Kurztitel
Lehrplan des Lehrganges für Unterrichtspraktikanten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 444/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation
Text
PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. SCHULRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtspraktikant soll die Struktur des Schulwesens und der Schulverwaltung in Österreich kennen. Er soll mit den Rechten und Pflichten von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten vertraut sein.
Lehrstoff:
Einführungslehrgang (8 Stunden Vorlesung):
Unterrichtspraktikum:
Ziel und Struktur des Lehrganges; Lehr- und Lernorganisation.
Rechte und Pflichten der Unterrichtspraktikanten.
Innere Ordnung des Schulwesens:
Administrative und organisatorische Tätigkeiten des Lehrers zu Schuljahresbeginn; Amtsschriften. Schulordnung, Schulgemeinschaft.
Rechte und Pflichten des Lehrers:
Vorschriften des Schulunterrichtsgesetzes. Sicherheit der Schüler
und Aufsichtspflicht.
Hauptlehrgang (12 Stunden Seminar):
Organisation des Schulwesens:
Verankerung in der Bundesverfassung, Schulbehörden. Organisationsstruktur der Schule. Schulsystem (Struktur, Ziele der Schularten). Rechtliche Bedeutung und gesetzliche Struktur der Lehrpläne.
Innere Ordnung des Schulwesens:
Schüleraufnahme, Unterrichtsordnung. Administrative Aufgaben des Klassenvorstandes, Konferenzen. Schülerbeurteilung; Bescheide,
Berufungen.
Rechte und Pflichten des Lehrers:
Vorschriften des Dienst- und Besoldungsrechtes. Standesvertretung.
(Nur für Religionslehrer in zusätzlich einer Stunde Seminar: Religionsunterrichtliche Besonderheiten.)
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:
der Beitrag zum Verständnis der Gesamtstruktur des österreichischen Schulwesens unter besonderer Berücksichtigung der Schularten, zu denen die Schulen der Unterrichtspraktikanten gehören;
die Häufigkeit des Auftretens des jeweiligen Problems im Schulalltag; daher ist ua. das ausführliche Eingehen auf die Aufgaben des Klassenvorstandes, die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, auf die Schulveranstaltungen sowie auf die Sicherheit der Schüler erforderlich;
das Gewicht der bei Nichtbeachtung von Bestimmungen möglichen Konsequenzen.
Besonders bewährt sich das Ausgehen von konkreten Beispielsfällen, bei denen auch die Verwendung der Originaltexte von Rechtsnormen geübt wird. Schaubilder und Organigramme veranschaulichen Zusammenhänge.