Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BUAG - Festsetzung des Zuschlages zum Lohn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 791/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 667/1991Bundesgesetzblatt Nr. 791 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 667 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.Paragraph 2, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 1990 tritt die Verordnung betreffend die Festsetzung des Zuschlages zum Lohn für den Sachbereich der Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 604/1989, außer Kraft. Sie ist jedoch für die Berechnung, Vorschreibung und Eintreibung von Zuschlägen für Kalenderwochen (Beschäftigungswochen), die in das Jahr 1990 fallen, weiterhin anzuwenden.Mit Ablauf des 31. Dezember 1990 tritt die Verordnung betreffend die Festsetzung des Zuschlages zum Lohn für den Sachbereich der Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1989,, außer Kraft. Sie ist jedoch für die Berechnung, Vorschreibung und Eintreibung von Zuschlägen für Kalenderwochen (Beschäftigungswochen), die in das Jahr 1990 fallen, weiterhin anzuwenden.
Schlagworte
Bauarbeiter-Urlaubsgesetz
Dokumentnummer
NOR12104779
Alte Dokumentnummer
N6199012230H