Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
15.08.1988 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 444/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/215.08.198827.11.2001 BGBl. Nr. 444/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan des Lehrganges für Unterrichtspraktikanten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

15.08.1988BGBl. Nr. 444/1988

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation

Text

PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. SCHULRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtspraktikant soll die Struktur des Schulwesens und der Schulverwaltung in Österreich kennen. Er soll mit den Rechten und Pflichten von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten vertraut sein.

Lehrstoff:

Einführungslehrgang (8 Stunden Vorlesung):

Unterrichtspraktikum:

Ziel und Struktur des Lehrganges; Lehr- und Lernorganisation.

Rechte und Pflichten der Unterrichtspraktikanten.

Innere Ordnung des Schulwesens:

Administrative und organisatorische Tätigkeiten des Lehrers zu Schuljahresbeginn; Amtsschriften. Schulordnung, Schulgemeinschaft.

Rechte und Pflichten des Lehrers:

Vorschriften des Schulunterrichtsgesetzes. Sicherheit der Schüler

und Aufsichtspflicht.

Hauptlehrgang (12 Stunden Seminar):

Organisation des Schulwesens:

Verankerung in der Bundesverfassung, Schulbehörden. Organisationsstruktur der Schule. Schulsystem (Struktur, Ziele der Schularten). Rechtliche Bedeutung und gesetzliche Struktur der Lehrpläne.

Innere Ordnung des Schulwesens:

Schüleraufnahme, Unterrichtsordnung. Administrative Aufgaben des Klassenvorstandes, Konferenzen. Schülerbeurteilung; Bescheide,

Berufungen.

Rechte und Pflichten des Lehrers:

Vorschriften des Dienst- und Besoldungsrechtes. Standesvertretung.

(Nur für Religionslehrer in zusätzlich einer Stunde Seminar: Religionsunterrichtliche Besonderheiten.)

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zum Verständnis der Gesamtstruktur des österreichischen Schulwesens unter besonderer Berücksichtigung der Schularten, zu denen die Schulen der Unterrichtspraktikanten gehören;
  • Strichaufzählung
    die Häufigkeit des Auftretens des jeweiligen Problems im Schulalltag; daher ist ua. das ausführliche Eingehen auf die Aufgaben des Klassenvorstandes, die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, auf die Schulveranstaltungen sowie auf die Sicherheit der Schüler erforderlich;
  • Strichaufzählung
    das Gewicht der bei Nichtbeachtung von Bestimmungen möglichen Konsequenzen.
Besonders bewährt sich das Ausgehen von konkreten Beispielsfällen, bei denen auch die Verwendung der Originaltexte von Rechtsnormen geübt wird. Schaubilder und Organigramme veranschaulichen Zusammenhänge.

Gesetzesnummer

10008668

Dokumentnummer

NOR12103613

Alte Dokumentnummer

N6198811435E