sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Nachbereitung solcher Gespräche besonders zu achten ist.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105130

Alte Dokumentnummer

N6199112237A