Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ärztliche Untersuchung von Ausländern hinsichtlich der Infektionsfreiheit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 610/1990Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 78/1997).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 1997,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die ärztliche Untersuchung im Sinne des § 1 umfaßt eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Schwangeren ist die ärztliche Untersuchung in einer sonstigen geeigneten Weise (Tine-Test) durchzuführen. Die ärztliche Untersuchung im Sinne des Paragraph eins, umfaßt eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Schwangeren ist die ärztliche Untersuchung in einer sonstigen geeigneten Weise (Tine-Test) durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Dokumentnummer
NOR12104887
Alte Dokumentnummer
N6199013429J