Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 634/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 366/1991Bundesgesetzblatt Nr. 634 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 366 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Erstellung der Tests
§ 4. Bei der Erstellung der schriftlichen Tests sind, soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, insbesondere folgende objektivierbare Personenmerkmale (Dimensionen) zu untersuchen: Paragraph 4, Bei der Erstellung der schriftlichen Tests sind, soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, insbesondere folgende objektivierbare Personenmerkmale (Dimensionen) zu untersuchen:
intellektuelle Fähigkeiten: verbale Leistungen, logisch-schlußfolgerndes Denken, analytisches Denken, Gedächtnis, allgemeines Wissen,
schöpferisches Denken: Kreativität, geistige Flexibilität,
Arbeitsstil: Zielorientiertheit, Planung, Organisation, Produktivität, vernetztes Denken, Selbsteinschätzung der eigenen Leistung, Leistungsbereitschaft, problembezogenes Entscheidungsverhalten,
Lernfähigkeit: Erfassen von Fakten, Erkennen von Zusammenhängen,
Belastbarkeit: allgemeine und inhaltsbezogene Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Ausdauer, Genauigkeit, Streßresistenz, Frustrationstoleranz,
soziale Kompetenzen: Kommunikation, verbales Ausdrucksvermögen, Selbstkontrolle, Fähigkeit zur Arbeit in Gruppen und mit Gruppen, bürgerorientiertes Verhalten, Kontaktbereitschaft,
Führungsverhalten: Initiative, Entscheidungsfreudigkeit, Führungsstil, Verantwortungsbereitschaft, Delegieren und Koordinieren, Durchsetzungsvermögen,
spezifische, für die Verwendung bedeutsame Personenmerkmale, wie etwa emotionale Stabilität, Art der Aufnahme und der geistigen Verarbeitung von Information (kognitive Stile), persönliche Bewertung der für das Arbeitsergebnis ausschlaggebenden Umstände (Attribution).
Dokumentnummer
NOR12103970
Alte Dokumentnummer
N6198910351J