Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 403/1989Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 7Artikel 2, Paragraph 7
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 7.Paragraph 7,
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1976, BGBl. Nr. 369, über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit wird mit Ablauf des 30. Juni 1989 aufgehoben. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 369, über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit wird mit Ablauf des 30. Juni 1989 aufgehoben.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Dokumentnummer
NOR12103933
Alte Dokumentnummer
N6198910075H