Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 486/1990Bundesgesetzblatt Nr. 486 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 4Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4
Text
§ 3. Arbeitgeber, in deren Betrieben der Anteil der Ausländer einen bestimmten Prozentsatz erreicht hat, dessen Berechnungsart und Höhe sich aus der Anlage (Merkmal „Beschränkung” in Spalte 3) (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ergibt, sind von der Zuteilung weiterer Kontingentplätze ausgenommen, es sei denn, daß in der Anlage anderes bestimmt ist. Paragraph 3, Arbeitgeber, in deren Betrieben der Anteil der Ausländer einen bestimmten Prozentsatz erreicht hat, dessen Berechnungsart und Höhe sich aus der Anlage (Merkmal „Beschränkung” in Spalte 3) Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) ergibt, sind von der Zuteilung weiterer Kontingentplätze ausgenommen, es sei denn, daß in der Anlage anderes bestimmt ist.
Dokumentnummer
NOR12104384
Alte Dokumentnummer
N6199010144L